Protokoll der Sitzung vom 19.04.2018

In der 17. Sitzung am 13. April 2018 befasste sich der Ausschuss erneut mit der Thematik und kam überein, die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung noch einmal im Ausschuss zu behandeln.

Ich bitte daher im Namen des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien um Rücküberweisung der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

Ich danke Herrn Rausch für die Ausführungen. - Eine Debatte ist auch hierzu nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zum Abstimmungsverfahren.

Es wurde der Vorschlag unterbreitet, eine Rücküberweisung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien vorzunehmen. Wer für eine Rücküberweisung dieser Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist das komplette Haus. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Enthaltungen? - Auch nicht. Demzufolge hat die Beschlussempfehlung die Zustimmung des gesamten Hauses erhalten.

Wir kommen nunmehr zum

Tagesordnungspunkt 25

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Mitteldeutschen Rundfunk zum Zwecke der Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (MDR-Daten- schutzStV)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/2443

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien - Drs. 7/2725

(Erste Beratung in der 44. Sitzung des Landtages am 08.03.2018)

Berichterstatter des Ausschusses ist hier ebenfalls Herr Abg. Tobias Rausch.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Den Gesetzentwurf der Lan

desregierung zum MDR-Staatsvertrag - ich wiederhole den langen Titel jetzt nicht - in der Drs. 7/2443 überwies der Landtag in der 44. Sitzung am 8. März 2018 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien. Ich habe in der letzten Sitzungsperiode bei der Berichterstattung zum Entwurf eines 6. Medienrechtsänderungsgesetzes bereits darauf hingewiesen, dass die datenschutzrechtlichen Anpassungen des MDRStaatsvertrages in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren hier zu behandeln sein werden. Dieses liegt Ihnen heute vor.

Die beschränkte Anwendbarkeit von Datenschutzrecht und Datenschutzaufsicht bei der Datenverarbeitung für journalistisch-redaktionelle Zwecke ist Regelungsgehalt des Medienprivilegs und damit Ausdruck der Medien- und Pressefreiheit gemäß Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes. Schwerpunkt dieses Gesetzentwurfes ist daher die rechtliche Umsetzung, um auch nach Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzverordnung dieses Medienprivileg beizubehalten. Der Entwurf des MDRDatenschutzstaatsvertrages steht dabei in inhaltlicher Übereinstimmung mit der von der Ländergemeinschaft in Aussicht genommenen Regelung des Medienprivilegs, die im Rahmen des 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrages umgesetzt werden soll.

Das Inkrafttreten ist in Artikel 2 geregelt und erklärt das relativ enge Zeitfenster für die Behandlung des Gesetzentwurfes im Ausschuss. Auch hier weise ich noch einmal auf das hin, was wir bereits beim Medienrechtsänderungsgesetz zu berücksichtigen hatten, nämlich die am 25. Mai 2018 in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gültige EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien führte in der 17. Sitzung am 13. April 2018 eine Beratung zu diesem Gesetzentwurf durch. Im Ergebnis dieser Beratung erarbeitete der Ausschuss eine Beschlussempfehlung. Als Grundlage diente die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes.

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien empfiehlt dem Landtag mit 7 : 0 : 3 Stimmen die Annahme des Entwurfs eines Gesetzes zum MDR-Datenschutzstaatsvertrag in der Fassung der Ihnen in der Drs. 7/2725 vorliegenden Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der AfD)

Ich danke Herrn Tobias Rausch für die Ausführungen. - Ich schlage vor, wenn es keine Einwän

de gibt, über den Gesetzentwurf in Gänze abzustimmen, also eine Abstimmung über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit vorzunehmen.

(Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Ja!)

Wenn es keine Einwände gibt, werden wir so verfahren.

Also stimmen wir über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit ab. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind einzelne Abgeordnete der AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist der Rest der AfD-Fraktion. Dieser Gesetzentwurf ist somit beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 25 ist damit erledigt.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 15

Beratung

Personelle Umbesetzung des 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/2640

Im 15. Parlamentarischen Untersuchungsaus

schuss soll nach dem genannten Antrag das bisherige stellvertretende Mitglied Abg. Herr Gallert für das aus dem Ausschuss ausscheidende Mitglied Abg. Herr Knöchel tätig werden. Als neues stellvertretendes Mitglied wird Abg. Herr Henke benannt.

Eine Debatte dazu ist nicht vorgesehen. Daher stimmen wir darüber ab. Wer für diesen Vorschlag ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe, das ist das komplette Haus. Wer stimmt dagegen? - Das sehe ich nicht. Enthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Damit ist die Neubesetzung des Ausschusses bestätigt worden. Ich wünsche den Beteiligten viel Erfolg.

Wir haben heute noch einen Tagesordnungspunkt zu behandeln.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 24

Zweite Beratung

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Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/1750

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 7/2657

(Erste Beratung in der 31. Sitzung des Landtages am 24.08.2017)

Die Behandlung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 38 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages. Daher treten wir unmittelbar in das Abstimmungsverfahren ein.

Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drs. 7/2657. Wer für die Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sehe ich nicht. Enthaltungen? - Das ist die AfD-Fraktion. Somit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden; der Tagesordnungspunkt 24 ist damit erledigt.

Schlussbemerkungen

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der 46. Sitzung des Landtages angelangt. Die morgige 47. Sitzung beginnt um 9 Uhr. Wir beginnen mit dem Tagesordnungspunkt 6, der Aktuellen Debatte, zu der drei Themen vorliegen.

Damit schließe ich die heutige Sitzung des Landtages und wünsche Ihnen einen schönen Abend. - Vielen Dank.

Schluss der Sitzung: 19:43 Uhr.