Inneres und Sport zur federführenden Beratung und in den Ausschuss für Recht und Verfassung empfohlen?
Und Finanzen, gut. - Somit stimmen wir nun darüber ab. Wer für diesen Vorschlag stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Regierungskoalition und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist dem Vorschlag zur Überweisung dieses Antrags in die entsprechenden Ausschüsse zugestimmt worden.
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Mitteldeutschen Rundfunk zum Zwecke der Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (MDR-Daten- schutzStV)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde mich bemühen, kürzer zu sprechen, als der Titel lang ist. Es geht um den MDR-Staatsvertrag. Gegenstand ist genau das Gleiche, was wir vorhin bei Tagesordnungspunkt 33, zu dem der Berichterstatter Herr Rausch vorgetragen hat, bereits gehört haben. Das Gleiche, was für den nationalen Rundfunk gilt, soll auch für den MDR gelten. Die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben dazu einen Staatsvertrag abgeschlossen. Ich bitte, diesem Gesetzentwurf nach der Beratung im Ausschuss zuzustimmen und ihn zu verabschieden.
Vielleicht noch ein erklärendes Wort, warum wir diesen Datenschutzstaatsvertrag vorgezogen haben. Die Datenschutz-Grundverordnung tritt im Mai in Kraft. Auch für den Mitteldeutschen Rundfunk gilt sie dann unmittelbar. Das setzen wir
dann aber lieber durch ein Transformationsgesetz um, mit den spezifischen Maßgaben wie bei den anderen auch.
Der große MDR-Staatsvertrag folgt baldmöglichst. Wir stehen, nachdem wir zum Anfang des Jahres wieder die Federführung übernommen haben, mit den Ländern Thüringen und Sachsen in einem engen Austausch, der auch im Ausschuss intensiv begleitet wird, und hoffen, spätestens gegen Mitte des Jahres den MDR-Staatsvertrag verabschiedungsreif präsentieren zu können. Aber dieser Vertrag hier muss vorher in Kraft getreten sein, und darum bitte ich. - Danke schön.
Herr Minister, ich habe eine Frage: Haben Sie die Überweisung an einen Ausschuss empfohlen? Das war jetzt nicht wahrzunehmen.
Entschuldigung! Ich stelle meist gar nicht die Überweisungsanträge, da dies die Fraktionen tun. - Überweisung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien des Hohen Hauses.
Ich danke Herrn Minister für die Ausführungen. Wenn ich es richtig wahrgenommen habe, war die Empfehlung die Überweisung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien. Ist das richtig?
Dann stimmen wir darüber ab. Wer für die Überweisung dieses Gesetzentwurfes ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Koalition und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Bei der AfD-Fraktion. Somit erfolgt die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in den genannten Ausschuss.
Herr Gallert, hatten wir nicht einen Wechsel vorgesehen, oder bin ich jetzt falsch informiert? - Dann führen wir einen kleinen Wechsel durch.
Herr Präsident, herzlichen Dank. - Wir bringen heute ein Gesetzespaket in den Landtag ein, das wichtige Rahmenbedingungen setzen wird: vor allem das Kommunalverfassungsgesetz, aber auch das Kommunalwahlgesetz, die Kommunalwahlordnung, das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit, das Disziplinargesetz, das Eigenbetriebsgesetz und das Anstaltsgesetz.
Bei dem Gesetzentwurf haben wir uns von den Ergebnissen der Enquete-Kommission leiten lassen. Herzlichen Dank den Kolleginnen und Kollegen, die im Hohen Hause daran beteiligt waren. Der Wunsch der Enquete-Kommission war gerade mehr Bürgerbeteiligung, Stärkung der bürgerschaftlichen Mitwirkung am kommunalpolitischen Geschehen und direkte Beteiligungsrechte.
Insofern haben wir, um nur einige Beispiele zu nennen, gesagt: Wir stärken die Möglichkeit des Einwohnerantrages. Dafür wird das Mindestalter auf 14 Jahre abgesenkt. Ab 14 Jahren ist also das Stellen eines Einwohnerantrages möglich. Das Unterschriftenquorum ist von 5 % auf 3 % gesenkt worden.
