Protokoll der Sitzung vom 09.03.2018

Ich denke, wir werden es nachträglich im Ausschuss tun; denn wir müssen zu dem Thema etwas sagen. - Vielen herzlichen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Herr Striegel, es gibt eine Frage oder eine Intervention vom Abg. Herrn Rausch.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Striegel, vorweg möchte ich sagen, dass selbstverständlich auch wir alle Gewalttaten auf Glaubenseinrichtungen verurteilen. Dennoch möchte ich Ihnen etwas sagen, weil es gerade um Antisemitismus und darum ging, von wem die Gewalt ausgeht.

Ich möchte Prof. Dr. Michael Wolffsohn, den deutsch-jüdischen Historiker, zitieren. Er sagte in der „Thüringischen Zeitung“ vom 27. Februar 2018 Folgendes:

„Wenn ich mich in meinem jüdischen Bekanntenkreis umhöre, dann sagen alle das Gleiche: Gewalt gegen Juden geht ausschließlich von Muslimen aus.“

Wie erklären Sie sich das?

Das erkläre ich mir damit, dass es eine persönliche Erfahrung des Herrn Wolffsohn ist. Aber es ist offensichtlich nicht verallgemeinerbar; denn ich glaube, der Kollege Gallert hat es vorhin schon zitiert. Wir haben es im Innenausschuss erfahren können; ich glaube, ein Kollege Ihrer Fraktion hatte nachgefragt. In Sachsen-Anhalt jedenfalls werden antisemitische Straftaten im Regelfall von deutschen Tätern begangen, nicht durch Zugewanderte. Das müssen wir einfach feststellen.

Sie wollen doch wohl nicht infrage stellen, dass es einen Antisemitismus gibt, der auch hierzu

lande seit langen Jahrhunderten - leider, sage ich - Tradition hat und gegen den wir etwas tun müssen; im Übrigen auch gegen jeden anderen Antisemitismus. Verstehen Sie mich da nicht falsch. Diesbezüglich haben wir überhaupt keinen Dissens.

Wer hierher kommt und das Existenzrecht des Staates Israel infrage stellt, wer hierher kommt und Juden, die Kippa tragen, attackiert, der wird in unserer Gesellschaft Gegenwehr bekommen, der wird die Grenzen durch das Strafrecht gesetzt bekommen.

Gucken Sie sich einfach einmal um, wer in der grünen Partei zu dem Thema wirklich seit Jahren aktiv ist. Das sind Menschen wie Volker Beck, der auch den Leo-Baeck-Preis bekommen hat, der seit Jahren, seit Jahrzehnten gegen Antisemitismus wirklich aktiv ist.

Ich sage sehr deutlich: Wir werden gegen Antisemitismus kämpfen, egal, von wem er ausgeht. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich danke Ihnen, Herr Striegel, für die Ausführungen. Es gibt keine weiteren Fragen. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Schumann. Herr Schumann, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich muss erstmal mit dem Pult ein bisschen nach oben kommen.

(Daniel Roi, AfD: Das ist gar nicht so ein- fach von da unten!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir als CDU bekennen uns ohne Abstriche zu den Formulierungen des Artikels 4 des Grundgesetzes in allen seinen Absätzen. Das wurde hier schon mehrfach ausgeführt. Artikel 4 des Grundgesetzes steht ja wohl nicht nur Debatte.

Wie alle Grundrechte des Grundgesetzkataloges, also Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes, beinhaltet das Grundrecht nach Artikel 4 aber auch zwei Seiten einer Medaille, die positive und die negative Bekenntnisfreiheit.

Sehr geehrte Damen und Herren von der LINKEN, wie kommen Sie denn darauf, unterschwellig davon zu reden, dass dies in irgendeiner Form zur Disposition stehe? Wenn Sie im politischen Straßenverkehr weiterhin links abbiegen, dann vergessen Sie bitte nicht, in den Rückspiegel zu schauen oder zumindest den Schulterblick nach hinten in die eigene Geschichte Ihrer Partei zu riskieren.

Ihre Vorgänger- und Mutterpartei, die SED, glänzte wirklich nicht damit, Religionsfreiheit als hohes Gut zu betrachten. Die Ausführungen der Stasi werde ich jetzt nicht mehr formulieren. Dafür fehlt mir die Zeit.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

Sie müssen Stimmung machen vor dem Hintergrund angeblich gestörter Rechte der Religionsausübung derjenigen, die in unserem Land jüdischen oder muslimischen Glaubens sind. Dies ist eine Unterstellung, welche sich gegen die Landesregierung richtet und die ich strikt zurückweise.

Nun komme ich zur angesprochenen Dualität der positiven und negativen Bekenntnisfreiheit, herrührend aus Artikel 4 des Grundgesetzes. Diejenigen, die in den letzten Jahren zu uns gekommen sind, ob als Flüchtlinge, Asylsuchende oder sonstige Immigranten, haben ein Recht nach Artikel 4 des Grundgesetzes. Sie haben nach demselben Grundrechtsartikel aber auch eine Pflicht gegenüber der einheimischen Bevölkerung. Beide Sichtweisen verlangen ein ganz wesentliches Denkmuster, nämlich das der Toleranz.

Aber Toleranz hat auch Grenzen. Und diese Grenzen müssen gelten, wenn ein friedliches und harmonisches Miteinander gepflegt werden soll. Wir müssen wissen, was in den Gebetshäusern, vor allem in den Moscheen, gelehrt und gepredigt wird. Die Salafisten-Szene muss eingedämmt werden.

