Protokoll der Sitzung vom 24.05.2018

Ich wiederhole es kurz: Überweisung in die Ausschüsse für Arbeit, Soziales und Integration, für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, für Finanzen, für Bildung und Kultur sowie für Landesentwicklung und Verkehr. Federführend ist der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr.

Wer für die Überweisung dieses Antrages ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist der Überweisung des Antrages zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt 7 ist erledigt.

Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Wir treffen uns wieder um 14:45 Uhr und beginnen dann mit dem Tagesordnungspunkt 12.

Unterbrechung: 13:42 Uhr.

Wiederbeginn: 14:48 Uhr.

Werte Abgeordnete, ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen, damit wir in der Tagesordnung fortfahren können.

Wie bereits angekündigt, kommen wir nun zum

Tagesordnungspunkt 12

Zweite Beratung

a) Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der

Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/2204

Beschlussempfehlung Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr - Drs. 7/2831

(Erste Beratung in der 40. Sitzung des Land- tages am 19.12.2017)

b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des

Gesetzes zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/2510

Beschlussempfehlung Ausschuss für Umwelt und Energie - Drs. 7/2882

(Erste Beratung in der 44. Sitzung des Land- tages am 08.03.2018)

Berichterstatter zu a) ist der Abg. Herr Büttner. Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates - ein Gesetzentwurf der Landesregierung - hat der Landtag in der 40. Sitzung am 19. Dezember 2017 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

Notwendig geworden war dieses Gesetz, um die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen umzusetzen. Dies betraf Änderungen der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt und des Seilbahngesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.

In der 19. Sitzung am 11. Januar 2018 hatte sich der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit dem Gesetzentwurf befasst und einen Bericht der Vertreter der Landesregierung entgegengenommen.

Mit Schreiben vom 16. März 2018 legte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dem Verkehrsausschuss eine Synopse vor, die als Vorlage 1 verteilt wurde. Diese Synopse enthielt die mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr abgestimmten Empfehlungen zur Änderung des Gesetzentwurfs insbesondere in Form von rechts

förmlichen und sprachlichen Anpassungen zu den Artikeln 1 bis 4.

Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat den Gesetzentwurf in der 21. Sitzung am 22. März 2018 weiter beraten. Er verständigte sich darauf, die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes in der Vorlage 1 zur Beratungsgrundlage zu erheben. Der Verkehrsausschuss nahm Ausführungen der Vertreter des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr sowie des Vertreters des GBD entgegen.

Zu Artikel 3 des Gesetzentwurfs lag dem Ausschuss ein Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, der als Vorlage 2 verteilt wurde. Hierzu hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einen Formulierungsvorschlag unterbreitet, den der Ausschuss übernahm.

Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der federführende Verkehrsausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen in der Vorlage 3. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr beschloss einstimmig den Gesetzentwurf in der Fassung der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes einschließlich der vorgetragenen Änderungen zu Artikel 3.

In der 34. Sitzung am 11. April 2018 befasste sich der mitberatende Ausschuss für Finanzen mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung und erarbeitete eine Beschlussempfehlung an den Verkehrsausschuss in der Vorlage 4. Darin empfahl er die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung.

In der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs im Verkehrsausschuss am 3. Mai 2018 diente die vorläufige Beschlussempfehlung als Beratungsgrundlage. Außerdem lag die zuvor erwähnte Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Finanzen vor. Änderungsanträge gab es nicht.

Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr beschloss einstimmig den Gesetzentwurf mit den Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu den Artikeln 1 bis 4. Ebenfalls einstimmig hat der Ausschuss der Gesetzesüberschrift zugestimmt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verabschiedete einstimmig die Ihnen als Drs. 7/2831 vorliegende Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der AfD)

Ich danke dem Abg. Büttner für die Ausführungen. - Zu b) ist der Berichterstatter der Abg. Herr Aldag. Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in der 44. Sitzung am 8. März 2018 zur Beratung in den Ausschuss für Umwelt und Energie überwiesen. Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Anpassung an das geänderte Bundesrecht sowie der landesrechtlichen Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates.

Mit dem Änderungsgesetz sind die Verpflichtungen, die aus der Seveso-III-Richtlinie resultieren, umgesetzt.

Die Beratung im Ausschuss fand in der 20. Sitzung am 16. Mai 2018 statt. Dazu lag eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtags vor. Die vorgeschlagenen Änderungen waren mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie im Vorfeld abgestimmt worden.

Während der Sitzung begründete die Landesregierung den Gesetzentwurf und die damit verbundenen Änderungen. Der Ausschuss verständigte sich darauf, die von Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfohlenen rechtsförmlichen Änderungen zu übernehmen.

Im Ergebnis der Beratung empfahl der Ausschuss für Umwelt und Energie mit 9 : 0 : 2 Stimmen, den Gesetzentwurf in der Ihnen vorliegenden Fassung anzunehmen. Namens des Ausschusses bitte ich das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.

Ich danke Herrn Aldag für die Ausführungen. - Wir kommen nun zum Abstimmungsverfahren. Als Erstes stimmen wir über die Drs. 7/2831 ab. Ich schlage vor, dass wir über das Gesetz in Gänze abstimmen. Wenn es keine Einwände gibt, dann würden wir so verfahren.

Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer für dieses Gesetz stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe, das ist das komplette Haus. Ich frage der Vollständigkeit halber nach Gegenstimmen. - Diese sehe ich nicht. Enthaltungen? - Auch nicht. Damit ist das Gesetz angenommen worden.

Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf unter b) ab; der Vortrag kam eben von Herrn Aldag. Es ist die Drs. 7/2882. Hierzu schlage ich ebenfalls vor, in Gänze darüber abzustimmen. Wenn es keine Einwände gibt, stimmen wir so ab.

Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit, Drs. 7/2882; das ist die Beschlussempfehlung. Wer für dieses Gesetz ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe ebenfalls wieder das komplette Haus. Der Vollständigkeit halber frage ich: Gibt es Gegenstimmen? - Diese sehe ich nicht. Enthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Somit ist auch diesem Gesetz zugestimmt worden.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 13

Zweite Beratung

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/1933

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung - Drs. 7/2874

(Erste Beratung in der 36. Sitzung des Landtages am 26.10.2017)