Protokoll der Sitzung vom 02.03.2017

um nicht mehr, aber auch um nicht weniger.

(Beifall bei der AfD - Zurufe von der LIN- KEN und von den GRÜNEN)

Ich schließe mit den Worten von Heinrich Heine:

„Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht. […] Deutschland hat ewigen Bestand, es ist ein kerngesundes Land.“

Handeln wir endlich danach, werte Kollegen, natürlich ohne unsere Migrationsromantiker von den LINKEN. - Vielen Dank für die geschätzte Aufmerksamkeit.

(Starker Beifall bei der AfD)

Es gibt keine Fragen. Dann danke ich dem Abg. Kirchner für die Ausführungen.

Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Uns liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in der Drs. 7/1028 zur Abstimmung vor. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind Koalition und die AfD. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. - Wer enthält sich der Stimme? - Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Somit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden.

(Beifall bei der AfD)

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 22

Zweite Beratung

Umsteuern in der Wirtschaftsförderung dringend notwendig

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/62

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung - Drs. 7/1034

(Erste Beratung in der 6. Sitzung des Landtages am 03.06.2016)

Berichterstatter ist der Abg. Herr Lieschke. Diese Beratung findet ohne Debatte statt. Herr Abg. Lieschke, Sie haben das Wort.

Werter Präsident! Werte Abgeordnete! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde in der 6. Sitzung des Landtages am 3. Juni 2016 beraten und in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung überwiesen.

Die Fraktion DIE LINKE erläuterte, mit dem Antrag setze sich die Fraktion dafür ein, die Richtlinie für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, kurz GRW, zu ändern. Es gehe darum zu verhindern, dass mit Ablauf der Fördermittelbindung Unternehmensteile bzw. Unternehmen geschlossen würden und Arbeitsplätze verloren gingen. Es müsse mehr in die Bereiche Innovation und Forschung investiert werden und soziale Aspekte müssten bei der Förderung stärker beachtet werden, wie zum Beispiel der Ausschluss von Leiharbeit und Werkverträgen. Das Thema Tarifbindung und eine Lohnuntergrenze seien ebenso sehr wichtig.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung hat in vier Sitzungen am 18. August 2016, am 4. November 2016, am 12. Janu

ar 2017 und am 16. Februar 2017 den Antrag ausführlich beraten. Die Landesregierung berichtete ausführlich zur Überarbeitung der GRWRichtlinie, legte in der Sitzung am 12. Januar 2017 die überarbeitete neue Richtlinie vor und erläuterte diese ausführlich.

Die Landesregierung hat die GRW-Förderung künftig insgesamt verbreitert und sichergestellt, dass mehr Projekte an dem Förderprogramm partizipieren können und mehr Fördermittel ausgereicht werden. Dazu wird die Basisförderung erhöht und ein Bonussystem geschaffen, das für bestimmte Struktureffekte einen Förderbonus vorsieht, um leichter den Höchstfördersatz von 35 % der Investitionssumme zu erreichen. Zugleich wird die Mindestinvestitionssumme von 30 000 € abgesenkt, sodass mehr Unternehmen Fördermittel beantragen können.

Das Bonussystem ist dem Ministerium nach dem Koordinierungsrahmen vorgegeben. Es wurde daran aber eine Änderung vorgenommen. Nach Nr. 2.2.3 Buchstaben a bis c der GRW-Richtlinie sollen drei Struktureffekte privilegiert werden. Die Erfüllung eines dieser drei Struktureffekte führt zu einem Förderzuschlag von fünf Prozentpunkten und damit zur Höchstförderung von 35 %.

Hinzu kommen weitere Struktureffekte, die unter Nr. 2.2.3 Buchstaben d ff. aufgeführt sind, die mit einem Förderbonus von 2,5 Prozentpunkten versehen sind. Diese weiteren Struktureffekte sind teilweise modifiziert oder neu gefasst worden.

In der 7. Sitzung am 16. Februar 2017 hat der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung den Antrag endgültig beraten. Der Ausschuss stellte fest, dass der Antrag als erledigt angesehen werden könne, da die GRW-Richtlinie von der Landesregierung im Sinne des Antrages überarbeitet wurde und diese neue Richtlinie in Kürze in kraft treten wird.

Ihnen liegt in der Drs. 7/1034 eine entsprechende Beschlussempfehlung vor, die mit 8 : 0 : 3 Stimmen beschlossen wurde. Ich bitte um Zustimmung des Hohen Hauses. - Vielen Dank.

