Protokoll der Sitzung vom 09.03.2018

Diese haushaltsrechtlichen Bestimmungen stellen keine bloßen Zielvorgaben dar, sondern sie enthalten, wie bereits erwähnt, gesetzliche Verpflichtungen, denen sich die Kommunen nicht entziehen können. Nach der geschilderten Rangfolge sind die Städte und Gemeinden mithin auch in der Pflicht, Abgaben zu erheben und nicht statt Abgaben Steuern. Der Straßenausbaubeitrag ist, wie von mir dargelegt, eine Gegenleistung für die Leistung der Kommunen und vermittelt eben auch wirtschaftliche Vorteile.

Ich will es abkürzen, weil es schon spät ist. - Wir sehen keine Notwendigkeit, diese Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, weil wir dann das bestehende System völlig auf den Kopf stellen würden. Aber wir haben natürlich Verständnis dafür, dass hohe Belastungen einzelner Grundstückseigentümer möglichst vermieden werden sollen. Aus diesem Grund hat der Landesgesetzgeber bereits im Jahr 1996 die Möglichkeit für die Erhebung wiederkehrender Beiträge geschaffen, sodass man im Einzelfall erträglichere Beiträge organisieren kann. Ich habe das selbst als Bürgermeister mit dem Gemeinderat damals so umgesetzt. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Ich sehe keine Fragen. Dann setzen wir die Debatte mit den Beiträgen der Fraktionen fort. Für die SPD hat die Abg. Frau Schindler das Wort.

(Silke Schindler, SPD: Den Ausführungen des Ministers ist nichts hinzuzufügen! Ich verzichte auf einen Redebeitrag! - Zustim- mung)

- Okay. - Dann hat für DIE LINKE Herr Henke das Wort.

(Guido Henke, DIE LINKE: Ich verzichte!)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN?

(Olaf Meister, GRÜNE: Ich verzichte!)

Für die Fraktion der CDU Herr Schulenburg?

(Chris Schulenburg, CDU: Der Minister hat alles gesagt!)

Dann ist jetzt für die Fraktion der AfD noch einmal Herr Raue an der Reihe.

(Minister Holger Stahlknecht: Eigentlich ist doch alles gesagt! Wollen Sie es noch ein- mal vorlesen?)

Wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie alle nach Hause wollen und deswegen keinen Anlass für eine Debatte sehen.

(Minister Holger Stahlknecht: Weil alles ge- sagt wurde!)

Den Gefallen, ebenfalls zu verzichten, kann ich Ihnen aber nicht tun.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit Jahren sind Familien und Hauseigentümer in den Städten und Gemeinden des Landes der Erhebung von zum Teil fünfstelligen Straßenausbaugebühren der ständig klammen Kommunen unterworfen. Viele Familien leiden unter diesen nicht eingeplanten Kostenbelastungen und müssen erhebliche Einschränkungen in ihrer Lebensführung hinnehmen.

Bei Finanzierungsschwierigkeiten droht manchem die Privatinsolvenz oder der Zwangsverkauf des eigenen Heimes. Aktuelles Beispiel ist der Schulweg in der Gemeinde Neuendorf. Hier soll für 650 000 € ein 800 m langer und 5,50 m breiter Anliegerweg grundhaft ausgebaut werden. Dies führt zu horrenden Kostenbeteiligungen der Anlieger, die sich bei 2 000 m² Grundfläche und 24 € pro m² Kostenbeitrag auf 48 000 € pro Anlieger aufrechnen. Wie sollen das Rentner und Geringverdiener erwirtschaften? - Mittlerweile hat sich eine Bürgerinitiative gegründet, die gegen den grundhaften Ausbau vorgeht.

Gerade die individuelle Zuweisung von Zwangsbeiträgen für den Ausbau des öffentlichen Verkehrsnetzes zum Vorteil aller Nutzer - sowohl von Anliegern und Gewerbetreibenden als auch Durchreisenden - steht oft in krassem Missverhältnis zwischen dem individuellen Nutzen des einzelnen Beitragspflichtigen

(Siegfried Borgwardt, CDU: Ich denke, es ist eine Anliegerstraße! - Zuruf von Silke Schindler, SPD)

- das ist doch nur beispielhaft -;

(Siegfried Borgwardt, CDU: Diesmal stim- men sie aber?)

sie stimmen dennoch. Jetzt haben Sie mich schön durcheinandergebracht; das ist aber nicht so schlimm.

Ich war bei den Durchreisenden. Dies steht oft im krassen Missverhältnis zwischen dem individuellen Nutzen des einzelnen Beitragspflichtigen und den ihm auferlegten Lasten.

So haben die Beitragspflichtigen kaum die Möglichkeit, auf Art und Umfang der vorgesehenen Baumaßnahme Einfluss zu nehmen. Sie sind praktisch der Konzeption der Stadtverwaltung oder der beauftragten privaten Planungsbüros ausgesetzt. Besonders Letztere haben natürlich ein Interesse daran, möglichst große Bauvorhaben anzustoßen, die nicht selten überdimensioniert erscheinen, aber hohe Honorare nach sich ziehen.

Ein fleißiger Arbeiter, der seine Finanzierungsrate für Haus und Auto eben geradeso erwirtschaften kann und seiner Familie ein Heim geschaffen hat, würde wohl gern auf den Ausbau einer Anliegerstraße verzichten, um dieses Heim für seine Familie erhalten zu können. Aber er muss zahlen, meine Damen und Herren.

