Ich möchte deshalb noch einmal zwei Punkte besonders hervorheben. Ein wesentlicher Aspekt der Handlungsempfehlungen der Koordinierungsstelle ist die Investition in die Präventionsmaßnahmen, sodass ein langfristiger Verlust des schriftlichen Kulturgutes vermieden bzw. verhindert werden kann. Diese Empfehlung geht aus unserer Sicht mit der Empfehlung zur Begleitforschung einher. Das heißt mit anderen Worten, dass wir als Land auch in die Forschung zum längerfristigen Schutz unserer Archive investieren sollten.
Die Investition in die Prävention und in die Forschung ist aus unserer Sicht unabdingbar, da wir dadurch in Zukunft sicherlich auch Kosten sparen werden.
Ein weiterer Aspekt. Wir haben gehört, dass das Ministerium für Kultur bereits in der Spur ist und im Rahmen des Bundesprogramms Mittel einwirbt. Das ist gut so. Doch wir müssen auch bedenken, dass wir in unserem Bundesland laut der Koordinierungsstelle nur ein Landesprogramm zur Bestanderhaltung für Museen und Sammlungen haben. Also benötigen die Archive und die Bibliotheken ebenfalls unsere Aufmerksamkeit.
men und Herren, dass wir uns haushalterisch überlegen müssen, wie wir damit in SachsenAnhalt künftig umgehen wollen. Es wird in den nächsten Haushaltsverhandlungen also nicht einfacher werden, aber wir müssen uns gerade bei diesem Thema unserer Verantwortung bewusst sein, um, wie es der Minister trefflich formulierte, das kulturelle Gedächtnis der Gesellschaft nicht zu verlieren.
Meine Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen agieren mit dem vorliegenden Antrag über die Koalitionsvereinbarung hinaus, weil es sich hierbei um eine sehr wichtige Angelegenheit handelt. Vor allem handelt es sich aus grüner Sicht um Nachhaltigkeit im kulturellen Sinne. - Vielen Dank.
Es gibt auch hierzu keine Fragen. Dann danke ich dem Abg. Aldag für die Ausführungen. - Frau Dr. Pähle, wollen Sie noch einmal reden? - Nein. Frau Dr. Pähle verzichtet auf das Schlusswort.
Damit kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Eine Überweisung in den Ausschuss ist, wie ich es wahrnehmen konnte, nicht gewünscht. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/1912 ab. Es wurde beantragt, eine Einzelabstimmung zu den Punkten des Antrags vorzunehmen.
Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag in Drs. 7/1912 zu Nr. 1 des Antrags der Koalitionsfraktionen ab. Wer hiermit einverstanden ist, den bitte ich im Handzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Enthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Damit ist die Änderung von Nr. 1 des Ursprungsantrags gemäß Änderungsantrag beschlossen worden.
Sodann stimmen wir über den Änderungsantrag zu Nr. 2 des Antrags der Koalitionsfraktionen ab. Wer stimmt hierfür? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind alle anderen Fraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das sehe ich nicht. Damit ist die Änderung von Nr. 2 des Ursprungsantrags gemäß Änderungsantrag abgelehnt worden.
Nunmehr stimmen wir über den Änderungsantrag in Drs. 7/1912 zu Nr. 3 des Antrags ab. Wer stimmt dafür? Das sind alle Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sehe ich nicht. Damit ist die Änderung von Nr. 3 des Ursprungsantrags gemäß Änderungsantrag beschlossen worden.
Stimmen wir nun über den so geänderten Ursprungsantrag ab. Wer ist dafür? - Das sind alle Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Diese nehme ich auch nicht wahr. Somit wurde der Antrag der
Koalitionsfraktionen in Drs. 7/1892 unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen zu Nr. 1 und Nr. 3 gemäß dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drs. 7/1912 angenommen. Der Tagesordnungspunkt 14 ist damit abgearbeitet.
Vereidigung der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts nach § 7 Abs. 2 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag hat heute zu Beginn seiner Sitzung Herrn Lothar Franzkowiak zum Präsidenten und Frau Dr. Afra Waterkamp zum Mitglied und zur Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichtes gewählt.
Nach § 7 Abs. 2 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes leisten die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts, bevor sie ihr Amt antreten, vor dem Landtag nachfolgenden Eid. Dazu bitte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sich von den Plätzen zu erheben.
„Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde.“
Der Eid kann mit der religiösen Bekräftigung „so wahr mir Gott helfe“ oder ohne religiöse Bekräftigung geleistet werden.
Ich bitte jetzt Herrn Lothar Franzkowiak und anschließend Frau Dr. Waterkamp, zu mir zu kommen und mit erhobener rechter Hand die verlesene Eidesformel zu bekräftigen, um so den Eid zu schwören.
Ich möchte es nicht versäumen, Ihnen noch einmal offizielle alles Gute und viel Schaffenskraft zu wünschen und dass Sie immer im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger entscheiden.
Ich wünsche auch Ihnen alles Gute und dass Sie immer im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger und des Landes entscheiden.
Es ist doch immer ein bewegender Moment, wenn solche Vereidigungen hier stattfinden. Es sei Ihnen gegönnt, dass noch ein paar Glückwünsche überbracht werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Damit sind Herr Lothar Franzkowiak als Präsident und Frau Dr. Afra Waterkamp als Mitglied und Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichts vereidigt.
Erlauben Sie mir bitte, auch wenn sie jetzt schon hinausgegangen sind, dass ich beiden im Namen des Hohen Hauses und auch persönlich recht herzliche Glückwünsche übermittle und ihnen für die Wahrnehmung des Amtes Glück und Erfolg wünsche. Auch wenn Sie nicht mehr hier sind: Ich wünsche Ihnen alles Gute. Sie können jetzt langsam loslegen.
Bundesteilhabegesetz im Sinne der Menschen mit Behinderung umsetzen. Mitbestimmung garantieren. Selbstbestimmung fördern.