Chris Schulenburg
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle haben die Bilder aus Berlin gesehen. Wegen der Nichtbeachtung der Coronaauflagen wurde eine Versammlung gegen die Bundestagsberatung zum Infektionsschutzgesetz aufgelöst. Da sich viele Menschen der Aufforderung zur Auflösung widersetzten, mussten sogar Wasserwerfer und Pfefferspray zum Einsatz gebracht werden. 365 Personen wurden vorübergehend festgenommen und leider wurden mehrere Beamte verletzt.
Die Nichteinhaltung von Infektionsschutzauflagen, die Missachtung von Versammlungsauflösungen, gewalttätige Übergriffe auf Journalisten und Gegendemonstranten, das Durchbrechen von Polizeiabsperrungen, Steine- und Flaschenwürfe sowie das Aufrufen zum Ablegen des MundNasen-Schutzes - all diese Vorkommnisse sind klar zu verurteilen.
Es wäre aus unserer Sicht ehrlicher gewesen, wenn wir heute eine grundsätzliche Debatte über die Ausübung des Versammlungsrechts in Zeiten einer akuten und die Gesundheit unserer Bevölkerung gefährdenden Pandemielage geführt hätten. Für meine Fraktion möchte ich ganz klar sagen, dass das Versammlungsrecht wichtig ist und wir nichts daran aussetzen dürfen, wenn Menschen auch in Zeiten von Corona auf der Straße demonstrieren. Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut mit Verfassungsrang. Jeder darf demonstrieren, wenn er es denn will und natürlich nur, solange keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und - demnächst - die öffentliche Ordnung besteht.
Es ist auch legal und legitim, gegen staatliche Maßnahmen zu demonstrieren, selbst wenn das
auf der Basis von Verschwörungstheorien oder sonstigem Unsinn geschieht. Das betrifft auch diejenigen, die nichts dabei empfinden, als ganz normale Bürger Seite an Seite mit erkennbaren Verfassungsfeinden zu demonstrieren. Es ist ihr gutes Recht, obwohl es alle hier nicht schön finden.
Damit komme ich auf die „Querdenker“-Versammlungen und die zahlreichen Gegendemonstranten in Leipzig zu sprechen. Die Wahrnehmung der Demonstrierenden geht weit auseinander. Die Bewertung des Demonstrationsgeschehens von Leipzig, insbesondere in Bezug auf den Ablauf des Polizeieinsatzes, die Einsatztaktik und die Maßnahmen der Stadt als Versammlungsbehörde, sollten wir besser unseren Kolleginnen und Kollegen in Sachsen überlassen, die sich in ihren Plenarsitzungen und Fachausschüssen intensiv damit befassen werden.
Bei allem gebotenen Respekt vor der richterlichen Unabhängigkeit muss man auch als Parlamentarier sein Unverständnis für die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen äußern dürfen. Das OVG hat die Entscheidung der Stadt, die Demonstration zu verlegen, gekippt. Das kann ich in meiner Auffassung nicht nachvollziehen, zumal im Vorfeld der Veranstaltung auch klar war, dass einige Versammlungsteilnehmer keine Masken tragen und keine Mindestabstände einhalten wollten.
Angesichts einer Menge von rund 20 000 Menschen auf engstem Raum lag es doch auf der Hand, dass die Polizei von Beginn an keine Chance gehabt hat, durchzusetzen, das Infektionsschutzregeln beachtet werden. Nicht hinnehmbar ist aus unserer Sicht in der derzeitigen Pandemielage bei Demonstrationen das Nichteinhalten von Abständen, das Nichttragen eines Mund-Nasen-Schutzes, das Nichteinhalten von Infektionsschutzauflagen und ein unkontrolliertes Demonstrationsgeschehen, und zwar bei jeder Demonstration oder Kundgebung.
Verfassungsrang hat nicht nur das Versammlungsrecht, sondern auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Diejenigen, die sich in Zeiten von Corona zum Schutz ihrer Gesundheit nicht zum Demonstrieren auf die Straße stellen, haben ein Recht darauf, durch solche Veranstaltungen nicht in ihrer Gesundheit und in ihrer körperlichen Unversehrtheit gefährdet zu werden. Dieser Grundsatz gilt für alle Versammlungen, ob nun von „Querdenkern“, Coronaleugnern oder bei den ständigen linksextremen Ausschreitungen in Leipzig-Connewitz, rechtsextremen Versammlungen oder den zahlreichen Black-Live-Matter-Bewegungen im Frühjahr und im Sommer.
Sie haben sich noch nicht einmal die Mühe gemacht, in Ihrem Antragstext die mehrtägigen Ausschreitungen der Connewitzer linksextremen
Szene, die die Bürger von Leipzig in den letzten Wochen und Monaten ertragen mussten, überhaupt zu erwähnen.
Wir sind im Gegensatz zu Ihnen objektiv und neutral und wir lassen uns nicht ideologisch instrumentalisieren.
Wir vernachlässigen keinen Bereich des Extremismus, auch wenn aufgrund eines Vorfalls gerade ein anderer Bereich im Mittelpunkt der politischen Debatte steht. Wir können es nicht hinnehmen, wenn in Zeiten der Pandemie, die für viele Menschen mit erheblichen Einschränkungen verbunden ist, Demonstranten durch ihr bewusst rücksichtsloses Verhalten unsere Gesundheit gefährden.
Für uns ist der Freiheitsbegriff nicht nur auf die Starken und Jungen beschränkt. Freiheit ist immer auch die Freiheit der Schwachen und der Anderen. Wer in der derzeitigen Situation in seinem Handeln das Risiko der Schwachen nicht berücksichtigt, handelt verantwortungslos.
Das gilt im Besonderen für das gemeingefährliche Verhalten zahlreicher Berufsdemonstranten, wenn sie billigend in Kauf nehmen, das Infektionsgeschehen zu beschleunigen. Wir sollten aber nicht so tun, als ob wir dies alles so hinnehmen und unkontrolliert laufen lassen und dass der Staat vor Demonstrationsexzessen kapituliert. Der Verfassungsschutz und die Polizei beobachten zum Beispiel sehr genau, das Rechtsextremisten und Reichsbürger die durch Corona bedingte angespannte Situation ausnutzen, um für ihre verfassungsfeindliche Ideologie zu werben.
Unser Versammlungsrecht hat sich auch in Krisenzeiten bewährt. Wir arbeiten derzeit daran, es noch besser zu machen. Ich bin sehr gespannt, wie sich DIE LINKE zur Novelle des Versammlungsgesetzes abschließend positionieren wird. Ich befürchte allerdings, dass Sie dabei das gleiche traurige Bild abgeben werden, das Sie schon beim Verfassungsschutzgesetz abgegeben haben. Sie haben auch gestern erklärt und breit verkündet, dass Sie den Vorschlag, Versammlungen zum Schutz der öffentlichen Ordnung verbieten oder einschränken zu können, klar ablehnen.
Es läuft bei Ihnen immer nach dem gleichen Muster ab: Auf der einen Seite beklagen Sie demokratiefeindliches und extremistisches Bestreben,
blenden aber den Linksextremismus klar aus. Auf der anderen Seite sind Sie aber nicht dazu bereit, dem Staat die notwendigen Befugnisse zu geben und zu verschaffen, um allen Extremisten entschieden die Stirn bieten zu können.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Damen und Herren! Die von der Landesregierung eingebrachte Novelle dient dazu, unser gutes Versammlungsrecht noch besser zu machen. Beim Regierungsentwurf fanden auf der einen Seite viele praktische Erfahrungen der Versammlungsbehörden und der Polizei Berücksichtigung und auf der anderen Seite soll unser Versammlungsrecht für die Versammlungsbehörden rechts- und sicherheitspolitisch befugnisstark neu geregelt werden. Handlungsleitend ist immer der Grundgedanke, dass unsere gesetzlichen Regelungen aus verfassungsrechtlicher Sicht meinungs- und versammlungsfreundlich bleiben sollen.
