Matthias Büttner
Sitzungen
Letzte Beiträge
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD zum Thema „Der Zustand der Alleen und Baumreihen in SachsenAnhalt“ hat der Landtag in der 69. Sitzung am 4. April 2019 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und zur Mitberatung an den Ausschuss für Umwelt und Energie überwiesen.
Mit dem Entschließungsantrag soll die Landesregierung bis zum 2. September 2019 einen Aktionsplan zur Wiederanpflanzungsoffensive für Baumreihen und Alleen aufstellen.
Weiterhin wurde gebeten, ein Konzept mit Zeitplan vorzustellen, wie der kurzfristige Ersatz von 8 600 stark geschädigten Bäumen in den Baumreihen und Alleen an den Bundes- und Landesstraßen geplant wird.
545 registrierte beschädigte Bäume sollten umgehend nachgepflanzt und ein Gesamtregister aller vorhandenen Alleen und Baumreihen des Landes Sachsen-Anhalt online erstellt werden.
Ein Beschlussvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für eine vorläufige Beschlussempfehlung des federführenden Verkehrsausschusses an den mitberatenden Umweltausschuss wurde als Vorlage 1 am 28. Januar 2020 verteilt.
Dieser Beschlussvorschlag sah vor, die Landesregierung zu bitten, ein Baumkataster für Alleen und Baumreihen im vierten Quartal 2020 zu veröffentlichen.
Weiterhin wurde die Landesregierung gebeten, durch Verordnung die Definition von Baumreihen und Alleen aus Mecklenburg-Vorpommern zu übernehmen, die Einrichtung eines Alleenfonds nach dem Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns auf den Weg zu bringen, Baumpflanzungen und Ausgleichsmaßnahmen vermehrt in Alleen und Baumreihen durchzuführen, eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie einzurichten und eine Erfassung der Baumver
luste von Alleen und Baumreihen bei Naturereignissen einzuführen.
Als Vorlage 2 wurde am 7. Februar 2020 eine Beschlussempfehlung der Fraktion der AfD verteilt.
Mit diesem Beschlussvorschlag sollte die Landesregierung aufgefordert werden, als Sofortmaßnahme den Landtagsbeschluss in der Drs. 6/3616 vom 14. November 2014 umzusetzen und 545 registrierte beschädigte Bäume umgehend zu ersetzen.
Außerdem wurde gebeten, ein Alleensicherungsprogramm aufzustellen und das Baumkataster des Landes Sachsen-Anhalt umgehend für alle Bürger einsehbar online zur Verfügung zu stellen.
Die erste Beratung über diesen Antrag fand in der 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12. März 2020 statt, um die vorläufige Beschlussempfehlung für den mitberatenden Ausschuss für Umwelt und Energie zu erarbeiten.
Der Vertreter des Verkehrsministeriums führte zum Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/4194 unter anderem aus, dass die Landesstraßenbaubehörde Neuanpflanzungen auf der Grundlage der gesetzlichen Verpflichtungen und der Bundes - und Landesnaturschutzgesetzgebung realisiert. Darüber ist diese Behörde mit der Landgesellschaft in Kontakt, um nach kurz- und mittelfristigen Lösungen zur Abarbeitung der bestehenden Baumschulen zu suchen.
Mit 10 : 2 : 0 Stimmen lehnte der Verkehrsausschuss den Beschlussvorschlag der AfD-Fraktion in der Vorlage 2 ab. Im Ergebnis der Beratung stimmte der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr über den Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen in der Vorlage 1 ab. Dies mündete in eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Umwelt und Energie, die mit 8 : 0 : 4 Stimmen beschlossen und als Vorlage 3 verteilt wurde.
Der Umweltausschuss befasste sich in der 50. Sitzung am 30. September 2020 mit diesem Entschließungsantrag in der Drs. 7/4149 und der zuvor genannten vorläufigen Beschlussempfehlung. Im Ergebnis der Beratung kam der Ausschuss für Umwelt und Energie überein, noch keine Beschlussempfehlung an den federführenden Verkehrsausschuss zu erarbeiten und das Thema in der nächsten Sitzung wieder aufzurufen.
Die nächste Beratung fand in der 51. Sitzung des Umweltausschusses am 11. November 2020 statt. Zuvor hatten die Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 4. November 2020 einen Beschlussvorschlag an den Umweltausschuss übergeben, der als Vorlage 4 verteilt wurde.
Darin baten die Koalitionsfraktionen die Landesregierung, ein Baumkataster für Alleen und Baumreihen im vierten Quartal zu veröffentlichen, durch Verordnung die Definition von Baumreihen und Alleen aus Mecklenburg-Vorpommern zu übernehmen, zur Unterstützung der Gemeinden bei der Anlage und Pflege von Alleen und Baumreihen ein entsprechendes Förderinstrument fortzuführen, die Errichtung eines Alleenfonds auf den Weg zu bringen, Baumpflanzungen im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 3 des Naturschutzgesetzes konsequent durchzuführen, die im Oktober 2019 eingesetzte Arbeitsgruppe konsequent fortzusetzen und eine Erfassung der Baumverluste von Alleen und Baumreihen bei Naturereignissen einzuführen.
