Protokoll der Sitzung vom 20.06.2017

Den Weg eines blinden Aktionismus, wie er sich in einigen Beiträgen bei der vergangenen Innenministerkonferenz in Dresden gezeigt hat, gehen wir nicht mit. Wir GRÜNE fordern die konsequente Anwendung bestehender rechtlicher Befugnisse. Massenüberwachung lehnen wir ab. So sehen wir auch das Ansinnen der großen Koalition auf der Bundesebene, jetzt noch schnell die Quellen-TKÜ durch den Bundestag zu schieben, nicht nur sehr kritisch, sondern halten das für verfassungswidrig.

Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf bringt Grundrechte hingegen in guten Ausgleich, er schafft neue Eingriffsbefugnisse, aber er befristet diese sogleich. Unsere Novelle

des SOG ist gut. Sie schafft Sicherheit und ist rechtsstaatlich sauber gearbeitet. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es gibt keine Fragen, Herr Striegel. Dann danke ich für die Ausführungen. - Für die CDU spricht der Abg. Herr Schulenburg. Herr Abg. Schulenburg, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ausschussberatung zu dem vorliegenden Entwurf waren sachlich, konstruktiv und es wurden natürlich auch in diesen Ausschusssitzungen die unterschiedlichen Rechtsauffassungen ausgetauscht; das liegt in der Natur der Sache.

Im Rahmen der Anhörung im Innenausschuss konnten neben den kommunalen Spitzenverbänden und den Gewerkschaften auch Verfassungsrechtler zu Wort kommen.

Das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist eine fundamental wichtige rechtliche Grundlage für unsere Polizeibeamten, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden. Die schon bestehende Kennzeichnungspflicht wird nun gesetzlich geregelt. Außerdem wird die bisherige Regelung auf Einsatzeinheiten ergänzt. Bei aller Kritik an der Kennzeichnungspflicht bekennen wir uns damit natürlich zugleich zu einem transparenten polizeilichen Verhalten.

Unsere Polizeibeamten handeln rechtmäßig, das heißt, nach Recht und Gesetz. Sie haben nichts zu verbergen. Die Jahresstatistik der Beschwerdestelle macht das immer wieder deutlich. Nennenswerte nachteilige Auswirkungen waren in der Vergangenheit nicht festzustellen. Schutzwürdige Belange der Beamten werden berücksichtigt, indem vor den Einsätzen die individuelle Kennzeichnung gewechselt wird. Die personenbezogenen Daten werden geschützt.

Ein weiterer Punkt der Gesetzesänderung ist der Einsatz der Bodycams. Wir regeln den Einsatz von Bodycams zur Eigensicherung in der Landespolizei im Rahmen eines zweijährigen Modellversuchs in den drei kreisfreien Städten.

Es ist festzustellen, dass die Gewaltbereitschaft in den Großstädten unseres Landes am höchsten ist. Von einzusetzenden Bodycams erhoffen wir uns natürlich positive Effekte wie etwa eine Verringerung der Angriffe auf Polizeibeamte.

Da Übergriffe auf Polizeibeamte nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, dienen die Bild-

und Tonaufnahmen als Beweismittel in einem möglichen Strafverfahren. Außerdem können die Beamten ihr rechtmäßiges Handeln beweisen, wenn sie mal wieder ungerechtfertigt mit Strafanzeigen überzogen werden.

(Zustimmung bei der CDU)

Übergriffe auf Polizeibeamte, auch verbale, sind letztlich Angriffe auf den Staat und die Gesellschaft. Einer weiteren Verrohung der Sitten schauen wir damit nicht mehr tatenlos zu.

(Zustimmung bei der CDU)

Dies führt auch zu einem konsequenteren Vorgehen der Polizei im Bereich der Abwehr von Gefahren für Leib und Leben. Wer rechtmäßig handelt, kann dies nun konsequent tun. Das rechtmäßige Vorgehen wird dokumentiert, ein Zurückweichen aus Angst vor einem Strafverfahren wird durch den Einsatz der Bodycams zukünftig verhindert.

Es erfolgt außerdem eben keine permanente Überwachung, sondern es müssen konkrete Tatbestandsmerkmale vorliegen, bevor die Kameras überhaupt zum Einsatz kommen.

In einer hoch technologisierten Gesellschaft passen wir die Einsatzmittel der Polizei an. Wir geben den Beamten ein neues Einsatzmittel an die Hand, mit dem sie vielfältige Einsatzsituationen besser bewältigen und dokumentieren können. Ich bitte daher um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Da es keine Fragen gibt, danke ich dem Abg. Schulenburg für die Ausführungen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Durch die AfD-Fraktion wurde eine andere Abstimmung beantragt. Ich möchte auf Folgendes verweisen.

(Zuruf von der LINKEN: Auch die LINKE!)

- Auch die LINKE. Entschuldigung, das habe ich nicht gewusst.

Ich fahre wie folgt fort: Die LINKE und die AfDFraktion haben beantragt, über § 1 einzeln abzustimmen.

Zu Punkt 2 fordert die AfD-Fraktion eine namentliche Abstimmung.

(Oh! bei der CDU)

Über die §§ 2 und 3 soll einzeln abgestimmt werden.

Bevor wir in dieses einsteigen, schlage ich vor, zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion

Abstimmungsverfahren der AfD in der Drs. 7/1575 abzustimmen. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden.

Wir kommen nunmehr zu dem Abstimmungsverfahren, wie ich es erwähnt habe. Wir stimmen zunächst über § 1, ohne Nr. 2, ab. Im Anschluss daran erfolgt eine namentliche Abstimmung.

Wer für § 1 in der vorliegenden Fassung auf der Basis der Beschlussempfehlung, ohne Nr. 2, ist, den bitte ich um das Handzeichen.

(Zuruf von der LINKEN: So geht das nicht! - André Poggenburg, AfD: Halt!)

Herr Knöchel, bitte.

Herr Präsident, ich würde namens meiner Fraktion darum bitten, über die Nummern des § 1 getrennt abzustimmen, also zuerst über die Nr. 1, dann über die Nr. 2, die Nr. 3 ff., weil wir jeweils ein unterschiedliches Stimmverhalten hätten.

(André Poggenburg, AfD: Genau!)

Zu den übrigen Vorschriften würden wir eine Sammelabstimmung nicht ablehnen.

Zu Punkt 1 also nicht einzeln abstimmen, sondern - -

(Oh! bei der SPD)

Sie rufen bei § 1 jede Nummer zur Abstimmung auf.

Gut. Wir stimmen über § 1 Nr. 1 ab. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfDFraktion. Stimmenthaltungen? - Sehe ich nicht. Somit ist Absatz 1 angenommen worden.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Nr. 1!)

Wir stimmen über Nr. 2 ab. Herr Heuer wird den namentlichen Aufruf vornehmen.

(Namentliche Abstimmung)

Abstimmungsverhalten der Abgeordneten:

Wolfgang Aldag Ja

Eva von Angern Ja

Gottfried Backhaus -

Jürgen Barth Ja

Bernhard Bönisch -

Carsten Borchert Ja