Übrigens hat der Chef der Magdeburger Gemeinde zur Einweihung des Gebetsraumes nicht nur die Vertreter der jüdischen Gemeinde eingeladen, sondern interessanterweise gleich noch den Chef des Verfassungsschutzes. Das empfand ich als eine nette Idee von ihm. Dass nun ausgerechnet die Kindergartengruppe das Lied „Ein bisschen Frieden“ von Nicole aufführen musste, fand ich dann schon nicht mehr so toll, aber sei es drum.
Also die sind doch uns gegenüber nicht verschlossen. Wissen Sie, wovor ich Angst habe? - Das ist jetzt wirklich meine Angst: Wenn wir mit ihnen so umgehen und immer wieder Dinge in der Öffentlichkeit verkündigen und von ihnen fordern, obwohl sie bereit sind, diese zu leisten, besteht die Gefahr, dass irgendwann die Klappe bei denen heruntergeht und dass sie sich dann so isolieren, wie wir es vielleicht vorher behauptet haben.
Das darf nicht passieren und deswegen bitte ich alle in diesem Raum, jede Form der Kommunikation sowohl zu den jüdischen als auch zu den christlichen als auch zu den muslimischen Gemeinden zu gewährleisten. Der Abbau von Angst, der Abbau von Missverständnissen und die Kommunikation sind der Weg zur gegenseitigen Akzeptanz und Integration. - Danke.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Gallert für die Ausführungen. - Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/2520, dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. Den Wunsch auf Überweisung des Antrags in einen Ausschuss konnte ich nicht wahrnehmen.
- Aha. Dann ist der Vorschlag unterbreitet worden, den Antrag in den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer für die Überweisung des Antrags in diesen Ausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das sehe ich nicht. Damit ist der Antrag überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 23 ist somit erledigt und wir führen einen Wechsel in der Sitzungsleitung durch.
Einbringerin ist Frau Heiß. Die Debattendauer beträgt drei Minuten je Fraktion. Frau Heiß, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Europäische Union fördert in ihren 28 Mitgliedstaaten Projekte und Programme in allen erdenklichen Bereichen. Der größte Teil des EU-Haushaltes fließt in die gemeinsame Agrarpolitik, in die Kohäsionspolitik zur regionalen Entwicklung und in die Bereiche Forschung und Innovation.
Für Sachsen-Anhalt sind vorrangig drei europäische Fonds wichtig, der Europäische Sozialfonds, der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und der Europäische Fonds für regionale Entwicklung. In der aktuellen Förderperiode, die sich von 2014 bis 2020 erstreckt, bekommt Sachsen-Anhalt für diese drei Fonds ungefähr 3 Milliarden € von der EU zur Verfügung gestellt.
Um zu kontrollieren, ob die Gelder in den jeweiligen Ländern und Regionen entsprechend den EU-Vorgaben eingesetzt werden, gibt es diverse Kontrollinstrumente auf Bundes- und EU-Ebene. Sollten alle diese Kontrollinstrumente versagen und tatsächlich eine nicht rechtskonforme Verwendung der Mittel erfolgen, tritt Olaf auf den Plan.
In diesem Fall ist es nicht Herr Meister, sondern Olaf bedeutet in diesem Fall „Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung“. Das Olaf untersucht Fälle von Betrug zum Nachteil des EU-Haushaltes, von Korruption sowie von schwerwiegendem Fehlverhalten innerhalb der Organe und Einrichtungen der EU.
Die aktuell durch die Medien bekannt gewordene Prüfung des Olaf in Sachsen-Anhalt bezieht sich auf die Förderperioden 2000 bis 2006 und 2007 bis 2013. Das ist also eigentlich alles Schnee von gestern. Da das Olaf aber einen Moment bei der Prüfung gebraucht hat, stehen nun diese Dinge zur Debatte, und zwar auch einige finanzielle Verluste für Sachsen-Anhalt.