Aus der Sicht meiner Fraktion ist die zentrale Neuregelung im Gesetzentwurf besonders wichtig, dass das Schutzgut der öffentlichen Ordnung nun Eingang in die Generalklausel findet. Damit schaffen wir die Voraussetzungen dafür, auf neuartige und atypische Gefahrensituationen, Gefahrensachverhalte angemessen zu reagieren. Wir folgen damit dem Regelungsvorbild fast aller Bundesländer und des Bundes. Wir möchten diesem Umstand Abhilfe schaffen, um so insbesondere rechtsextremem Gedankengut versammlungsrechtlich adäquat begegnen zu können; denn wir werden nicht tatenlos zuschauen, wenn zum Beispiel Demonstrationsteilnehmer durch Armbinden mit einem gelben Stern und der Aufschrift „Ungeimpft“ die Opfer der nationalsozialistischen Diktatur verspotten.
Darüber hinaus begrüßen wir die strikte Durchsetzung des Uniformierungs-, Schutzwaffen- und Vermummungsverbotes durch das Schließen bestehender Regelungslücken.
Mit der Beschränkung, dass öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge frühestens zwei Jahre zuvor wirksam angemeldet werden können, wird den Umtrieben eines rechten Provokateurs und Berufsdemonstranten aus Halle nun Einhalt geboten. Wir verhindern so, dass herausgehobene Orte im Stadtgebiet auf Jahre blockiert werden.
Die Landesregierung möchte nunmehr auch Magdeburg und Halle die Möglichkeit eröffnen, auf Antrag die versammlungsbehördliche Zuständigkeit übertragen zu bekommen. Magdeburg hat bereits erklärt, dass man von der Zuständigkeitsübertragung keinen Gebrauch machen möchte, was wir gut nachvollziehen können, da sich die Zuständigkeiten über viele Jahre bewährt haben. Halle hingegen wird dieser Zuständigkeitsübertragung aller Voraussicht nach offen gegenüberstehen. Daher soll Halle diese Zuständigkeit erhalten.
Eines möchte ich an dieser Stelle deutlich sagen: Für meine Fraktion sind diesbezüglich handlungs
leitend nicht die Vorhaltungen des Oberbürgermeisters von Halle gegenüber der Arbeit der Polizeiinspektion als Versammlungsbehörde, sondern vielmehr eine entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag.
Grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass die Aufgaben der Versammlungsbehörden in den Städten Magdeburg und Halle bei der Polizei gut aufgehoben sind. Es sind bewährte Zuständigkeiten und die Aufgabe wird mit viel versammlungsrechtlichem Sachverstand ausgeführt.
Gleichwohl bin ich sehr gespannt, ob und wie der OB in Halle seine vollmundigen Ankündigungen zum härteren Durchgreifen gegen den Berufsdemonstranten umsetzen kann, wenn Halle diese Aufgabe zukünftig wahrnehmen wird. Selbstverständlich wird das Land die Personalkosten übernehmen, wenn die Stadt zukünftig Versammlungsbehörde ist. Die Personalkostenberechnungen sind Teil der Gesetzesmaterialien.
Abschließend bitte ich um Überweisung in den Innenausschuss. - Herzlichen Dank.
Herr Vizepräsident! Werte Damen und Herren! Werte Kollegen! Unsere Demokratie muss nicht nur in diesem Hohen Hause gelebt und verteidigt werden, sondern wir müssen sie im ganzen Land vor Extremisten und ihren schädlichen Einflüssen schützen.
Wir sind auf keinem Auge blind und werden unsere wehrhafte Demokratie mit allen rechtlichen Mitteln gegen Verfassungsfeinde, Antisemiten, Rechts- und Linksextremisten, Ausländerextremisten und Islamisten schützen. Akzeptanz und verharmlosende Einstellungen gegenüber Extremismus lehnen wir klar ab.
Die jüngsten Fälle in Leipzig-Connewitz und die Vorgänge um die Räumung des Wohnprojekts „Liebig 34“ in Berlin haben uns erschreckend vor Augen geführt, welche Gefährlichkeit in Deutschland vom Linksextremismus ausgeht. In Leipzig gab es in den letzten Monaten regelrechte Ausschreitungen mit verletzten Polizeibeamten, beschädigten Einsatzfahrzeugen und Angriffen auf eine Polizeistation.
Wir beobachten in der linksextremen Szene eine zum Teil lebensbedrohliche Gewaltbereitschaft.
Die autonome Szene ist geprägt von konspirativ durchgeführten Überraschungsangriffen. Menschen werden regelrecht gejagt und angegriffen.
Wenn wir heute über eine erfolgreiche Extremismusprävention und -bekämpfung sprechen, dann kommen wir nicht umhin, eine Debatte über Ausstiegshilfen zu führen, so wie wir das auch beim Rechtsextremismus machen. Eine staatlich orga
nisierte Ausstiegshilfe für diejenigen, die sich aus dem Einflussbereich extremistischer Strukturen lösen wollen, den Ausstieg aus eigener Kraft jedoch nicht schaffen, unterstützen wir grundsätzlich immer.
Die Anhörung im Innenausschuss hat gezeigt, dass es auf Landes- und auf Bundesebene vielfältige Hilfen zum Ausstieg gibt. Das Ausstiegsprogramm Linksextremismus des Bundesamtes für Verfassungsschutz etwa motiviert Personen zu einem Ausstieg aus der linksextremistischen Szene, bestärkt sie in ihrer Entscheidung und unterstützt sie bei weiteren Schritten, sich aus dem linksextremistischen und gewaltbereiten Umfeld zu lösen. Es bietet eine Vielzahl unterstützender Maßnahmen an, zum Beispiel bei der Arbeitsplatz- und Wohnungssuche, bei der Beratung und dem Knüpfen von Kontakten zu Justizbehörden und Arbeitgebern und bei der Vermittlung externer Hilfsangebote.
Wir unterstützen dieses Aussteigerprogramm und bitten die Landesregierung und ihre Behörden Ausstiegswillige entsprechend zu vermitteln. Für die Initiierung eines eigenen Landesprogramms sehen wir jedoch keine Notwendigkeit, da zunächst die Kapazitäten im Bundesprogramm ausgeschöpft werden müssen.
Abschließend bitte ich daher um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich würde Ihnen empfehlen, einfach in den Verfassungsschutzbericht zu schauen;
darin wird das umfangreich definiert.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Das vordergründige Ziel des Gesetzentwurfs der LINKEN war es, die Eintragungsfrist des Volksbegehrens des Bündnisses „Den Mangel beenden - Unseren Kindern Zukunft geben“ zu verlängern.
Frau Kollegin Lüddemann hat es in der Landtagssitzung am 30. März 2020 auf den Punkt gebracht. Es ging Ihnen bei diesem Gesetzentwurf ausschließlich darum, das Lieblingsthema Ihres Fraktionsvorsitzenden zu fördern.
Aber damit sind Sie ja bekanntlich gescheitert.
Der Gesetzentwurf war an dieser Stelle jedoch übereilt und unnötig, da sich eine Verlängerung der Eintragungsfrist für das Volksbegehren bereits durch eine verfassungsgemäße Auslegung der maßgeblichen Regelung legitimieren ließ. Es
war doch bereits zum Zeitpunkt der Einbringung des Gesetzentwurfs jedem klar, dass für den Zeitraum, in dem das gesamte öffentliche Leben stillstand, ein großflächiges Sammeln von Unterschriften nicht möglich war. Daher stand die Verschiebung der Eintragungsfrist zu keinem Zeitpunkt zur Debatte und die Vollziehung der Verschiebung lag nun wirklich für jeden auf der Hand.
