Mit Ihrem jetzigen Gesetzentwurf, der nichts anderes sagt als: „Macht mal Doppik, liebe Kommunen, das Innenministerium denkt weiter kameral“, offenbaren Sie, dass Sie selbst den Prozess, den Sie den Kommunen zugemutet haben, nicht verstanden haben.
Die von Ihnen beabsichtigten Änderungen kommunalen Haushaltsrechts gilt es im Gesetzgebungsverfahren gründlich zu überprüfen. Es gilt zu verhindern, dass sich Kommunen ohne Not künftig nur noch mit Haushaltskonsolidierung befassen müssen. - Vielen Dank.
Danke, Herr Knöchel. Ich sehe auch hierzu keine Nachfragen. - Dann können wir in das Abstimmungsverfahren einsteigen. Ich habe jetzt von mindestens zwei Rednern der Fraktionen gehört, dass sie überweisen wollen, ohne dass es eine Differenzierung zwischen beiden Gesetzentwürfen gegeben hat.
- Ja, beide Gesetzentwürfe haben denselben Titel und haben im Wesentlichen den gleichen Regelungsgegenstand.
Ich wollte nur fragen, ob wir über beide Gesetzentwürfe in einer Abstimmung abstimmen können. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann gehe ich davon aus, dass es federführend um den Innenausschuss geht.
- Der Ausschuss für Finanzen, klar, auf jeden Fall. Wir können es notfalls auch allein, rufen ihn hier aber schon mal auf. Wir machen das so, wenn diesbezüglich weitestgehend Einigkeit besteht.
- Nein, ich lege mich jetzt nicht fest. - Ich frage, ob wir beide Gesetzentwürfe in den Drs. 7/2509 und 7/2527 zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss überweisen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Ich sehe, das ist das ganze Haus. Ich frage trotzdem nach: Gibt es Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Damit sind beide Gesetzentwürfe, wie benannt, einstimmig überwiesen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 11 beendet.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen
Einbringerin des Gesetzentwurfes ist für die Landesregierung die Ministerin Frau Prof. Dr. Dalbert. Frau Dalbert, Sie haben das Wort.
Danke, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 13. August 2012 ist die sogenannte Seveso-III-Richtlinie zur Beherrschung von Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen in Kraft getreten. Die daraus resultierende zwingende Umsetzung in nationales Recht erfolgte im Wesentlichen durch die Änderungen des BundesImmissionsschutzgesetzes und der Störfallverordnung, die Ende 2016 bzw. Anfang 2017 in Kraft getreten sind, also durch Bundesrecht.
Zur landesrechtlichen Umsetzung wurde zunächst im Dezember 2012 vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr ein Artikelgesetz in den Landtag eingebracht, in dem die notwendigen Anpassungen der Bauordnung, des Straßengesetzes und des Seilbahngesetzes vorgenommen wurden. Die Anpassungen an die Verordnung zur Aufstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erfolgte vom Ministerium des Inneren bereits im Mai 2016.
Zur vollständigen Umsetzung des EU-Rechts im Land Sachsen-Anhalt ist es nunmehr noch erforderlich, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die europarechtlichen Vorgaben hinsichtlich der nichtgewerblichen Betriebsbereiche, wie Universitätsinstitute oder Läger einer Hilfseinrichtung, umzusetzen. Für diese Bereiche fehlt dem Bund nach dem Grundgesetz die Gesetzgebungskompetenz.
Inhaltlich handelt es sich bei den vorgesehenen Änderungen im Wesentlichen um redaktionelle Anpassungen, beispielsweise um Anpassungen an die aktuellen Ressortbezeichnungen.
Die bisher angewandte Verweistechnik auf das Bundesrecht wird auch hier beibehalten; denn die für den Umgang mit gefährlichen Stoffen anzuwendenden Regelungen sind im Bundes
Zur Vereinfachung und zur Vermeidung zukünftiger redaktioneller Anpassungen wurden die Normbezüge nunmehr dynamisch formuliert. Mit
diesem Änderungsgesetz sind dann sämtliche Verpflichtungen des Landes, die aus der SevesoIII-Richtlinie resultieren, umgesetzt. - Für seine zügige Behandlung wäre ich Ihnen dankbar.
Danke. Ich sehe keine Nachfragen dazu. - Im Ältestenrat ist vereinbart worden, dass auch zu diesem Gesetzentwurf keine Debatte stattfindet. Deshalb frage ich nach der Überweisung in den Ausschuss. Welcher Ausschuss ist gewünscht?
Dann stelle ich das jetzt zur Abstimmung. Wer den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/2510 in den Umweltausschuss überwiesen haben möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist offensichtlich ebenfalls das ganze Haus. Ich frage trotzdem: Gibt es Gegenstimmen? - Nein. Gibt es Stimmenthaltungen? - Ebenfalls nicht. Damit ist auch dieser Gesetzentwurf einstimmig überwiesen worden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/1304 mit der Überschrift „UNHCR-Aufruf folgen - Dublin-Überstellungen nach Ungarn aussetzen“ in seiner 27. Sitzung am 5. Mai 2017 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport.
In diesem Antrag bittet die antragstellende Fraktion den Landtag, die Landesregierung aufzufordern, erstens auf Bundesebene darauf zu dringen, dass Überstellungen von Geflüchteten von
Deutschland nach Ungarn auf der Grundlage der Dublin-III-Verordnung bis auf Weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden und bis zur Umsetzung einer solchen bundeseinheitlichen Aussetzung des Dublin-Verfahrens bei sogenannten Dublin-Fällen aus Ungarn eine Aufenthaltsgewährung aus humanitären Gründen gemäß § 60a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes praktiziert wird. Hintergrund dieses Antrags ist die weitere Verschärfung der Situation durch die Novellierung des Asylgesetzes in Ungarn.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in seiner 11. Sitzung am 8. Juni 2017 mit diesem Antrag. Die abschließende Beratung wurde zunächst zurückgestellt.
Nachdem die regierungstragenden Fraktionen im Ausschuss einen Beschlussvorschlag vorgelegt hatten, erfolgte eine weitere Beratung dieses Antrages in der 18. Sitzung am 15. Februar 2018. Der Beschlussvorschlag kam zur Abstimmung und wurde mit 9 : 3 : 0 Stimmen angenommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung; sie liegt Ihnen in der Drs. 7/2455 vor. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.