Protokoll der Sitzung vom 15.12.2020

Herr Schumann, Sie haben das Wort. Bitte.

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist gerade einmal ein Jahr vergangen, seitdem wir in diesem Hohen Hause das Jagdgesetz des Landes SachsenAnhalt novelliert haben. Es gibt gute Gründe, hier in einzelnen Punkten nachzujustieren; denn inzwischen ist die Afrikanische Schweinepest in Brandenburg und in Sachsen angekommen.

Seit dem ersten Fund eines an der ASP verendeten Wildschweines sind mittlerweile 13 Wochen vergangen. In Brandenburg sind seit der vergangenen Woche 53 weitere ASP-Fälle amtlich bestätigt worden. Damit steigt deren Anzahl auf 278. In Sachsen hingegen wurden zuletzt am 1. Dezember vier Fälle gemeldet. Insgesamt gibt es dort 15 amtlich bestätigte Fälle.

Wir möchten, dass mit der heutigen Änderung begrenzt auf die Zeit des bestätigten Vorkommens der ASP in Deutschland das unbeabsichtigte Überjagen von Jagdhunden bei Bewegungsjagden auch auf nicht beteiligte Jagdbezirke nach fristgemäßer vorheriger Ankündigung geduldet werden muss. Dies ist wirklich nur für die Zeit der ASP-Bedrohung gültig.

Mit Blick auf die angekündigte Reduzierung von bleihaltiger Munition in Gewässernähe im Zuge der Novellierung des Bundesjagdgesetzes müs

sen auch wir in Sachsen-Anhalt unserer Verantwortung gerecht werden und eine entsprechende Regelung für die Zukunft finden.

(Zustimmung)

Aus meiner Sicht besteht der wichtigste Punkt darin, das Eintragsrisiko der Afrikanischen Schweinepest durch eine Reduzierung des Wildschweinbestandes einzudämmen und langfristig handlungsfähig zu bleiben. Das sind wir der Jägerschaft schuldig.

Die Coronakrise erschwert die Organisation und Durchführung großer Treibjagden. Wie sich die Strecke im aktuellen Jagdjahr entwickeln wird - das Jagdjahr beginnt bekanntlich am 1. April und endet am 31. März -, ist bislang nicht absehbar.

Das Anlegen von Bejagungsschneisen insbesondere in Maisschlägen hat sich im Modellversuch bewährt und zur Senkung von Wildschäden beitragen können. Außerdem erleichtert es die gezielte Ansetzjagd auf Schwarzwild; denn es kann doch nur bei sicherem Ansprechen des Wildes ein waidgerechter Schuss angetragen werden. Aus diesem Grunde soll in § 49 des Landesjagdgesetzes die Befristung aufgehoben werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Vor genau zwei Monaten wurde mit der Drs. 7/6747 der Antrag mit dem Titel „Prävention ASP“ beschlossen. Die Umsetzung des Beschlusses ist bis heute nicht erfolgt, obwohl in Punkt 7 eindeutig eine Wochenfrist beschlossen wurde. Hier kann der Ball nicht verantwortungslos zwischen dem MULE und dem Sozialministerium hin- und hergespielt werden. Wir erwarten hier eine zügige Umsetzung. Handeln Sie!

Natürlich bleiben noch einige Dinge offen, die wir aus unserer Sicht noch einbringen. Es geht um ein aktives Wildtiermanagement, um ein vollkommen ideologiefreies Wolfsmanagement und um die Wiederherstellung von Hecken auf Äckern, um Niederwild und Vögel anzuziehen. Des Weiteren geht es um eine aktiv unterstützte Pflanzung von Abdeckungsfütterungen an Waldrändern, um Verbiss zu reduzieren. Letztlich geht es darum, Wildschäden auf Äckern zu minimieren. Das wird dann die Aufgabe in der nächsten Legislaturperiode sein.

Ich bitte um Zustimmung zur Überweisung. - Vielen Dank.

(Zustimmung)

Gut. Ich sehe keine Fragen. - Wir haben hierzu keine Debatte vereinbart. Ich vermute, dass der Antrag an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen werden soll, Herr Schumann, ja? - Herr Schumann.

Okay. Es soll also nur eine Überweisung an den Landwirtschaftsausschuss geben. - In Ordnung. Dann können wir gleich darüber abstimmen.

Wer den eingebrachten Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Beratung in den Landwirtschaftsausschuss überweisen will, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind offensichtlich alle Fraktionen des Hauses. Damit ist die Überweisung beschlossen worden. Wir können den Tagesordnungspunkt schließen.

Vereinbarungsgemäß kommen wir jetzt zu

Tagesordnungspunkt 18

Erste Beratung

Nummer 2 des Beschlusses (Drs. 7/6919) zum Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt nach § 101 Landeshaushaltsordnung (LHO)

Antrag Fraktionen CDU, AfD, DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/6978

Nachdem der Landtag in der letzten Sitzungsperiode in der Drs. 7/6919 zum Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt beschlossen hat, auf Vorschlag des Präsidenten des Landesrechnungshofes zwei Mitarbeiter aus dem Prüfungsdienst zu benennen, die die Jahresrechnung 2018 und 2019 des Landesrechnungshofes vorbereitend prüfen, liegt Ihnen nun der interfraktionelle Antrag in der Drs. 7/6978, der namentliche Benennungsvorschlag, vor.

Es sollen die Mitarbeiterinnen des Prüfungsdienste Frau Dr. Elke H. und Frau Karla B. beauftragt werden. Hierzu haben wir keine Debatte vereinbart. Es gibt auch keine gesonderte Einbringung.

Deswegen kommen wir sofort zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/6978. Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen. - Die gibt es offensichtlich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? - Die gibt es auch nicht.

Damit führen wir jetzt hier vorn einen Wechsel durch.

Während Herr Mittelstädt sich auf den Weg begibt, kann ich Ihnen noch die Information zukommen lassen, dass sich zumindest die parla

mentarischen Geschäftsführer darauf verständigt haben, jetzt, um 15:14 Uhr, keine Mittagspause mehr zu machen, sondern weiter zu beraten. - Danke.

(Zustimmung)

Wehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Ich unterbreche die Sitzung kurzfristig für zehn Minuten, weil die beiden Vertreter der Bürgerinitiative im Moment nicht auffindbar sind. Sie sind bereits im Haus, aber wir können sie gegenwärtig nicht erreichen. Deshalb unterbreche ich die Sitzung für zehn Minuten. - Danke.

Unterbrechung: 15:18 Uhr.

Wiederbeginn: 15:31 Uhr.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4

Zweite Beratung

a) Volksinitiative „Faire Straße - gemeinsam

gegen Straßenausbaubeiträge in SachsenAnhalt“ (IV) - Abschließendes Prüfergebnis

Unterrichtung Landtagspräsidentin - Drs. 7/6474

Beschlussempfehlung Ausschuss für Petitionen - Drs. 7/6939

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/7016

b) Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung

der Straßenausbaubeiträge

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/6552

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 7/6982

Entschließungsantrag Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/7027

(Erste Beratung in der 108. Sitzung des Land- tages am 10.09.2020)

c) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des

Kommunalabgabengesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes

Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/3578