Die Koalitionsfraktionen danken dem Ministerium für Inneres und Sport dafür, dass die Angelegenheit sehr kurzfristig, mit der dafür gebotenen Gründlichkeit und eigentlich auch für alle befriedigend geprüft und gelöst werden konnte.
Die Notwendigkeit der von Ihnen vorgeschlagenen gesetzlichen Änderung bestand zu keinem Zeitpunkt. Trotz der unbilligen Erschwernis der Kontaktbeschränkungen hatte jeder Stimmberechtigte die Gelegenheit, sich am Volksbegehren zu beteiligen.
Sie müssen aber bitte auch zur Kenntnis nehmen, dass sich unabhängig davon, ob nun die Eintragungsfrist am 18. August oder am 16. September 2020 endete, nicht genügend Bürgerinnen und Bürger des Landes an Ihrer Aktion beteiligt haben. Die erforderliche Zahl an Unterschriften ist einfach nicht zusammengekommen.
Abschließend bitten wir als Koalitionsfraktionen um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport und damit um die Ablehnung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands am 8. Mai 1945 endete der Zweite Weltkrieg in Europa. Auch Deutschland wurde von dem menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft befreit. Die Erinnerung an diesen Tag der Befreiung ist Mahnung und Verpflichtung, für Frieden, Freiheit, Demokratie und Menschenrechte aktiv einzutreten.
Der 8. Mai 1945 hat als historische Zäsur eine besondere Stellung in Deutschland inne und ist ein Teil unserer Erinnerungskultur. Die Erinnerung an die Folgen totalitärer Regime muss auch in der heutigen und in der zukünftigen Generation verwurzelt sein. Das liegt in der Verantwortung von uns allen.
Wir dürfen jedoch bei der Würdigung der herausragenden Bedeutung des 8. Mai 1945 eines nicht vergessen. Anders als in Westdeutschland haben für viele Menschen in Ost- und Mitteldeutschland an diesem Tag nicht der Frieden, die Freiheit, die Zuversicht und die Freude Einzug gehalten. Ich bin hierauf bei der ersten Beratung umfassend eingegangen.
Erst 1989 erhielten die Menschen auf dem Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalt die Chance, eine
Demokratie aufzubauen. Die besondere Bedeutung des 8. Mai haben wir in zwei Beratungen zum vorliegenden Antrag und in der Ausschussbefassung hinreichend verdeutlicht. Meine Fraktion wird sich nicht dafür einsetzen, dass für die Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts der 8. Mai eines jeden Jahres ein staatlich anerkannter Feiertag werden muss, an dem die allgemeine Arbeitsruhe gilt.
Einen weiteren Feiertag werden wir, auch im Hinblick auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die wir aufgrund der Coronapandemie zu bewältigen haben, nicht rechtfertigen können.
Abschließend bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen und danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte, geschätzte Kollegen! Die Fraktion DIE LINKE wollte damals mit ihrem Antrag vom April dieses Jahres „Humanitäre Katastrophe abwenden“ die Probleme in den Aufnahmelagern der EU in der Ägäis durch einen Alleingang Sachsen-Anhalts lösen.
Wir mussten uns wiederholt mit der linken Grundforderung nach einem Bleiberecht für alle auseinandersetzen. Ihrem Verständnis nach soll jeder, der auf welchem Weg und aus welchen Gründen auch immer nach Deutschland kommt, seien es auch nur rein wirtschaftliche, hier bleiben und leben dürfen.
Heute dürfen wir eine Debatte über einen Antrag der AfD-Fraktion führen, eine Kehrtwende durch einen sofortigen Aufnahmestopp einzuleiten, um die so wörtlich „perverse Sogwirkung des deutschen Sozialsystems“ zu beenden.
Ich empfehle zunächst jedem den Blick auf die nackten Zahlen, um den Blick auf die Realität ein wenig zu schärfen.
Seit dem Jahr 2016 ist die Zahl der Asylanträge in Deutschland stark rückgängig. Im Jahr 2016 waren es 750 000 Asylanträge und im Jahr 2019 nur noch 165 000 Asylanträge, mit fallender Tendenz für das Jahr 2020.
Seit dem Jahr 2017 sind auch die Ankunftszahlen in Europa insgesamt kontinuierlich gesunken. Der Bundesinnenminister hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir in den vergangenen Jahren sehr viel für Steuerung und Ordnung getan haben. Es ist klar, dass kein Land der Welt unbegrenzt Schutzsuchende aufnehmen kann.
Wenn Ordnung und Steuerung bestehen und funktionieren, dann kann man sich auch Humanität für tatsächlich Schutzbedürftige leisten, so auch die Aufnahme der 1 553 Menschen aus 408 Familien von den griechischen Inseln, für die das Anerkennungsverfahren als Flüchtlinge bereits abgeschlossen ist. Wenn der Fluchtgrund weggefallen ist, dann müssen sie auch wieder in ihr Heimatland zurückkehren.
Meine Fraktion steht für Ordnung, aber auch zu unserer rechtlichen und humanitären Verpflichtung. Wir als CDU halten fest an dem Asylgrundrecht und an dem Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention.
Wir wollen auch weiterhin als Teil der internationalen Gemeinschaft die Ursachen für Flucht und illegale Migration bekämpfen. Wir werden die illegale Migration nach Europa weiter eindämmen, Schlepperbanden das Handwerk legen und hier
für die Zusammenarbeit mit den Transitstaaten ausbauen.
Wir setzen uns in der EU für ein krisenfestes und solidarisches gemeinsames Asylrecht sowie für schnelle und rechtssichere Asylverfahren ein und natürlich auch für die faire Verteilung von Schutzsuchenden und für die zügige Rückführung von nicht Schutzbedürftigen. Das unterscheidet uns von der Grundposition der LINKEN und auch von der Grundposition der AfD. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Freiheit braucht Sicherheit. Und für die Sicherheit im Land ist es unabdingbar, diejenigen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bedrohen, wirksam zu bekämpfen. Meine Fraktion vertritt immer die Auffassung, dass unsere streitbare Demokratie den besonderen Schutz unserer Verfassung erfordert.
In diesem Sinne kann ich die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes als eine gelungene und
ausgewogene Regelungskonzeption bezeichnen, durch die einerseits der Reformprozess des Verfassungsschutzes fortgeführt wird und auf der anderen Seite die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses und das strikte Trennungsgebot zwischen Polizei und Verfassungsschutz umgesetzt sowie die parlamentarische Kontrolle gestärkt werden.
Leider ist es uns bei der Gesetzesberatung aufgrund der Haltung unseres Koalitionspartners nicht gelungen, die Quellen-TKÜ gesetzlich zu ermöglichen. Ich habe es bereits in der Landtagsdebatte über die Aufdeckung eines illegalen Prepper-Netzwerks, unter anderem auch in Sachsen-Anhalt, deutlich gesagt.
Während einige den Sicherheitsbehörden in diesem Land vorwerfen, dass sie keine Erkenntnisse zu diesen Vorgängen haben oder dass es sogar keine Bereitschaft dafür gebe, verfassungsfeindliche Strukturen offenzulegen und umfassend aufzuarbeiten, stelle ich für meine Fraktion ganz nüchtern fest: Es ist schlichtweg verlogen, vom Verfassungsschutz Aufklärung einzufordern, ohne ihn mit den für die Aufklärung notwendigen Befugnissen auszustatten.
Da die Zahl der Verfassungsfeinde in Deutschland nicht abnimmt und man mit der Zeit gehen, muss auch der Verfassungsschutz alle technischen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Extremismus ausschöpfen dürfen. Insbesondere die sogenannte Quellen-TKÜ ist ein technisches Mittel, um konspirativ genutzte Kommunikationswege und Verbindungen zu identifizieren. Denn im Unterschied zu Telefonaten und SMS, die einfach so mitgehört und gelesen werden können, nutzen die Dienste standardgemäß eine Verschlüsselung und unterliegen derzeit nicht dem Zugriff der Sicherheitsbehörden.
