Tobias Rausch

Sitzungen

7/4 7/8 7/10 7/11 7/14 7/15 7/17 7/18 7/19 7/20 7/21 7/24 7/25 7/26 7/27 7/28 7/29 7/31 7/32 7/33 7/35 7/36 7/40 7/43 7/45 7/46 7/48 7/49 7/52 7/53 7/54 7/55 7/56 7/57 7/60 7/61 7/62 7/63 7/64 7/67 7/71 7/72 7/73 7/74 7/75 7/78 7/80 7/81 7/83 7/86 7/87 7/89 7/95 7/96 7/101 7/102 7/103 7/105 7/106 7/107 7/108 7/109 7/111 7/112 7/113 7/114 7/115 7/116

Letzte Beiträge

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Pähle, Sie haben nun behauptet, wir würden es verneinen, dass Leute an Corona sterben. Nein, Leute sterben an Corona, die zu Risikogruppen gehören. Das ist so.
Im Salzlandkreis, wo wir einen SPD-Landrat haben, sind von Januar bis jetzt zehn Personen an Corona gestorben. Das sind 0,005 % der Bevölkerung des Salzlandkreises.
Leider erhebt der Salzlandkreis seit dem 1. Januar 2020 keine Statistik mehr darüber, wie viele Leute durch die Influenza sterben. Die wird nicht mehr geführt.
Vor dem Hintergrund, welche Maßnahmen jetzt durchgeführt worden sind, und der Abwägung, wie viele Leute betroffen sind, wie hoch das Durchschnittsalter ist - von 74 bis 94 Jahren -, stellt sich schon die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, die hier getroffen werden, im Verhältnis zu den Leuten, die betroffen sind.
Ich würde es ja verstehen, wenn Risikogruppen, Altenheime usw. geschützt werden. Aber dass das ganz normale Leben, der Otto Normalverbraucher eingeschränkt wird, das ist der Kritikpunkt, den wir haben.
Zu irgendwelchen Theorien mit RNA-Impfstoffen oder nicht will ich mich gar nicht äußern. Dazu habe ich eine separate Meinung.
Aber wir stellen einfach nur infrage, wie Freiheitsbeschränkungen im Verhältnis - - Es muss ja immer die Angemessenheit vorliegen. Wir können im Salzlandkreis nicht erkennen, ob es angemessen ist. Sie können einmal Ihren Landrat fragen. Der kann es selber nicht erkennen. Er sagt eben, er macht es, weil es alle machen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank, Frau Pähle, für Ihre Ausführungen. Ich weise das zurück, was Sie gesagt haben. Wenn es Ihre Auffassung ist, dass Sie es so sehen, dann ist es bedauerlich, dass Ihnen ein Menschenleben so wenig wert ist.
Ich will Ihnen nur mitteilen, weil Sie gesagt haben - -
- Es geht ja darum, die Kontakte zu beschränken. Aus einer Antwort der Landesregierung geht hervor, dass in den Gastrobetrieben das Infektionsgeschehen bei 0,8 % liegt. Das sind also keine Fake News. Das ist die offizielle Antwort Ihrer Landesregierung, weil Sie es einschränken.
Richtig ist - das ist das, was die AfD fordert -: Die Leute sollen sich in Eigenverantwortung selbst schützen. Ja, es gibt Leute, die sind 74 Jahre alt und wohnen allein und können ihren Alltag allein bewältigen. Sie können sich aber auch selbst schützen.
Es besteht nicht die Notwendigkeit, das ganze geschäftliche Leben herunterzufahren. Diese Maßnahmen sind einfach völlig irre. Man kann das mit
der Verhältnismäßigkeit nicht erklären. Das will ich einfach nur zum Ausdruck bringen.
Wenn einmal alle das überdenken würden und die, die sich selber schützen wollen, sich auch selber schützen und in Quarantäne begeben würden, das ist doch richtig. Aber dieser Zwang und dass den Leuten die Existenz genommen wird, das kann es doch nicht sein. Das kann es einfach nicht sein!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Kollege Kurze, Ihren Ausführungen ist im Prinzip nicht so viel hinzuzufügen. Im Gegensatz zu der Kollegin Frederking wissen Sie ja, dass die MDRIntendantin in den letzten fünf Jahren keine Gehaltserhöhung hatte und auch keine ansteht. Das ist stabil bei 275 000 €. Es wurde auch zigmal schon im Ausschuss gesagt. Dabei waren die GRÜNEN anscheinend nicht anwesend. Aber das vielleicht nur als Gedankenstütze für Sie.
Meine Frage an Sie, Herr Kurze, ist jetzt, weil Sie gesagt haben: Sie stehen klar dazu. Die Fraktion hat sich positioniert. Das soll abgelehnt werden. Es soll keine Erhöhung kommen.
Ich frage Sie vor dem Hintergrund der Einlassung von den LINKEN: Warum wurde hier über den Staatsvertrag nicht formaljuristisch abgestimmt? - Dann hätte er hier keine Mehrheit bekommen. Das ist ja das, was Sie bei Ihren Wortmeldungen ausgeführt haben. Dann hätte man feststellen können - so wie es das Bundesverfassungsgericht schon einmal gesagt hat -: Man muss dem KEFBericht nicht unbedingt folgen. Dann hätte man das alles gemacht.
Jetzt machen wir es aber nicht, weil das zurückgezogen worden ist und wir jetzt von den GRÜNEN und der SPD gehört haben, dass es ja darüber im Kabinett keine Abstimmung gab. Die hätte
es aber geben müssen. Das wurde ja dann von Frau von Angern gesagt.
Die Frage ist, wie bewerten Sie diesen Vorgang und wie bewerten Sie den Vorwurf, dass man Sie als Gummibärenfraktion bezeichnet, indem Sie sich nämlich hinstellen, harte Kante zeigen und dann wie ein Gummibär ohne Rückgrat einknicken und keine Position beziehen?
Und wie verhalten Sie sich bei unserem Antrag? Werden Sie hier klar Ihre Position beziehen und zustimmen? Oder werden Sie wieder rumlavieren und auf Zeit spielen und das dann natürlich wieder in den Ausschuss überweisen oder ablehnen? - Das sind die Fragen, die mich umtreiben.
Eine nächste Frage, zu der ich gern Ihre Einschätzung hätte. Es ist so, dass jetzt beim Bundesverfassungsgericht ein Antrag eingegangen ist. Die Chancen, dass die Anstalten dort recht bekommen, sind sehr hoch, weil wir als Land uns nicht ordnungsgemäß verhalten haben, indem wir den Staatsvertrag zurückgezogen haben. Das ist natürlich sehr schlecht. Wenn jetzt angeordnet wird, dass wir die Erhöhung bekommen, haben wir das eigentlich einzig und allein der CDU und dem Ministerpräsidenten Haseloff zu verdanken. Denn sie haben den Gesetzentwurf zum Änderungsstaatsvertrag zurückgezogen, anstatt ihn einfach abzulehnen.
Jawohl. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank, Herr Dr. Schmidt, für Ihre Ausführungen. Es war wirklich sehr interessant, was Sie dargelegt haben. Dabei hat sich eine Frage ergeben. Sie haben beschrieben, wie die Machenschaften in diesem System der AvP waren. Ich frage mich - das ist jetzt die generelle Frage -: Woher wissen Sie das? Hat schon ein Gerichtsverfahren oder eine Verhandlung stattgefunden? Woher wissen Sie, wie es genau abgelaufen ist? Das ist die Frage Nr. 1.
Frage Nr. 2: Ungefähr 20 % der Apotheken sind von der AvP betreut worden. Die Verluste je Apotheke belaufen sich auf einen Betrag zwischen 10 000 € und 1 Million €. Sie haben gesagt, dass die Ministerin im Einzelfall Hilfen zugesagt hat, wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe. Wäre das denn bei einer Apotheke, die mit einem Betrag von 1 Million € betroffen ist, der Fall, oder wie sieht es aus?