Wir wollen die Einwohnerfragestunden für die Bürgerinnen und Bürger stärken, das heißt, wir öffnen alle öffentlichen Sitzungen der Vertretungen und ihrer Ausschüsse für Bürgeranfragen.
Wir wollen Bürgerbegehren vereinfachen. Wenn jemand ein Bürgerbegehren auf den Weg bringt, genügt es, wenn er Kostenschätzungen einreicht, und zwar mithilfe der Zuarbeit der Verwaltung; der
Kostendeckungsvorschlag entfällt. Das Quorum für den Bürgerentscheid wird von 25 % auf 20 % gesenkt.
Wir wollen weiterhin die Erhöhung der Transparenz von plebiszitären Verfahren. Vor der Durchführung des Bürgerentscheids wird über die jeweilige Position der Initiatoren des Bürgerbegehrens und der kommunalen Vertretung informiert. Wir wollen also die Entscheidungsgrundlage im Vorfeld, bevor es dazu kommt, vertiefen.
Wir stärken das Auskunftsrecht kommunaler Mandatsträger gegenüber der Verwaltung. Ähnlich wie bei unseren Kleinen Anfragen muss jetzt eine solche Anfrage innerhalb einer Frist von einem Monat beantwortet werden.
Die kommunalpolitische Arbeit in den Ausschüssen wird erleichtert. Es gibt verbesserte Kontrollrechte für kommunale Mandatsträger in Bezug auf kommunale Unternehmen, nämlich die frühzeitige Unterrichtung über Angelegenheiten des Unternehmens von besonderer Bedeutung durch den Hauptverwaltungsbeamten.
Ein Wunsch war es, dass wir den gemeindlichen Gestaltungsspielraum wieder stärken und Ortschaften auch über die Zeit bis 2019 mit Vertretungen zulassen. Insofern können in Ortschaften auch künftig ein direkter Ortschaftsrat oder ein direkt gewählter Ortsvorsteher gewählt werden, die die Interessen der Ortschaften vertreten. Es obliegt dann der zuständigen Einheitsgemeinde, im Einheitsgemeinderat die entsprechende Entscheidung zu treffen, ob es ein Ortsvorsteher oder ein Ortschaftsrat sein soll.
Wir wollen mehr generationenübergreifende Teilhabe von gesellschaftlichen Gruppen an kommunalen Projekten, das heißt die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Senioren, Menschen mit Behinderung, Zuwanderern und anderen gesellschaftlich bedeutsamen Gruppen an kommunalen Planungen. Dafür können Beauftragte oder Beiräte gebildet werden.
Ausgehend von den Erfahrungen von Briefwahlen wollen wir die Sicherheit des Briefwahlverfahrens durch Einführung einer automatischen behördlichen Kontrollmitteilung der Gemeinde an den Wahlberechtigten ermöglichen. Wir führen eine ausdrückliche Ermächtigung für den Wahlleiter ein, personenbezogene Daten aus dem Pass- und Personalausweisregister zu erfragen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und gehe davon aus, dass in den entsprechenden Ausschüssen, in die Sie die Überweisung jetzt beantragen werden, die Beratungen hierzu stattfinden werden. - Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU Vizepräsident Wulf Gallert: Danke, Herr Minister. Es gibt keine Nachfragen. - Deswegen kommen wir jetzt zur Einbringung des zweiten Gesetzentwurfes. Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Buchheim. Frau Buchheim, Sie haben das Wort. Christina Buchheim (DIE LINKE):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits seit einem Jahr arbeitet meine Fraktion an einem eigenen Gesetzentwurf zur Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes. Begleitet wurde unsere Arbeit durch die in der Enquete-Kommission „Stärkung der Demokratie“ erörterten Anliegen. Nunmehr liegt uns in der Drs. 7/2509 der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften vor. Es ist jetzt an der Zeit, dass die Oppositionsfraktionen ihren eigenen Gesetzentwurf einbringen.
Genau dies ist heute mit dem vorgelegten Gesetzentwurf in der Drs. 7/2527 das Anliegen meiner Fraktion. Ziel unseres Gesetzentwurfes ist die Stärkung der direkten Demokratie nunmehr auf kommunaler Ebene.