Es geht um einen Fall, der in der vergangenen Legislaturperiode sogar einen Untersuchungsausschuss im Landtag hervorbrachte, die sogenannte IBG-Affäre. Dazu komme ich später noch. Laut einem Bericht der „Volksstimme“ ist momentan die Rede von Nichterstattungen der EU in Höhe von rund 90 Millionen € allein für die Versäumnisse im Fall der IBG.
Weil man in der Landesregierung nach den Prüfungen des Landesrechnungshofes und nach den Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses schon damit gerechnet hatte, Geld zur Verfügung stellen zu müssen, hat man vorsichtshalber 70 Millionen € zurückgelegt, allerdings für alle Förderungen und alle Fonds. Die über 90 Millionen € für nur einen einzigen großen Fall verschlingen also nicht nur die Rücklagen, sondern reißen auch ein Loch in den Haushalt. Fraglich ist, ob und in welcher Höhe es auch in anderen Bereichen zu Nichterstattungen durch die EU kommen wird.
Leider liegt dem Parlament der Prüfbericht des Olaf nicht vor. Lediglich die Landesregierung weiß, was genau in dem Bericht steht und was davon ernsthaft problematisch für Sachsen-Anhalt werden könnte. Dieses Parlament weiß also nicht, was in dem Bericht steht. Das möchten wir gern ändern und fordern deshalb mit unserem Antrag die Landesregierung auf, uns schnellstmöglich den Schlussbericht des Olaf vorzulegen, und zwar bevor die Landesregierung ihre Stellungnahme dazu abgegeben hat.
Fertigstellung natürlich auch erhalten. Erst nach dem Erhalt dieser Unterlagen kann das Parlament solide bewerten, welche neuen Erkenntnisse der Olaf-Bericht bietet, und seine Schlüsse daraus ziehen. Wegen der thematischen Zuständigkeiten halten wir eine Übersendung der Unterlagen an den Finanzausschuss und den Wirtschaftsausschuss für zielführend.
Was genau ist denn nun aber in den vergangenen Förderperioden passiert? Warum hat das Land nun das Amt für Betrugsbekämpfung am Hals, übrigens nicht zum ersten und, wie ich fürchte, auch nicht zum letzten Mal? - Das Land hat im Jahr 1996 die IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt gegründet. Sie hatte die Aufgabe, sich durch Risikokapitalbeteiligungen an technologieorientierten, innovativen kleinen und mittleren Unternehmen in Sachsen-Anhalt zu beteiligen. Wenn ich richtig gerechnet habe, sind seit der Gründung der IBG rund eine viertel Milliarde an Landes- und EU-Mitteln in die IBG geflossen.
Im März 2006 hat die Landesregierung entschieden, die Privatisierung des Beteiligungsmanagements der IBG durchzuführen. Zum einen sollten mögliche Investitionen und Investoren nach Sachsen-Anhalt gelockt werden. Diese verhandeln nämlich lieber mit privaten Gesellschaften als mit der Ministerialverwaltung. Zum anderen sollte den Leitlinien der EU-Kommission entsprochen werden.
Weitere Ziele waren die Professionalisierung des Beteiligungsmanagements und die Optimierung der Verwaltungskosten. Die Privatisierung der IBG als 100-prozentige Tochter des Landes wurde auch durchgeführt. - So viel zur Genese der IBG.
Was wurde aber nun vom Landesrechnungshof und vom 14. Untersuchungsausschuss festgestellt? - Erstens die Nichteinhaltung von EU-Fördervoraussetzungen und Beteiligungsgrundsätzen, zweitens Interessenkonflikte des Geschäftsführers der IBG, drittens Mängel bei der Privatisierung des Beteiligungsmanagements und viertens eine unzureichende Kontrolle des Managements durch den Aufsichtsrat, den Beteiligungsausschuss und die zuständigen nationalen Behörden.