Die zweite Frage bezog sich auf diesen Härtefall bei der einen Apotheke, bei der 1 Million € fehlt. Ich wollte wissen, ob in dem genannten Gespräch gesagt wurde, dass ihr geholfen wird.
Noch ein Hinweis zu Ihrer Antwort auf die erste Frage: Es stand in der „Apothekerzeitung“. - Okay. Aber das Verfahren ist meines Wissens noch nicht abgeschlossen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Frau Ministerin Grimm-Benne, Sie wohnen in Schönebeck im Salzlandkreis. Sie legen dar, wie schlimm das alles ist. Ich frage Sie, ob Sie wissen, wie viele Intensivbetten im Salzlandkreis belegt sind, wie viele frei sind und wie viele Leute beatmet werden.
- Das muss sie nicht wissen. - Ich frage Sie - das ist ein Kreis mit ungefähr 200 000 Einwohnern -: Ab wann würden Sie von einer pandemischen Lage sprechen? Wenn mehr als zehn Intensivbetten belegt wären? Oder mehr als fünf? Wie definieren Sie das für sich? - Das wäre eine spannende Frage für mich.
Die zweite Frage ist: Wie rechtfertigen Sie die Maßnahmen in Bezug auf die Kreise und das Land? - Wir haben gehört, dass der Ministerpräsident in dem „MZ“-Artikel gesagt hat, dass die Zahlen bei uns nicht so hoch sind, dass wir einen Lockdown brauchten, aber dass es ein Akt der nationalen Solidarität - so hat er das genannt - ist. Wie bewerten Sie die Maßnahmen, die getroffen werden, im Verhältnis zu der Zahl der Infizierten und zu der Zahl der Personen, die intensiv betreut werden?
Ja. - Ich will festhalten, dass bei uns im Salzlandkreis die Genesungsrate bei 99,5 % liegt. 99,5 % aller mit Corona Infizierten überleben dieses Virus.
Das ist die offizielle Statistik des Salzlandkreises, die der zuständige Mitarbeiter des Landkreises immer wieder verschickt. Ich frage Sie jetzt, ob Sie bei uns wirklich an einem Lockdown wegen einer pandemischen Lage festhalten wollen bei einer Krankheit, bei der bei uns im Landkreis eine Überlebensquote von 99,5 % besteht. Ich frage mich, ob das eine Pandemie ist.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Haseloff, ich glaube, ich spreche für viele, wenn ich sage, keiner leugnet Corona. Aber niemand ist bereit, für ein Virus, bei dem eine Überlebenschance von 99 % besteht, unseren Wohlstand, unsere Arbeitsplätze, unsere Freiheit, unsere Demokratie und unser Privatleben zu opfern. Das ist der Diskurs, den wir führen müssen. Sie können nicht sagen, diesen Diskurs wollten Sie nicht führen, weil das alles so schlimm sei.
Die Statistik, die Sie als Land selbst herausgeben, sieht wie folgt aus: Wir haben bei 2,2 Millionen Einwohnern derzeit 5 338 Coronainfizierte bzw. Personen, die infiziert waren, zu verzeichnen. Bei den Intensivbetten sind es elf Personen. Das entspricht einem Anteil von 0,2 % der Infizierten bzw. einem Anteil von lediglich 0,0005 % der gesamten Bevölkerung. Das besagt Ihre Statistik mit Stand vom 1. November 2020, 12:18 Uhr.
Dann sagen Sie gegenüber der „MZ“: Die Infektionszahlen in Sachsen-Anhalt hätten diesen Schritt nicht erfordert - das betonen Sie noch einmal -, es gehe jetzt aber um einen Akt nationaler Solidarität. Dazu ist meine Frage an Sie, ob Sie als Ministerpräsident den Lockdown unter Berücksichtigung der Interessen des Landes Sachsen-Anhalt aufgrund der Zahlen und der Sachlage, die vor Ort und nicht irgendwo im Berchtesgadener Land vorherrschen, tatsächlich für gerechtfertigt halten.
Und ich frage Sie, wie Sie damit leben können, dass Sie für zahlreiche Unternehmenspleiten in Sachsen-Anhalt und für zahlreiche Schicksale von Mitarbeitern verantwortlich sind, die nämlich ein Kurzarbeitergeld von nur 60 %
oder 67 % bekommen, die ihre Rechnungen nicht bezahlen können, die nicht wissen,
wie sie ihre Miete bezahlen können,
wie Sie damit leben können, dass Kinder sozial isoliert werden,
weil Sie auf einmal auf die Idee gekommen sind, Sportstätten zu schließen, sodass Jugendsport nicht stattfinden kann
und diese ganzen Dinge? Wie können Sie persönlich als Landesvater, als Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff, mit dieser Entscheidung leben, dass Sie das den Bürgern aufgrund der vorweg genannten Zahlen, die Sie selbst als Land festlegen - -
Wie können Sie damit leben?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Dr. Pähle, erst einmal vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich habe Sie eigentlich, wie Sie es auch dargelegt haben, als familienfreundliche und kinderfreundliche Person kennengelernt, die sich dafür einsetzen will, dass das so ist.
Nun haben Sie beschrieben, wie Sie sich das in der Schule vorstellen. Ich kenne aus unserem Salzlandkreis einen konkreten Fall, in dem in einem Jahrgang am Gymnasium ein Coronafall aufgetreten ist. Der ganze Jahrgang wurde nach Hause geschickt. Die Kinder sind jetzt angehalten, sich für neun Tage in Isolation zu begeben, und sie sollen eigentlich über das Internet beschult werden. Leider funktioniert das nicht so mit dem virtuellen Klassenraum, wie man sich das gedacht hat, weil die Verbindungen immer wieder abbrechen usw. Sie wissen, welche digitale Situation in Sachsen-Anhalt vorherrscht.
Meine Frage bezieht sich auf diesen konkreten Fall, in dem ein konkreter Verdacht im Raum steht und ungefähr 100 Personen betroffen sind. Zu den Kindern gehören Familienangehörige usw., die sich natürlich auch in Quarantäne befinden, ihre Kontakte einschränken sollen und die Auflage von den Gesundheitsämtern bekommen haben, das Haus und das Grundstück nicht zu verlassen. Nun gibt es auch viele, die in einer Wohnung wohnen. Drei Personen auf 50 m² oder 60 m² - das ist manchmal auch ein bisschen schwierig. Sie wissen, dass es dann nach einiger Zeit Spannungen geben kann.
Auf jeden Fall frage ich mich und ich frage auch Sie: Wie stehen Sie dazu, dass die Gesundheitsämter oder die Regierung, wer auch immer, nicht in der Lage ist, in einem solchen Fall Tests schnell durchzuführen? Warum dauert das neun Tage? - Das wäre meine Frage, wobei der Fall schon seit 14 Tagen bekannt ist.
Ich komme noch einmal auf die Pandemie zurück. Wie sehen Sie die Bewegung „Ärzte für Aufklärung“? Das ist eine Bewegung in Deutschland mit 700 Fachärzten, die einmal die Zusammenhänge mit Blick auf Corona erläutert haben, die erläutert haben, wie eine echte Pandemie aussieht. Jeder kennt schwer Erkrankte aus seiner direkten Familie und seiner Umgebung - ich spreche von schwer Erkrankten. Arztpraxen und Krankenhäuser im ganzen Land sind überfüllt.
Auch schon vor der Coronazeit - -
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Herr Minister Webel hat den Sachstand ganz nüchtern und sachlich dargestellt. Die Abg. Frau Heiß von den LINKEN hat den Antrag engagiert eingebracht und mit Elan vorgetragen.
Wir machen es kurz und knapp: Ihren Antrag lehnen wir ab. Einer Überweisung werden wir auch nicht zustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin! Im Prinzip ist zu dem Werdegang von Frau Dr. Späthe alles gesagt worden. Frau Ministerin hat dazu auch ausgeführt, deshalb kann ich mir das sparen.
Zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE habe ich in meiner letzten Rede schon gesagt, dass wir
ihn ablehnen, weil Stuhlkreisrunden den Kindern nicht helfen. Geholfen hätte, die Maßnahmen nicht zu stringent durchzusetzen.