Dieser Zustand soll sich langfristig ändern. Der Verweis auf eine Unfinanzierbarkeit ist lediglich Ausdruck von Unwilligkeit und Gebührenreiterei.

Selbstverständlich soll unser Antrag nicht zur Folge haben, dass die Kommunen keine Straßenmodernisierungen mehr in Angriff nehmen können. Jedoch gibt es andere Möglichkeiten, die vorgesehenen Baumaßnahmen zu finanzieren.

Herr Raue, wir sind genau an dem Punkt, an dem Sie noch einen Satz sagen können.

Im viermal größeren Bayern rechnet man mit 60 Millionen € bis 65 Millionen € im Jahr. Bezogen auf Sachsen-Anhalt würde dies pro Jahr einen Bundes- oder Landeszuschuss in Höhe von ca. 15 Millionen € ergeben. Ich denke, meine Damen und Herren, die wären finanzierbar. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Danke. Ich sehe keine Nachfragen. - Ich konstatiere erstens, dass ich keinen Antrag auf Überweisung gehört habe, und komme zweitens zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/2525 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer ist

dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden und wir beenden den Tagesordnungspunkt 26.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 27

Beratung

Abschiebehaft statt neuer Zentraler Aufnahmestelle (ZASt)

Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/2526

Einbringer für die Fraktion der AfD ist Herr Kohl. Herr Kohl, Sie haben das Wort

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Um nie wieder in eine Situation wie im Herbst 2015 zu kommen, bedarf es laut Innenminister Stahlknecht der neuen zentralen Aufnahmestelle in Stendal für 600 bis 1 000 Personen.

Dort sollen ethnische Gruppen voneinander getrennt und besonders Schutzbedürftige gesondert untergebracht werden. Dazu gehören laut Innenminister Frauen mit Kindern, Großfamilien, Traumatisierte und Schwerkranke. Dieses Vorhaben ist aus unserer Sicht abzulehnen.

Zunächst ist fragwürdig, warum man ethnische Gruppen überhaupt getrennt voneinander unterbringen sollte. Das erscheint uns weder erforderlich, noch zielführend zu sein. Denn wenn man Menschen gleich nach ihrer Ankunft in Deutschland nach Ethnien getrennt unterbringt, dann fördert man die Bildung von Parallelgesellschaften schon vom ersten Tag an. Das kann doch nicht allen Ernstes gewollt sein. Die AfD lehnt Parallelgesellschaften, ob in Aufnahmeeinrichtungen oder überhaupt in Deutschland kategorisch ab.

(Beifall bei der AfD)

Aber wenn Sie die verschiedenen Gruppen unbedingt voneinander trennen wollen, dann eignet sich diese Liegenschaft mit diesen Wohnblocks und der gemeinsamen Freifläche nicht. Abgesehen davon, dass man Zustände wie 2015 zu allererst dadurch verhindert, dass man die unkontrollierte illegale Einwanderung verhindert, löst das Projekt in seiner Ausrichtung, Dimensionen und aufgrund des Standortes nicht eines der aktuellen Probleme im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik, sondern schafft sogar noch neue.

Denn zum einen kommen nachweislich weniger Asylbegehrende im Land an, zum anderen gibt es immer mehr Menschen im Land, die ausreisepflichtig sind, aber nicht abgeschoben werden oder abgeschoben werden können. Daher ist eine weitere Erstaufnahmeeinrichtung völlig unsinnig und überflüssig.

Wir brauchen kein weiteres Willkommens-, sondern ein Verabschiedungszentrum, eine Art Rückführungszentrale mit integrierter Abschiebehafteinrichtung.

Allein die Botschaft, dass man sich auf eine weitere Flüchtlingswelle vorbereitet bzw. diese für möglich hält, zeigt wie wenig bis gar nicht die Probleme und Sorgen der Bürger in unserem Land wahr- und ernst genommen werden.

(Beifall bei der AfD)

Die mit der Masseneinwanderung erzeugten Probleme in puncto Sicherheit, Schule, Bildung, Wohnraum bis hin zu den Tafeln kann man doch nicht übersehen. Vor diesem Hintergrund kann man doch nicht glauben, dass sich so ein Staatsversagen irgendwann wiederholen kann oder darf. Sollte es dennoch passieren, würde die Unterbringung der Flüchtlinge das kleinste Problem der Regierenden sein; denn ich weiß nicht, ob die Demonstrationen dann vor den Türen der Parlamente haltmachen würden.

Interessant ist der Umgang mit Kritikern dieses Projektes. Ein Stendaler Stadtrat, der zudem Mitglied des Landtages ist, wird für seine Anregung zu einer Bürgerbefragung vom Innenminister mit folgenden Worten ausgebremst: Man sollte nicht mit den Sorgen und Nöten der Menschen spielen, weil es nicht weiterhilft.

Es ist weder hilfreich noch ein Zeichen von Souveränität, Kritik mit einer derart abgenutzten Floskel zu kontern. Das entschärft die Stimmung in der Bevölkerung nicht. Im Gegenteil: Es erweckt beim Bürger den Eindruck, dass man Probleme nicht erwähnen und erst recht nicht darüber sprechen darf. So, sehr geehrter Herr Innenminister, schafft man Politikverdrossenheit.