Leider waren nicht alle in der Koalition dazu bereit, über ihren Schatten zu springen und die bis dato anonymen Kommunikationswege dieser Strukturen für unsere Sicherheitsbehörden aus dem Verborgenen zu holen. Vor allem im Kampf gegen den Rechtsextremismus fehlt uns dieses Aufklärungsmittel. Das ist aus der Sicht meiner Fraktion bedauerlich, führt aber nicht dazu, dass wir unsere Position zu diesem Thema aufgeben werden.
Deshalb bitte ich abschließend um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Einige Bundesländer haben bereits einen Landesbeirat für Brand- und Katastrophenschutz. Aber bei gründlicher Durchsicht fällt natürlich auf - das haben der Minister und Rüdiger Erben auch deutlich gemacht -, dass bei uns ganz andere gesetzliche Verhältnisse bestehen. Wir können den Antrag so einfach nicht umsetzen, weil es eben in Thüringen eine ganz andere Ausgangslage gibt mit zwei verschiedenen Gesetzen.
Wir sollten dabei auch nicht so tun, als ob es in Sachsen-Anhalt, wo es diesen Beirat nicht gibt, keine fachliche Beratung und Beteiligung bei grundsätzlichen Angelegenheiten im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes gibt. Ganz im Gegenteil, es erfolgt eine enge Einbindung nachgeordneter Behörden, des Landesbrandmeisters, der Kreisbrandmeister, der Stadtwehrleiter, des IBK, des Landesfeuerwehrverbandes, der Kommunen und anderer.
Alle grundsätzlichen Fragen zum Brandschutz werden dort besprochen und lösungsorientiert behandelt. Wir können von einer grundsätzlich bewährten Beteiligungsstruktur sprechen. Eine neue Arbeitsgruppe oder ein neuer Beirat heißt noch lange nicht, dass wir einen allgemeinen Konsens unter den Beteiligten herbeiführen können. Denn die Meinungen der Beteiligten gehen in vielen Dingen auseinander. Das bitte ich bei dieser Sache auch immer zu berücksichtigen.
Davon einmal abgesehen, bin ich nicht davon überzeugt, dass wir die gesetzliche Umsetzung, die in diesem Antrag gefordert wird, innerhalb der wenigen noch verbleibenden Monate bis zum Ende dieses Jahres tatsächlich schaffen können. An dieser Stelle sollte Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen.
Der Fachausschuss tut gut daran, die Angelegenheit detailliert zu beraten und die Fachkompetenz, die wir in diesem Land haben, im Rahmen eines Fachgespräches zu beteiligen, damit wir die unterschiedlichen Meinungen zu diesem Beirat komprimieren und zusammenfassen können und damit wir uns daraus ein allumfassendes Bild machen können. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! In den Sommermonaten ist der Sprung in die vielen natürlichen und öffentlich zugänglichen Badestellen in unserem Land eine willkommene Abkühlung. Die Bürger unseres Landes erwarten natürlich auch, dass Badestellen zum Schwimmen und Baden genutzt werden können. Dies war leider in diesem Sommer nicht überall uneingeschränkt möglich, so etwa in Klietz oder Kamern. Grund hierfür ist das zitierte Urteil des BGH aus dem Jahr 2017 zu einem tödlichen Badeunfall in Hessen, das bei vielen Bürgermeistern zu großer Verunsicherung dahin gehend geführt hat, ob ihnen nun für alle Badestellen Aufsichtspflichten obliegen und wie diese daher zu sichern sind. Die Folge dieser Verunsicherung war, dass Badestellen - zum großen Ärger der Bürger - einfach abgesperrt oder geräumt worden sind.
Grundsätzlich müssen wir zunächst feststellen, dass das Urteil keine Änderungen bezüglich der haftungsrechtlich relevanten Verkehrssicherungspflichten bei ohne Badeaufsicht betriebenen Badestellen mit sich gebracht hat. Das Urteil bezieht sich lediglich auf Verhaltenspflichten von zur
Schwimmbadaufsicht eingesetzten Personen. Es trifft jedenfalls keine Festlegung, ob und wann bei einem natürlichen Gewässer eine Badeaufsicht erforderlich ist.
Es ist auch nicht richtig, dass die Bürgermeister im Land alleingelassen werden. Der Städte- und Gemeindebund hat die Kommunen im Frühjahr umfassend informiert, wahrscheinlich aber nicht zu deren Zufriedenheit. Es wurden Hinweise zum Umgang mit Verkehrssicherungspflichten an
Badeseen und Naturbädern gegeben.
Es sollte uns gelingen, gemeinsam durch eine gute und ausgewogene Regelungskonzeption mehr Rechtssicherheit für die kommunale Familie zu schaffen.
Ob aber ein Badesicherheitsgesetz Sachsen-Anhalt nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins tatsächlich die richtige Lösung wäre, darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen. Vor allem werden dann konkrete Festlegungen dazu getroffen, wann eine Badestelle betrieben wird, was zur Einrichtung einer Badinfrastruktur gehört und welche Anforderungen sich daraus an die Badeaufsicht und die erforderlichen Sicherheits- und Rettungsvorkehrungen ergeben. Darüber hinaus ist klar zu regeln, wann eine Badeaufsicht erforderlich ist und wann nicht.
Ziel muss es sein, dass im nächsten Sommer in allen Kommunen die Badestellen wieder ungehindert genutzt werden können. Es darf aber nicht passieren, dass wir mit einem juristischen Schnellschuss die Situation verschlimmbessern. Wie gesagt, meine Fraktion wird sich nicht davor verschließen, eine praxistaugliche Lösung für unsere Gemeinden zu finden.
Abschließend bitte ich um Ihre Zustimmung zur Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Inneres und Sport für eine weitere Beratung, in die wir die kommunalen Spitzenverbände gerne eng einbeziehen können. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Der Umgang mit Menschen anderer Nationalität und Hautfarbe sowie die Wahrung ihrer Menschen- und Grundrechte ist ein ganz wesentlicher Bestandteil der Ausbildung unserer Polizeivollzugsbeamten an der Fachhochschule der Polizei. Im Vordergrund steht dabei die strikte Beachtung des Diskriminierungsverbots. Neben dem Umgang mit Ausländern wird vermittelt, wie sich Polizeibeamte gegenüber Personen anderer Religionen und Rassen richtig zu verhalten haben, wobei natürlich auch auf etwaige kulturelle Hintergründe eingegangen wird.
Ein Racial Profiling wird in der Ausbildung und in der Praxis als rechtswidrig eingestuft. Darüber hinaus ist das Diskriminierungsverbot Bestandteil einer Vielzahl von Fortbildungsseminaren, die Eingriffsbefugnisse der Polizei beinhalten. Außerdem dürfen wir bitte nicht vergessen, dass gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Behinderung, seiner sexuellen Identität, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt werden darf. Eine willkürliche Auswahl von Passanten nach Hautfarbe oder scheinbarer Rassenzugehörigkeit oder nach anderen menschenverachtenden Grundsätzen findet nicht statt.
Ein Racial Profiling kommt bei der Polizei in Sachsen-Anhalt nicht zur Anwendung. Wenn das Racial Profiling erwiesenermaßen keine Methode in unserer Landespolizei ist und in der Aus- und Fortbildung unserer Polizisten als rechtswidrig vermittelt wird, dann stelle ich mir die Frage, woran die empirische Forschung mit einer Studie anknüpfen soll. Es kann sich ja dann nur um die Darstellungen oder Behauptungen von Betroffenen handeln, dass sie sich durch polizeiliches Ein
schreiten diskriminiert fühlen. Ich bezweifle, dass so eine Studie im Kampf gegen Rassismus und bei den ständigen Bemühungen zur Verbesserung der Arbeit unserer Landesverwaltung hilfreich sein wird.