Kinder brauchen Freiheit, Lebensfreude, damit sie sich in ihrer Persönlichkeit entfalten können. Das war zu Zeiten des Lockdown nicht gewesen. Aktuell ist die Situation nicht mehr so extrem, wie es damals war, als der Antrag gestellt wurde.
Daher kann ich es kurz machen: Wir lehnen den Antrag und die Beschlussempfehlung ab. - Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Frau Ministerin Grimm-Benne, Sie sagten gerade, dass Sie nicht vorgeschrieben haben, welche Masken man benutzen darf, und dass handelsübliche Masken schützen würden. Dazu meine Frage:
Wenn ich mir handelsübliche Masken kaufen möchte, zum Beispiel bei der Kaufhauskette Real, wo es einen Fünferpack für 14,95 € gibt, auf dem unten beim Preis zu lesen ist: „Warnhinweis: Diese Maske schützt nicht gegen Viren“, dann frage ich Sie: Wenn wir uns mit Masken gegen Viren schützen sollen, wobei man auch selbstgenähte Masken nehmen darf usw., wenn diese dann aber tatsächlich gar nicht gegen Viren schützen und wenn nicht nur die Kaufhauskette Real, sondern auch andere Warenhäuser, wie Kaufland, Warnhinweise draufschreiben, dass diese Masken eben nicht schützen, wie sinnvoll ist dann diese Maßnahme? Wie bewerten Sie das?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben auf meine Frage ausweichend geantwortet und haben alles wieder vermengt. Wir wollen, dass sich die Leute, vor allem die Risikogruppen, in Eigenverantwortung schützen und dass die, die nicht geschützt werden müssen, weil sie davon nicht betroffen sind, das Wahlrecht haben, die Maske zu tragen oder eben nicht. Wir wollen keinen Zwang dazu. Wer der Meinung ist, dass diese Masken helfen, der kann sie dann gern auf freiwilliger Basis tragen.
Aber die handelsüblichen Masken, die man überall kaufen kann, Herr Grube, schützen nachweislich nicht. Das weisen die Hersteller selbst aus. Wenn Sie nicht deutlich machen, welche Masken schützen, bei denen das auch geprüft worden ist, dann bringt es gar nichts, wenn ich mir eine handelsübliche Maske kaufe, die nicht schützt. Das ist totaler Schwachsinn. Wissen Sie, manchmal habe ich den Eindruck, dass bei Ihnen Corona wie eine Religion ist. Sie müssen nur daran glauben.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Heute diskutieren wir den Antrag mit dem Titel „Familien entlasten - Kostenbeiträge für Kinder in (Not-) Betreuung im Mai 2020 übernehmen“. Mit diesem Antrag wollen wir die Landesregierung auffordern oder auch sehr gerne bitten, die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in einer Einrichtung oder in Tagespflege im Monat Mai 2020 für alle Kinder in Betreuung zu erstatten.
Aus Ihrem gemeinsamen Runderlass der Ministerien für Inneres und Sport und für Arbeit, Soziales und Integration vom 30. April 2020 geht hervor, dass die Landesregierung den Trägern von Kindertageseinrichtungen empfiehlt, die Erhebung der Elternbeiträge im Monat April für alle Kinder auszusetzen und im Monat Mai für alle Kinder, die nicht in einer Einrichtung oder Tagespflegestelle betreut werden, auszusetzen.
Nach Wiedereröffnung der Einrichtungen werden das Land und die kommunalen Spitzenverbände unter Einbeziehung der anderen Träger über das weitere Vorgehen und etwaige Hilfen des Landes in kommunalfreundlicher Weise entscheiden,
heißt es. Weiter heißt es, das Ministerium für Inneres und Sport wird in diesem Zusammenhang durch kommunalaufsichtliche Maßnahmen gewährleisten, dass den Kommunen ein ausreichender Liquiditätsrahmen zur Sicherstellung der hierfür erforderlichen Liquidität zur Verfügung steht.
Unter § 1 Abs. 1 schreiben Sie, Frau Ministerin Grimm-Benne:
„Das Land Sachsen-Anhalt erstattet den Gemeinden und Verbandsgemeinden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Einnahmeverluste, die sie dadurch erlitten haben, dass sie aufgrund der vom Land getroffenen Einschränkungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt von Eltern keine Beiträge nach § 13 Abs. 1 Satz 1 des Kinderförderungsgesetzes erhoben haben.“
Dies gilt also für den Monat April 2020 für alle Elternbeiträge für alle Kinder, unabhängig davon, ob die Kinder betreut wurden oder nicht. Für den Monat Mai 2020 wird die Erstattung für alle Kinder, die nicht in der Einrichtung oder Tagespflege betreut wurden, erfolgen.
Aber wie sahen die Realitäten der Betroffenen im Mai aus? Die Eindämmungsverordnung und andere Regelungen und Einschränkungen haben im Mai genauso gewirkt wie im April. Deshalb wurde das Leben derjenigen, die zu diesem Zeitpunkt durch ihre Tätigkeit und täglichen Einsatz und Engagement in der Krise das System in besonderer Weise mit am Laufen gehalten haben, benachteiligt. Ich will an ein Beispiel erinnern, das mir persönlich bekannt geworden ist:
Im Mai musste eine Bürgerin, die in der Gesundheits- und Krankenpflege tätig ist, ihr Kind zehn Stunden in eine Betreuung bringen. Sie musste aufgrund der Bestimmungen und der Verordnung eine Maske und diverse Hygieneartikel benutzen, die nicht vom Arbeitgeber gestellt worden sind, die die meisten Berufstätigen, die in diesem Bereich und in dieser Gruppe arbeiten, brauchen, weil dort viele gefährdete Personen und Risikogruppen sind.
Wie war es im Mai gewesen? Schutzmasken waren Mangelware, also konnte man fünf Stück solcher handelsüblichen OP-Masken, wie der Saaldiener eine trägt, für 20 € in den Apotheken erwerben. Nun ist es so, dass der Hersteller vorschreibt, dass bei Dauerbenutzung die Masken alle drei bis vier Stunden zu wechseln sind. Das heißt, rechnen Sie es sich aus, wenn die Leute drei bis vier Masken brauchen, sind das locker 200 bis 300 € Mehrbelastung gewesen, die in keiner Weise ersetzt worden sind.
Wir wollen also, dass die in § 1 im Anwendungsbereich für den Monat April getroffene Regelung auf den Monat Mai ausgeweitet wird, weil dort die Belastungen und Einschränkungen genauso
waren wie im April und es keinen sachlichen Grund gibt, warum das jetzt nicht zählen soll. Das ist nur ein Beispiel dafür.
Wir wollen also eine Entlastung der Bürger und der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die
das System überwiegend am Laufen halten. Ohnehin ist es so, dass diese Bevölkerungsgruppe, die die Kosten der Elternbeiträge für sich selber finanzieren muss, auch die Kosten für andere finanziert, nämlich für die sogenannten sozial Schwachen, obwohl diese sozial Schwachen eigentlich nicht sozial schwach sind, sondern einfach nur finanzschwach. Daher fordern wir, die Beiträge für den Monat Mai zu erstatten.
Wenn nachher die Frage kommen sollte, wie wir das finanzieren wollen, dann sage ich Ihnen: Wir haben alle gemeinsam im Parlament einen Coronanachtragshaushalt in Höhe von 500 Millionen € eingerichtet. Da wird sicherlich der Geldbedarf für diese Maßnahmen, die auf Antrag erfolgen, vorhanden sein. Daher bitte ich Sie, unserem Anliegen zu folgen. Die Leistungsträger in SachsenAnhalt werden es uns danken.
Zum Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE: Sie fordern im Beschlusstext: Sollte es aus Gründen der Gefahrenabwehr notwendig sein, durch staatliche Anordnung Kindertageseinrichtungen und Tagesstellen zu schließen, so sollen von den betroffenen Eltern für die Zeit der Schließung keine Kostenbeiträge erhoben werden. Die verminderten Einnahmen aus Kostenbeiträgen sollen den Gemeinden auf Antrag durch das Land erstattet werden, auch rückwirkend für Mai 2020. - Das ist also Konsens. - Die Landesregierung wird aufgefordert, dafür eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen.
