Für diese Mehrwerte ist dieser Antrag ein finanziell bezahlbares Projekt zum nächsten Landeshaushalt, welches über Einsparungen im Bereich der Risikogeschäfte, einer Priorisierung von Investitionstätigkeiten und natürlich Einsparungen in den Bereichen Asyl- und Gender-Zielen spielend gegenzufinanzieren wäre.
Gleichzeitig wirkt dieser Schritt wie ein Konjunkturprogramm. Regionale Betriebe der Landwirtschaft und der Caterer werden gezielt unterstützt. Das Geld bleibt in Sachsen-Anhalt.
Generell habe ich eine grundlegende Argumentation für diesen Antrag. Nennen Sie, Kollegen, die das gleich abwiegeln werden, mir bitte einen einzigen Haushaltstitel, der wichtiger ist als das Wohl der Kleinsten und Schutzbedürftigsten unserer Gesellschaft, nämlich der Kinder. - Mir fällt keiner ein.
Liebe Kollegen! Lassen Sie uns die Eltern in unserem Bundesland entlasten. Lassen Sie uns Familien stärken und lassen Sie uns dafür sorgen, dass sich kein Kind mehr hungrig durch den Tag quälen muss. Wenn Sie gestern der Jugend aufmerksam zugehört haben, werden Sie heute noch einen Satz in den Ohren haben: Die Saat von heute ist die Ernte von morgen.
Sachsen-Anhalt muss zukunftsorientiert und vor allem kinderfreundlich werden. Unser Antrag zur kostenlosen Schul- und Kitaspeisung ist hierfür zwar nur ein Anfang, aber ein gewaltiger Schritt in die richtige Richtung. - Vielen Dank.
Es gibt keine Fragen. Dann führen wir die Debatte fort. Für jede Fraktion ist eine Redezeit von drei Minuten vorgesehen. Für die Landesregierung spricht Herr Minister Prof. Dr. Willingmann in Vertretung der Ministerin Frau Grimm-Benne.
(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Er hat sich das Geld heute ehrlich verdient! - Minister Prof. Dr. Armin Willingmann: Das finde ich auch!)
Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erneut darf ich in Vertretung von Frau Kollegin Grimm-Benne namens der Landesregie
Isoliert betrachtet und ohne Berücksichtigung des Kontextes erscheint die Intention des Antrages durchaus sinnvoll. Eine kostenfreie Mittagskost für Kindergarten- und Schulkinder entlastet Elternhaushalte finanziell und ist somit grundsätzlich geeignet, positiv auf die Armutsgefährdung der davon profitierenden Familien mit Kindern zu wirken.
Bei näherer Betrachtung kristallisiert sich jedoch heraus, dass der Antrag unseriös ist. In vier Stichpunkten wird das zusammengefasst, die danach im Einzelnen erläutert werden.
Erstens. Der Antrag begründet nicht, warum für alle Kinder, unabhängig von ihrer sozio-ökonomischen Ausgangslage, eine kostenfreie Mittagsmahlzeit bereitgestellt werden soll. Er erklärt darüber hinaus auch nicht, warum eine Eingrenzung nur bis zur Klassenstufe 4 vorgenommen wurde.
Zweitens. Der Antrag ist nicht hinreichend ausgereift, insbesondere in Bezug auf die Folgewirkungen und Kontexteinflüsse. Er geht nicht auf bestehende Normen, Programme oder Kooperationen im Kontext gesunder Ernährung und/oder Armutsprävention ein und ignoriert folglich synergetische Effekte.
(Angela Gorr, CDU: Können Sie ein biss- chen deutlicher reden! - Minister Prof. Dr. Armin Willingmann fährt das Rednerpult hoch - Siegfried Borgwardt, CDU: So ist es besser! Das ist deutsch; da steht „Ab“!)
- Ich höre zum ersten Mal in einem „Hörsaal“, dass ich zu leise spreche. Einverstanden. Ich versuche es wieder und ihr sagt Bescheid.
