Es ist weder hilfreich noch ein Zeichen von Souveränität, Kritik mit einer derart abgenutzten Floskel zu kontern. Das entschärft die Stimmung in der Bevölkerung nicht. Im Gegenteil: Es erweckt beim Bürger den Eindruck, dass man Probleme nicht erwähnen und erst recht nicht darüber sprechen darf. So, sehr geehrter Herr Innenminister, schafft man Politikverdrossenheit.
Deshalb gebe ich den gut gemeinten Rat, nicht mit der Gutgläubigkeit und der Gutmütigkeit der Menschen zu spielen. Nehmen Sie die Sorgen und Ängste der Bürger endlich ernst. Salomonische Reden und Beschwichtigungen helfen jedenfalls nicht weiter.
Ich erinnere nur an die Bürgerversammlung im Zusammenhang mit der Aufnahmeeinrichtung im Herrenkrug, die ist nämlich nicht so gut gelaufen.
Nun komme ich zur Standortfrage. Wenn viele Großfamilien und Frauen mit Kindern in der Einrichtung untergebracht werden sollen, dann muss die Frage der verkraftbaren Anzahl von ausländischen Kindern in Kitas und Schulen geklärt werden. Denn wer leistet den größten Anteil bei der Integrationsarbeit? - Das sind nicht die Organisationen, Vereine und Firmen, die mitunter mit Steuergeldern finanziert werden und im medialen Rampenlicht stehen und Integrationsprojekte oder Vorzeigeflüchtlinge präsentieren. Nein, die größten Integrationsleistungen erbringen die deutschen Kinder in den Kinder- und Bildungseinrichtungen, in denen sie nichtdeutschen Kindern unsere Sprache und unsere gesellschaftlichen Grundnormen vermitteln.
Das funktioniert natürlich nur, wenn ein entsprechender Integrationsdruck vorhanden ist. Dazu muss die Zusammensetzung von deutschen und nichtdeutschen Kindern in den Gruppen und Klassen im richtigen Verhältnis zueinander stehen. Es ist zu bezweifeln, dass dies in einer relativ kleinen Stadt wie Stendal mit dem demografischen Istzustand möglich ist. Das ist ein Problem, welches sich nicht mit Geld lösen lässt. Daher halten wir Stendal als Standort für ein Flüchtlingsheim dieser Größe für ungeeignet.
Das führt mich zu der Frage, Herr Innenminister, wenn schon ein ungeeigneter Standort ausgewählt wird, warum dann nicht einer im Bördekreis? - Dann könnten Sie mit der entsprechenden Nähe zum Problem den Bürgern ihres Wahlkreises erklären, warum die Sorgen und Ängste vor einer zentralen Aufnahmestelle unbegründet sind.
Es gibt aber auch Wahlbezirke, in denen die CDU bei den letzten Wahlen 50 % oder sogar 70 % der Wählerstimmen bekommen hat. In diesen Bezirken wäre eine Aufnahmeeinrichtung sicherlich auch gut aufgehoben, weil dort jene wohnen, die die Flüchtlingspolitik der Bundeskanzlerin offensichtlich mehrheitlich begrüßen und sicherlich auch gern unterstützen möchten.
Insofern dürfte die Errichtung einer Aufnahmestelle dort widerstandslos möglich sein. Warum dies nicht geschieht, bleibt mir - ehrlich gesagt - rätselhaft.
Aber um den tatsächlich besten Standort für eine solche Massenunterkunft zu finden, sollte man den Willen aller Bürger berücksichtigen. Das ist im Übrigen im Sinne der Landesregierung, welche, wie wir gestern hörten, bürgerschaftliche Mitwirkungsrechte zumindest am kommunalpolitischen
Es ist daher nur konsequent, die Unterbringung von Flüchtlingen daran zu orientieren, wo deren Akzeptanz in der Bürgerschaft und der Gesellschaft am höchsten ist, wo sie mit offenen Armen empfangen werden, wo sie die besten Möglichkeiten zur Integration haben, wo sie also nach Meinung ihrer Unterstützer ankommen können.
Da sich gerade DIE LINKE, die GRÜNEN und die SPD maximal und wann immer möglich für die Belange der Flüchtlinge einsetzen, ist auch davon auszugehen, dass sich unter ihren Wählern eine Vielzahl potenzieller Integrationshelfer befinden, die nur auf die Chance warten, endlich tätig werden zu können. Dieses Potenzial muss man natürlich heben.