Dem kann man sich nicht verschließen. Wir würden uns dem auch anschließen. Das Anliegen ist grundsätzlich nicht verkehrt, und Ihr Antrag und unser Antrag gehen beide in die gleiche Richtung. Daher sind die Aussagen zu diesem Antrag klar. Unser Ziel ist auch klar benannt. Es geht darum, den Menschen ein Zeichen der Wertschätzung zu setzen und ihnen zu sagen, dass wir stolz auf das sind, was sie in dieser schwierigen Zeit geleistet haben, und wir eine Entschädigung gern bereitstellen wollen.
Im Allgemeinen sind meine Fraktion und ich sowieso für die Abschaffung der Elternbeiträge, da endlich die Träger der Gesellschaft entlastet werden müssen.
Das ist grundsätzlich. Daher würde ich Sie bitten, dass Sie mit uns gemeinsam für die Bürger eine Entlastung vorantreiben. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank, Herr Meister, für Ihre Ausführungen. Ihrem Wortbeitrag habe ich entnommen - das ist ja die Frage -, dass Sie eigentlich auch für eine Entlastung im Mai gewesen wären. Meine Frage an Sie: Was hat Sie jetzt dazu bewogen, die Entscheidung mit Ihrer Fraktion so zu treffen und das so mitzutragen, dass es ist, wie es ist? Und welche Gründe haben gegen den Mai gesprochen? Denn die Verhältnisse im April und Mai vor Ort waren sehr ähnlich.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Den Worten von Frau Hohmann ist im Prinzip nicht viel hinzuzufügen.
Ich möchte mit Frau Späthe anfangen. Manchmal kann man ja auch innerhalb einer Fraktion anderer Meinung sein, aber wir haben uns in der Fraktion darauf verständigt, dass wir die Bürger für den Mai entlasten wollen. Das finde ich jetzt nicht schlimm.
Zu den Ausführungen von Herrn Meister, auch er hätte die Bürger im Mai gerne entlastet, aber die Koalition habe es anders beschlossen: So, wie ich Ministerin Frau Grimm-Benne kenne, könnte ich mir sehr gut vorstellen, dass auch sie gerne die Bürger im Mai entlastet hätte. So, wie ich die Einlassung von Herrn Krull verstanden habe, wird dies am Widerstand der CDU-Fraktion gescheitert sein. Das ist aber nicht untypisch; denn die KiFöG-Debatte hat im Land ja gezeigt, dass im Prinzip die Sozialministerin, die SPD, die GRÜNEN und auch die LINKEN und die AfD für eine Entlastung in Bezug auf die Elternbeiträge sind und dass es bisher am Widerstand der CDUFraktion scheitert, wobei es ja so ist, dass - -
- Ja, aber nur für April, nicht für Mai. Jetzt geht es ums Generelle. Da sind Sie immer diejenigen, die dagegen sprechen, Herr Schröder. Da muss ich sagen: Wenn Sie die Leistungsträger der Gesellschaft doch einmal entlasten würden, dann würden Sie sich einen Bärendienst erweisen und etwas für die Leute tun. Aber anscheinend haben Sie als Volkspartei daran kein Interesse. - Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Heute diskutieren wir über den Gesetzentwurf zum ersten Medienrechtsänderungsstaatsvertrag in der Drs. 7/6252.
Ja, Herr Minister, von Sachsen-Anhalt gehen kritische Signale aus. Tatsächlich können sie dazu führen, dass der Rundfunkbeitrag eben nicht steigt, auch wenn die KEF in ihrem Bericht zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten eine Erhöhung empfohlen hat. Die Rundfunkgebühr soll nämlich tatsächlich um 86 Cent steigen. Von Einsparungsmaßnahmen in den Funkanstalten kann hierbei keine Rede sein. Wer sich Intendanten mit astronomischen Gehältern leistet, wer sich Redakteure mit übertariflichen Gehältern leistet, der kann nicht - wir sagen ausdrücklich: nicht - von Konsolidierung sprechen, meine Damen und Herren.
Die Beratung im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien hat gezeigt,
dass die Intendanten jetzt noch einmal eine Erhöhung wollen, damit sie später Einsparungsmaßnahmen treffen können.
Auf die Frage der AfD-Fraktion hin, ob die Intendanten bereit wären, eine Erhöhung ihrer Gehälter, die ganz deutlich über dem Tarif liegen, einzufrieren oder auf eine solche zu verzichten, wurde nur ausweichend geantwortet, dass die Rundfunkräte dies entscheiden würden. Wer bei einem monatlichen Gehalt, wie es zum Beispiel Tom Buhrow erhält, von ca. 32 500 € - ich wiederhole: 32 500 € im Monat - nicht bereit ist, auf eine Gehaltserhöhung zu verzichten oder diese einzufrieren, der kann beim besten Willen auch keine Einsparpotentiale für seine Rundfunkanstalten durchsetzen, da er es anscheinend gar nicht will. Die einzige Ausnahme ist die Intendantin des MDR Frau Wille.
Die CDU-Fraktion im Landtag von SachsenAnhalt muss die Hosen runterlassen:
Hält sie ihr Wort
oder lässt sie sich am Ende doch weichkochen?
Steht die Union zu dem Landtagsbeschluss in der Drs. 7/2400, in dem Sie, liebe Koalition, selbst Folgendes festgestellt haben - ich zitiere aus der Drucksache -:
„Der Landtag bestätigt vorhergehende Beschlüsse, dass sich an dem Grundsatz der Beitragsstabilität auch über das Jahr 2020 hinaus nichts ändern soll.“
„Vor dem Hintergrund der Reformdebatte zur zukünftigen Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks sollten Einspar
potenziale generiert werden, sodass die Einnahmen von jährlich 8 Milliarden € ausreichend sind, um dem Auftrag nach § 11 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrages nachzukommen.“
Nun sollen wir im Parlament noch einmal eine Erhöhung beschließen, damit die Reformen, die groß angekündigt worden sind, irgendwann einmal umgesetzt werden? - Also, das ist wirklich sehr hanebüchen.
Es bleibt also abzuwarten, ob insoweit gegen den Willen der Bürger und für eine Erhöhung votiert wird. Die SPD-Fraktion und die Fraktion der GRÜNEN haben bereits signalisiert, dass sie der Erhöhung des Rundfunkbeitrages um die geforderten 86 Cent zustimmen wollen.
Aus einer INSA-Umfrage vom März 2020 unter den Bürgern des Landes geht Folgendes hervor: 39 % der Befragten sehen die Höhe des Beitrages als viel zu viel an; 29 % finden, der Beitrag ist zu hoch; 28 % sagen, er ist angemessen; nur jeweils ein Prozent findet ihn zu niedrig bzw. viel zu niedrig.
Also, liebe Kollegen der CDU-Fraktion: Akzeptieren Sie den Willen der Bürger? Nehmen Sie auch die Erkenntnisse aus Ihrer Umfrage wahr und ernst und gehören nicht zu den 2 % der Menschen, die die Rundfunkgebühren für zu niedrig halten?
Liebe Kollegen! Wir brauchen keine weitere Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Wir brauchen eine Reformierung des Rundfunks. Er muss auf seine Kernaufgaben reduziert werden. Wir brauchen eine Marktliberalisierung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, bei der die Nutzer entscheiden, was sie sehen wollen und was nicht und wofür sie bezahlen wollen und wofür nicht. Eine Studie der Universität Münster bringt zutage, dass ohnehin die meisten Nutzer auf Netflix, Amazon Prime, YouTube oder ähnliche Anbieter ausweichen und zu ihrem Nutzungsverhalten angeben, dass sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur kaum oder gar nicht konsumieren.