Drittens. Der Antrag greift zu kurz, wenn primäres Ziel tatsächlich die Bekämpfung der Kinderarmut in Sachsen-Anhalt ist.
Viertens. Er ignoriert gänzlich die Nennung von Deckungsquellen, stellt mithin also keinerlei Finanzierungsmöglichkeiten vor.
Nun im Einzelnen. Erstens. Die Fraktion der AfD bleibt leider die Nennung einer Deckungsquelle für ihren Antrag schuldig. Ebenso hat sie es versäumt, die Höhe des finanziellen Bedarfes zu benennen. Hochrechnungen haben Folgendes ergeben: Die amtliche Statistik weist für den 1. März 2016 insgesamt 142 320 betreute Kinder in Tageseinrichtungen aus, davon 91 133 Nichtschulkinder.
Schon bei Zugrundelegung von durchschnittlich 210 jährlichen Kita-Besuchstagen der Nichtschulkinder und durchschnittlichen Kosten für die Mittagsverpflegung in Höhe von 5 € betrüge der jährliche Mehraufwand für das Land mehr als 95 Millionen €. Hinzu kämen noch die Kosten für Kinder in Kindertagespflege und für Schülerinnen und
Schüler bis zur Klassenstufe 4, die einen Hort besuchen, die abermals mit rund 50 Millionen € bis 65 Millionen € jährlich zu Buche schlagen würden. Wir sprechen also von rund 145 Millionen € bis 180 Millionen €.
Für den Schulbereich haben wir das auch einmal überschlagen und kommen auf eine Summe von jährlich über 150 Millionen €, vielleicht sogar bis zu 200 Millionen €, die im Landeshaushalt bereitzustellen wäre.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Wie Sie vermutlich wissen, gibt es für Familien mit geringem Einkommen bereits die Möglichkeit, ihren Kindern ein kostengünstiges Mittagessen zu ermöglichen. Im Jahr 2011 wurden Bildungs- und Teilhabeleistungen unter anderem in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, in der Sozialhilfe sowie für Familien mit Bezug von Kinderzuschlag und Wohngeld verankert. Auch Kinder erhalten nunmehr neben ihrem monatlichen Regelbedarf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Hierzu zählt beispielsweise auch die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen.
Zweitens zur Problematik der Kinderarmut und Armutsprävention. Dazu wurde bereits heute Vormittag debattiert. Deshalb verweise ich an dieser Stelle auf die Ausführungen zu TOP 7.
Drittens zu Gesundheit, gesunder Ernährung und gesundheitsfördernden Maßnahmen in SachsenAnhalt. Die Verpflegung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland und damit auch in SachsenAnhalts Schulen entspricht nach wie vor nicht vollständig den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, DGE. Eine im Rahmen des Bundeskongresses Schulverpflegung im November 2014 ausgewertete Studie ergab, dass die DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung in Sachsen-Anhalt nur in 31,6 % der Schulen bekannt waren.
Auch verfügte Sachsen-Anhalt laut einer bundesweiten Erhebung zur Qualität der Schulverpflegung bezogen auf den Durchschnittspreis beim Schulessen im Jahr 2014 über das niedrigste Preisniveau im gesamten Bundesgebiet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Probleme sind erkannt und werden angegangen. So ergab beispielsweise die Eigenevaluierung der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung hinsichtlich des Erfüllungsgrades der DGE-Kriterien bereits eine Verbesserung im Vergleich der Jahre 2012 und 2016.
