Es ist schon beeindruckend, welche Resonanz die Langzeitstudie in renommierten wissenschaftlichen Institutionen gefunden hat und wie sie von den Medien aufgenommen wurde. So titelte zum Beispiel die „FAZ“: „75 % weniger Insekten - Wir befinden uns mitten in einem Albtraum“. Ich denke, diese Überschrift sagt alles und verdeutlicht den zwingenden Forschungs- und Handlungsbedarf.
In der Langzeitstudie wurde klar herausgestellt, dass die dramatischen Bestandseinbrüche real sind und sich über 27 Jahre hinweg mit Standardflugfallen für geflügelte Insekten klar nachweisen lassen. Ich denke, das bezweifelt in diesem Hohen Haus auch niemand.
Bei der Erhebung in 63 deutschen Schutzgebieten zwischen 1989 und 2016 ist ein Rückgang um 76 %, im Hochsommer sogar um 82 %, der Fluginsektenbiomasse festgestellt worden. Die Verluste betreffen die meisten Arten von Schmetterlingen, Bienen, Wespen, Motten und andere flugfähige Arten. Meine Vorredner gingen zum Teil schon auf diese Zahlen ein.
Meine Damen und Herren! Diese Insektenarten sind weitgehend als Bestäuber von Wild- und Nutzpflanzen tätig. Etwa 80 % der Wildpflanzen sind abhängig von der Insektenbestäubung. In
sekten haben auch als Nahrungsquelle für unsere Vögel eine herausragende Bedeutung. 60 % unserer Vögel ernähren sich hauptsächlich von Insekten.
Der dramatische Rückgang bei den Insekten ist nicht nur ein deutsches Problem. Studien aus anderen Ländern belegen zum Beispiel, dass sich die Anzahl der Schmetterlinge zwischen 1990 und 2011 halbiert hat.
Nun wäre es natürlich wertvoll gewesen, wenn der Rückgang den einzelnen Ursachen hätte zugeordnet werden können. Dies ist leider nicht der Fall, und so gestaltet es sich schwierig, effiziente Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Es besteht also dringender Forschungsbedarf, um in dieser Hinsicht verlässliche Aussagen zu erhalten.
Natürlich können wir uns nicht zurücklehnen, bis die Ergebnisse vorliegen, und die Hände in den Schoß legen. Das tun wir auch nicht. Natürlich sind wir bemüht, gerade im Hinblick auf die Erhaltung unserer Artenvielfalt geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dem Artensterben entgegenzuwirken. Eine entscheidende Rolle spielt hierbei zweifelsfrei die Anlage von Blühstreifen und Strukturelementen in der Landschaft. Die Frau Ministerin ging im Einzelnen auf die Programme ein.
Ein Ergebnis der Langzeitstudie ist auch, dass wir uns kritisch mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auseinandersetzen müssen.
Sicher, Pflanzenschutzmittel kosten Geld, und der Landwirt wird sich im Falle eines Schädlingsbefalls sicher genau überlegen, ob sich der Einsatz wirklich lohnt.
Nichtsdestotrotz verlangen die Ergebnisse der Langzeitstudie, dass die Beratung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln deutlich verbessert werden muss. Auch müssen wir dabei überlegen, wann der Einsatz eines Insektizides wirklich gerechtfertigt ist und ob der entstehende Schaden nicht letztendlich höher ist als der vielleicht nur relativ marginal ausfallende Mehrertrag.
In diesem Zusammenhang sehe ich die Notwendigkeit, eine gesellschaftliche Debatte darüber zu führen, welche Mindererträge gegebenenfalls im Rahmen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums hinzunehmen sind und ab welcher Größenordnung eine Entschädigung angemessen ist.
Bei der grundsätzlichen Frage des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass wir als landwirtschaftlicher Gunststandort eine Verantwortung für die Ernährungssicherstellung tragen, die weit über die Grenzen unseres Landes hinausgeht. Ich würde entgegen
so manchem grünen Politiker nicht dafür plädieren, auf Pflanzenschutzmittel in Gänze zu verzichten, auch nicht auf Insektizide. Denn Massenvermehrungen können ebenfalls unserer Artenvielfalt erheblich zusetzen.
