Die Beratungsgegenstände werden in verbundener Debatte behandelt. Die Redezeit je Fraktion beträgt zehn Minuten. Die Landesregierung hat ebenfalls eine Redezeit von zehn Minuten. Eine gesonderte Einbringung der Anträge im Rahmen der Aktuellen Debatte ist nicht vorgesehen.
Es wurde folgende Reihenfolge vereinbart: DIE LINKE, AfD, SPD, GRÜNE und CDU. Zunächst erteile ich den Fraktionen DIE LINKE und der AfD das Wort, die ihre Anträge damit auch einbringen. Es beginnt die Fraktion DIE LINKE. Herr Gebhardt, Sie haben das Wort. Bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe kurz überlegt, wie man den Bogen spannt von der Regierungserklärung zur Pandemielage hin zum öffentlichrechtlichen Rundfunk. Ich will es einmal so versuchen.
Alle, die der Rede des Abg. Farle zugehört haben, haben verstanden oder müssen verstanden haben, dass sich immer mehr Menschen in Parallelgesellschaften verabschieden, dass immer mehr jeden Mist, der auf Youtube vorgespielt wird, glauben und dass wir in Zeiten leben, in denen Fake News und Coronaleugner leider Hochkonjunktur haben. Deshalb wäre es aus unserer Sicht umso wichtiger und ist es in diesen Zeiten umso notwendiger, seriöse Informationsquellen, die faktenbasiert sind, zu haben, zu nutzen und vor allen Dingen auch politisch zu stärken.
Wer so etwas fordert, der kommt an einer Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht vorbei, meine Damen und Herren.
Alle Umfragen - und wir haben in den letzten Wochen und Monaten viele Umfragen zu dem Thema gehört - ergaben bei bestimmten Fragen unterschiedliche Zahlen, aber in einem Punkt waren alle Umfragen deckungsgleich, nämlich in der Frage: Vertrauen Sie der Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dabei verzeichnete der öffentlich-rechtliche Rundfunk gerade in
diesen Zeiten exorbitant hohe Werte. Sie sind in den letzten Monaten sogar deutlich gestiegen. Das zeigt uns, dass die Bevölkerung letztlich eben doch faktenbasierten Informationsquellen zuerst Glauben schenkt. Meine Damen und Herren! Das ist gut so. Deshalb müssen wir faktenbasierte Informationsquellen für die Öffentlichkeit stärken.
Wesensmerkmal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist zum Beispiel, dass er frei empfangbar ist für alle und dass er staatsfern organisiert ist.
Zu einer staatsfernen Organisation gehört selbstverständlich auch, dass die Beitragshöhe staatsfern ermittelt wird. Dafür gibt es ein seit vielen Jahren geübtes Verfahren.
Es gibt die staatsferne Organisation der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, in der zum Beispiel der Präsident des Landesrechnungshofes unseres Bundeslands vertreten ist.
Diese KEF hat auch die Aufgabe, die Rundfunkfreiheit quasi zu schützen, und die Rundfunkfreiheit haben wir in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert. Deswegen, meine Damen und Herren, haben wir es insgesamt damit zu tun, dass hier ein Prozess stattgefunden hat, in dem die Beitragsermittlung durch eine staatsferne Organisation zumindest hier in Sachsen-Anhalt ignoriert wurde und somit auch die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks klar verletzt wurde.
Wir haben mehrere Forderungen aus dem politischen Raum, hauptsächlich von der CDU-Fraktion, wahrgenommen. Die Hauptforderung in den letzten Wochen war zu sagen, wir wollen aufgrund der Coronalage über diesen Staatsvertrag nachverhandeln. So würde ich es einmal verkürzt sagen. So ist es auch im Ausschuss mehrfach von Vertretern der CDU-Fraktion gesagt worden. Ich sage das jetzt auch mit betonter Sachlichkeit.
Nun haben aber genau an dieser Stelle die KEF und sogar der große Chef der KEF Herr FischerHeidlberger in der Anhörung bei uns im Ausschuss gesagt, dass ein solches Verfahren nicht funktioniert, weil das erste KEF-Verfahren klar abgeschlossen ist und ab dem 1. Januar automatisch ein neues Verfahren startet.
Die zweite Frage in diesem Zusammenhang lautet schlicht und ergreifend, mit wem man über einen Staatsvertrag nachverhandeln will, mit welchen Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten,
wenn alle anderen Ministerpräsidenten eine solche Nachverhandlung ablehnen. Dann machen Verhandlungen keinen Sinn und sind aus unserer Sicht nur Augenwischerei oder ein vorgeschobenes Motiv dafür, den Staatsvertrag dann endgültig einfach platzen zu lassen.
Wir hätten übrigens mit einer Beschlussfassung zum Staatsvertrag auch einen Entschließungsantrag annehmen und in das Verfahren aufnehmen können und damit die wesentlichen Punkte für Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Landtag klar artikulieren und beschließen können und hätten dem Ministerpräsidenten damit ein klares Votum mit auf den Weg gegeben, um welche Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk er sich kümmern muss und wie sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der nächsten Zeit entwickeln soll.