Im Ergebnis der Beratung stimmte der Ausschuss für Umwelt und Energie dem in der Vorlage 4 vorliegenden Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen für eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit 8 : 3 : 2 Stimmen zu. Diese Beschlussempfehlung wurde als Vorlage 5 verteilt.
Die abschließende Beratung zu diesem Entschließungsantrag zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag fand im Verkehrsausschuss am 3. Dezember 2020 statt.
Der Vertreter des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr berichtete zum Thema „Alleen“. Er führte unter anderem aus, dass zwischenzeitlich durch den ins Internet gestellten amtlichen Straßeninformationsdienst Sachsen-Anhalt ein erster Schritt zur Darstellung der Alleen und Baumreihen gelungen ist.
Über die Homepage der Landesstraßenbaubehörde könne der Link abgerufen werden. Jedoch sei diese Datenbank als Arbeitshilfe für die Landesstraßenbaubehörde gedacht gewesen und weise somit nicht die Benutzerfreundlichkeit von speziell für die Öffentlichkeit konzipierten Informationssystemen auf. Weiterhin berichtete der Vertreter, dass eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet wurde.
Als Beratungsgrundlage diente die Beschlussempfehlung des mitberatenden Umweltausschusses in der Vorlage 5. Mündlich wurde der Vorschlag vorgetragen, in Nr. 1 der Vorlage 5 die Angabe „viertes Quartal 2020“ durch die Angabe „erstes Quartal 2021“ zu ersetzen. Diesem Vorschlag folgte der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und nahm die Beschlussempfehlung in geänderter Fassung an.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Verkehrsausschuss verabschiedete mit 9 : 0 : 2 Stimmen die Ihnen als Drs. 7/6971 vorliegende Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bitte ich um
Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Alleenschutz und Alleenentwicklung in Sachsen-Anhalt“ hat der Landtag in der 71. Sitzung am 22. Mai 2019 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Finanzen sowie für Umwelt und Energie überwiesen.
Mit diesem Antrag sollte die Landesregierung aufgefordert werden, ein Alleenkonzept zu erstellen, das zur Erhaltung, zur Entwicklung, zur Erweiterung und zur Neugründung des Alleenbestandes führt, einen Alleenfonds einzurichten, der sich am Vorbild Mecklenburg-Vorpommern orientiert, alle fünf Jahre einen Alleenbericht zu erstellen, ein Planungshandbuch Alleen in Abstimmung mit den für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Landesbehörden zu erarbeiten, das erstellte Baumkataster zu erweitern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sowie eine interministerielle Arbeitsgruppe zu bilden, die sich mit dem Thema Alleenschutz auseinandersetzt und bestehende Zielkonflikte erörtert und Lösungsansätze sucht.
Die erste Beratung dieses Antrages fand in der 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12. März 2020 statt, um die vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse für Finanzen sowie für Umwelt und Energie zu erarbeiten.
Da es zu diesem Thema auch einen Entschließungsantrag der Fraktion der AfD mit dem Titel „Der Zustand der Alleen und Baumreihen in Sachsen-Anhalt“ in der Drs. 7/4194 gibt, wurde beantragt, den fachlichen Teil im Entschließungsantrag zu regeln. Somit könne der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/4247 für erledigt erklärt werden. Dies wurde im Verkehrsausschuss für die Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung zur Abstimmung gestellt.
Im Ergebnis der Beratung beschloss der Ausschuss einstimmig, wie in Vorlage 1 ersichtlich, die vorläufige Beschlussempfehlung wie folgt zu fassen:
„Nachdem der Erledigungserklärung im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr nicht widersprochen wurde, empfiehlt der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr, den vorgenannten Antrag für erledigt zu erklären, da zum Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der
Drs. 7/4194 eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Umwelt und Energie erarbeitet worden ist.“
In der 88. Sitzung am 13. Mai 2020 schloss sich der mitberatende Ausschuss für Finanzen dieser Beschlussempfehlung mit 9 : 0 : 2 Stimmen an, wie aus Vorlage 2 ersichtlich.
Der mitberatende Ausschuss für Umwelt und Energie befasste sich in der 50. Sitzung am 30. September 2020 mit diesem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung.
Die Fraktion DIE LINKE hatte für diese Sitzung einen Beschlussvorschlag für eine Beschlussempfehlung in der Vorlage 3 vorgelegt, in dem es um Folgendes ging: Die Landesregierung erstellt ein Alleenkonzept, das zur Erhaltung, zur Entwicklung, zur Erweiterung und zur Neugründung des Alleenbestandes in Sachsen-Anhalt führt. Für die Finanzierung von Neupflanzungen, Schutz- und Pflegemaßnahmen, Flächenankäufen und Ausfallentschädigungen für die Landwirtschaft wird ein Alleenfonds eingerichtet.
Es wird eine interministerielle Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit dem Thema Alleenschutz auseinandersetzt, bestehende Zielkonflikte erörtert und Lösungsansätze sucht. Zusätzlich erstellt die Landesregierung alle fünf Jahre einen Alleenbericht, in dem über den Schutz, den Erhalt und die Mehrung des Alleenbestandes berichtet wird.
