Protokoll der Sitzung vom 03.03.2017

Wo ist hier die allgemeine Vertretung?

Glücklicherweise sind wir auf Ihr Zutun nicht mehr angewiesen. Das Volk ist nicht dumm und hat erkannt, mit welchem Sinn regierungskonforme Nachrichten der Öffentlichkeit präsentiert werden. Der Bürger bildet sich selbst eine Meinung auf der Grundlage aller Fakten.

Wir, die AfD Fraktion, sind weiterhin der Meinung, dass der Rundfunkstaatsvertrag zu kündigen ist. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und dessen Finanzierung sind komplett zu reformieren.

Herr Lieschke, kommen Sie zum Schluss.

Ja. - Wir halten somit die Entsendung eines Vertreters aus Sachsen-Anhalt in den Fernsehrat nicht für nötig. Wir wissen natürlich auch, dass ein freibleibender Posten Kosten in Höhe von 520 € pro Monat erspart.

(Zuruf von der LINKEN)

Die Gesamtkosten des Fernsehrates belaufen sich übrigens auf 470 000 € je Jahr plus 55 000 €

an Sitzungsgeld. Das ist eindeutig zu viel. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Es gibt keine Fragen, Herr Lieschke. Dann danke ich für die Ausführungen. - Für die Fraktion der GRÜNEN spricht Abg. Frau Frederking. Frau Frederking, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der ZDF-Fernsehrat soll mit seinen 60 Mitgliedern, die aus den unterschiedlichsten Gruppierungen und Organisationen entsendet werden, die Vielfalt der Gesellschaft abbilden und in Programmfragen kontrollieren und beraten.

Es gehört zu den Pflichten des Landtags, die entsendeberechtigte Organisation für den ZDF-Fernsehrat zu benennen, die für Sachsen-Anhalt auf den Bereich Heimat und Brauchtum entfällt. Es ist an der Zeit, dass wir das tun; denn bereits seit Anfang 2016 liegen drei Bewerbungen vor: vom Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, vom Landesheimatbund und vom Museumsverband.

Nun haben wir die Zeit seit dem letzten Jahr nicht ungenutzt verstreichen lassen;

(Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff: Doch!)

- nein - denn in den vergangenen Monaten haben wir geklärt, dass das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie nicht die erforderliche Voraussetzung der Staatsferne erfüllt und demzufolge nicht als entsendungsberechtigte Organisation vom Landtag bestimmt werden kann. Das begründet sich darin, dass das Landesamt eine obere Landesbehörde ist und zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Kultur und damit zur Landesverwaltung gehört.

Jetzt müssen wir nur noch zwischen zwei Vereinen entscheiden, was wir nach fundierter Beratung im Ausschuss nun tun werden. Sowohl der Landesheimatbund als auch der Museumsverband bringen vielfältige Perspektiven und Erfahrungshorizonte mit und sind regionalgeschichtlich gut aufgestellt.

Auch wenn der Landtag nicht über die konkret zu entsendende Person entscheidet, würde es meine Fraktion begrüßen, wenn eine Frau in den Fernsehrat entsendet werden würde. Denn wir möchten, dass Frauen mehr Einfluss bekommen. Als Koalitionsziel haben wir formuliert: 50 % Frauen in Führungspositionen. Ich bin zuversichtlich, dass

wir im Ausschuss eine Einigung herbeiführen werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es gibt auch hier keine Fragen. Ich danke Ihnen für die Ausführungen, Frau Frederking. - Für die CDU spricht der Abg. Herr Kurze. Herr Kurze, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorredner der Koalition haben eigentlich schon fast alles zu dem Thema gesagt. Ich muss das nicht wiederholen.

Wir als CDU-Fraktion haben uns für den Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e. V. ausgesprochen. Der satzungsmäßige Zweck des Landesheimatbundes ist die freiwillige überregionale Zusammenarbeit von Einzelpersonen, unabhängigen Gesellschaften, lokalen, regionalen und Landesvereinen, Kinder- und Jugendgruppen sowie anderen Vereinigungen mit dem Ziel, die Werte der Heimat zu erforschen, zu erschließen und zu sammeln, zu schützen und zu pflegen sowie die Heimatverbundenheit zu fördern.

Der Landesheimatbund Sachsen-Anhalt erforscht, sammelt und verarbeitet Wissen über die deutsche Heimat und ihre Pflege, lokal, national und international. Er bewahrt und erschließt das deutsche und europäische Kulturerbe als Teil des Weltkulturerbes.

(Jens Kolze, CDU: Kurz!)

Danach lässt sich jedenfalls für den Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e. V. eindeutig feststellen - damit mache ich es auch kurz, Herr Kolze -, dass er im Sinne des ZDF-Staatsvertrages ein gesellschaftlich bedeutsamer Verband im Bereich Heimat und Brauchtum ist, der in den Fernsehrat des ZDF entsandt werden könnte.

