Ich danke für die Ausführungen. - Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Somit kommen wir zum Abstimmungsverfahren.
Der Vorschlag von Frau Dr. Späthe war, die Drs. 7/901 in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Alle Fraktionen stimmen für die Überweisung. Gibt es Gegenstimmen? - Das sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das sehe ich auch nicht. Somit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchsetzung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für
dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen sowie zur Änderung der Richtlinie 2006/123/EG und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems COM (2016) 821 final, BR-Drs. 6/17
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich erspare es mir, diesen etwas sperrigen Titel, den der Präsident gerade vorgetragen hat, noch einmal vorzutragen. Der Vorschlag ist dem Landtag im Rahmen der Landtagsinformationsvereinbarung durch die Landesregierung zugegangen. In der 7. Sitzung am 27. Januar 2017 hat sich Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien damit beschäftigt und ihn als kritisch hinsichtlich der Einhaltung von Subsidiaritätsprinzipien angesehen.
Grundlage der Beratung war die durch die Informations- und Kontaktstelle in Brüssel vorgelegte Stellungnahme im Rahmen der monatlichen Berichte an den Ausschuss. Dazu darf ich sagen: Wir sind sehr froh, dass wir diese Kontaktstelle in Brüssel durchgesetzt haben; denn damit ist für uns als Ausschuss eine erheblich bessere Information über die Dinge, die in Brüssel und in Straßburg vor sich gehen, möglich.
Schwerpunkt des oben genannten Richtlinienentwurfes ist eine Neuregelung des Notifizierungsverfahrens der Dienstleistungsrichtlinie. Auch hierzu darf ich daran erinnern, dass die Dienstleistungsrichtlinie sehr umstritten war und dass es eine ganze Reihe von sehr wichtigen Beratungen auch bei uns dazu gegeben hat. Wir haben in einigen Bereichen Dinge, die die EU-Kommission hat vorschlagen wollen, auch in einer guten Zusammenarbeit mit anderen Parlamenten ablehnen und eine vernünftige Subsidiarität sicherstellen können.
Dienstleistungsrichtlinie zuwiderlaufen. Das ist an sich gar nicht schlimm, aber so soll die Europäische Kommission künftig gemäß Artikel 7 der Richtlinie per Beschluss die Unvereinbarkeit des Maßnahmenentwurfes mit der Richtlinie 2006/123/EG feststellen sowie dem betreffenden Mitgliedstaat aufgeben können, vom Erlass der Maßnahme Abstand zu nehmen oder die Maßnahme, sofern sie unter Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 3 oder Artikel 6 Abs. 2 schon erlassen worden ist, wieder aufzuheben.
Meine Damen und Herren! Das ist ein wesentlicher Unterschied zum bisherigen Notifizierungsverfahren, in dem das Inkrafttreten mitgliedstaatlicher Regelungen zwar während des Notifizierungsverfahrens gehemmt war, die Kommission aber letztendlich den Erlass der Regelung durch den Mitgliedstaat nicht verhindern konnte, sondern darauf verwiesen war, nach Inkraftsetzung der Regelung den Europäischen Gerichtshof wegen einer behaupteten Vertragsverletzung des Mitgliedstaates anzurufen. Ich nenne das eine Umkehrung der Beweislast.
Die vorgeschlagene Richtlinie ist außerdem aufgrund des ohne ausreichende Rechtsgrundlage normierten Vetorechts der Europäischen Kommission im Notifizierungsverfahren gar nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar. Die angegebene Rechtsgrundlage der Kommission in Artikel 53 Abs. 1, Artikel 62 und Artikel 114 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist nicht geeignet zur Legitimierung der beabsichtigten Einführung eines sogenannten Untersagungsbeschlusses, weil diese zitierten Vorschriften lediglich zur Koordinierung oder zur Angleichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften ermächtigen.
Diese geplante Änderung, die sehr versteckt gewesen ist, nimmt jedoch einen wesensverändernden Eingriff in das vertraglich geordnete Gefüge der europäischen Institutionen untereinander und in die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Union und Mitgliedstaaten vor.
Meine Damen und Herren! Wir haben darüber beraten und haben festgestellt, dass gegen den Richtlinienvorschlag sowohl aus den Gründen, die ich schon angeführt habe, als auch aus den in der Begründung der Beschlussempfehlung aufgeführten Gründen Subsidiaritätsbedenken angemeldet werden.