Das Baumkataster wird erweitert, indem Kontrollen und Kontrollergebnisse von festgestellten Baumschäden oder Baumkrankheiten aktenkundig gemacht werden, um nach Auswertung der Kontrollergebnisse über möglichen Handlungsbedarf zu urteilen und mit entsprechenden Maßnahmen zu untersetzen. Die Fraktion bat um Annahme dieser Beschlussempfehlung.
Im Ergebnis der Beratung kam der Umweltausschuss überein, noch keine Beschlussempfehlung an den federführenden Verkehrsausschuss zu erarbeiten und das Thema in der nächsten Sitzung wieder aufzurufen.
Die nächste Beratung fand in der 51. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie am 11. November 2020 statt. Nach erfolgter Berichterstattung durch die Vertreter der Landesregierung schloss sich der Umweltausschuss der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr mit 8 : 2 : 3 Stimmen an, vergleiche Vorlage 4.
Die abschließende Beratung zu diesem Antrag zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag fand im Verkehrsausschuss am 3. Dezember 2020 statt.
Die Ausführungen zum Bericht des Vertreters des Verkehrsministeriums waren bereits in der Rede zum Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/4194 zum gleichen Thema enthalten. Als Beratungsgrundlage diente die vorläufige Beschlussempfehlung in der Vorlage 1. Außerdem lagen die zuvor erwähnten Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse für Finanzen sowie für Umwelt und Energie in den Vorlagen 2 und 4 vor. Änderungsanträge gab es keine.
Meine Damen und Herren! Der Verkehrsausschuss verabschiedete mit 6 : 0 : 4 Stimmen die Ihnen als Drs. 7/6972 vorliegende Beschlussempfehlung, den Antrag für erledigt zu erklären, da zum Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/4194 zum gleichen Thema zwischenzeitlich eine Beschlussempfehlung erarbeitet worden ist.
Im Namen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie den Änderungsantrag der Fraktion der AfD hat der Landtag in der 100. Sitzung am 7. Mai 2020 zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. Mitberatende Ausschüsse bestimmte der Landtag nicht.
Der Gesetzentwurf enthält unter anderem neue Regelungen zur Begrünung von Gebäuden, zur Erleichterung zum Bauen mit Holz, zur erweiterten Verwendung von Ablösesummen für Stellplätze, zur Stärkung der Barrierefreiheit, zur Einführung der Kleinen Bauvorlageberechtigung, zu verfahrensfreien Bauvorhaben und zu Typengenehmigungen.
Inhalt des Änderungsantrages der AfD-Fraktion in der Drs. 7/6042 war, die Regelung in § 27 Abs. 5 Satz 2 zur Zulässigkeit von hinterlüfteten Außenwandbekleidungen aus normalentflammbaren
Baustoffen um den Zusatz „in den Gebäudeklassen 1 bis 3“ zu ergänzen.
Weiterhin wurde vorgeschlagen, die in § 48 - Notwendige Stellplätze, Garagen und Abstellplätze für Fahrräder - enthaltenen Absätze 2 und 3 zu streichen. In den Absätzen 2 und 3 war geregelt, dass die Gemeinde den Geldbetrag für die Ablösung von Stellplätzen zu verwenden hat für sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs oder für die Herstellung zusätzlicher oder die Instandhaltung, die Instandsetzung oder die Modernisierung bestehender Ladeinfrastruktur für Kraftfahrzeuge und Fahrräder.
Außerdem enthielt der Änderungsantrag den Vorschlag, die Kleine Bauvorlageberechtigung in § 64 um die Gebäudeklasse 3 sowie für Garagen und Garagenkomplexe bis 250 m² zu erweitern.
In der 42. Sitzung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr am 14. Mai 2020 kam der Ausschuss überein, zu dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag am 25. Juni 2020 eine Anhörung durchzuführen.
Im Verkehrsausschuss hatte zu dem Thema der Kleinen Bauvorlageberechtigung bereits eine Anhörung mit verschiedenen Institutionen stattgefunden. Deshalb sollte die nun geplante Anhörung die zuvor genannte Thematik nicht mehr umfassen. Die Fraktionen waren gebeten, Anzuhörende zu benennen.
In der 43. Sitzung fand die Anhörung statt, zu der eine Vielzahl verschiedener Institutionen, Kammern, Verbände und Sachverständige eingeladen war und in welcher diese ihre Positionen zum Gesetzentwurf vorgetragen haben. Schriftliche Stellungnahmen der zuvor genannten Teilnehmer gingen dem Ausschuss auch zu.
In der 44. Sitzung am 27. August 2020 wollte der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr seine Beratungen fortsetzen. Zu dieser Sitzung lagen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Vorlage 14, die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes in der Vorlage 15 sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Vorlage 16 vor.
Der zuvor genannte Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE beinhaltet eine Änderung der folgenden Paragrafen: § 14 - Brandschutz, Brandschutzanforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen -, § 48 - Notwendige Stellplätze, Garagen und Abstellplätze für Fahrräder -, § 49 - Barrierefreies Bauen - und § 64 - Bauvorlageberechtigung.