Sollte es in unserem Land tatsächlich Betroffene geben, dann können sich diese an die Beschwerdestelle wenden, wo die Vorwürfe ernst genommen werden. Es gibt keinen strukturellen Rassismus bei der Polizei.
Wer das behauptet, dem empfehle ich ein längerfristiges Praktikum im Einsatzdienst der Polizei.
Deshalb steht meine Fraktion Ihrem Antrag ablehnend gegenüber. Unsere Koalitionspartner sehen noch Beratungsbedarf. Daher bitte ich um Zustimmung für eine Überweisung des Antrages in den Innenausschuss. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank für Ihren Debattenbeitrag. Sie sprachen die „zielorientierte, nachhaltige Investitionsförderung“ an. Sie haben viele Summen genannt, die bereits geflossen sind und noch weiter fließen werden. Nun wissen wir alle, dass der letzte Fördermittelbescheid, der nach Havelberg ging - ich glaube, Ihr Vorgänger hatte das noch in der Verantwortung gehabt -, der Sargnagel für dieses Krankenhaus war. Denn darin stand sinngemäß: Wenn der Standort nicht mehr lukrativ ist, dann kann er in ein Pflegeheim umgewandelt werden.
Es scheint also irgendetwas in unserer Fördermittelpolitik falsch zu laufen. Dieser Träger hat natürlich dafür gesorgt, dass es nicht mehr lukrativ ist, und hält sich einfach nur an diese Vereinbarungen, die im Fördermittelbescheid stehen. Die Havelberger haben jetzt über ein halbes Jahr viele warme Worte gehört, aber noch nichts Konkretes, wie es tatsächlich weitergehen soll.
Sie haben auch die kommunale Verantwortung angesprochen, die Zuständigkeit des Landrats. Ich habe an den beiden letzten Kreistagssitzungen teilgenommen und kann Ihnen nur sagen, dass der Landrat völlig planlos durch die Gegend rennt und nicht weiß, wie er seinen gesetzlichen
Auftrag wahrnehmen soll. Sie tragen auch die Fachaufsicht. Sie haben dafür zu sorgen, dass Ihr Krankenhausplan, Ihr Plan, mit Leben gefüllt wird, um die Krankenhausversorgung sicherzustellen.
Allein von meinem Wohnort in Sandau sind es 40 Minuten bis zum nächsten Krankenhaus, wenn Havelberg dichtmacht. Deshalb frage ich Sie: Wie soll nach Ihrer Auffassung die Lösung für Havelberg aussehen? - Sie sprachen diese 1-€-Regelung an. Sie wissen aber selbst, dass mit dieser 1-€-Regelung auch massive Verbindlichkeiten verbunden sind, die ein Landkreis nicht allein aufbringen kann. Sind Sie denn bereit, diese Verbindlichkeiten auch zu übernehmen? - Das ist die erste Frage.
Die zweite Frage ist: Es sind konkrete Gespräche mit potenziellen Trägern gelaufen, unter anderem mit den Johannitern. Welche Forderungen haben die Johanniter aufgemacht und konnten oder wollten Sie diese Forderungen seitens des Landes nicht erfüllen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Die Polizei genießt in großen Teilen der
Bevölkerung Sachsen-Anhalts aufgrund ihrer
hervorragenden Arbeit ein hohes Vertrauen und einen großen Rückhalt.
Wir müssen jedoch bundesweit eine sehr bedenkliche Entwicklung feststellen. Es wurde versucht, völlig unreflektiert die Debatte über Rassismus und Polizeigewalt in den USA auf Deutschland zu projizieren.
Diese Stimmungslage wurde durch manch eine Äußerung zum latenten Rassismus in der Polizei und durch die verächtliche Kolumne in der „taz“ unnötig angeheizt.
Dieses Umfeld voller Misstrauen und pauschaler Verurteilungen hat seinen Höhepunkt in den Ereignissen in Stuttgart gefunden, wo ein wütender und plündernder Mob durch die Innenstadt gezogen ist und gezielt Polizisten und Einsatzwagen angegriffen hat.
Wir hoffen, dass nach den Ereignissen in Stuttgart nunmehr die Einsicht wächst, dass wir in Deutschland kein Problem mit Polizeigewalt, sondern mit Gewalt gegen Polizei haben.
In diesem Zusammenhang komme ich auf das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz zu
sprechen. Bei allem gebotenen Respekt vor der Gesetzgebung anderer Bundesländer muss man doch ganz klar sagen, dass dieses Gesetzeswerk wie aus dem Kreuzberger Tollhaus wirkt
und bundesweit von Personalvertretungen und Gewerkschaften zu Recht kritisiert wird.
Anstatt in Berlin mit seinen vielen Kriminalitätsschwerpunkten Polizisten besser vor Angriffen zu schützen, wird dort mit diesem Bürokratiemonster der gesamte öffentliche Dienst unter den Generalverdacht gestellt, dass er grundsätzlich oder sogar strukturell Menschen diskriminiert.
Diesen Berliner Weg werden wir in Sachsen-Anhalt nicht gehen. Wir begrüßen natürlich die Klarstellung Berlins, die aufgrund des Drucks der CDU-Innenminister und der anderen Innenminister zustande kam, dass das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz keine nennenswerten Auswirkungen auf die Einsatzkräfte unseres Bundeslandes bei polizeilichen Einsatzlagen haben wird und dass die Regelungen in Berlin eben nicht für die auswärtigen Kräfte gelten.
Diese Erklärung Berlins ist für meine Fraktion und für mich persönlich auch die Voraussetzung dafür,
dass wir die bewährte Zusammenarbeit der Polizeien und die Amtshilfe unseres Bundeslandes bei polizeilichen Einsätzen in Berlin fortführen können.
Abschließend bitte ich um eine Überweisung des Antrages in den Innenausschuss. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Wert Damen und Herren! Der Antrag, über den wir heute erneut sprechen, wurde in erster Beratung im August des letzten Jahres verbunden mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen mit Titel „Im Gedenken an Dr. Walter Lübcke: Gewalt- und anderen Straftaten gegen die Demokratie mit allen Mitteln des Rechtsstaates entgegentreten“ behandelt.
Nach Auffassung meiner Fraktion hätte es der Überweisung des Antrags der LINKEN gar nicht bedurft, da die Koalitionsfraktionen durch den eigenen Antrag und den darauffolgenden Beschluss des Landtages bereits hinreichend Festlegungen in der Sache getroffen haben.
Es ist offensichtlich, dass die Koalitionsfraktionen seit Längerem an einer gemeinsamen Beschlussempfehlung feilen. Aus meiner Sicht wäre es, bei allen unterschiedlichen Auffassungen zum Thema, mehr als ausreichend, wenn der Landtag das umfassende Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Bekämpfung des Rechtextremismus und der Hasskriminalität begrüßte.
Der Forderung, dass für eine konsequentere Strafverfolgung von Straftaten mit antisemitischem Hintergrund die Landesregierung sicherstellen soll, dass in der Zukunft bei einem antisemitischen Tatmotiv eine Verfahrenseinstellung aus Opportunitätsgründen ausgeschlossen wird, stehen wir ablehnend gegenüber. Wir haben dazu erhebliche rechtliche Bedenken. Denn eine derart kategorische Weisung an die Staatsanwaltschaft im Land dürfte die gesetzliche Verpflichtung der Staatsanwaltschaft zur Objektivität unterlaufen. Da auch Gerichte Einstellungen aussprechen können, wäre eine solche Vorgehensweise ein Übergriff in die Judikative.