Es müssen schon vor Ort die Interessen derer zusammengeführt werden, die sich integrieren wollen sollen und derer, die mit größtmöglichem Verständnis für kulturelle Unterschiede bei der Integration helfen wollen. Und so kann allen Beteiligten nichts Besseres passieren, als ein Flüchtlingsheim in einem urbanen Gebiet zu errichten, wo die Wahlergebnisse der SPD, der LINKEN und der GRÜNEN besonders stark sind.
Verzichten wir also auf eine Zwangsbeglückung der Stendaler und erfüllen den Wähler- und Bürgerwillen, helfen wir jenen, die helfen wollen und beschenken wir jene, die bereit sind, beschenkt zu werden.
Ich denke, dass Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, insbesondere von der LINKEN, der SPD und von den GRÜNEN, aber auch von der CDU diese Verfahrensweise bei der Suche nach einem bestmöglichen Standort für eine zentrale Aufnahmeeinrichtung befürworten.
Zum Schluss fasse ich zusammen: Eine nochmalige Flüchtlingswelle muss zum Schutz der inneren und sozialen Sicherheit unter allen Umständen verhindert werden. Bei der Flüchtlingsbewegung muss eine Schubumkehr stattfinden. Wir brauchen ein Rückführungszentrum mit integrierter Abschiebehafteinrichtung statt einer weiteren Aufnahmeeinrichtung.
Stendal und insbesondere die dortige Liegenschaft ist für ein Flüchtlingsheim dieser Größe ungeeignet, und wenn unbedingt ein Flüchtlingsheim gebaut werden soll, dann ist bei der Standortsuche die Aufnahme- und Hilfsbereitschaft der vor Ort lebenden Bürger maßgeblich zu berücksichtigen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf der Grundlage der sich seit der Schließung der Westbalkangrenzen und dem Abschluss des EU-Türkei-Abkommens stabilisierenden Zugangsentwicklung Schutzsuchender hat die Landesregierung im November 2016 ein Unterbringungskonzept für die Erstaufnahme vorgelegt.
Dieses sah eine Halbierung vorhandener Kapazitäten von seinerzeit mehr als 4 000 Plätzen auf 2 000 Plätze bis Ende 2017 vor. Dieses Ziel haben wir erreicht. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass es mittelfristig in Sachsen-Anhalt zwei zentrale Standorte geben muss, nämlich in Halberstadt und in Stendal, zuzüglich einer sogenannten Notreserve.
Bei den genannten Plätzen handelt es sich um sogenannte Bruttokapazitäten, die in der Regel aufgrund unterschiedlicher Ethnien, Familienzusammensetzungen, Reinigungs- und Sanierungserfordernisse nie zu 100 % ausgeschöpft werden können.
Daher ist selbst bei einer Belegung wie derzeit von rund 1 200 Personen die Vorhaltung nur eines Erstaufnahmestandortes bei Weitem unzureichend. Dies gilt auch deshalb, weil die monatlichen Zuzüge starken Schwankungen unterlegen sind. So kamen zum Beispiel im Mai 2017 373 Schutzsuchende nach Sachsen-Anhalt, im November waren es nur 148.
Darüber hinaus hätte eine Beschränkung der Erstaufnahme auf nur einen Standort übermäßige Nachteile bei kurzfristig steigenden Zugangszahlen, bei Naturkatastrophen sowie Notfall- und Quarantänesituationen. Zur Vorsorge für solche Fälle bedarf es eines ausreichend dimensionierten weiteren Erstaufnahmestandortes.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig und richtig, in Sachsen-Anhalt ein dauerhaftes zweites Standbein der Erstaufnahme in Form der Landesaufnahmeeinrichtung Stendal aufzubauen.
Die Einrichtung in Stendal wird allen Anforderungen der EU-Aufnahmerichtlinie entsprechen. Die Einrichtung soll insofern insbesondere auch der Unterbringung von besonders schutzbedürftigen Personen, wie allein reisenden Frauen und Frauen mit Kindern dienen, für die am Standort Halberstadt keine nach dieser Richtlinie anforderungsgerechte Unterbringung möglich ist.
Nach der Realisierung des Standorts in Stendal werden die bestehenden Übergangslösungen in Magdeburg und momentan noch in Klietz bis zum 30. Juni dieses Jahres beendet werden.
Es bleibt dabei, dass auch zukünftig die Erstregistrierung ausschließlich in Halberstadt erfolgt und auch das BAMF-Ankunftszentrum ausschließlich in Halberstadt angesiedelt bleibt.