Zu § 14 wurde vorgeschlagen, brennbare Baustoffe bis Gebäudeklasse 4 für zulässig zu erklären, sofern sie den Technischen Baubestimmungen nach § 85a entsprechen und die geforderte Feuerwiderstandsdauer gewährleistet oder nachgewiesen wird.
Der Änderungswunsch in § 48 betraf die Schaffung einer Möglichkeit, bis zu einem Viertel der notwendigen Stellplätze durch schwellenlose Abstellplätze für Fahrräder ersetzen zu können, sowie die Einführung einer Pflicht, bei der Errichtung von Anlagen solche Abstellflächen herzustellen.
Weiterhin wurde beantragt, es bei der derzeit geltenden Regelung des § 49 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt zu belassen, jedoch den Absatz 3 dieser Regelung zu streichen, welcher eine Ausnahme für barrierefreies Bauen vorsieht, wenn die Anforderungen nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können. Zudem sollte die Regelung zu § 64 - Kleine Bauvorlageberechtigung - gestrichen werden.
Mit dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Vorlage 16 wurden Änderungen in § 60 - Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anla
gen - gewünscht. Mobile Hühnerställe für maximal 350 Biohühner sind als verfahrensfreie Bauvorhaben zu definieren, um diese ökologische Form der Tierhaltung zu fördern.
Außerdem wurde in § 64 zur Kleinen Bauvorlageberechtigung vorgeschlagen, dass sich die Bauvorlageberechtigten nach Maßgabe üblicher Versicherungsbedingungen ausreichend gegen Haftpflichtansprüche zu versichern haben, die aus ihrer Berufsausübung herrühren können.
Nach kurzer Diskussion kam der Verkehrsausschuss überein, über diese Thematik erst in der Septembersitzung zu beraten, da sich die Ingenieurkammer und die Architektenkammer noch einmal an die Fraktionen gewandt hatten.
Am 24. September 2020 hat der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr über den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag in der Drs. 7/6042 abschließend beraten. Zu Beginn der Sitzung wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verteilt. Dieser Änderungsantrag, der als Vorlage 18 verteilt wurde, ersetzt den zuvor genannten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Vorlage 16.
Der neu eingebrachte Änderungsantrag in der Vorlage 18 enthielt in Ergänzung zur Vorlage 16 Regelungen zur Nachhaftung des Versicherers für mindestens fünf Jahre und zur Mindestversicherungssumme. Dieser Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde angenommen.
Während der Beratung wurde ein mündlicher Änderungsantrag eingebracht, der vorsah, das Datum für das Inkrafttreten in § 2 Satz 2 des Gesetzentwurfs vom 1. Januar 2021 in 1. Februar 2021 zu verändern. Einstimmig folgte der Verkehrsausschuss diesem Änderungswunsch.
Die in der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vorgeschlagenen Änderungen in der Vorlage 15 hat der Ausschuss übernommen.
Abgelehnt wurde der Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/6042. Der als Vorlage 14 verteilte Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurde ebenfalls abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Verkehrsausschuss verabschiedete mit 7 : 2 : 3 Stimmen die Ihnen als Drs. 7/6644 vorliegende Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion der AfD hat der Landtag in der 103. Sitzung am 12. Juni 2020 zur Beratung und Beschlussfassung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. Mitberatende Ausschüsse bestimmte der Landtag nicht.
Mit dem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und im Deutschen Bundesrat für eine Entschärfung des neuen Bußgeldkatalogs vom 20. April 2020 einzutreten.
Das Ziel war es, die Bestimmungen des Artikels 3 der 54. Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 20. April 2020 außer Kraft zu setzen, mit Ausnahme der Regelungen, die sich auf das innerörtliche Rechtsabbiegen von Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t an Stellen, an denen mit Rad- oder Fußgängerverkehr gerechnet werden muss, sowie die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse beziehen und die Bußgeldverordnung vom 14. März 2013 mit Ausnahme der unter Ziffer I genannten Positionen wieder in Kraft zu setzen.
Der Verkehrsausschuss kam in seiner Sitzung am 25. Juni 2020 überein, diesen Antrag am 27. August 2020 zu behandeln.
In dieser Augustsitzung befasste sich der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit dem Antrag. Er beschloss einstimmig, diesen Antrag für erledigt zu erklären, weil der Bußgeldkatalog nicht in Kraft getreten ist.
Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr die Ihnen in der Drs. 7/6530 vorliegende Beschlussempfehlung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bitte ich um Ihre Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung. - Ich danke recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt hat der Landtag in der 57. Sitzung am 24. Oktober 2018 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Finanzen, für Arbeit, Soziales und Integration, für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung sowie für Bildung und Kultur überwiesen.
Das Gesetz soll um Regelungen zur Finanzierung von Investitionen und zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs erweitert werden.
In § 8b des Gesetzes soll eine Regelung eingefügt werden, die eine Zuwendung von Investitionen in den straßengebundenen ÖPNV vorsieht. Damit soll vor allem die Kofinanzierung des GVFG-Bundesprogrammes sichergestellt werden.