Zum Schluss bleibt festzustellen, dass die CDUFraktion im Landtag zeigen muss, ob sie es ernst meint oder ob sie eben doch nur der zahnlose Tiger ist. Sie muss zeigen, ob sie außer Pressemitteilungen herauszugegeben auch handelt und kritische Reden hält oder ob sie die Erhöhungen durchwinkt. Es bleibt auch die Frage, wie gewichtig die Aussagen des Generalsekretärs Sven Schulze sind, der sagte:
„Nicht nur deshalb ist es wichtig, dass die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrages nicht kommen wird. Die CDU in SachsenAnhalt wird das verhindern.“
Ich bin auch sehr gespannt auf den Redebeitrag des Herrn Kurze, der in der Vergangenheit in dasselbe Horn geblasen hat. Ist er ein Mann, der sein Wort hält, oder ist er es nicht?
Wir werden Ihr Verhalten genau beobachten und feststellen, ob Sie den nötigen Mut aufbringen, Herr Kurze, diese Entscheidung nicht mitzutragen und die Erhöhung nicht durchzuwinken. Mit der AfD-Fraktion wird es keine Erhöhung der Beiträge geben. Eine Zustimmung zu der Zwangs
finanzierung lehnen wir grundsätzlich ab. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Kollege Hövelmann, Sie sagten, Sie befürworteten eine auf freiwilligen Beiträgen basierende Form von öffentlichem Rundfunk. Wie ist das damit vereinbar, dass in Thüringen eine Frau, die keine Beiträge gezahlt hat, zu 61 Tagen Haft verurteilt worden ist? Wie bewerten Sie den Vorgang?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Kollege Hövelmann, ich habe das deswegen gefragt, weil Sie in Ihrem Redebeitrag auf die Freiwilligkeit eingegangen sind. Ich wollte mit dem Beispiel nur zum Ausdruck bringen, dass es in Deutschland, so auch in Sachsen-Anhalt, keine Freiwilligkeit bei den zu zahlenden Rundfunkbeiträgen gibt, sondern dass man zur Zahlung verpflichtet ist. Wenn man dieser nicht nachkommt, erfolgt eine Zwangsvollstreckung.
Stabilität bedeutet ja eigentlich eine Konstante. Wenn Sie Stabilität jetzt so auslegen, dass Sie den Beitrag um 86 Cent erhöhen, obwohl die in Aussicht genommenen Einsparungen nicht erzielt worden sind, dann ist das eigentlich falsch.
Ich habe aber noch eine Frage an Sie: Wenn Sie alle Inhalte des Koalitionsvertrages so auslegen, dass es aktuell zur politischen Lage passt, wozu schließen Sie dann überhaupt einen Koalitionsvertrag?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Gebhardt, eine nette Rede haben Sie hier gehalten. Ich frage Sie, woher Sie die Annahme nehmen, dass die AfD den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen will, zumal wir doch immer nur fordern, die Zwangsgebühren abzuschaffen. Woher nehmen Sie diese Erkenntnisse?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Kollege Kurze, Sie sagten so schön: stabil ist stabil. Sie sind nun stabil bei der Meinung, die Sie und Ihre Fraktion - die CDU wahrscheinlich im Allgemeinen - vertreten, dass der Beitrag stabil, also bei 17,50 €, bleiben soll.
Wie bewerten Sie denn die Ausführungen der Kollegin Lüddemann, dass sie dem Vertrag zustimmen und damit gegen die Vereinbarung im Koalitionsvertrag stimmen will? Wie verhalten Sie sich dann bei einer Abstimmung, wenn Sie doch der Meinung sind, wie Sie gerade getönt haben, stabil ist stabil? Lehnen Sie den Vertrag dann ab?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Frau Ministerin, erst einmal vielen Dank für Ihre ehrlichen Worte zum Schluss Ihrer Rede. Ich will gleich mit einer Frage anschließen: Sie sagten in Ihrer Rede, dass Sie ein Papier vom Ministerium haben, in dem bis 2030 dargelegt wird, was Sie für welches Krankenhaus und welchen Standort brauchen und welche Einzugsgebiete es gibt. Meine Fragen, weil es ein bisschen drückt in der Debatte:
Erstens. Sind Sie bereit, sich im Rahmen des bestehenden Haushalts dafür einzusetzen, dass finanzielle Mittel umgeschichtet werden, um sie dort einsetzen zu können?
Zweitens. Ist Ihnen irgendein Finanzierungsvorschlag der CDU-Fraktion bekannt, wie man das Problem, das hier angesprochen worden ist, beheben will? - Das habe ich noch nicht gehört.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Vorweg: Herr Gallert, Sie wollen den europäischen Zentralstaat und wir wollen die Europäische Gemeinschaft im Sinne von Charles de Gaulle und das unterscheidet uns.
Ihr Antrag trägt die Überschrift „Deutsche Ratspräsidentschaft für den notwendigen Neustart der EU nutzen“. - Vorweg möchte ich sagen, dass drei Minuten Redezeit für den Antrag zu wenig sind, weil allein den Weg des Geldes aufzuzeichnen die Zeit schon benötigt.
Welche finanziellen Lasten entstehen Deutschland zu Beginn der zweiten europäischen Präsidentschaft? - Erstens eine 40-prozentige Steigerung der deutschen Beiträge zum EU-Haushalt. Das allein bedeutet ca. 13 Milliarden € mehr pro Jahr. Statt dass die EU den Haushalt nach dem
Brexit kürzt, soll der deutsche Steuerzahler einspringen und dies bezahlen.
Zweitens das Pandemie-Anleihenkaufprogramm der EZB, das erst vor zwei Wochen auf die astronomische Summe von 1 350 Milliarden € aufgestockt wurde. Das sind 1,35 Billionen € oder aber auch 1 350 000 Millionen €, meine Damen und Herren. Die Coronakrise muss also als Vorwand für die quasi unbegrenzt rechtswidrige Staatsfinanzierung über die Notenpresse herhalten.
Bürge in letzter Instanz ist der deutsche Steuerzahler, der obendrein durch die Nullzinspolitik enteignet wird; auch dazu kein Wort von Ihnen. Nein, Sie beschwören dieses abstruse Verhalten geradezu heraus.
Drittens der Green Deal. Die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen jongliert mit 1 Billion €, die sie für sogenannte grüne CO2-neutrale Luftschlösser verpulvern will. Ich frage mich: Wer soll das eigentlich bezahlen?
Viertens der Wiederaufbaufonds in Höhe von 750 Milliarden €. Deutschland bürgt allein für mindestens 135 Milliarden €. Nun konnten wir uns anhören, wie schön das alles ist und dass wir davon profitieren. Wir würden viel mehr davon profitieren, wenn das Geld bei uns ausgegeben würde, meine Damen und Herren.
Wieder dient die Coronakrise als Vorwand, um das Tabu der rechtswidrigen Vergemeinschaftung der Staatsschulden zu brechen. In Paris, Madrid und Rom planen die Regierungen schon eifrig neue Ausgabenprogramme, aber die deutschen Bürger, die jetzt schon länger Arbeitenden, höhere Steuern Zahlenden und geringere Renten- und Privatvermögen Habenden als die Bürger der Empfängerländer, wie zum Beispiel Spanien, Frankreich und Italien, die diese Transfers bekommen, müssen sich dagegen auf noch höhere Belastungen einstellen.
All diesen Transfers und Haftungsrisiken haben Sie zugestimmt, meine Damen und Herren, obwohl in diesem Land und vor allem hier in Sachsen-Anhalt genug Probleme vorhanden sind, für die wir dringend Geld brauchen. Wir sind kein reiches Land. Wir haben eine bröckelnde Infrastruktur, ein schwaches Bildungssystem und schlechte Kreisfinanzen. Über Dinge wie den digitalen Ausbau will ich gar nicht reden. Der Salzlandkreis hat nicht einmal einen ausgeglichenen Haushalt und bekommt keine Freigaben. - Dies zu der Aussage, dass genug Geld vorhanden sei. Darüber lache ich mich kaputt. Jeder, der vor Ort ist, weiß, dass es nicht so ist.
