Herr Fraktionsvorsitzender Borgwardt, es ist in der Geschäftsordnung geregelt, die einfache Mehrheit muss den Antrag entweder ablehnen oder ihm zustimmen.
Ich stelle jetzt den Antrag zur Abstimmung, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen. Das ist der Antrag von Herrn Lippmann. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind alle anderen Fraktionen, die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Das müsste jemand noch einmal - - Herr Borgwardt, ich höre, Sie wollen jetzt den Antrag auf Unterbrechung stellen.
Ich habe jetzt Herrn Lippmann so verstanden, er wollte gern, dass beide in Rede stehenden Wahlgänge heute nicht mehr stattfinden. Habe ich Sie da richtig verstanden?
Darüber haben wir jetzt abgestimmt. Wir waren dagegen. Das heißt, es ist jetzt die Frage - da werden wir Dich dann bitten, Conny; es war jetzt der zweite Wahldurchgang -, was wir in dem Fall machen. Ich habe versucht, deutlich zu machen, dass wir den anderen Wahlgang, der auch noch in Rede steht, trotzdem aufrufen und durchführen.
Herr Borgwardt, ich muss jetzt vielleicht ganz kurz unterbrechen. Also, der Ministerpräsident hat eben trotzdem noch einmal darum gebeten, eine kurze Auszeit zu nehmen. Das heißt nur unterbrechen, nicht den Tagesordnungspunkt abzusetzen. Deswegen habe ich darum gebeten, dass jemand einen Antrag auf Unterbrechung stellt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Auszeit ist vorüber. - Ich habe das Signal erhalten, dass heute der Wahlgang unter dem Buchsta
ben a - Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz -, wie ich es von der Fraktionsvorsitzenden Frau Lüddemann verstanden habe, beendet und zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal auf die Tagesordnung genommen wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben über den Wahlvorschlag der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 7/2541 zu befinden, der eine Wiederwahl von Frau Birgit Neumann-Becker gemäß § 3 AufarbBG LSA zur Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vorsieht.
- Danke. - Die fünfjährige Amtszeit der Landesbeauftragten endet mit Ablauf des 2. April 2018. Die Wahl erfolgt für die Dauer von fünf Jahren. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig.
Der Landtag wählt die Landesbeauftragte mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch mit der Mehrheit seiner Mitglieder. - So weit meine Vorbemerkungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Prozedere möchte ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf meine Ausführungen bei der ersten Wahlhandlung verweisen.
Ich bitte daher sogleich die bereits genannten Abgeordneten, die Wahldurchführung, wie bei der vorigen Wahlhandlung geschehen, zu unterstützen:
Ich bitte nunmehr, die am Wahlverfahren beteiligten Abgeordneten nach vorn zu kommen. Wie bei der ersten Wahl werden der Abg. Herr Loth die Stimmzettel verteilen, Frau Hildebrandt an der Wahlurne stehen und Frau Funke die Liste führen. - Nun dürfen Sie mit dem Namensaufruf beginnen.
Vielen Dank, Herr Dr. Grube. - Ich bitte nunmehr die am Wahlverfahren beteiligten Abgeordneten um ihre Stimmabgabe, Herr Dr. Grube, Frau Funke, dann Frau Hildebrandt und dann Herr Meister. Dann meine Person und zum Schluss Herr Abg. Loth.
Ich frage nunmehr, ob noch ein Abgeordneter seine Stimme nicht abgeben konnte. - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit ist der Wahlgang beendet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nehmen Sie bitte wieder Ihre Plätze ein. Ich möchte das Ergebnis bekanntgeben.
Nach der mir vorgelegten Wahlniederschrift wurde die Wahl der Landesbeauftragten mit folgendem Ergebnis durchgeführt: Abgegebene Stimmzettel 80, ungültige Stimmzettel Null, gültige Stimmzettel 80. Für den Wahlvorschlag stimmten 59, gegen den Wahlvorschlag stimmten 21 Abgeordnete, Stimmenthaltungen gab es keine.
Ich finde es schon bemerkenswert, aber wir brauchten 54 Stimmen, damit die Zweidrittelmehrheit erreicht ist. Die haben wir natürlich bei 59 Stimmen. Im Vorfeld haben die Abgeordneten dieses auch schon gezeigt. Frau NeumannBecker ist somit vom Landtag zur Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur gewählt worden.
Bevor die Glückwünsche ausgesprochen werden können, frage ich Frau Neumann-Becker: Nehmen Sie die Wahl an?
das heißt, für den gesamten Landtag, die Glückwünsche auszusprechen. Ich wünsche ihr eine weitere erfolgreiche Amtszeit. - Herzlichen Glückwunsch!