Protokoll der Sitzung vom 29.09.2017

(Siegfried Borgwardt, CDU: Wir auch!)

und gar nicht wenig, nebenbei bemerkt.

(Olaf Meister, GRÜNE, lacht)

Auch ich weiß: Politische Parteien brauchen für ihre Arbeit Geld, brauchen Spenden.

(Zuruf von Tobias Rausch, AfD)

Auch ich weiß, was ich mit dieser Spende verbinde. Ich will, dass meine Partei ihre Ziele erfüllen kann.

(Eva Feußner, CDU: Ja!)

Das ist der Grund für meine Spende.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Unser auch!)

Ich will etwas für meine Spende, etwas Allgemeines, aber nichts Bestimmtes.

(Zuruf von Robert Farle, AfD)

Ich käme - nehmen Sie es mir nicht übel, Herr Borgwardt, Herr Webel - nie auf die Idee, an die CDU zu spenden, weil ich einfach nicht will, was Sie wollen.

(Zuruf von der AfD)

Aber das ist normal; so ist Politik.

(Robert Farle, AfD: So ist das Leben!)

Natürlich haben Spender Wünsche an die jeweilige Politik der Partei.

(Eva Feußner, CDU: Sonst wäre es nicht so!)

Im jüngsten Fall aber haben wir ein Unternehmen, das an die CDU und an die SPD spendet. Daher frage ich mich natürlich: Was will der mit seiner Spende?

(Zuruf von Bernhard Daldrup, CDU)

Nicht nur ich frage mich das, sondern - meine Damen, meine Herren, genau das ist das Problem - auch die Öffentlichkeit fragt sich das. Wieder einmal wird von Spendensumpf und käuflichen Parteien gesprochen. Zu Unrecht übrigens!

Mitgliedsbeiträge und Spenden sind die überwiegende Einnahmequelle von politischen Parteien. Unternehmensspenden, also die Spenden von juristischen Personen, machen auch bei der CDU und bei der SPD in Sachsen-Anhalt ausweislich der Berichte nur einen geringen Teil der Einnahmen aus.

(Eva Feußner, CDU: Ja!)

Im Jahr 2012 nahm die SPD ausweislich ihres Rechenschaftsberichts Unternehmensspenden in Höhe von 89 000 € ein; im Jahr 2015 waren es Spenden in Höhe von 63 000 €. Die CDU wurde von juristischen Personen im Jahr 2012 mit Spenden in Höhe von 279 000 € bedacht. Im Jahr 2015 waren es Spenden in Höhe von 260 000 €. Das macht bei der CDU einen Anteil von etwa 10 % der Gesamteinnahmen aus.

Meine Damen, meine Herren! Vor dem Hintergrund dessen, dass Unternehmensspenden immer wieder Gegenstand der Fragen sind, wo es hierbei Zusammenhänge gibt und warum das jeweilige Unternehmen spendet, frage ich: Haben Sie das nötig?

§ 25 Abs. 2 Nr. 7 des Parteiengesetzes regelt, dass Spenden, die einer Partei erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden, nicht angenommen werden dürfen. - Eine klare Regel. Aber nehmen wir doch die Praxis als Kriterium für die Wahrheit zur Kenntnis. Denn dann sehen wir, dass eben nicht alles klar ist. Deshalb fordert meine Partei, Spenden von Unternehmen grundsätzlich zu verbieten. Das ist aus unserer Sicht der einzige Weg, dem bösen Schein, den wir jedes Mal wieder erleben, zu begegnen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Wir tun das übrigens seit 2015 klar und eindeutig. Seit 2015 nimmt meine Partei keinerlei Unternehmensspenden mehr an. Wir haben das miteinander so beschlossen, weil wir uns dieser Diskussion nicht aussetzen wollen.

(Zuruf von Daniel Sturm, CDU)

Auch wir haben davor Unternehmensspenden erhalten. Ich kann mich sehr genau an die Debatten darüber erinnern: Was will der Spender? Können wir die Spende annehmen? - Wir haben längst nicht jede angenommen.