Wie wollen Sie das finanzieren, liebe LINKE? - Sie sagen, dass dies durch eine europaweite Vermögensabgabe finanziert werden soll. Sie wollen Ihre Politik mithilfe der Vermögensabgaben der
deutschen Bürger finanzieren. Sie wollen
Zwangshypotheken einführen und Gelder umverteilen. Das werden wir mit all den uns zur Verfügung stehenden Mitteln verhindern, meine Damen und Herren. Das verspreche ich Ihnen; denn diese Politik zum Feinde Deutschlands ist mit der AfD nicht zu machen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Heute diskutieren wir über den Ersten Medienänderungsstaatsvertrag und über die Beschlussempfehlung in der Drs. 7/6141.
Ja, meine Damen und Herren, von Sachsen-Anhalt gehen kritische Signale aus, die tatsächlich dazu führen können, dass der Rundfunkbeitrag eben nicht steigt, wie es die KEF in ihrem Bericht zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten fordert.
Die Rundfunkgebühren sollen doch tatsächlich um 86 Cent steigen. Von Einsparungsmaßnahmen in den Funkanstalten kann hier keine Rede sein. Wer sich Intendanten mit astronomischen Gehältern leistet, wer sich Gehälter von Redakteuren mit außertariflicher Bezahlung leistet, der kann nicht - ich sage ausdrücklich: nicht - von Konsolidierung sprechen, meine Damen und Herren.
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt muss die Hosen runterlassen: Hält sie Wort oder lässt sie sich am Ende doch weichkochen? Steht die Union zu dem Landtagsbeschluss in der Drs. 7/2400, in der Sie selbst beschlossen haben, liebe Koalition - Zitat -:
„Der Landtag bestätigt vorhergehende Beschlüsse, da sich an dem Grundsatz der Beitragsstabilität auch über das Jahr 2020 hinaus nichts ändern soll. Vor dem Hintergrund der Reformdebatten zur zukünftigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks sollten Einsparpotenziale generiert werden, sodass die Einnahmen von jährlich 8 Milliarden € ausreichend sind […]“
Im Ausschuss wurde darüber diskutiert, und es wurde festgestellt, dass die Einsparpotenziale nicht zu erkennen sind. Kurz gesagt: Der Beitrag soll stabil bleiben und nicht erhöht werden.
Es bleibt abzuwarten, ob hier nicht im dritten oder vierten Quartal des Jahres gegen den Willen der Bürger und für eine Erhöhung votiert wird. Von SPD und GRÜNEN haben wir bereits signalisiert bekommen, dass sie der Erhöhung des Rundfunkbeitrags um die geforderten 86 Cent zustimmen
würden. Somit unterlaufen Sie, die Kollegen der SPD und der GRÜNEN, Ihren eigenen Beschluss aus dem Jahr 2018.
Eine INSA-Umfrage aus dem Jahr 2020, also aus diesem Jahr, bringt Folgendes zutage: Die absolute Mehrheit von 68 % der Befragten findet die aktuelle Höhe des Rundfunkbeitrags schon heute zu hoch. Was wir brauchen, liebe Kollegen, ist keine weitere Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Was wir brauchen, ist eine Reformierung des Rundfunks. Er muss sich auf seine Kernkompetenzen begrenzen. Wir sagen: Grundfunk statt abgehobenem Rundfunk.
Und warum ist der Rundfunk abgehoben? Sehen Sie selbst: Das ist die Gehaltsliste der Intendanten. Demnach bekommt Tom Buhrow zum Beispiel ein Gehalt von fast 400 000 € im Jahr. Der Intendant des Bayerischen Rundfunks verdient 380 000 € im Jahr. Unser Ministerpräsident verdient 175 000 € im Jahr. Aber wir haben ja auch die Intendantin des MDR bei uns, Frau Wille. Sie ist Spitzenreiterin und verdient 100 000 € mehr als der Ministerpräsident.
Und ganz interessant: Das durchschnittliche Einkommen in Sachsen-Anhalt beläuft sich auf 35 000 € pro Jahr. Darin sind die Spitzengehälter enthalten. Das bedeutet, das Medianeinkommen der tatsächlich normal arbeitenden Bevölkerung liegt bei ca. 27 000 €. Das heißt, Frau Wille bekommt das Zehnfache des durchschnittlichen Arbeiters.
Was wollen wir also? - Wir wollen eine Reformierung des Rundfunks: Wahrnehmung der Kernaufgaben, objektive Berichterstattung, Bildungsfernsehen wie zum Beispiel „Terra X“ soll erhalten werden, keine Subvention für Privatserien wie „Babylon Berlin“, und nach dem entsprechenden Bundesverfassungsurteil, nach dem Besitzer von Zweitwohnungen dafür nicht mehr beitragspflichtig sind, ist der weitere vernünftige Schritt, die Gebühren für Selbstständige und Unternehmen abzuschaffen, meine Damen und Herren.
Zum Abschluss bleibt festzustellen, dass die CDU-Fraktion im Landtag zeigen muss, ob sie es ernst meint oder ob sie eben doch nur ein zahnloser Tiger ist, meine Kollegen, ob Sie, außer schöne Pressemitteilungen zu veröffentlichen, auch handeln oder ob Sie hier nur schön kritische Reden schwingen und dann am Ende des Jahres doch die Erhöhung durchwinken.
Wir werden Ihr Verhalten genau beobachten und feststellen, ob Sie den nötigen Mut besitzen, Herr Kollege Kurze, diese Erhöhung nicht mitzutragen, oder ob Sie wieder einknicken, liebe Kollegen von
der CDU. Mit der AfD-Fraktion - das kann ich Ihnen sagen - wird es keine Zustimmung zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags geben. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank, Herr Kollege Hövelmann. Vorweg möchte ich sagen, dass ich Sie als redlichen Kollegen kennengelernt habe. Das mit dem Schwindel war deswegen nicht auf Sie bezogen. Das wollte ich nur klarstellen. Das dürfen Sie jetzt nicht falsch verstehen. Ich schätze Sie, wie Sie hier vortragen und Ihre Meinung vertreten.
Sie sagen ja auch, wir gingen zum Teil in die gleiche Richtung. Das ist richtig, nämlich was die Gehälter betrifft. Deswegen sage ich auch: Lassen Sie uns doch einmal eine ergebnisoffene Diskussion führen. Sie können aber nicht sagen, wir hätten gefordert, den MDR aufzulösen. Solch einen Antrag hat es von der AfD nicht gegeben. Es hat einen Antrag gegeben, wonach wir die GEZ-Gebühr abschaffen wollen. Das heißt aber nicht, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen wollen.
Wenn Sie unser Programm richtig gelesen hätten, Herr Dr. Grube, und nicht so unqualifiziert dazwischenreden würden, dann hätten auch Sie verstanden, dass wir einen Rundfunk fordern, der durch das allgemeine Steueraufkommen finanziert werden soll. Dann sollen die Sonderprogramme, ähnlich wie bei Streamingdiensten oder Pay-TVSendern, dazugebucht werden. Dann entscheidet die freie Marktwirtschaft, was gewollt ist und was nicht. Dann kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Kernaufgaben nachkommen, nämlich der bundesweiten und regionalen Berichterstattung. Zum Beispiel Sendungen wie „Babylon Berlin“ usw., von denen die Leute gar nichts haben und deren Produktion unnötig viel Geld kostet, gehören nicht zu diesen Kernaufgaben. Wir haben uns im Ausschuss bereits ausführlich darüber unterhalten. Das ist der Weg, über den wir einmal diskutieren müssen.
Meine Bitte, Herr Kollege Hövelmann, ist: Lassen Sie uns doch im Ausschuss einmal ergebnisoffen über die diversen Sachen diskutieren. Wir sollten aufhören, uns gegenseitig Sachen vorzuwerfen, die dann vermengt werden.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! - Sehr geehrter Herr Kollege Kurze, Sie haben auf den Punkt genau gesagt, was Sie haben wollen - schön. Jetzt ist meine Frage: Wie stellen Sie sich das mit den Beiträgen für Unternehmen und Handwerker vor, wie Sie es so schön ausgedrückt haben?