Meine Fraktion wird auch nicht für Forderungen nach einer weiteren Verschärfung des Waffenrechts zur Verfügung stehen. Wir haben in Deutschland bereits heute einen strengen Rechtsrahmen. Vor allem mit der letzten Novellierung wurden unter anderem eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz und eine Begrenzung der
Magazingröße beschlossen. Zudem muss das Bedürfnis, eine bestimmte Waffe zu besitzen, genauer nachgewiesen werden, etwa durch regelmäßiges Training mit dieser Waffe.
Ich habe nunmehr transparent dargelegt, wie der Stand der Beratungen ist und warum es bisher nicht gelungen ist, zu Ihrem Antrag eine Beschlussempfehlung auf den Weg zu bringen und wie sich meine Fraktion zu diesen Themen positioniert. Dem Verlangen auf Berichterstattung sind wir damit mehr als ausreichend nachgekommen.
Wir werden nunmehr die Ausschussbefassung fortführen. Ich bin - auch zusammen mit unseren Koalitionspartnern - guter Hoffnung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Der Phänomenbereich der Prepper ist nicht neu. Das sind bekanntlich die Personen, die sich seit den 70er-Jahren unter anderem durch die unverhältnismäßige Einlagerung von Lebensmitteln, die Errichtung von Schutzbauten und das Vorhalten von Schutzbekleidung auf einen Katastrophenfall vorbereiten wollen, den sie befürchten oder sogar heraufbeschwören.
Selbstverständlich ist nicht jeder, der gute Ratschläge zur vernünftigen Bevorratung mit Lebensmitteln befolgt, als ein Prepper zu bezeichnen. Wie wichtig Vorsorge im privaten Bereich ist, hat uns letztendlich auch die Coronapandemie gezeigt.
In Teilen der Prepperszene wird auch die Beschaffung von Waffen zum Selbstschutz zumindest befürwortet. Neu ist auch nicht, dass Reichsbürger, rechte Gruppierungen und Verschwörungstheoretiker versuchen, die Szene zu unterwandern. Rechtsextremistische Kreise und
Reichsbürger fordern ihre Anhänger auf, selbst zu Preppern zu werden, um sich und Menschen mit ihrer Ideologie und Gesinnung im Katastrophenfall eine bessere Ausgangslage und einen Vorteil zu verschaffen.
Eine ganz neue Dimension hat die Thematik in Deutschland seit dem Jahr 2017 bekommen. Die Generalbundesanwaltschaft ermittelte gegen
mehrere Mitglieder der Prepperszene in Mecklenburg-Vorpommern, die sich in Chats darüber ausgetauscht haben, dass ein Krisenfall eine Chance zur Machtübernahme mit anschließender Internierung bzw. Ermordung linker Politiker bieten könne.
Die Polizei fand bei Hausdurchsuchungen Adressen von Politikern sowie von Flüchtlingsverbänden, der Arbeiterwohlfahrt und Gewerkschaften.
Denken wir aber auch an den Fall Franco A., der sich bewaffnet als syrischer Flüchtling ausgegeben hat, um dann - so die Erkenntnisse der Bundesanwaltschaft - einen Anschlag unter falscher Flagge zu verüben.
In den Chats wurde nicht nur darüber kommuniziert, all seine Reserven für den Notfall anzulegen. Es wurden Feindeslisten angelegt und bei den Ermittlungen wurden automatische Waffen, Schalldämpfer sowie mindestens 60 Schuss Munition sichergestellt.
Aktuell müssen wir eine Presseberichtserstattung zu einem verschworenen Preppernetz in Sachsen und auch in Sachsen-Anhalt zur Kenntnis nehmen. Nach Recherchen sollen die Verbindungen rechtsradikaler Prepper bis in die Bundeswehr und den Coronakrisenstab im Landratsamt eines Landkreises reichen.
Chatprotokolle sollen belegen, dass es eine enge Vernetzung von rechten Burschenschaftlern und Reservisten gibt. Viele der Chatauszüge sollen von Rassismus, Gewaltbereitschaft und Umsturzfantasien geprägt sein. Die Auszüge sollen auf die Beschaffung von Waffen und Munition hinweisen, um sich auf den Ausbruch eines kommenden Rassenkrieges vorzubereiten.
Es fällt uns natürlich schwer, uns vom Hörensagen her zu der Presseberichtserstattung zu erklären. Für eine eingehende Bewertung der Angelegenheit sind wir auf Erkenntnisse der staatlichen Ermittlungsbehörden angewiesen. Wir gehen davon aus, dass unsere Sicherheitsbehörden allen Ermittlungsansätzen nachgehen werden. Es ist zu klären, inwieweit eine Bedrohung durch das Netzwerk bestand oder besteht. Hierfür müssen die Inhalte gründlich ausgewertet und analysiert werden.
Eines ist für uns klar, und das nicht erst seit der Berichtserstattung: Es gibt Menschen in dieser Prepperszene, die sich nicht nur auf ein apokalyptisches Ereignis vorbereiten, sondern sich durch paramilitärische Trainings und Schießübungen für einen anschließenden Kampf gegen Migranten, Muslime und Andersdenkende wappnen.
Im Vordergrund stehen nicht die Notfallvorsorge, sondern die Waffenbeschaffung und der Austausch von Tötungsfantasien. Es bleibt aber nicht nur bei Worten und Ankündigungen, wie uns die zahlreichen Waffenfunde bei Preppern in der Vergangenheit zeigen.
Wir werden denjenigen keine Toleranz zeigen, die einen Umsturz oder eine Staatsgefährdung planen und damit das friedliche Zusammenleben der Menschen gefährden.
Eines haben diese konspirativen Netzwerke gemein: Aufgedeckt werden sie meist durch Presserecherchen, deren Grundlage die Weitergabe der Chatverläufe durch Dritte ist, die aus ganz unterschiedlichen Motivlagen heraus private Kommunikationsverläufe offenlegen.
Genauso ist es auch in dem aktuellen Fall, bei der Veröffentlichung der Recherche unter dem Titel „Vorbereitung auf den Rassenkrieg“. Während einige den Sicherheitsbehörden in diesem Land immer wieder vorwerfen, dass sie keine Erkenntnisse zu diesen Vorgängen hätten oder es sogar keine Bereitschaft dazu gebe, diese Strukturen offenzulegen und umfassend aufzuarbeiten, stelle ich für unsere Fraktion ganz nüchtern fest: Es ist schlichtweg verlogen, vom Verfassungsschutz Aufklärung einzufordern, ohne ihn mit den notwendigen Befugnissen für die Aufklärung auszustatten.
Da die Zahl der Verfassungsfeinde in Deutschland nicht abnimmt und diese mit der Zeit gehen, muss auch der Verfassungsschutz alle technischen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Extremismus ausschöpfen dürfen, um insbesondere konspirativ genutzte Kommunikationsverbindungen wie
WhatsApp-Chats zu identifizieren. Das zeigen die eingangs erwähnten Fälle ganz deutlich.
Ermittlern des Verfassungsschutzes muss es erlaubt werden, Mitteilungen von verdächtigen Personen über Messengerdienste wie WhatsApp zu überwachen. Wir kämpfen zusammen mit unserem Innenminister für die Ermöglichung der Quellen-TKÜ für den Verfassungsschutz.
Lassen Sie uns gemeinsam gesetzgeberisch nachbessern, um zukünftig zu verhindern, dass diese anonymen Kommunikationswege dieser Strukturen für unsere Sicherheitsbehörden im Verborgenen bleiben. Wenn es um die Verteidigung des Rechtsstaates geht, müssen Demokraten zur Bekämpfung der Gefahren im Zweifel auch einmal über ihren politischen Schatten springen.
Gestatten Sie mir abschließend noch einige Worte zu den Strukturen der Bundeswehr und des Reservistenverbandes. Ich möchte jedoch eindringlich davor warnen, zu behaupten, dass Ressour
cen der Bundeswehr und des Reservistenverbandes die Bildung solcher Netzwerke fördern. Aktive Bundeswehrangehörige und Reservisten dienen der Demokratie in unserem Land. Extremisten haben in der Bundeswehr und im Verband der Reservisten keinen Platz. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Der Verband ist über jeden Vorwurf erhaben, solches Gedankengut in seinen Reihen zu dulden.