(Zuruf von Robert Farle, AfD)

Diese Diskussionen, die wir schon untereinander geführt haben, zeigen doch, dass es eigentlich sinnvoll ist, Unternehmensspenden, also solche von juristischen Personen, grundsätzlich zu verbieten.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Unternehmensspenden - ich habe dies im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf diese Rede recherchiert - sind nicht erst seit gestern im Gerede. Es gibt schon Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1958, in denen Unternehmensspenden Gegenstand waren.

Es war schon immer gesetzlicher Regelungsbedarf angezeigt. Erinnern wir uns an die Flick

Affäre, an die politische Landschaftspflege in der alten Bundesrepublik. Da gab es zwischen Wunsch und Spende eindeutig einen Zusammenhang. Auch die Koffer, die Helmut Kohl durch die Gegend trug, waren mit Wünschen an die CDU verbunden, hatten einen deutlichen Zusammenhang zu bestimmten Wünschen.

Unser Antrag, den wir heute stellen, zielt nicht auf eine gesetzliche Regelung. - Frau Feußner, darin haben Sie vollkommen recht: Anstand kann man nicht gesetzlich regeln.

(Zustimmung bei der LINKEN - Eva Feuß- ner, CDU: Richtig!)

Aber die Feststellung des Landtags, dass die Spenden, über die wir jetzt wieder reden, die in einem Zusammenhang mit Auftragsvergaben in diesem Land standen, dem Land und seinen Parteien Schaden zugefügt haben, ist bereits Allgemeingut. Wir halten es für sinnvoll, uns selbst zu verpflichten. Wenn wir nicht, wie DIE LINKE übrigens mehrfach im Bundestag beantragt hat, Unternehmensspenden verbieten, dann sollten wir doch zumindest in Auslegung des § 25 des Parteiengesetzes klar und eindeutig die Regelung treffen, dass keine Spenden von Unternehmen angenommen werden dürfen, die mittelbar oder unmittelbar Auftragnehmer des Landes SachsenAnhalt sind. Das ist eine Selbstverpflichtung und hat etwas mit Anstand zu tun. Wie gesagt: mit Anstand und nicht mit gesetzlichen Regeln.

Ich halte es für erforderlich, Transparenz herzustellen, damit hier nicht scheibchenweise immer mal wieder irgendwas vorkommt. Deswegen schlägt meine Partei vor, solche Spenden, die in der Vergangenheit eingeworben worden sind, offenzulegen - als Präventionsmaßnahme für die Zukunft.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Meine Damen, meine Herren! Ich habe heute die Veröffentlichungen zu unserem Antrag gelesen. Ich las auch, die AfD sieht unseren Antrag kritisch. Das ist für mich verständlich,

(André Poggenburg, AfD: Sehr schön!)

lässt doch gerade diese Partei in ihrem Finanzgebaren jegliche Transparenz vermissen.

(Beifall bei der LINKEN - André Poggen- burg, AfD, lacht)

Insbesondere das Instrument der verdeckten Wahlkampffinanzierung hat diese doch angeblich so neue Partei für sich entdeckt.

(Robert Farle, AfD: Das ist alles Quatsch! - Unruhe bei der AfD)

So stellt der Verein LobbyControl in seiner Veröffentlichung von vergangener Woche fest - ich zitiere -:

(Robert Farle, AfD: Bei uns stimmt alles bis auf den Cent!)

„Anonyme Geldgeber unterstützen die AfD seit Langem mit millionenschweren Wahlkampfhilfen. Organisiert hat die Unterstützungsaktionen der ‚Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten‘. Dazu gehörten Zeitungen mit Wahlkampfempfehlungen für die AfD […], Großplakate, Google-Anzeigen und Videos - und zuletzt die Wochenzeitung ‚Deutschland-Kurier‘. Die indirekte Wahlwerbung über den Verein umgeht die Transparenzregelung des Parteienrechts. Bis heute bleiben die Finanziers im Dunkeln.

LobbyControl schätzt, dass die Kosten für Wahlwerbung bei mindestens mehr als 6 Millionen € liegen. Möglicherweise floss sogar deutlich mehr Geld, da nicht alle Wahlwerbemaßnahmen im Detail bekannt sind.

Vergleichbare Fälle von Wahlwerbung