Meine Damen und Herren, wir plädieren dafür, das Thema in den Ausschüssen Umwelt und Energie sowie Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu vertiefen. Sicher ist es dabei sinnvoll, sich wissenschaftlichen Sachverstand einzuladen und auf dem Laufenden zu bleiben. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen einen gemeinsamen Antrag auf Selbstbefassung in beiden Ausschüssen gestellt.
Mir bleibt eigentlich nur noch übrig, Sie alle aufzufordern, auch hier im Parlament mit am Ball zu bleiben. Auf eine ergebnisorientierte Beratung in den Ausschüssen freue ich mich. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Es gibt keine Nachfragen zu diesem Debattenbeitrag, deswegen ist damit auch die gesamte Debatte am Ende. Wir schließen hiermit den Tagesordnungspunkt 6.
Wir machen eine leichte Verkürzung der Mittagspause, weil wir schon wieder erheblich über dem Zeitplan sind. Wir treffen uns hier um 13:50 Uhr wieder.
Abgesehen davon will ich daran erinnern, dass sich jetzt der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration im Raum B0 05 trifft. - Schöne Mittagspause.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist 13:51 Uhr. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir um 13:50 Uhr unsere Tagung fortsetzen. Wir liegen, wie Ihnen bekannt ist, doch ein Stück weit hinter dem Zeitplan zurück.
Nun eröffne ich die Landtagssitzung nicht zum ersten Mal nach der Mittagspause, bin aber trotzdem jedes Mal nicht erfreut über die Zahl der Teilnehmenden bzw. - besser gesagt - über die Zahl der Nicht-Teilnehmenden. Trotzdem steigen wir jetzt in die weiteren Beratungen ein. Ich hoffe, dass sich die anderen Kolleginnen und Kollegen nur noch geringfügig verspäten und dann zumin
Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte - überschaubare Zahl an - Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/1536 wurde, wie eben schon vom Präsidenten erwähnt, in der 30. Sitzung des Landtages am 22. Juni 2017 bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Die Fraktionen der AfD und DIE LINKE plädierten für eine Direktabstimmung über den Antrag. Mitberatende Ausschüsse wurden vom Plenum nicht eingesetzt.
Die antragstellende Fraktion sah mit der Novellierung des SGB VIII im Rahmen des am 12. April 2017 vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurfes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) die Gefahr, dass Ansprüche und Leistungen für unbegleitete ausländische junge Menschen reduziert werden.
Der vorliegende Antrag verfolgt deshalb das Ziel, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine finanziell gut ausgestattete Jugendhilfe einsetzt, die allen Kindern und Jugendlichen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Die geplante Einführung von Rahmenverträgen für Leistungen für diese Zielgruppe soll verhindert werden.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat über den Antrag in der 16. Sitzung am 18. Oktober 2017 beraten. Dazu lag ihm der Entwurf einer Beschlussempfehlung der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Der Entwurf einer Beschlussempfehlung wurde vom Ausschuss mit 10 : 0 : 2 Stimmen angenommen und liegt nun dem Plenum als Beschlussempfehlung zur Verabschiedung vor.
Zum Inhalt der Beschlussempfehlung. Der Bundestag hat das KJSG am 6. Juli 2017 beschlossen. Somit bleibt nur festzustellen und zur Kenntnis zu nehmen, dass es die Empfehlung des Bundesrates vom 2. Juni 2017 gab, in § 78f SGB III einen Gleichstellungspassus aufzunehmen. Obwohl die Bundesregierung dieser Empfehlung zustimmte, wurde dieser Gleichstellungspassus vom Bundestag bei der Verabschiedung des Gesetzes nicht aufgenommen.
Im Namen des Ausschusses bitte ich, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Redezeituhr ist die ganze Zeit bei 5:02 Minuten stehen geblieben. Das würde ich mir für andere Beiträge wünschen, die ich hier halten darf. - Danke.
Jetzt muss ich einmal kurz überlegen. Ich glaube, die Zeit steht, weil wir für die Berichterstattung überhaupt keine Zeit festgelegt haben.
Also, wir hatten eben die Einbringung der entsprechenden Beschlussvorlage. Wir haben im Ältestenrat vereinbart, dazu keine Debatte zu führen. Deswegen kommen wir nunmehr zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drs. 7/1997. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist diese Beschlussempfehlung a) angenommen worden und wir haben b) den Tagesordnungspunkt 13 beendet.
Neue Chancen für Langzeitarbeitslose durch Landesprogramm „Stabilisierung durch Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Rahmen des Sozialen Arbeitsmarktes