Im Detail bedeutet das: Es wurden mehrere Firmen mit fragwürdigen Innovationen gefördert, die letztlich nicht erfolgreich waren und in eine Insolvenz mündeten.
Es hat sich ein Kreis von Leuten gefunden, der mit öffentlichen Geldern gute Privatgeschäfte gemacht hat. Rund 20 Millionen € privates Kapital erwiesen sich als Eigentum von drei Leuten, die im IBG-Konstrukt seit Jahren miteinander verbandelt waren.
Beteiligte Rechtsanwälte, auch die, die im Interesse des Landes handelten und vom Land beauftragt wurden und übrigens auch noch heute für das Land tätig sind, waren gut miteinander bekannt.
Das Ziel der Privatisierung der IBG, nämlich den Erhalt und den Ausbau des Kapitalstocks zu sichern und 20 Millionen € privates Kapital einzusetzen, wurde nicht erreicht.
Die von MF und MW in den Beteiligungsausschuss, der über die Förderung von Firmen entscheiden sollte, entsandten Vertreter hatten keine ausreichenden Vorkenntnisse über Beteiligungen und Risikokapitalgeschäfte.
Die vielen - schon Jahre vor dem PUA - gegebenen Hinweise des Landesrechnungshofes wurden nicht ausreichend ernst genommen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Umgang mit der Arbeit der IBG in der Landesregierung und der Landesverwaltung kann als Lehrstück dafür gelten, wie ein hehres Ziel, möglichst viele und gute Investitionen in Sachsen-Anhalt zu unterstützen oder Firmen anzusiedeln, dazu führen kann, sich über rechtliche Regelungen, transparente Entscheidungsfindungen und die Anerkennung eines freien, aber auch gleichen Marktes in Deutschland, aber auch in Europa hinwegzusetzen.
Dass nun das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung seinen Finger in die Wunde legt, schmerzt die Landesregierung sicher, hatte man doch gehofft, dass mit dem Ende des Untersuchungsausschusses nun etwas Gras über die Sache wachsen würde. Ich fürchte, der Schlussbericht von Olaf ist nicht nur ein weiteres Kapitel dieser traurigen Geschichte.
Wir sind gespannt, ob das Olaf neue Erkenntnisse hervorbringt und/oder das bestätigt, was der PUA und der Landesrechnungshof bereits kritisiert haben.
Beteiligungsmanagement, das die Landesverwaltung erarbeitet hat, einen Platz in der Bibliothek gefunden oder arbeitet man heute auch damit?
Wir wollen wissen, welche Konsequenzen die Landesregierung bisher gezogen hat, in welcher Form Kontrollmechanismen verbessert wurden, um das Fördersystem künftig wirksamer gegen Missbrauch zu schützen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun zum zweiten Punkt des Antrags. Die Kritik des Olaf bezieht sich ja auf vergangene Förderperioden, aus denen man hätte lernen können. Das, was nun aber aktuell in Sachsen-Anhalt im Bereich der EU-Förderung passiert, lässt auf weitere schwerwiegende Mängel in der Förderpolitik schließen.
In der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 20. Februar war Folgendes zu lesen: Eine Brüsseler Behörde gehe aktuell davon aus, dass in Magdeburg Geld für die Regionalentwicklung entgegen den Bestimmungen verteilt worden sei. Der Verdacht richte sich gegen zwei Häuser: das Wirtschaftsministerium und das Umweltministerium. Im Wirtschaftsministerium hätten ein ehemaliger und ein aktueller Staatssekretär Einfluss auf die Verteilung von Fördermitteln genommen. Im Umweltministerium hatte man es offensichtlich nicht so mit der Aktenablage; bei diesem wird mangelnde Dokumentation kritisiert.
Wären wir jetzt in der ersten Förderperiode der EU, könnte man solche Anfängerfehler noch hinnehmen. Wir befinden uns aber bereits in der dritten Förderperiode. Das Land hat viele Erfahrungen mit der Beantragung, Vergabe und Prüfung von Fördermitteln.