Herr Farle, richtig, Sie haben erfasst, worum es geht. Aber Sie haben unseren Antrag nicht gelesen. Stimmt es?
als zweiter Satz steht: Gleichzeitig ist durch Anpassung von Einkommen- und Körperschaftsteuer das Ziel der Rechtsformneutralität der Besteuerung von Kapitalerträgen sicherzustellen und eine gleichmäßige Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und laufenden Einkünften im Bereich der Kapitalanlagen zu gewährleisten.
Also, die Frage des Rechtsformunterschiedes, den Sie hier beklagt haben, soll genau mit dieser Bundesratsinitiative beseitigt werden. Das ist Grund, zuzustimmen.
Ich wollte nur darauf hinweisen; denn der Antrag zielt zum einen auf § 32d des Einkommensteuergesetzes. Dabei geht es darum, wie lange Menschen nach Leistungsfähigkeit besteuert werden. Dazu hat Herr Heuer ausgeführt, er finde es in Ordnung, dass Menschen, die ein Einkommen bis 45 000 € haben, nach Leistungsfähigkeit besteuert werden. Diejenigen, die darüber liegen, sollen bei 25 % herumdümpeln.
Aber ich hatte auch, wie gesagt, den Eindruck: Als der Finanzminister anfing, die Kapitalgesellschaften reinzubringen, wurde es schwierig. Aber der Punkt, dass die Rechtsformen unterschiedlich besteuert werden, ist seit Jahrzehnten ein Problem des deutschen Steuerrechts. Dem müssen wir uns zuwenden. Ich finde, diesbezüglich gibt der Antrag einiges her.
Ich wollte Sie auch noch auf etwas anderes hinweisen. Zu einem anderen Problem, das Sie angesprochen haben, hat der Finanzausschuss des Bundesrates schon eine Empfehlung gegeben, die in Ihre Richtung geht. Es ist kein Gesetzentwurf, sondern ein Auftrag für eine Gesetzesinitiative. Darin stand: Dabei sollen die steuerlichen Auswirkungen auf das Gesamtsystem betrachtet werden. Das hat der Bundesrat als Empfehlung reingestimmt. Das ist ja sozusagen auch Ihr Problem gewesen.
Ich gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf erstellt werden muss, wenn die Bundesratsinitiative verabschiedet wird. Ich denke, er wird vor 2019 nicht das Licht der Welt erblicken, also verabschiedet werden. Dabei muss man natürlich auch viele Punkte, die Sie genannt haben, abwägen.
Ich danke dem Abg. Herrn Knöchel für die Ausführungen. - Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Ich habe wahrgenommen, dass der Vorschlag unterbreitet wurde, den Antrag in den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. Ist das so richtig?
Dann stimmen wir darüber ab. Wer dafür ist, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/1176 überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe, das gesamte Haus ist dafür. Wer stimmt dagegen? - Keiner. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Damit ist der Antrag in den Ausschuss für Finanzen überwiesen worden.
Werte Damen und Herren Abgeordnete! Nun kommen wir zum Schluss. Der Fraktionsvorsitzende der CDU Herr Borgwardt hat an uns herangetragen - er meinte, es sei dazu Einigkeit mit allen Fraktionsvorsitzenden erzielt worden -, den Tagesordnungspunkt 20 heute abzusetzen, weil es wohl in Magdeburg irgendwo noch einen parlamentarischen Abend gibt.
- Moment. - Der Tagesordnungspunkt 20 soll morgen nach der Aktuellen Debatte noch im Laufe des Vormittags abgehandelt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der 24. Sitzung des Landtages angelangt. Die morgige Sitzung beginnt um 9 Uhr. Wir beginnen die morgige Beratung mit dem Tagesordnungspunkt 2 - Aktuelle Debatte -, zu der uns drei Themen vorliegen. Danach folgen die Tagesordnungspunkte 3, 22 und 24.