Wir werden natürlich alle Bestrebungen unterstützen, zu verhindern, dass Menschen den Reservistenstatus gezielt für die Durchführung von Schießübungen und die private Kampfvorsorge und -ausbildung nutzen. Wir werden uns im Bund und im Land mehr damit beschäftigen müssen, wie wir militärische und zivile Strukturen besser vor der Unterwanderung durch extremistische Kräfte schützen können.
Darüber hinaus - wir reden ja auch über die Verwicklung der genannten Personen bis in den Landesdienst oder in den Landtag hinein - sind wir für Vorschläge grundsätzlich offen, wie wir es verhindern können, dass Menschen mit einem extremistischen Gedankengut den Weg in den öffentlichen Dienst oder in den Landtag finden können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Nun ist es nicht unbedingt meine Aufgabe, die Rede von Frau Quade zu kommentieren. Ich glaube, Sie sollten im Anschluss Frau Quade noch einmal fragen, wie Sie zu diesem Mitarbeiter steht. Das ist nicht meine Aufgabe, jetzt einen Mitarbeiter in der Linksfraktion zu kommentieren.
Sehr geehrter Herr Abg. Siegmund, ich habe aus Ihrer Wortmeldung, aus Ihrer Einbringung und aus dem Antrag eines nicht entnehmen können. Sie sagten, die Fähren sollten jetzt Teil der Straße werden. Somit wäre dann der Straßenbaulastträger zuständig. Sollen die Fähren originär an das Land übergeben werden? Sollen die jetzt zuständig werden für diese Fähren und diese auch betreiben?
Vielen Dank. - Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Durch den klarstellenden Erlass des Innenministeriums wurde die Arbeit der Feuerwehrkameradinnen und -kameraden gestärkt und gewürdigt. Entweder üben die Kreisausbilder, Sanitäter und Helfer in der Aus- und Fortbildung ein Ehrenamt aus oder sie bekommen ein ordentliches Honorar. Dabei bleibt es auch weiterhin. Es kann ein Entgelt als Honorar für die Aufgabenwahrnehmung gezahlt werden.
Das Ministerium für Inneres und Sport hat die Anhebung der festgelegten Höchstbeträge für Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Mitglieder von freiwilligen Feuerwehren in der Kommunalentschädigungsverordnung vom 8. Mai 2020 geregelt. Sie ist rückwirkend zum 1. Januar in Kraft getreten.
Die Erhöhung der Entschädigungshöchstbeträge würdigt die Arbeit der ehrenamtlich tätigen Kameradinnen und Kameraden unserer freiwilligen Feuerwehren. So stellt es auch der Ausschuss in
seiner Beschlussempfehlung fest. Die Kommunen können so ihre Wertschätzung für das Ehrenamt ausdrücken. Gleichzeitig wird nicht vom Grundsatz der unentgeltlichen Aufgabenwahrnehmung des Ehrenamtes abgewichen.
Es dürfte hinlänglich bekannt sein, dass die Ausreichung von Mitteln aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer „nur“ in gesetzlicher Höhe aufgrund einer Verlagerung von erheblichen Finanzmitteln in die sogenannte Kommunalpauschale vorgenommen worden ist. Das Land hat den Kommunen also nichts weggenommen.
Zusammenfassend kann ich für meine Fraktion mitteilen, dass die Feuerwehren im Ehrenamt in Sachsen-Anhalt nicht beschnitten wurden. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Es dürfte Sie nicht überraschen, dass wir dem Antrag der Fraktion DIE LINKE ablehnend gegenüberstehen. Sie wollen über ein Landes- und ein Bundesaufnahmeprogramm Menschen aus Flüchtlingslagern in der Europäischen Union nach Sachsen-Anhalt holen. Die CDU-Fraktion hingegen vertritt die Auffassung, dass kein Bundesland Alleingänge zur Aufnahme von Flüchtlingen unternehmen darf.
Es muss vielmehr in bewährter Weise und in enger Zusammenarbeit mit den anderen Ländern, im Einklang mit dem Bund und vor allen Dingen mit den anderen EU-Mitgliedsstaaten agiert werden. Wir müssen einfach zur Kenntnis nehmen, dass die Probleme auf den ägäischen Inseln nicht allein durch das Land Sachsen-Anhalt gelöst werden können.
Es gibt im Übrigen sehr gute Vorschläge zur Reform des EU-Rechts für die Verteilung von Schutzsuchenden nach fairen Verteilmechanismen, um die Länder mit Außengrenzen zu entlasten und die Binnenmigration einzudämmen. Diese Verhandlungsanstrengungen sollten wir durch Alleingänge in Sachsen-Anhalt nicht erschweren.
Das Land Sachsen-Anhalt ist seiner humanitären Verantwortung immer auch gerecht geworden und hat das in seinen Kräften Stehende getan und nach dem Königsteiner Schlüssel Menschen aufgenommen. Griechenland wird bei der aktuellen humanitären Lage durch die Aufnahme von 350 unbegleiteten Minderjährigen aus schwierigen Verhältnissen nach Deutschland trotz der derzeitigen Pandemielage unterstützt. Das Land Sachsen-Anhalt hat bereits 15 dieser unbegleiteten Minderjährigen, wenn sie denn auch solche sind, aufgenommen.
Wir halten es im Hinblick auf die aktuelle Lage für falsch, weitere Aufnahmeprogramme festzulegen.
Zur ZASt Halberstadt. Die zentrale Koordinierung und Unterbringung sowie die unmittelbare Nähe zur Außenstelle des BAMF waren ein Garant dafür, dass unser Land die Asylkrise im Jahr 2015 gut bewältigt hat. Diejenigen, die diese bewährten Verwaltungsabläufe und Strukturen abschaffen wollen, müssen natürlich auch Lösungen dafür anbieten, wie man in dezentraler Unterbringung einen sicheren Datenabgleich mit dem Ausländerzentralregister und schnelle Rückführungen vornehmen kann.
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der letzten Jahre haben wir den Aufenthalt in der ZASt auf 18 Monate verlängert, um vollziehbare Rückfüh
rungen besser durchführen zu können und die Kommunen zu entlasten.
Wir unterstützen natürlich die Landesregierung bezüglich der getroffenen Maßnahmen für die Unterbringung in der ZASt, um die separate Unterbringung der einzelnen Bewohnergruppen, insbesondere der Risikogruppen, der Familien und der vulnerablen Personen gewährleisten zu können. Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen werden konsequent umgesetzt.
Darüber hinaus will die CDU-Fraktion keine anonymen Krankenscheine einführen und mit einem solchen Krankenversicherungsschutz Menschen mit irregulärem Aufenthalt das Leben in der Illegalität erleichtern. Sie wollen mit Ihrer aus Thüringen abgeschauten Idee allen Menschen unabhängig vom Aufenthaltsstatus die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Für uns hingegen ist für die gesellschaftliche Teilhabe Voraussetzung, dass man nicht das geltende Recht hintergeht.
Wir wollen nicht Menschen unterstützen, die ihre Identität vorsätzlich verschleiern, weil sie wissen, dass ihre Fluchtgründe rechtlich nicht haltbar sind. Wer sich in Deutschland ordentlich registriert - das sollte die Botschaft sein -, erhält auch die notwendigen Unterstützungsleistungen.
Ich bitte um Zustimmung zur Überweisung des Antrages zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport und zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der 8. Mai soll als Tag der Befreiung vom Faschismus ein staatlich anerkannter Feier- und Gedenktag werden, an dem die allgemeine Arbeitsruhe gilt. Sie wollen damit dem Beispiel anderer Bundesländer, in denen Sie Ihre Regierungsverantwortung zur Umsetzung Ihrer Forderung genutzt haben, folgen.