Die Änderung in § 9 dient dazu, die Finanzierung des Ausbildungsverkehrs dauerhaft aus Landesmitteln des allgemeinen Finanzvermögens sicherzustellen.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in der Sitzung am 8. November 2018
darauf verständigt, am 6. Dezember 2018 in öffentlicher Sitzung eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchzuführen. Zu dieser Anhörung wurden Vertreter des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, des Landkreistages Sachsen-Anhalt sowie des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen eingeladen, um ihre Positionen zu dem Gesetzentwurf vorzutragen. Alle zuvor genannten Institutionen haben schriftliche Stellungnahmen übergeben und waren zur Anhörung anwesend. Außerdem war ein Vertreter der Halleschen Verkehrs AG dabei, der für alle Verkehrsunternehmen sprach.
Die Vertreterin des Verbandes der Deutschen Verkehrsunternehmen, VDV, Landesgruppe Ost, trug dessen Position zu diesem Gesetzentwurf bei der Anhörung vor. Sie äußerte, dass die vorgesehene Änderung des § 8b die volle Zustimmung finde, da große Ausbauvorhaben eine gesicherte Finanzierungsgrundlage für Investitionen benötigen. Außerdem bemerkte sie, dass im Falle einer Gleichzeitigkeit mehrerer Projekte auch eine darüber hinausgehende Finanzierung aus anderen Finanzierungsquellen möglich sein sollte.
Die gesetzliche Bindung dieser Mittel bis zu einer Höhe von 20 Millionen € lässt einen erheblichen Spielraum zu, der durch eine verantwortungsvolle Umsetzung in den Haushaltsplanungen untersetzt werden muss. Eine Diskussion über diese Formulierung sei aus Sicht des Verbandes wünschenswert. Beide in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen wurden durch den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen begrüßt, wobei eine Dynamisierung hinsichtlich der Höhe der Mittel als wünschenswert angesehen wurde.
Der Vertreter des Landkreistages trug dem Ausschuss eine gemeinsame Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalts vor. Die kommunalen Spitzenverbände wiesen darauf hin, dass sich die Landkreise und die kreisfreien Städte mit eigenen Aufwendungen erheblich für die Finanzierung des ÖPNV einsetzten.
In Bezug auf § 8b Abs. 3 sei grundsätzlich festzustellen, dass sowohl die kreisfreien Städte als auch die Landkreise einen hohen Investitionsbedarf haben. Es wurde angeregt, die in § 8b Abs. 3 des Gesetzentwurfs vorhandene Formulierung „bis zur Höhe“ zu streichen, um die in Rede stehenden 20 Millionen € jährlich als planbare Summe zur Verfügung zu haben. Hierzu wurde ein Formulierungsvorschlag unterbreitet.
Weiterhin begrüßte der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände die in Absatz 3 vorgesehene Erhöhung um 2,5 % und schlug vor, in § 9 Abs. 1 einen Satz 2 mit dem folgenden Wortlaut einzufügen: „Ab dem Jahr 2020 wird der Zuweisungsbetrag jährlich um 2,5 v. H. erhöht.“ Die kommu
nalen Spitzenverbände schlugen außerdem vor, nach dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den ÖPNV eine Evaluierung des Gesamtfinanzierungssystems
des ÖPNV durchzuführen.
Der Vertreter der Halleschen Verkehrs AG führte aus, dass man sehr dankbar dafür sei, dass eine recht gute und pragmatische Lösung dafür gefunden worden sei, die Finanzierung des ÖPNV auch über die Zeit des Entflechtungsgesetzes hinaus in einem bereits vorhandenen Gesetz zu regeln. Er bat darum, in § 8b Abs. 3 die Formulierung „bis zur Höhe von“ durch die Formulierung „in Höhe von“ zu ersetzen, sodass die in Rede stehenden 20 Millionen € bereitgestellt werden könnten. Dazu wurde ein Formulierungsvorschlag unterbreitet.
Im Ergebnis der Anhörung kam der Verkehrsausschuss überein, über den Gesetzentwurf in der Sitzung am 17. Januar 2019 weiterzuberaten. Mit Schreiben vom 10. Januar 2019 legte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dem Verkehrsausschuss eine Synopse vor, die die mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr einvernehmlich abgestimmten Empfehlungen zur Änderung des Gesetzentwurfs enthielt. Diese Vorschläge enthielten rechtsförmliche und rechtliche Anpassungen zu § 8b. Unter anderem wurde vorgeschlagen, die Angabe „bis zur Höhe von 20 Millionen €“ durch die Angabe „in Höhe von 20 Millionen €“ zu ersetzen.
Die nichtöffentliche Beratung über den Gesetzentwurf fand im Verkehrsausschuss in der 30. Sitzung am 17. Januar 2019 statt. Zu Beginn verständigte sich der Ausschuss darauf, die in der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes enthaltene Fassung des Gesetzentwurfs einschließlich der empfohlenen Änderungen zur Beratungsgrundlage zu erheben. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr beschloss die darin enthaltenen Änderungsvorschläge. Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der federführende Verkehrsausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an die zuvor genannten mitberatenden Ausschüsse und beschloss diese mit 7 : 0 : 5 Stimmen. Der federführende Ausschuss kam überein, die Thematik erneut aufzurufen, wenn die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse vorliegen.