Wir alle wissen, dass Europa gegenwärtig sehr kritisch gesehen wird, dass die Kommission aber unbeschadet dessen offensichtlich ihre Linie weiterfährt. Wir bemerken, dass der Frust über bestimmte Dinge, die in der Europäischen Union geregelt werden, nicht kleiner wird. Wir müssen dagegen angehen. Es ist dafür notwendig, dass die Europäische Kommission auch auf Dinge ver
Meine Damen und Herren! Die Landesregierung soll daher mit der Beschlussempfehlung aufgefordert werden, bei den Beratungen im Bundesrat auf die Abgabe einer begründeten Stellungnahme nach Artikel 6 Nr. 2 des Protokolls über die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit hinzuwirken. Wie wichtig der Ausschuss das genommen hat, zeigt sich daran, dass der Ausschuss mit 11 : 0 : 0 Stimmen, also einstimmig, die Feststellung des Subsidiaritätsbedenkens festgestellt hat. Daher bitte ich Sie im Auftrag des Ausschusses um die Zustimmung zu der Beschlussempfehlung, damit die Landesregierung im Bundesrat eine Handlungskompetenz von uns bekommt. - Vielen Dank.
Es gibt keine Fragen. Da keine Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt vorgesehen ist, kommen wir zum Abstimmungsverfahren über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien in Drs. 7/907. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind alle Fraktionen. - Gegenstimmen? - Ich sehe keine. Enthaltungen? - Auch nicht. Somit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen. Der Tagesordnungspunkt 25 ist abgearbeitet.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Von dem Grundrecht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag zu wenden, haben vom 1. Juni 2016 bis 30. November 2016 insgesamt 259 Bürger Gebrauch gemacht. 52 Eingaben konnten nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses nicht als Petition behandelt werden, wurden jedoch mit einem Rat oder einem Hinweis an die Einsender beantwortet. Neun Petitionen wurden an die zuständigen Länderparlamente und an den Deutschen Bundestag abgegeben. 198 der eingegan
Die höchste Zahl der Eingänge war im Sachgebiet Inneres mit 36 Petitionen zu verzeichnen, gefolgt von dem Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 22 eingegangenen Petitionen. Einzelheiten können Sie der Anlage 16 zu der Beschlussempfehlung entnehmen.
Viele Petenten nutzten auch die Möglichkeit der Einreichung einer Sammelpetition. Zwölf Sammelpetitionen, zum Beispiel zu den Themen Änderung des KiFöG hinsichtlich des Betreuungsschlüssels mit 1 952 Unterschriften, Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit mit 3 506 Unterschriften, Geruchsbelästigung durch eine Firma mit 1 046 Unterschriften, Erhalt des Sprachunterrichts für minderjährige Flüchtlinge mit 307 Unterschriften oder Änderung des Kommunalabgabengesetzes mit 79 Unterschriften, gingen ein; 16 Sammelpetitionen wurden abschließend beraten.
Den Ausschuss erreichte eine Massenpetition zum Thema Weiterbeschäftigung der Migrationslehrkräfte mit 705 Unterschriften. Zwei Massenpetitionen wurden abschließend beraten. 321 Petitionen, davon 256 Petitionen abschließend, wurden in sieben Sitzungen behandelt.
Zirka 13 % der abschließend behandelten Petitionen wurden positiv oder zumindest teilpositiv erledigt. Themen, mit denen sich der Petitionsausschuss befasste, können den Anlagen 1 bis 15 der Beschlussempfehlung entnommen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 7/836 für den Zeitraum vom 1. Juni 2016 bis 30. November 2016 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die in den Anlagen 1 bis 15 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen in der Drs. 7/836. Der Ausschuss für Petitionen empfiehlt, die in den Anlagen 1 bis 15 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? - Ich sehe keine. Enthaltungen? - Auch keine. Somit ist der Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt worden.
Der Petent begehrt mit seiner Petition vom 4. Juli 2016 wegen seines schlechten Gesundheitszustandes - er leidet an einer schweren Parkinson-Erkrankung - den Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses. Der Gesundheitszustand des Petenten hat sich nach seinem Vortrag in den letzten Jahren gravierend verschlechtert. Seine Krankheit ist nicht heilbar und lässt sich nicht aufhalten.
Aufgrund der schweren Verlaufsform seiner Erkrankung hat der Petent in den kommenden Jahren mit erheblichen Einschränkungen bei seiner Lebensführung zu rechnen. Die Auswirkungen der Krankheit werden auch seine beruflichen Leistungen immer mehr einschränken. Er hofft, dass der Aspekt seiner schweren Erkrankung eine Härtefallregelung rechtfertigt.
Der Petent ist beim Landesverwaltungsamt im Bereich Gesundheitswesen tätig. Er gehört zum Planpersonal des Geschäftsbereiches des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt.
Am 24. November 2015 beantragte der Petent den Abschluss einer Vereinbarung über Altersteilzeitbeschäftigung nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit im Bereich der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts ab 1. Dezember 2016 bis zum Beginn der Regelaltersrente am 1. Juni 2020 im Blockmodell. Danach sollen die Ansparphase vom 1. Dezember 2016 bis zum 31. August 2018 und die Freistellungsphase vom 1. September 2018 bis zum 31. Mai 2020 andauern.