Um eine abschließende Einigung innerhalb der Koalition herbeizuführen - damit kann ich mich den Worten von Herrn Hövelmann anschließen -, ist eine Überweisung in den Ausschuss notwendig. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass wir uns im Ausschuss auf einen Vorschlag einigen werden. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich danke Herrn Kurze für die Ausführungen. - Herr Gebhardt verzichtet auf die Schlussrede.

(Oh! bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zurufe von den GRÜNEN)

Somit kommen wir zur Abstimmung. Es gab den Vorschlag, den Antrag in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien zu überweisen. Wenn es dazu keine Ergänzung gibt, dann stimmen wir darüber ab. Wer für die Überweisung des Antrags in der Drs. 7/1047 in den genannten Ausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist das komplette Haus, also die Koalitionsfraktionen, die Fraktion DIE LINKE und die AfD. Somit ist der Antrag überwiesen worden.

Wir kommen zum letzten Tagesordnungspunkt:

Tagesordnungspunkt 19

Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 11. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt

Fragestunde mehrere Abgeordnete - Drs. 7/1067

Gemäß § 45 der Geschäftsordnung des Landtages findet in jeder im Terminplan festgelegten Sitzungsperiode eine Fragestunde statt. Es liegen Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Drs. 7/1067 acht Kleine Anfragen für die Fragestunde vor, wobei die erste Frage von dem Abg. Herrn Farle zurückgezogen wurde.

Ich rufe daher auf die

Frage 2 Private Sicherheitsdienste in der Justiz

Frau Eva von Angern, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Am 17. Februar 2017 fand zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Personalstrategie in der Justiz - Die Dritte Gewalt im Land Sachsen-Anhalt auf tragfähige Füße stellen“ eine Anhörung in öffentlicher Sitzung statt. Der Landesverband der Justizwachtmeisterdienste Sachsen-Anhalt e. V. äußerte sich in seiner Berichterstattung dahin gehend, dass das Land Sachsen-Anhalt nur noch über ca. 86 % der nötigen Beamtinnen in diesem Bereich verfügt, sodass die Gerichte inzwischen verstärkt auf private Sicherheitsdienste zurückgreifen müssen.

Ich frage die Landesregierung:

1. An welchen Gerichten des Landes Sachsen

Anhalt werden in welcher Größenordnung und für welchen Zeitraum private Sicherheitsdienstleistungen in Anspruch genommen?

2. Für welche konkreten Aufgaben werden die

privaten Sicherheitsdienste unter welchen Voraussetzungen in den Gerichten eingesetzt?

Ich danke Ihnen für die Fragestellung. - Für die Landesregierung spricht die Frau Ministerin für Justiz und Gleichstellung Anne-Marie Keding.

(Ministerin Anne-Marie Keding, sich von ih- rem Platz erhebend: Ja, ich komme! - Zu- ruf: Sie haben gar keine Unterlagen? - Mi- nisterin Anne-Marie Keding: Doch, die habe ich! - Siegfried Borgwardt, CDU: Das nennt man Timing! - Ministerin Anne-Marie Ke- ding: Dafür habe ich ja einen freundlichen Kollegen!)

Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die Landesregierung beantworte ich die Frage von Frau von Angern wie folgt.

Private Sicherheitsunternehmen haben zum Stichtag 1. Dezember 2016 in folgenden Gerichten Einlasskontrollen zeitweise unterstützt: in den Landgerichten Stendal, Magdeburg und DessauRoßlau sowie in den Amtsgerichten Merseburg, Naumburg, Schönebeck, Haldensleben, Magdeburg, Stendal, Gardelegen, Wittenberg sowie Bitterfeld-Wolfen. Das Gesamtvolumen hat insgesamt rund 230 Stunden pro Woche ausgemacht.

Zur zweiten Teilfrage möchte ich wie folgt ausführen: Private Sicherheitsdienste werden zur Unterstützung der Zugangskontrollen in den Gerichten und zur Objektbewachung eingesetzt. Die zu erbringenden Leistungen werden wie folgt beschrieben: Unterstützung der Justizwachtmeister bei den Einlasskontrollen, Unterstützung bei der Durchführung von Personen-, Taschen- und Ausweiskontrollen, Unterstützung bei der Durchsetzung der Hausordnung und des Hausrechts. Eingesetzt wird ausschließlich auf Zuverlässigkeit und Eignung gemäß § 34a GewO überprüftes Personal.

So wird für das einzusetzende Personal die Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses verlangt, das nicht älter als 14 Tage sein darf. Zudem werden die einzusetzenden Mitarbeiter des Sicherheitsunternehmens vor einem Einsatz im Gericht auch einer Zuverlässigkeitsüberprüfung im Sinne des § 4 Abs. 2 VerfSchG des Landes Sachsen-Anhalt durch die Innenbehörde unterzogen. Dabei muss der jeweilige Sicherheitsmitarbeiter für diese Überprüfung vorher seine Einwilligung erteilen.