Im Übrigen würde die weitere Verbesserung der Qualität der Mittagsversorgung allein die von der AfD-Fraktion lokalisierte Ursache für ungesunde Ernährung und ihre Folgeerscheinungen mitnichten lösen. Nur ganzheitliche Ansätze können zum
Um es zu versinnbildlichen: Eine qualitativ hochwertige Mittagsmahlzeit, wie von der AfD-Fraktion beschrieben, wäre grundsätzlich ein Zugewinn, würde jedoch leider noch nichts an grundsätzlichen Ernährungs- und Bewegungsmustern ändern. Es bedarf ganzheitlicher Modelle zur Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche in ihren Lebenswelten. Das betrifft das Elternhaus, die Kita, die Schule, den Sportverein und viele mehr, die insbesondere chancengleiche Zugänge für alle Kinder und Jugendlichen, so auch für arme bzw. armutsgefährdete Kinder und Jugendliche, schaffen.
Der in Sachsen-Anhalt seit 1998 laufende Gesundheitszieleprozess richtet sich an die Bevölkerung unseres Bundeslandes und soll einen Beitrag zur Chancengerechtigkeit und damit auch zur Armutsprävention leisten.
Ein formuliertes Gesundheitsziel ist die Förderung eines gesunden Ernährungsverhaltens und eines gesunden Ernährungsangebote für die Bevölkerung. Dies ist angesichts eines Anteils von 12 % übergewichtiger Schulanfänger in den vergangenen Jahren gerade im Bereich Kita und Schule von besonderer Bedeutung.
Im Rahmen der Umsetzung des Präventionsgesetzes soll durch das Ziel, gesund aufzuwachsen, unter anderem der Fokus auch auf die Gesundheitsaufklärung in Kindertagesstätten und Schulen gelegt werden. Für die Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten bestehen insbesondere für Kindertagesstätten und Schulen bewährte Strukturen. Danach können von den Bildungseinrichtungen Projektmittel direkt bei den Krankenkassen beantragt werden.
Insbesondere durch die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung wird mithilfe eines breiten Spektrums an Maßnahmen auf die Verbesserung der Kita- und Schulverpflegung sowie auf die Vermittlung von Kompetenzen in Sachen gesunde Ernährung hingearbeitet. Die Maßnahmen der Vernetzungsstelle sind vorrangig verhältnispräventiv ausgerichtet.
Durch die geplante Beteiligung Sachsen-Anhalts am EU-Schulobst- und Gemüseprogramm wäre zukünftig die Versorgung von Kindern in Schulen und Kitas mit Obst und Gemüse sowie Milch ergänzend gewährleistet. - Vielen Dank.
Es gibt keine Fragen. Dann danke ich für die Ausführungen, Herr Minister. - Ich weise darauf hin, dass der Minister seine Redezeit um drei Minuten
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich sage es gleich zu Beginn meiner Rede und habe es bereits in ähnlichen Zusammenhängen im Ausschuss für Arbeit, Soziales und - wohlgemerkt - Integration gesagt: Ich halte bestimmte Formulierungen, wie sie in diesem Fall in der Begründung des Antrages zur kostenfreien Mittagskost für Kindergarten- und Schulkinder genannt sind, für unwürdig in diesem Hohen Haus.
Maßnahmen zur Entlastung deutscher Familien und der sozusagen rituell hergestellte Zusammenhang mit Asylanten und den durch sie entstehenden Kosten mögen für Ihr Weltbild die entscheidende Rolle spielen, für mich nicht.
Kinder sollten schon gar nicht kategorisiert werden. Kinder in unserem Land sind Kinder, um die wir uns zu kümmern und zu sorgen haben. - Punkt.
Ich komme dennoch zu Ihrem Antrag, zunächst zu Punkt 3. Wir haben in Sachsen-Anhalt eine sehr kompetente und zukunftsweisende Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung, von der schon gesprochen wurde, die regelmäßig zu sehr interessanten Veranstaltungen einlädt.
Dort wurde schon immer sehr viel Wert auf Aufklärung und Informationen gelegt, und zwar für Bildungseinrichtungen, Träger, Eltern, Caterer und natürlich auch für Abgeordnete. Insbesondere der dritte Punkt Ihres Antrages wurde dort schon häufig diskutiert, immer unter dem Aspekt der freiwilligen Überzeugung und Aufklärung, so würde ich es formulieren.