In der DDR, in der der staatlich verordnete und gelenkte Antifaschismus eine wichtige ideologische Rechtfertigung der Diktatur und der Herrschaft der SED war, wurde der 8. Mai bis 1966 und einmalig im Jahr 1985 als Feiertag begangen. Für uns ist diese Forderung ganz losgelöst von der Diskussion, dass wir eigentlich schon genug Feiertage haben, politisch nicht vertretbar.
Mit der Unterzeichnung der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands am 8. Mai 1945 wurde der Zweite Weltkrieg in Europa beendet. Für viele Länder Europas ist der 8. Mai zu Recht ein Tag, an dem feierlich der Befreiung von der deutschen
Fremdherrschaft und des Grauens des Krieges gedacht wird.
Auch in Deutschland war der 8. Mai 1945 für viele Menschen ein Tag der Hoffnung und Zuversicht, an dem die Welt von dem menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft befreit worden ist. Daher wird in Deutschland an diesen Tag jährlich erinnert. Der 8. Mai ist auch ein Tag der Mahnung, dass Antisemitismus und Rassismus keinen Platz in unserer Gesellschaft haben dürfen.
Wir dürfen jedoch bei der Würdigung der herausragenden Bedeutung des 8. Mai 1945 eines nicht vergessen: Bei vielen Menschen in Ost- und Mitteldeutschland haben an diesem Tag nicht der Frieden, die Freiheit, die Zuversicht und die Freude Einzug gehalten.
Denken Sie an Flucht und Vertreibung, an die Menschen aus den Ostgebieten, von denen viele ihr Hab und Gut, ihre Heimat und ihr Leben verloren haben. Denken Sie an die Verbrechen von Angehörigen der Roten Armee an der Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten, wie etwa die systematischen Vergewaltigungen von Frauen und Mädchen, die sich auch mit Verweis auf die eigenen leidvollen Erfahrungen nicht rechtfertigen lassen.
Infolge des Endes der nationalsozialistischen Tyrannei wurde in der sowjetischen Besatzungszone eine neue Diktatur unter dem Roten Stern errichtet. Hinrichtungen, Deportationen, Zwangsarbeit sowie willkürliche Inhaftierungen wurden von den neuen Machthabern systematisch angewandt.
Zuchthäuser und Konzentrationslager aus der NSZeit wurden durch die Rote Diktatur als Speziallager weitergenutzt, in denen nach dem Krieg viele Menschen erniedrigt und qualvoll getötet worden sind. Deshalb war für viele Menschen in Ost- und Mitteldeutschland der 8. Mai kein Tag der Freude und Zuversicht.
Erst im Jahr 1989 erhielten die Bewohner der ehemaligen DDR die Chance, eine Demokratie aufzubauen.
Über die hier diskutierte Forderung der LINKEN wurde bereits mehrfach, auch im Deutschen Bundestag, beraten. Der Bundestag hat unter anderem am 7. Mai 2015 mit den Stimmen der CDU-, CSU- und SPD-Koalitionsfraktionen bei Stimmenthaltung der GRÜNEN den Antrag der LINKEN abgelehnt, dem 8. Mai den Status eines gesetzlichen Gedenktages zu verleihen.
Letztendlich stehen wir Ihrer Forderung auch ablehnend gegenüber, da wir einen nationalen und internationalen Gedenktag für die Opfer des Na
tionalsozialismus haben, nämlich den 27. Januar, den Tag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz.
Nur angesichts des Umstandes, dass Sie mit Ihrem Antrag die Exekutive auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, werden wir den Antrag in den Innenausschuss überweisen. Wir werden über den Antrag in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage beraten. Die Landesregierung will die Novelle ja alsbald einbringen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich habe umfangreich dargestellt, dass es in der Gesellschaft sehr unterschiedliche Meinungen zu diesem Tag gibt. Von der einen Seite wird der 8. Mai 1945 als Tag der Befreiung gesehen. Von der anderen Seite der Gesellschaft wird er als Tag einer neuen Diktatur gesehen. Genau diesen Standpunkt, nämlich dass es keine einheitliche Meinung in der Gesellschaft gibt, habe ich in meiner Rede umfangreich dargestellt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Freiheit braucht Sicherheit und unsere Demokratie ist wehrhaft und verfügt über eindrucksvolle Mechanismen und rechtsstaatliche Einrichtungen.
Nach den schrecklichen Anschlägen von Halle und Hanau war es daher richtig, dass bundesweit die Polizeipräsenz deutlich erhöht worden ist, um das Sicherheitsgefühl der Menschen im Land zu stärken.
Es ist aber nicht nur unsere Aufgabe, das Sicherheitsgefühl der Menschen durch konkrete Maßnahmen zu stärken und Straftäter konsequent zu verfolgen, sondern auch diejenigen, die unsere freiheitlich demokratische Grundordnung bedrohen, wirksam zu bekämpfen.
So verhält es auch mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf. Unsere streitbare Demokratie erfordert den besonderen Schutz unserer Verfassung, und in diesem Sinne trägt die Novellierung der gesetzlichen Grundlagen zur Stärkung des Verfassungsschutzes bei.
Die aus unserer Sicht maßgeblichen Regelungsschwerpunkte sind die Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes, gesetzliche Rahmenregelungen für den Einsatz von Vertrauenspersonen und verdeckten Mitarbeitern und die Präzisierung der Regelung zur Informationsübermittlung von den Verfassungsschutzbehörden an die Polizei und andere Behörden.
Für eine erfolgreiche Aufgabenwahrnehmung ist es unabdingbar, dass der Verfassungsschutz im Land mit ausreichend Befugnissen ausgestattet
und dessen Arbeit nicht infrage gestellt oder mit Verboten belegt wird. Da die Zahl der Verfassungsfeinde in Deutschland nicht abnimmt und diese mit der Zeit gehen, muss auch der Verfassungsschutz alle technischen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Extremismus ausschöpfen dürfen.
Insbesondere die sogenannte Quellen-TKÜ ist ein technisches Mittel, um konspirativ genutzte Kommunikationsverbindungen zu identifizieren. Hierdurch können laufende Kommunikationen, zum Beispiel Skype-Gespräche oder WhatsAppChats, überwacht werden. Ermittlern des Verfassungsschutzes muss es erlaubt werden, eine WhatsApp-Nachricht zu lesen, denn sie ist nichts anderes als eine modifizierte digitale SMS.
Wenn es um die Verteidigung des Rechtsstaates geht, müssen Demokraten zur Bekämpfung der Gefahren im Zweifel auch einmal über ihren Schatten springen. Denn wenn man den Kampf gegen den Rechtsextremismus tatsächlich ernst meint, dann ist die Zustimmung zu dieser Befugnis zwingend erforderlich.
Wir leben nicht mehr in den analogen Achtzigern, sondern wir leben in einem neuen digitalen Jahrtausend. Analoge Politik ist eine Gefahr im Kampf gegen den Rechtsextremismus.
Abschließend zum Antrag der AfD, den wir heute ablehnen werden. Wir sollten mit der Diskussion über die Reichweite und die Form der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz nicht vom eigentlichen Thema ablenken, sondern uns auf die wesentlichen Tatsachen konzentrieren.
Die Verfassungsschutzbehörden haben den Auftrag, Informationen über Personenzusammenschlüsse zu sammeln und auszuwerten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass in diesen verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt werden.
Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt hat für diese Aufgaben relevante Informationen einschließlich der Erkenntnisse ihrer Auswertung zu ermitteln; Datenschutzbedenken sind daher unbegründet.
Ich bitte Sie um Zustimmung zur Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung in den Ausschuss für Inneres und Sport sowie um Ablehnung des Antrags der AfD.