In der 56. Sitzung am 6. Februar 2019 hat sich der mitberatende Ausschuss für Finanzen mit dem Gesetzentwurf befasst und eine Stellungnahme an den Verkehrsausschuss erarbeitet, in der er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit 8 : 0 : 5 Stimmen anschloss. Der Finanzausschuss bat den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in der oben genannten Sitzung um eine schriftliche
Zuarbeit zu § 8b, die als Vorlage 9 am 17. April 2019 verteilt wurde.
Der mitberatende Ausschuss für Bildung und Kultur hat sich in der 31. Sitzung am 8. Februar 2019 mit 5 : 0 : 4 Stimmen ebenfalls der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Verkehrsausschusses angeschlossen.
Am 20. März 2019 fand die Beratung des Gesetzentwurfes in dem mitberatenden Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration statt. Mit 6 : 0 : 4 Stimmen sprachen sich die Ausschussmitglieder für eine Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung aus.
Auch der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung hat über den Gesetzentwurf beraten und schloss sich in der 26. Sitzung am 21. März 2019 mit 8 : 0 : 5 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.
Die abschließende Beratung über den Gesetzentwurf fand im federführenden Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr am 9. Mai 2019 statt. Die Fraktion DIE LINKE übergab dem Verkehrsausschuss einen Vorschlag für eine Beschlussempfehlung an den Landtag, der als Vorlage 10 verteilt wurde. Die darin enthaltenen Änderungen zu den §§ 8b und 9 berücksichtigen unter anderem Vorschläge der Institutionen aus der Anhörung im Dezember 2018. Außerdem lagen die zuvor erwähnten Beschlussempfehlungen der vier mitberatenden Ausschüsse vor. Änderungsanträge gab es nicht.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr lehnte den von der Fraktion DIE LINKE vorgelegten Vorschlag für eine Beschlussempfehlung an den Landtag bei 2 : 7 : 3 Stimmen ab. Im Ergebnis der Beratung bestätigte der federführende Verkehrsausschuss seine vorläufige Beschlussempfehlung ohne weitere Änderungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verabschiedete mit 9 : 0 : 3 Stimmen die Ihnen in der Drs. 7/4358 vorliegende Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Danke, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Wohnungsmissständen, ein Gesetzentwurf der Landesregierung, hat der Landtag in der 46. Sitzung am 19. April 2018 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen.
Mit diesem Gesetz soll den Gemeinden eine gesetzliche Handlungsgrundlage eingeräumt werden, um gravierenden Wohnungsmissständen entgegenwirken zu können.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in der 22. Sitzung am 3. Mai 2018 verständigt, zu diesem Gesetzentwurf am 7. Juni 2018 eine Anhörung in öffentlicher Sitzung durchzuführen. Zu dieser Anhörung wurden Vertreter verschiedener Institutionen, Verbände und Universitäten eingeladen, um ihre Position zum Gesetzentwurf vorzutragen.
Schriftliche Stellungnahmen haben die Vertreter des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, des Flüchtlingsrates Sachsen-Anhalt e. V., des Landkreistages Sachsen-Anhalt, des Deutschen Mieterbundes Sachsen-Anhalt e. V., des Haus und Grund Sachsen-Anhalt e. V. und der Technische Universität Kaiserslautern, Fachgebiet Stadtumbau und Ortserneuerung, übersandt.
Bei der Anhörung anwesend waren Vertreter des Landkreistages Sachsen-Anhalt, des Verbandes der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. und des Deutschen Mieterbundes Halle und Umgebung e. V. sowie Herr Prof. Dr. Holger Schmidt von der Technischen Universität Kaiserslautern, Fachgebiet Stadtumbau und Ortserneuerung, und Herr Prof. Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe von der MLU Halle-Wittenberg, Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät.
Der Vertreter des Landkreistages trug dem Ausschuss zum Gesetzentwurf unter anderem vor, dass keine Pflicht der Gemeinde zum Einschreiten besteht und dass kein Anspruch auf Einschreiten der Gemeinde durch das Gesetz begründet wird.
Deshalb sollte das Gesetz eine Klarstellung erhalten. Der Landkreistag würde es unterstützen, wenn die Sätze: „Die Gemeinde handelt im pflichtgemäßen Ermessen, es besteht kein Anspruch auf Einschreiten der Gemeinde“, in Artikel 1 Abs. 1 mit aufgenommen würden.
Auch Herr Prof. Dr. Schmidt-De Caluwe äußerte, dass der Wortlaut von § 1 des Gesetzentwurfes wohl noch nicht vollständig sei.
Für zwingend erforderlich gehalten wurde die Pflicht zum Angebot von Ersatzwohnraum von den Vertretern des Deutschen Mieterbundes. Herr Prof. Dr. Schmidt-De Caluwe war der gleichen Meinung.