Es gibt keine Fragen. Dann danke ich dem Abgeordneten für die Ausführungen.

Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung in der Drs. 7/1034. Der Antrag soll für erledigt erklärt werden. Wer für die Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Koalition. Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD. Somit

ist die Beschlussempfehlung angenommen worden.

Wir kommen jetzt noch zu dem Tagesordnungspunkt, zu dem von den Fraktionsvorsitzenden am späten Nachmittag beschlossen wurde, ihn auf den heutigen Tag vorzuziehen, zum

Tagesordnungspunkt 23

Zweite Beratung

Jugendarbeit ernst nehmen. Zuwendungen pünktlich ausreichen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/477

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration - Drs. 7/1048

(Erste Beratung in der 12. Sitzung des Landtages am 28.10.2016)

Berichterstatter ist der Abg. Herr Siegmund. Herr Siegmund, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/477 wurde in der 12. Sitzung des Landtages am 28. Oktober 2016 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

Mit ihrem Antrag zielt die Fraktion DIE LINKE darauf ab, das grundsätzliche Problem, dass Zuwendungsbescheide für die Träger der Jugendarbeit oftmals erst sehr spät bewilligt werden, zu beseitigen. Somit soll die Voraussetzung geschaffen werden, eine vernünftige und verlässliche Jugendarbeit durchzuführen.

Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich erstmalig in der 7. Sitzung am 7. Dezember 2016 mit dem Antrag befasst. Dazu lag ihm als Tischvorlage ein Vorschlag für eine vorläufige Beschlussempfehlung von den Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.

Inhalt dieses Papiers waren Maßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass Vereinen und Verbänden der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und Jugendverbänden in der haushaltslosen Zeit Mittel zur Verfügung gestellt werden, die ihre Arbeit weiter ermöglichen. Dazu gehören unter anderem die Ausschöpfung aller rechtlichen Maßnahmen durch die Landesregierung, um eine Mittelauszahlung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zu gewährleisten,

und die Sicherstellung geeigneter Maßnahmen im Landesverwaltungsamt, insbesondere personalpolitischer Natur.

Die Fraktion DIE LINKE kritisierte, dass in der Beschlussvorlage, im Gegensatz zum Antrag ihrer Fraktion, nicht mehr vorgesehen sei, Vertretern des Landesjugendhilfeausschusses zu ermöglichen, mündlich zum Bericht der Landesregierung zum Stand der Bewilligung Stellung zu nehmen.

Im Ergebnis seiner Beratung nahm der Ausschuss den Vorschlag der Koalitionsfraktionen für die vorläufige Beschlussempfehlung mit 9 : 0 : 2 Stimmen an. Zudem wurde die Landesregierung gebeten, dem Ausschuss zur nächsten Sitzung über die geplanten personellen Veränderungen im Referat 601 des Landesverwaltungsamtes schriftlich zu berichten.

Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat sich in der 8. Sitzung am 11. Januar 2017 mit dem genannten Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Im Rahmen der Beratung hat er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 2 : 2 Stimmen ohne Änderung angeschlossen.

Die abschließende Beratung des federführenden Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration fand in der 10. Sitzung am 22. Februar 2017 statt. Dazu lag ihm neben der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Finanzen, wie erbeten, auch ein Schreiben der Landesregierung mit ergänzenden Mitteilungen zur Personalsituation im Referat 601 des Landesverwaltungsamtes vor.

Die Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sahen die Punkte der vorläufigen Beschlussempfehlung inzwischen als erfüllt und somit als erledigt an, sodass sie als Tischvorlage zur Verabschiedung durch den Landtag einen neuen Entwurf zur Beschlussempfehlung vorlegten. Diese Fassung wurde nach kurzer Beratung zur Abstimmung gestellt und mit 6 : 0 : 5 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet.

Die Beschlussempfehlung liegt dem Plenum heute in der Drs. 7/1048 vor. Im Namen des Ausschusses bitte ich das Hohe Haus, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der AfD)

Ich danke dem Abgeordneten für seine Ausführungen. - Für die Landesregierung spricht Ministerin Frau Grimm-Benne. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE vom Oktober letzten Jahres wurde Gott sei Dank inzwischen von der Realität überholt. Das ist auch im Sinne der Antragsteller gut so.