Die von Ihrer Fraktion erhobene Forderung zur Errichtung einer geschlossenen Abschiebesammelstelle, weil eine Erstaufnahme eine Regelung der ungeregelten Zuwanderung von Ausländern diene und die konsequente Rückführung erfolgen müsse, ist sachlich und rechtlich unzutreffend.
Erstaufnahmeeinrichtungen verhindern eine ungeregelte Zuwanderung. Die Zuweisung von Asylbegehrenden nach Sachsen-Anhalt erfolgt nach dem Easy-System, einer IT-Anwendung zur bundesweiten Erstverteilung Asylbegehrender. Die Asylbegehren werden damit zahlenmäßig auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Die quotengerechte Verteilung erfolgt unter Anwendung des sogenannten Königsteiner Schlüssels.
In Sachsen-Anhalt belassen wir Asylsuchende so lange, wie es rechtlich möglich ist, in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Wir entlasten dadurch nämlich die Landkreise, die kreisfreien Städte und auch die Gemeinden vor Neuzugängen.
Wer asylrechtlichen Schutz erhält, der erhält eine schnellstmögliche Wohnsitzzuweisung. Wessen Asylantrag aber abgelehnt wird, verbleibt in der Erstaufnahmeeinrichtung, um möglichst von dort ausreisen oder abgeschoben werden zu können.
In Sachsen-Anhalt führen wir konsequent Ausreisepflichtige vor allem aus den Erstaufnahmeeinrichtungen zurück und beraten dort zur freiwilligen Ausreise. Diese Vorgehensweise ist erfolgreich. Im Jahr 2017 sind landesweit rund 40 % aller freiwilligen Ausreisen und Abschiebungen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes erfolgt, obwohl dort nur ein geringer Teil der insgesamt Ausreisepflichtigen untergebracht ist.
Zum 1. Februar 2018 handelte es sich zum Beispiel lediglich um 5 % aller Ausreisepflichtigen. In konkreten Zahlen waren im Jahr 2017 558 von 1 390 freiwilligen Ausreisen oder Abschiebungen aus einer Erstaufnahmeeinrichtung zu verzeichnen.
Diese Zahlen werden steigen. Der Betrieb von effektiven Erstaufnahmeeinrichtungen ist damit im Landesinteresse. Er hilft, Schutzbedürftige sachgerecht zu betreuen und unterzubringen, aber auch ausreisepflichtige Ausländer zügig zur Ausreise zu bewegen. Das entlastet am Ende unser Land.
Eine Abschiebungshaftanstalt mit 30 Plätzen werden wir am Standort Dessau errichten. Eine Abschiebesammelstelle ohne Ausgangsrecht für die Arrestanten, wie sie in dem Antrag der AfD-Fraktion gefordert wird, gibt es hingegen rechtlich nicht. Haft muss Haft bleiben. Dafür sieht der Rechtsstaat aus gutem Grund den Richtervorbehalt vor.
Die weitere Aussage in dem Antrag der AfD, eine Erstaufnahmeeinrichtung würde sich nachhaltig auf die öffentliche Sicherheit im Umfeld der Einrichtung und damit negativ auf die Lebensqualität auswirken, ist eigentlich praktisch widerlegt.
hinsichtlich des Standortes Herrenkrug erinnern. Es gibt und gab im Umfeld der Landeserstaufnahmeeinrichtung Magdeburg seit ihrer Inbetriebnahme keine nachteilige Entwicklung der öffentlichen Sicherheit. Die Lebensqualität der Anwohner verschlechterte sich eben nicht.
Wir haben ähnliche Diskussionen in Quedlinburg geführt. Auch dort gab es keine Zunahme der Kriminalität, obwohl diese Sorge bestand.
Die Erstaufnahmeeinrichtung in Halberstadt, die seit 25 Jahren besteht und in der zeitweise 1 500 Personen untergebracht worden sind, bestätigt diese Befürchtung ebenfalls nicht. Es gibt dort eben keine gravierenden Probleme. Ich möchte ganz besonders denjenigen danken, die in Halberstadt wohnen und leben, die es seit Jahren durch ihr Verhalten möglich machen, dass wir dort eine Erstaufnahmeeinrichtung haben können.
Die Bevölkerung in Halberstadt geht sehr verantwortungsvoll und gewissenhaft damit um. - Damit habe ich das gesagt, was sachlich dazu zu sagen war. Herzlichen Dank.