Die Vertreter der TU Kaiserslautern und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hielten die in § 8 Abs. 2 des Gesetzentwurfs formulierten Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung für bedenklich.
Im Ergebnis der Anhörung kam der Verkehrsausschuss überein, den Gesetzentwurf in der Sitzung am 16. August 2018 weiter zu beraten.
Mit Schreiben vom 24. Juli 2018 legte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dem Verkehrsausschuss eine Synopse vor, die die mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr einvernehmlich abgestimmten Vorschläge zur Änderung des Gesetzesentwurfs enthielt. Diese Vorschläge umfassten rechtliche, rechtsförmliche, redaktionelle und sprachliche Anpassungen.
Die nichtöffentliche Beratung des Gesetzentwurfes fand im Verkehrsausschuss in der 24. Sitzung am 16. August 2018 statt. Zu Beginn verständigte sich der Ausschuss darauf, die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Beratungsgrundlage zu erheben.
Zu den §§ 1 - Geltungsbereich -, 6 - Unbewohnbarkeitserklärung -, 7 - Überbelegung - und 11 - Inkrafttreten - gab es Änderungsvorschläge der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die auch aus den Ergebnissen der Anhörung resultieren. Diese Änderungsvorschläge beschloss der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit 7 : 5 : 0 Stimmen.
Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr eine vorläufige Beschlussempfehlung für den mitberatenden Ausschuss für Arbeit, Soziales
und Integration, die ebenfalls mit 7 : 5 : 0 Stimmen beschlossen wurde.
Der mitberatende Sozialausschuss hat sich in der 27. Sitzung am 19. September 2018 mit diesem Gesetzentwurf befasst und eine Beschlussempfehlung für den Verkehrsausschuss erarbeitet. Darin schloss er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit 6 : 2 : 3 Stimmen an.
In der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfes im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr am 18. Oktober 2018 diente die vorläufige Beschlussempfehlung als Beratungsgrundlage. Außerdem lag die zuvor erwähnte Beschlussempfehlung des mitberatenden Sozialausschusses vor. Änderungsanträge gab es keine.
Im Ergebnis der Beratung bestätigte der Verkehrsausschuss seine vorläufige Beschlussempfehlung sowie die Beschlussempfehlung des mitberatenden Sozialausschusses ohne weitere Änderungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verabschiedete mit 6 : 5 :0 Stimmen die Ihnen als Drs. 7/3489 vorliegende Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diesen Antrag der Fraktion DIE LINKE hat der Landtag in seiner 35. Sitzung am 29. September 2017 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und zur Mitberatung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen.
Ziel des Antrages war es unter anderem, dass der Wettbewerb auf dem Weg zur barrierefreien Kommune weitergeführt werden soll und das Vergabeverfahren des Preises „Barrierefreie Kommune“ neu zu gestalten ist.
Der Landesbehindertenbeirat bzw. die künftige Fachstelle für Barrierefreiheit sowie Betroffenenverbände sollen in die Erarbeitung der Kriterienauslobung und die Ermittlung der Preisträger einbezogen werden.
In der Sitzung am 12. Oktober 2017 kam der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überein, diesen Antrag am 9. November 2017 zu be
handeln. In der Novembersitzung nahm der Verkehrsausschuss zu diesem Thema einen Bericht der Vertreter der Landesregierung entgegen. Er verständigte sich darauf, diesen Antrag am 7. Dezember 2017 weiterzuberaten, um eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration zu erarbeiten.
Der Sozialausschuss kam in seiner Sitzung am 15. November 2017 überein, den Antrag im März 2018 zu beraten.
Der Verkehrsausschuss beschloss in seiner Sitzung im Dezember 2017 die Weiterberatung des Antrages im April bzw. Mai 2018.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration kam in der Sitzung am 4. April 2018 überein, sich mit diesem Antrag am 9. Mai 2018 zu befassen. Deshalb bat der Sozialausschuss den Verkehrsausschuss mit Schreiben vom 10. April 2018 um die Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung. Dieses Schreiben wurde als Vorlage 1 zu Drs. 7/1883 verteilt.
In der Sitzung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr am 3. Mai 2018 übergaben die Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Beschlussvorschlag zu dem Antrag in der Drs. 7/1883, der als Vorlage 2 verteilt wurde.
Inhalt dieses Beschlussvorschlages war, dass der Wettbewerb „Auf dem Weg zur barrierefreien Kommune“ aufgrund der geringen Nachfrage auf kommunaler Ebene nicht weitergeführt wird. Eine mögliche Neukonzeption eines Preises zur Förderung der Barrierefreiheit in Sachsen-Anhalt soll in die Hände der in Planung befindlichen Landesfachstelle für Barrierefreiheit gelegt werden.
Der Verkehrsausschuss übernahm diesen Beschlussvorschlag und erarbeitete eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration, die als Vorlage 3 verteilt wurde.
In der Sitzung am 9. Mai 2018 hat sich der Sozialausschuss mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst und hat eine Beschlussempfehlung an den federführenden Verkehrsausschuss erarbeitet, die als Vorlage 4 verteilt wurde. Darin empfahl der Sozialausschuss die Annahme des Antrages in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung.
