Protokoll der Sitzung vom 19.04.2018

Man kann eigentlich sagen: Vielleicht war er schon im Fallen, bevor er auf den Boden aufgeschlagen ist, tot.

„Rangelei“ ist auch ein so gängiger Begriff der 68er-Klientel, wenn es um Antifa oder um Asylantengewalt geht. Wer sich das Video anschaut und im Besitz von nur durchschnittlicher Sehkraft ist, der stellt fest, dass der Syrer nicht bloß einen Faustschlag auf Marcus H. angewendet hat, sondern auf ihn eingedroschen hat.

Der Gipfel ist dann der Abschlusssatz in dieser beispiellosen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dessau: „Aufgrund der bisherigen Ermittlungen dürfte derzeit von einer Notwehrhandlung des Syrers mit tragischen Folgen auszugehen sein.“ - Darin waren sie sich ganz schnell einig am 2. Oktober.

Ich leite daraus ab: Die Erkrankung, auf dem linken Auge eventuell blind zu sein, ist in der Gesellschaft gewaltig und gefährlich weit fortgeschritten. Deshalb sage ich: Meine Güte, das ging sehr schnell mit der rettenden Notwehr. Darin war sich die Staatsanwaltschaft Dessau am 2. Oktober, einen Werktag nach dem Tod, ganz schnell sicher: Ganz klar Notwehr, Akte zu und eventuell weg mit der Geschäftsnummer Marcus H., erledigt, und alle sind zufrieden. Es merkt ja vielleicht von den Schafen draußen niemand. - Da hat man sich geschnitten.

Das passt alles zu dem bundesweit zu beobachtenden Phänomen der Großzügigkeit gegenüber der Kriminalität von Zuwanderern. Das aggressive Besitzergreifen von unserem Rechtsstaat, das missachtende Verhalten von Asylanten auf unseren öffentlichen Wegen und Plätzen, wie es täglich zu beobachten ist, wird genau dadurch gefördert. Die Justiz treibt es durch ihr Verhalten noch voran. Wenn diesbezüglich nicht ein Umdenken bei der Justiz erfolgt, erleben wir in Zukunft noch böse Dinge.

Ich habe einfach nur einmal die Pressemitteilungen der letzten Woche quer Beet gelesen, ohne groß zu suchen. So etwas wird begünstigt, wie:

Passau: 15-Jähriger durch Fausthiebe getötet.

Berlin: Jüdischer Passant verprügelt.

Berlin: 47-jährige Frau niedergestochen.

Magdeburg, Alleecenter: Angriff mit einer Stahlkette.

Magdeburg: Nordafrikaner mit Schusswaffe bedroht Einkaufspersonal.

Hannover: Polizist an Kopf getreten.

Im Allgäu: dreijähriges Mädchen am helllichten Tag auf einem Campingplatz sexuell missbraucht.

Apolda: Zwei Gruppen stoßen aufeinander. Was macht die Justiz? - Man sieht keine richtige Reaktion.

Bad Segeberg: Messer in den Hals gestochen.

Hamburg: Mit drei Messerstichen jemanden niedergestreckt.

Hamburg: Mann ersticht Frau mit Kind.

Wuppertal: Mann mit Kind vor den Zug gesprungen.

Eisleben: Frau sexuell durch Mann belästigt.

Moers: 13-Jähriger mit Messer erstochen.

Witten: 18-Jähriger erstochen.

Hamburg: Zwölfjähriger niedergestochen.

Das alles sind Pressemitteilungen von den letzten zehn Tagen. Des Weiteren steht darin: Alstervergnügen abgesagt wegen hoher Risikolage. - Das auch einmal für Sie, Herr Erben, weil Sie immer nachforschen, ob Volksfeste abgesagt werden oder nicht.

(Beifall bei der AfD)

An einem Freitagnachmittag hat, wie gesagt, durch eiskalte Gewalt eines Syrers ein 30-jähriger Deutscher in Wittenberg sein Leben verloren. Es muss also jetzt diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren mit höchsten Ansprüchen starten; denn Marcus H. ist totgeschlagen worden.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Es läuft doch!)

Ich frage deshalb einfach einmal so in den Raum:

Was wurde denn da getan? Wurde der Beschuldigte nach der Tat gesucht und vorläufig festgenommen? Ist der Syrer nach der Tat vielleicht zeitweise untergetaucht und hat sich dem Verfahren entzogen? Kam der Bereitschaftsstaatsanwalt vielleicht einmal auf die Idee, überhaupt einen Haftantrag zu stellen? Kam er auch auf die Idee, bei dem Beschuldigten einen Drogentest zu machen oder auf Alkoholkonsum zu untersuchen? Kam man bei der Staatsanwaltschaft auf die Idee, bei dem Schläger eine amtliche Altersüberprüfung durchzuführen und anzuregen? Hat man sich vielleicht mit dem Gedanken der unterlassenen Hilfeleistung befasst, als der Sterbende von der Schlägertruppe lachend einfach am Boden liegen gelassen worden ist?

Das alles sind Fragen, Frau Ministerin, bezüglich derer Sie glänzen könnten durch Aktivität. Wahrscheinlich bisher nicht;

(Beifall bei der AfD)

denn das Opfer war ja ein Deutscher und der Schläger war ein Asylant, wertvoller als Gold.