Finden Sie denn nicht, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Beitrag für eine Zweitwohnung nicht mehr fällig wird, analog auch für Unternehmen anzuwenden ist? Denn der Unternehmer zahlt den Beitrag für seinen privaten Haushalt, der Arbeitnehmer zahlt ihn für sich zu Hause, und wenn er auf der Arbeit ist, muss noch einmal bezahlt werden.
Jeder, der sich ein bisschen auskennt, weiß: Je mehr Leute im Unternehmen tätig sind, desto
höher wird auch dieser Beitrag. Deswegen müsste, wenn man das ganz normal objektiv betrachtet, dieser Beitrag für die Unternehmen komplett abgeschafft werden. Wie ist Ihre Meinung dazu?
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die einzelnen Beschränkungen und wie diese die Kinder einschränken, wurden jetzt schon von meinen Vorrednern genannt. Daher erspare ich mir das. Ich will aber sagen: Es ist schlimm, dass es so ist.
Wir diskutieren heute über den Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Kinder- und Familiengipfel für Sachsen-Anhalt - Kindern und Jugendlichen unter Pandemiebedingungen gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen“. Darin wird gefordert, „unverzüglich zu einem Kinder- und Familiengipfel einzuladen“. Dann werden verschiedenste Punkte aufgeführt.
Aber, liebe Kollegin: Das, was Sie da fordern, wird den Kindern, von denen Sie hier sprechen, nicht helfen. Das, was die Kinder brauchen, ist die Rückkehr zur Normalität, Kollegen der LINKEN. Stuhlkreisrunden nach Berliner Muster werden keine Lösung für die Probleme der Kinder bringen. Hiernach sollen Gesprächsrunden stattfinden, in denen sich die LINKEN gegenseitig ihre blumige Welt erklären. Aber konkrete Maßnahmen werden diese Stuhlkreisrunden nicht bringen.
Was wir brauchen, ist eine handlungsfähige und vor allem handlungswillige Regierung, die die Beschränkungen und die Kontaktsperren aufhebt, sodass die Kinder wieder zur Normalität zurückkehren können - ob es Kitas sind, Schulen, der Breitensport usw. Frau Sozialministerin GrimmBenne hat dazu ausgeführt und ihren Fahrplan erläutert. Ob das aber so stattfindet, wissen wir selbst noch nicht, weil die Kommunen und Bürgermeister eventuell bereit sind, etwas anderes zu machen. Aber vorausgesetzt, es läuft so, wie es
bisher angelaufen ist, dann ist schon eine Verbesserung zum Status quo im April oder Mai eingetreten. Wir hoffen, dass die Regierung weiterhin Lockerungen stattfinden lässt, sodass wir dann zur Normalität zurückkehren.
Jeder kennt Familien und Beispiele von Eltern, wie es war, als die Kita nicht geöffnet war. Alle waren, gelinde gesagt, ein bisschen überfordert mit dem, was war. Da sind wir jetzt schon wieder ein bisschen in Zeiten der Besserung.
Richtig ist das, was Sie, Frau von Angern, vorhin gesagt haben - darin stimmen wir völlig überein -: Es kann nicht sein, dass Schule nur zweiwöchentlich oder nur halbtags stattfindet. Das führt zu einer Unzufriedenheit bei den Schülern, aber auch bei den Lehrern. Niemand weiß, wie es ist. Ob wir jetzt Unterricht haben oder nicht, wissen wir auch nicht. Vom Bildungsminister kommt dazu ja nicht wirklich etwas. Deswegen wäre eine handlungsfähige Regierung wichtig. Bei der Sozialministerin kann ich einen Handlungswillen erkennen, aber beim Bildungsminister fehlt er irgendwie. Er ist jetzt auch nicht hier, aber okay.
Wenn die Kinder und Familien wieder in einen geregelten Ablauf kommen, wenn die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wieder vollumfänglich besteht, wenn die Kinder ihr gewohntes Umfeld wieder haben, wenn sie Schulen und Kitas besuchen können, wenn der Sport geöffnet wird und Freizeitgestaltung wieder möglich ist, dann ist den Kindern in diesem Land geholfen. Dann ist es auch frech, hier zu sagen, dies sei eine verlorene Generation; denn diese Situation ist jetzt temporär und wird es nicht ewig geben. Ich hoffe, dass Sie nicht der Annahme sind, dass der Lockdown noch ein, zwei Jahre andauert. Das wäre sehr fragwürdig.
Was den Kindern, von denen Sie hier sprechen, geholfen hätte, wäre zum Beispiel das, was wir einmal beantragt haben, nämlich dass alle Kinder in Sachsen-Anhalt in der Schule und in der Kita kostenloses Essen bekommen. Aber, liebe
LINKE: Sie waren nicht da. Das war mit Ihnen nicht zu machen. Richtig wäre gewesen, dass die Elternbeiträge für die Kitas für alle, die in der Kinderbetreuung sind, abgesetzt werden. Aber auch das, liebe LINKE, war mit Ihnen nicht zu machen. Für Stuhlkreisrunden sind Sie zu haben. Aber dafür, dass für die Kinder eine Verbesserung eintritt, sind Sie nicht zu haben.
Um es kurz zu machen: Es ist eigentlich alles gesagt. Die Überweisung in den Ausschuss ist beantragt worden. Meiner Meinung nach hätte man den Antrag hier auch ablehnen können, weil die Regierung jetzt das Zepter des Handelns in der Hand haben muss. Wir tragen die Überweisung aber mit. - Das war es. Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Kollege Lippmann, ich möchte feststellen, dass Sie von Wirtschaft keine Ahnung haben, vielleicht höchstens von Planwirtschaft. Sie haben jetzt gesagt, es habe einen Lockdown gegeben und nach einiger Zeit laufe nun alles wieder an. Wie erklären Sie sich die vielen Gewerbeabmeldungen, die stattgefunden haben, und die drohenden Insolvenzen, die bevorstehen?
Eine Frage, die mich wirklich brennend interessiert, weil Sie das mit dem DAX so gesagt haben, lautet: Welche Firma in Sachsen-Anhalt ist denn im DAX notiert? - Das würde ich gern von Ihnen wissen. Mir ist keine bekannt.
Meiner Meinung nach ist der größte Arbeitgeber hier FAM. Aber vielleicht sind Sie ja schlauer als ich; das würde ich gern wissen.
Welche Änderungen im Steuersystem wollen Sie denn vornehmen? - Wir hören immer, dass Sie die Steuern ändern, eine Vermögensteuer einführen. Dazu haben wir schon ein paar Mal eine Debatte gehabt. Aber ein Konzept oder das, was Sie konkret wollen, ist hier noch nie präsentiert worden. Da würde mich schon mal interessieren, wo man das finden kann. - Das wären erstmal die Fragen.
Mein Name ist Rausch, aber danke.
Ich sehe Ihnen das nach.
Vielen Dank, Herr Lippmann, für Ihre Ausführungen. Sie haben etwas Interessantes gesagt, das mich doch noch mal veranlasst hat, aufzustehen. Sie sagten, ab einem Vermögen von 3 Millionen € seien Sie der Meinung, eine Vermögensabgabe machen zu müssen. Sie soll, wenn ich es richtig verstanden habe, 50 % betragen. Das ist erstmal die Frage.
- Deswegen soll er es noch mal erläutern, damit wir es richtig hören. - Ich frage Sie: Was ist für Sie Vermögen? Wenn ich mir einen Landwirt ansehe, der eine Personengesellschaft ist, der sein Vermögen in Grund und Boden hat und das als
Betriebsmittel nutzt, dann soll er auf das Vermögen von 3 Millionen € einen Steuersatz X bezahlen, auf den Sie sich noch nicht festgelegt haben? Also, wie stellen Sie sich das vor?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Haseloff, ich unterstelle Ihnen nicht, dass Sie nicht alle Auswirkungen bedacht haben und gewollt haben, dass es so gekommen ist, wie es ist. - Das vorweg.
