Unter Vorbehalt geleistete Vorgriffszahlungen erfolgten im Übrigen auch schon in der Vergangenheit, damit die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger nicht unnötig lange auf die Erhöhungen warten müssen und der zeitliche Abstand zu den erhöhten Entgeltzahlungen der Tarifbeschäftigten nicht so weit auseinanderklafft. Diese Zahlungen haben sich also bewährt.
Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Erhöhungen politisch unstrittig sind und von dem entsprechenden Beschluss des Parlaments auch verlässlich ausgegangen werden kann. Dies ist aus meiner Sicht vorliegend, nicht zuletzt aufgrund des Koalitionsvertrages, der ja die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung in den Besoldungsbereich entsprechend vorsieht. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Finanzminister, eine Frage. Wir haben ja bei der Bezügestelle einen gewissen Eingabeschluss. Ich weiß
nicht, wann der in etwa sein wird. Ist damit zu rechnen, dass die Nachzahlungen mit dem Bezügemonat November dann noch gezahlt werden, oder wird das zu knapp? Wie schätzen Sie die Chance ein, dass die mit den Dezember-Bezügen nachgezahlt werden?
Wie ich es gerade zum Ausdruck brachte: Vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzausschusses erscheint das möglich.
Vielen Dank, Herr Minister. - Ich hätte mich fast dazu hinreißen lassen zu sagen, Sie hatten damit das Schlusswort; das haben Sie natürlich nicht, das letzte Wort habe ich auch heute wie immer.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Ende unserer heutigen Sitzung. Ich berufe den Landtag zu seiner 16. Sitzungsperiode für den 28. und 29. September 2017 ein. Ich wünsche Ihnen ein angenehmes und schönes Wochenende.