(Zustimmung bei der CDU und bei der AfD - André Poggenburg, AfD: Richtig!)

Wir wollen wissen, wer zu uns kommt und ob er unserem Wertesystem offen gegenübersteht oder ob er eine Gefahr für unsere einheimische Bevölkerung, also für deren Leib und Leben, darstellt.

(Zurufe von der AfD: Richtig!)

Deshalb ist die Arbeit des Verfassungsschutzes unabdingbar.

(Zustimmung bei der CDU und bei der AfD - Zuruf: Genau!)

Aber wenn Sie meinen, der CDU einen islamfeindlichen Duktus andichten zu können, so weisen wir das entschieden zurück. Frau Annegret Kramp-Karrenbauer, unsere neue Generalsekretärin, hat zum 8. März folgenden Satz geprägt: Migrantinnen, die zu uns kommen, müssen selbstverständlich profitieren von den Freiheiten, die Generationen von Frauen vor uns erkämpft haben. - Das lassen Sie einmal sacken.

Wir bekennen uns vorbehaltlos zum Grundgesetz. Ich zitiere aus der Pressemitteilung unseres Fraktionsvorsitzenden:

„Dass unserem Bildungsminister Marco Tullner das Tragen eines Kopftuches einer hohen Regierungsbeamtin in Ausübung ihres Dienstes sprachlos macht, mag nicht jedem gefallen.“

(Zuruf von Eva von Angern, DIE LINKE)

„Aber im Hinblick auf die Neutralitätspflicht des Staates und einer mitunter negativ besetzten Symbolik des Kopftuchtragens - in Bezug auf die Unterdrückung der Frau - ist diese persönliche Meinungsäußerung nachvollziehbar. Dies hat rein gar nichts mit islamfeindlichen Ressentiments zu tun.“

(Beifall bei der CDU)

Sehr geehrte Damen und Herren! Dass wir offen für alle Religionen und deren Religionsausübung sind, zeigt doch der im Koalitionsvertrag vereinbarte Neubau - ich nenne es aus bekannten historischen Gründen Wiederaufbau - einer Synagoge in Magdeburg. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke Ihnen, Herr Schumann, für die Ausführungen. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht noch einmal der Abg. Herr Gallert. Herr Gallert, Sie haben das Wort.

Kollege Schumann, zu konstatieren, dass Muslime und Juden Angst haben, als solche öffentlich erkannt zu werden, weil sie befürchten, Opfer zu werden, ist eine Wahrheit, die ausgesprochen werden muss. Das ist doch keine Diffamierung der Landesregierung.

Nein, die Religionsfreiheit ist an vielen Stellen in der Bundesrepublik Deutschland gerade für diese beiden Gruppen nicht mehr gewährleistet, wenn sie sich nicht angstfrei als Jude mit einer Kippa oder als Muslimin auch mit einem Kopftuch draußen bewegen können. Das ist keine garantierte Religionsausübung.

Wenn man das nach Ihrer Meinung hier nicht mehr sagen darf, dann frage ich mich: Worin besteht denn Ihr Bekenntnis zum Grundgesetz? - Das steht im Grundgesetz, aber es ist eben leider nicht überall gesellschaftliche Realität.

(André Poggenburg, AfD: Was?)

Wir müssen dafür kämpfen, dass die gesellschaftliche Realität dem grundgesetzlichen Auftrag entspricht, Herr Schumann. Ich dachte eigentlich, dass darin zwischen uns kein Dissens bestehen könnte. Deswegen bin ich einigermaßen verwun

dert über Ihren Redebeitrag, den Sie jetzt hier gehalten haben.

(Beifall bei der LINKEN)

Dann lassen Sie mich jetzt dann doch noch einmal eines sagen - ich habe es aus der Rede herausgelassen -: Wer in der Debatte - Sie waren nicht der Einzige - nicht zwischen einer Burka, die einer Frau im öffentlichen Raum aufgezwungen wird, und einem Schal, den sich eine Frau über den Kopf legt, weil sie in einem muslimischen Gebetsraum ist, unterscheiden kann und bei beiden zu gleichen Schlussfolgerungen kommt, der ist für so eine Aufgabe nicht geeignet. Das ist unser Problem.

(Beifall bei der LINKEN)

Manchmal ist es vielleicht nicht so einfach, die Grenze zu finden. Aber eines sage ich Ihnen auch ganz deutlich, Herr Schumann: Wir können wissen, was dort gesprochen und gebetet wird. Ich habe drei Beispiele für muslimische Gemeinden genannt, Magdeburg, Stendal und Halle. Die betteln geradezu darum, dass wir zu ihnen kommen. Sie sagen, das ist hier ein offenes Haus. Sie waren doch in Magdeburg auch schon dort.

(Andreas Schumann, CDU: Ja!)

Übrigens hat der Chef der Magdeburger Gemeinde zur Einweihung des Gebetsraumes nicht nur die Vertreter der jüdischen Gemeinde eingeladen, sondern interessanterweise gleich noch den Chef des Verfassungsschutzes. Das empfand ich als eine nette Idee von ihm. Dass nun ausgerechnet die Kindergartengruppe das Lied „Ein bisschen Frieden“ von Nicole aufführen musste, fand ich dann schon nicht mehr so toll, aber sei es drum.