Zu dem Shutdown, der durchgeführt worden ist. Mich wundert, warum wir so lange damit warten, wieder ins normale Leben zurückzukehren - wir würden natürlich auch weiterhin die Risikogruppen schützen -, wenn ich mir die reinen Zahlen für Sachsen-Anhalt anschaue. Wir haben 2,27 Millionen Einwohner, haben laut Statistik ca. 1 600 Infizierte. Das entspricht einem Anteil von 0,07 % der Bevölkerung. Dafür haben wir die ganze Industrie heruntergefahren.
Sie haben gesagt, Sie schauen in die Gesichter von Kranken und finden das sehr schlimm. Ich kenne ganz viele Unternehmer, die sich 20 Jahre lang etwas aufgebaut haben, die ihre Autos abmelden mussten, Existenzängste haben, die noch keine Soforthilfen ausgezahlt bekommen haben, wo Familien und Schicksale dranhängen, die sich Häuser finanziert haben, wo beide in der Gastronomie beschäftigt und in Kurzarbeit sind und nicht wissen, wie sie ihre Raten bezahlen sollen. Was sagen Sie den Leuten? Das frage ich mich.
Weiterhin finde ich es schwierig, wenn man Maßnahmen verhängt, Ordnungsämter losschickt, den Gewerbetreibenden, wie Autohäuser, Eisdielen usw., Strafen aufbrummt, weil sie gegen Auflagen verstoßen haben, aber Ihre Kollegen, die hier sitzen - ganz vorn in der Reihe sitzt auch jemand, der dabei war -, stehen unten im Hof und rauchen in einer Gruppe von sechs, sieben Leute. Dort wird keine Maskenpflicht, keine Abstandsregel eingehalten.
Wenn man dann die Leute anspricht und fragt, was sie zu den Maßnahmen sagen, dann kommt die Antwort: Ja, das finden wir total überzogen. Ich würde gern wissen, wie Sie das werten,
dieses Messen mit zweierlei Maß.
Vielen Dank. - Mir stellt sich eine Frage. Ein Einkaufszentrum mit einem Real-Markt, mit Blumenabteilung darf öffnen. Der kleine Blumenhändler, der Soloselbstständige, musste schließen. Die Maßnahmen, die getroffen wurden, hätten doch mit Vorsorge- und Abstandsregelungen durchgeführt werden können. Aber warum mussten diese Geschäfte schließen? Das wurde einfach festgelegt, ohne darüber nachzudenken.
Dort hätte man alle Richtlinien einhalten können. Das ist schon ein Fehler im politischen Handeln.
Sie haben gerade gesagt: Dann wären Millionen von Leuten gestorben. Wenn das so wäre, frage
ich mich: Warum ist Herr Spahn bei einem Krankenhausbesuch mit mehreren Personen in einen Aufzug hineingegangen?
Warum hat Annegret Kramp-Karrenbauer
bei der Maskenlieferung keine Schutzmaßnahmen eingehalten mit ihren Leuten?
Das ist doch alles Schwachsinn!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Hövelmann, ich muss sagen, das war eine der besten SPD-Reden, die ich bisher gehört habe. Das muss ich echt sagen. Hut ab dafür.
Mich würde eine rein sachliche Frage zum Thema Tourismus interessieren, das Sie angesprochen haben. Sie haben gesagt, das soll geöffnet werden, und das bringt auch nichts mit Strafen usw. Wie bewerten Sie den Vorgang, der in Magdeburg stattgefunden hat, dass eine Familie im Zoo Magdeburg war und Besuch aus Niedersachsen hatte und die jetzt 250 € Strafe zahlen sollen? Glauben Sie, dass jemand, der davon betroffen ist, jemals noch einmal sagt, dass ein Besuch in Magdeburg lohnenswert ist, und dass die wiederkommen? Oder finden Sie diese Maßnahmen nicht ein wenig überzogen?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! „US Defender Europe 2020“ - was ist das eigentlich, fragen sich viele. Ist es eine notwendige Übung der NATO - so sagen die einen - oder ist es eine überflüssige Provokation gegen Russland - so sagen die anderen?
„US Defender Europe 2020“ mit 37 000 Teilnehmern, wovon bis zu 20 000 aus den USA nach
Europa verlegt werden, findet in dem Zeitraum von Januar bis Mai 2020 statt und knüpft an vorangegangene Übungen der letzten Jahre an. Verlegeübungen vergleichbarer Dimension liegen jedoch bereits 25 Jahre zurück. Mit „US Defender Europe 2020“ sollen mit mehr als 18 Teilnahmestaaten Verfahren und Abläufe mit Blick auf die Fähigkeit der Verlegung und Sicherstellung demonstriert werden.
Dies stellt einerseits eine Vergewisserung der Beistandspflicht der Bündnispartner dar, und soll andererseits insbesondere für Europa darstellen, dass die NATO wehrhaft ist. Der Bundesrepublik Deutschland als zentraleuropäischer NATO-Staat, durch welchen zahlreiche wichtige Verbindungslinien verlaufen, kommt bei der Bündnisverteidigung die Rolle als strategische Drehscheibe zu. Damit obliegt Deutschland die gewaltige Verantwortung, die Funktions- und Leistungsfähigkeit dieser Drehscheibe in Zentraleuropa darzustellen. Deutschland unterstützt dies natürlich bei der Verlegung der US-Truppen mit umfangreichen Kräften, nicht nur im Rahmen der Bundeswehr, auch mit der Polizei, mit Logistik usw. - das wurde schon erwähnt.
Im Rahmen des Readiness-Action-Plans der NATO, welcher eine Reaktion auf die neue Sicherheitsherausforderung nach 2014 - wir haben es schon gehört: die Annexion der Krim - war, sind schon in den vergangenen Jahren Truppenbewegungen aus Nordamerika nach Europa vorangegangen. Darüber hinaus waren temporäre Präsenzen der Allianzverbände in Polen und in den baltischen Staaten zur Übung der Verteidigungsfähigkeit der NATO vorhanden. Aber dieser Umfang, den wir jetzt zu verzeichnen haben, erreicht eine ganz neue Dimension. - So weit dazu, was „US Defender Europe 2020“ ist. Genauer kann man natürlich in der Broschüre der Bundeswehr nachlesen, was darunter zu verstehen ist.
Doch wie steht man nun dazu? - Ich persönlich bekenne mich ganz klar zur NATO und verstehe die NATO als strategisches Verteidigungsbündnis für Deutschland.
Ich finde aber auch, dass Militärübungen in einem anderen Rahmen, etwa wie in den 90er-Jahren, hätten stattfinden können: in Nordamerika, im mittel-, nord- oder westeuropäischen Raum und eben nicht an der Grenze zu Russland.
Dass nun diese Übung mit bis zu 37 000 Soldaten und mehr als 1 000 Kettenfahrzeugen vor der Haustür Russlands stattfindet, finden wir nicht
gut, da dies schon klar als Provokation zu verstehen ist.
Wir werden auf der einen Seite von unseren guten Beziehungen zur NATO nicht abgehen, aber auf der anderen Seite wollen wir natürlich um jeden Preis Frieden mit Russland halten. Dass die AfDFraktion für Entspannung mit Russland einsteht, das sieht man zum Beispiel an unseren diversen Anträgen zur Beendigung der Russlandsanktionen. Daher würde ich mir persönlich eine Abrüstung auf beiden Seiten wünschen.
Die neuesten Entwicklungen, die wir jedoch der Presse entnehmen konnten, dass eine außerordentliche NATO-Sitzung zu dem Angriff in Idlib stattfindet, und zwar auf Ersuchen der Türkei hin, sollte uns alle hoffen lassen, dass die Verantwortlichen besonnene Entscheidungen treffen
und dass wir nicht vielleicht doch in einen Bündnisfall eintreten müssen in dem Konflikt zwischen der Türkei und Syrien. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Heute diskutieren wir über den vorliegenden Gesetzentwurf zum 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Drs. 7/5321 und über die Beschlussempfehlung in der Drs. 7/5740.
Der 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beinhaltet im Wesentlichen zwei Änderungen: erstens die Beitragsbefreiung mit Blick auf Nebenwohnungen, Anpassung des Rundfunkstaatsvertrages nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Befreiung von Gebühren für Nebenwohnungen vom 18. Juni 2018, und zweitens den vollstän