Wenn Sie den Wortbeiträgen aller Koalitionsfraktionen zugehört haben, dann werden Sie feststellen, dass wir wollen, dass aus den kommunalen Unternehmen berichtet wird, und zwar erstens in geeigneter Weise und zweitens in einer Weise, die dem Interesse der einzelnen Unternehmen nicht entgegenstehen. Dafür müssen wir einen Weg finden, der tatsächlich rechtssicher ist.
Jetzt komme ich zu der Frage. Ihr Weg erscheint uns eben nicht rechtssicher. Sie insinuieren unter Nr. 1 Ihres Antrages, dass man in einer Kommunalverfassung beschließen könne, dass die Verschwiegenheitspflicht nach den §§ 394 und 395 des Aktiengesetzes durch Beschluss auf der Rechtsgrundlage des KVG ausgehebelt werden kann. Das ist ein großer Irrtum. Wie werten Sie § 395, in dem steht, wem gegenüber die Berichtspflicht denn zu erfüllen ist? - Die Berichtspflicht - und auch nur dann kann man die Verschwiegenheit auflösen - richtet sich ausdrücklich an diejenigen in der Kommune, die das Beteiligungsmanagement zu vollziehen haben. Deswegen können Sie Aufsichtsratsmitglieder auch nicht beauftragen, aus diesen Sitzungen zu berichten, was übrigens sinnvoll ist.
Deswegen schließe ich mich dem an, was Frau Schindler gesagt hat: Wir brauchen ein vernünftiges Monitoring zwischen Verwaltung und Rat. Aber wir können nicht einzelne Stadträtinnen und Stadträte, die ehrenamtlich in den Aufsichtsräten sitzen, zwingen, gegen das Aktiengesetz zu ver
stoßen, weil Sie die Verschwiegenheitspflicht aushebeln wollen. Weil falsch ist, was in dem Antrag niedergeschrieben worden ist, wollen wir das in vernünftiger Weise besprechen.
Herr Dr. Grube, Sie beschreiben das Problem, das hier offen auf dem Tisch liegt. Letztlich geht es uns um eine rechtssichere Lösung.
Sie haben jetzt einen Alternativantrag vorgelegt, in den Sie hineinschreiben, dass Sie im Prinzip die von uns vorgeschlagene Regelung aufnehmen,
Natürlich wollen wir niemanden zwingen, gegen das Aktiengesetz zu verstoßen. Das ist doch selbstverständlich. Darum geht es auch gar nicht.
Aber es geht um die öffentlich bestellten Mitglieder von Aufsichtsräten, die gerade dieser Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Es geht auch darum, dass ratsbestimmende Fraktionen, die Mit
glieder in die Aufsichtsräte entsenden, unter Umständen selbst diese Information bekommen, andere aber nicht.
Einen Antrag auf Überweisung in einen Ausschuss konnte ich nicht wahrnehmen. Entsprechend stimmen wir jetzt über den Antrag in der Drs. 7/1860 - Antrag der AfD-Fraktion - ab. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalition und die Fraktion DIE LINKE. Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Demzufolge ist der Antrag abgelehnt worden.
Wir stimmen jetzt über den Alternativantrag in der Drs. 7/1914 - das ist ein Antrag der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - ab. Wer für diesen Alternativantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist das komplette Haus. Wer stimmt dagegen? - Das sehe ich nicht. Enthaltungen? - Auch nicht. Damit ist der Alternativantrag angenommen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 27 erledigt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der 34. Sitzung des Landtages angelangt. Die morgige Sitzung beginnt um 9 Uhr. Wir beginnen mit der Regierungserklärung des Ministers für Inneres und Sport Herrn Holger Stahlknecht zum Thema „Sportland SachsenAnhalt - Bilanz und Ausblick“.