Sind das mittlerweile die Entscheidungsmaßstäbe bei der Staatsanwaltschaft und der Justiz in Sachsen-Anhalt oder in Dessau oder, was noch viel schlimmer wäre, bei Ihnen im Ministerium? - Wenn das so sein sollte, dann sind personelle Konsequenzen die logische Folge.

Bitte kommen Sie mir nachher nicht mit der Nichteinmischung in laufende Verfahren. Dass sich in laufende Verfahren jeden Tag eingemischt wird, das erleben wir doch in einer Tour im Ausschuss für Inneres und Sport oder im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung. Es wird sich nur dann eingemischt, wenn es in den rotgrün geprägten 68-er politischen Kram eventuell hineinpasst.

Bitte kommen Sie mir auch nicht mit der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Justiz. Sie als Ministerin sind gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsbefugt. Das weiß jeder Jurastudent. Dass Staatsanwälte weisungsgebunden sind, das steht im Gerichtsverfassungsgesetz seit 1879.

Die Staatsanwaltschaften sind Teil der Exekutive, und Sie, Frau Ministerin, sind deren Vorgesetzte. Nutzen Sie also Ihr Amt, um für Marcus H., für seine Angehörigen und für jeden Bürger in Sachsen-Anhalt, der ein gesundes Rechtsverständnis mitbringt, Gerechtigkeit walten zu lassen.

Die AfD fordert in diesem Sinne, dass Sie dafür Sorge zu tragen haben, dass die Generalstaatsanwaltschaft von Sachsen-Anhalt das Verfahren an sich zieht und es im Rahmen einer ordentlichen Anklage zu einer bald darauf folgenden sauberen Hauptverhandlung kommt, die die Öffentlichkeit dann auch verfolgen kann.

Lassen Sie mich abschließend noch auf das Prozedere in den zurückliegenden Ausschusssitzungen eingehen. Im November haben wir uns im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zum Stand der Ermittlungen zu Wittenberg berichten lassen. Vergleicht man die damals getätigten Aussagen der Ermittlungsbehörden in den Ausschusssitzungen mit den uns heute vorliegenden Erkenntnissen, dann kann man mit etwas Menschenverstand daraus ableiten, dass wir als Parlamentarier im Ausschuss schlicht und einfach falsch informiert worden sind, was einem Skandal gleichkommt.

Ob wir bewusst belogen worden sind, will ich jetzt nicht in den Raum stellen. Aber ein Abgeordneter kann nicht arbeiten, wenn er im Ausschuss auf seine Anfrage hin falsche Aussagen von der Landesregierung bekommt.

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung wurde unser er

neuter Antrag auf nachträgliche Berichterstattung von Ihnen allen, von allen Fraktionen verhindert.

Was kann man daraus ableiten? Haben Sie etwas zu verbergen? Wollen Sie etwas verhindern? Welches Interesse haben Sie daran, dass Marcus H. ungesühnt auf dem Friedhof liegt? - Das erklären Sie uns einmal.

Aufgrund der Nichtöffentlichkeit der Ausschusssitzungen will ich jetzt nicht im Detail weiter darauf eingehen. Aber eines kann ich versprechen: Wenn das so ist, wird es noch ein gewaltiges Nachspiel für die Verantwortlichen haben.

Für uns, die AfD-Fraktion, ist es nicht hinnehmbar, wenn der für die Landesregierung im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung Vortragende vielleicht einer unwahren Zuarbeit seiner Kollegen aus Dessau aufgesessen ist, auf die er sich verlassen hat. Wir erwarten auch hierzu eine zügige Antwort und werden diesen Verdacht so nicht im Raum stehen lassen.

Im Sinne einer Zurückgewinnung des Vertrauens in die Ermittlungsbehörden und in den Rechtsstaat unterstützen Sie unseren Antrag: Gerechtigkeit für Marcus H. Jeder, der unseren Antrag heute vom Tisch wischt, der macht sich politisch mitverantwortlich für eine Aushöhlung des Rechtsstaates und zeigt genau, wohin er politisch gehört. Vergessen Sie das nicht, wenn Sie nachher abstimmen. - Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der AfD)

Es gibt keine Fragen. Somit können wir in die Debatte einsteigen. Für die Landesregierung spricht die Ministerin Frau Keding. Es ist eine Fünfminutendebatte. Bitte sehr, Frau Keding.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will doch mit einigen Sätzen zum System des deutschen Strafverfahrensrechts und der darin festgelegten Stellung der Staatsanwaltschaft beginnen.

Die Staatsanwaltschaft gehört zum Funktionsbereich der Rechtsprechung und ist insoweit ein Organ der Rechtspflege. Die Staatsanwaltschaft trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit, aber auch für die gründliche und zügige Durchführung des Ermittlungsverfahrens. Die Staatsanwaltschaft schafft die Voraussetzungen, damit Strafgerichte tätig werden können.

Die Staatsanwaltschaft ganz allein hat das Anklagemonopol. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, gegen jeden Verdächtigen zu ermitteln, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Begehung einer

Straftat vorliegen, und gegen jeden Verdächtigen Anklage zu erheben, wenn seine Verurteilung hinreichend wahrscheinlich ist.

Dieses so beschriebene Legalitätsprinzip markiert zudem auch die Grenzen des externen Weisungsrechts und bindet nicht nur mich als Ministerin, sondern auch Sie als Landtag.