Wir haben in der Debatte auch immer wieder gehört - ich zitiere jetzt meinen Kollegen Markus Kurze -: Der Tanker sei zu groß, der Tanker sei zu schwer geworden. Wenn er zu groß und zu schwer sei, dann müsse man Ballast abwerfen. So hat sich Herr Kurze in der vorherigen Landtagssitzung geäußert. Was Herr Kurze allerdings nicht gesagt hat, das ist, dass wir im September dieses Jahres einen Medienstaatsvertrag im Landtag beschlossen haben - übrigens einstimmig von den Koalitionsfraktionen; die AfD-Fraktion hat sich an der Stelle im Ausschuss sogar nur der Stimme enthalten -, worin wir klar den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umrissen haben.
Ich hatte noch einmal nachgefragt, ob die Spartenprogramme, die jetzt alle im Staatsvertrag stehen, so vorgehalten werden müssten. Das hat der Minister an der Stelle noch bejaht. Wir haben jeden einzelnen Spartenkanal hier im September beschlossen und haben das dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Auftrag mitgegeben.
Ich kann nicht auf der einen Seite dem öffentlichrechtlichen Rundfunk im September den Auftrag geben, das und das zu machen, und auf der anderen Seite im Dezember die Zahlung der Rechnung dafür verweigern. Das ist in höchstem Maße unseriös, meine Damen und Herren.
Dann sagt die CDU-Fraktion, es sei wegen Corona nicht zumutbar. Dabei muss ich wirklich die Frage stellen, ob es ernst gemeint ist, dass es bei 86 Cent nicht zumutbar ist. Wenn wegen 86 Cent hier quasi die Revolution ausbricht, dann will ich doch gern einmal wissen, warum bisher ein lautes, dröhnendes Schweigen zu hören war, wenn es darum geht, Kitas beitragsfrei zu machen, wenn es darum geht, die Steigerung der Kranken
Dazu gibt es vom Innenminister den schönen Satz, den er bei einem Neujahrsempfang geäußert hat - vom ehemaligen Innenminister -: Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gibt es nur über meine Leiche. So. Nun weiß ich nicht, wie er es gemeint hat; denn er ist politisch im Moment - - Na ja, sagen wir es vorsichtig, er ist als Minister zumindest nicht mehr im Amt. Ich glaube aber nicht, dass er es in dem Moment so meinte. Die eine oder andere Verbindung kann man aber schon einmal herstellen, wenn heute der Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eingebracht wird.
Also, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, wenn man 86 Cent in Zeiten der Coronapandemie nicht für zumutbar hält, dann will ich doch gern einmal wissen, was Sie zu exorbitant steigenden Beiträgen in anderen Bereichen sagen, worunter Eltern, Kinder usw. regelmäßig leiden.
Dann ist da noch das Argument, das auch von meiner Fraktion sehr häufig in der Debatte genannt wurde: Das sind die exorbitant hohen Intendantengehälter. Ich habe mit großer Verwunderung festgestellt, dass auch die CDU-Fraktion die Forderung meiner Fraktion teilt, dass diese Intendantengehälter deutlich reduziert werden müssen. Ich würde vielleicht die Fraktion BÜNDNIS 90/GRÜNE bitten, etwas dazu sagen. Ich konnte bei Twitter die eine oder andere Bemerkung dazu lesen, wie es aussieht, wenn man versucht, in einen MDR-Staatsvertrag Gehaltsobergrenzen einzuführen.
Ich habe mich dann bemüht, mit denjenigen zu reden, die für die Höhe der Intendantengehälter verantwortlich und dafür zuständig sind. Das sind nämlich nicht wir, zumindest solange es in Staatsverträgen nicht solche Obergrenzen gibt, sondern die Verwaltungsräte.
Nun habe ich gedacht: Rufst du einmal die Verwaltungsräte deiner Partei an, die in den Gremien sitzen. Ich habe lange gesucht, ich habe eine Verwaltungsrätin beim RBB gefunden - eine -, die Mitglied der LINKEN ist. Ich habe dann gedacht: Guckst du mal, wie viele aus der CDU in den Gremien sind. Ich habe dann, ehrlich gesagt, bei der Zahl 18 aufgehört zu zählen. Nachweislich 18 Verwaltungsräte beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, in einigen Rundfunkanstalten sogar die Mehrheit, sind Mitglieder der CDU. Dann finde ich es genauso unehrlich, wenn sich die
Dann kann man doch lieber zum Telefon greifen, anrufen und sagen: Leute, wenn wir für eine Gehaltsobergrenze sind, dann setzt das doch bitte schön im Verwaltungsrat um, weil die darüber zu entscheiden haben und nicht der Landtag.
Was bleibt von den letzten Tagen und Wochen übrig, außer einem entlassenen Innenminister und einem beschädigten Ministerpräsidenten? - Eine Koalition, die gezeigt hat, dass die Gemeinsamkeiten fast vollständig oder - „fast“ kann man streichen - vollständig aufgebraucht sind, und mehrere Klagen gegenüber unserem Bundesland, nicht nur von den Rundfunkanstalten, sondern auch von anderen Bundesländern.
Wir brauchen aber dringend das Signal, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch in Sachsen-Anhalt für unverzichtbar halten; gerade in diesen Zeiten, in denen Coronaleugner und Fake News Hochkonjunktur haben. - Insofern bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.