In der abschließenden Beratung im Verkehrsausschuss am 7. Juni 2018 diente die vorläufige Beschlussempfehlung als Beratungsgrundlage.
Außerdem lag die zuvor erwähnte Beschlussempfehlung des mitberatenden Sozialausschusses vor. Änderungsanträge gab es nicht.
Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und
Verkehr die Ihnen in der Drs. 7/2984 vorliegende Beschlussempfehlung, welche mit 7 : 5 : 0 Stimmen verabschiedet wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Namen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bitte ich um Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates - ein Gesetzentwurf der Landesregierung - hat der Landtag in der 40. Sitzung am 19. Dezember 2017 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Notwendig geworden war dieses Gesetz, um die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen umzusetzen. Dies betraf Änderungen der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt und des Seilbahngesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.
In der 19. Sitzung am 11. Januar 2018 hatte sich der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit dem Gesetzentwurf befasst und einen Bericht der Vertreter der Landesregierung entgegengenommen.
Mit Schreiben vom 16. März 2018 legte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dem Verkehrsausschuss eine Synopse vor, die als Vorlage 1 verteilt wurde. Diese Synopse enthielt die mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr abgestimmten Empfehlungen zur Änderung des Gesetzentwurfs insbesondere in Form von rechts
förmlichen und sprachlichen Anpassungen zu den Artikeln 1 bis 4.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat den Gesetzentwurf in der 21. Sitzung am 22. März 2018 weiter beraten. Er verständigte sich darauf, die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes in der Vorlage 1 zur Beratungsgrundlage zu erheben. Der Verkehrsausschuss nahm Ausführungen der Vertreter des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr sowie des Vertreters des GBD entgegen.
Zu Artikel 3 des Gesetzentwurfs lag dem Ausschuss ein Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, der als Vorlage 2 verteilt wurde. Hierzu hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einen Formulierungsvorschlag unterbreitet, den der Ausschuss übernahm.
Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der federführende Verkehrsausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen in der Vorlage 3. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr beschloss einstimmig den Gesetzentwurf in der Fassung der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes einschließlich der vorgetragenen Änderungen zu Artikel 3.
In der 34. Sitzung am 11. April 2018 befasste sich der mitberatende Ausschuss für Finanzen mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung und erarbeitete eine Beschlussempfehlung an den Verkehrsausschuss in der Vorlage 4. Darin empfahl er die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung.
In der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs im Verkehrsausschuss am 3. Mai 2018 diente die vorläufige Beschlussempfehlung als Beratungsgrundlage. Außerdem lag die zuvor erwähnte Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Finanzen vor. Änderungsanträge gab es nicht.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr beschloss einstimmig den Gesetzentwurf mit den Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu den Artikeln 1 bis 4. Ebenfalls einstimmig hat der Ausschuss der Gesetzesüberschrift zugestimmt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verabschiedete einstimmig die Ihnen als Drs. 7/2831 vorliegende Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Ich danke Ihnen.
Danke, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt, ein Gesetzentwurf der Landesregierung, sowie den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE hat der Landtag in der 40. Sitzung am 19. Dezember 2017 zur Beratung und Beschlussfassung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Notwendig war die Änderung dieses Gesetzes geworden, um die in § 9 enthaltene Finanzierungsregelung für den Ausbildungsverkehr mit einem Finanzierungsbetrag von 31 Millionen € zu entfristen.
Am 18. Dezember 2017 übersandte der Landesrechnungshof ein Schreiben zu diesem Gesetzentwurf, das als Vorlage 1 verteilt wurde.
Mit Schreiben vom 8. Januar 2018 legte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dem Verkehrsausschuss eine Synopse vor, die als Vorlage 2 verteilt wurde. Diese Synopse enthielt die mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr abgestimmten Empfehlungen zur Änderung des Gesetzentwurfs.
In der Überschrift wurde nach den Grundsätzen der Rechtsförmlichkeit empfohlen, diesen Gesetzentwurf als „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt“ zu bezeichnen.
Erläuterungen zum rückwirkenden Inkrafttreten des Gesetzentwurfes waren in § 2 der Synopse enthalten.
In der 19. Sitzung am 11. Januar 2018 hatte sich der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit dem Gesetzentwurf befasst. Er verständigte sich darauf, die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes in der Vorlage 2 zur Beratungsgrundlage zu erheben und den Gesetzentwurf in der nächsten Ausschusssitzung am 15. Februar 2018 weiter zu beraten.
Zu dieser Beratung in nichtöffentlicher Sitzung wurden Vertreter des Städte- und Gemeindebundes, des Landkreistages, des Verbandes Deut
scher Verkehrsunternehmen und des Verbandes Mitteldeutschen Omnibusunternehmen eingeladen.
Mit Schreiben vom 2. Februar 2018 übersandte die Fraktion DIE LINKE einen Änderungsantrag zu § 9 Abs. 2 zur Beibehaltung der Evaluierungsklausel, der als Vorlage 3 verteilt wurde.
Die kommunalen Spitzenverbände übergaben dem Verkehrsausschuss mit Schreiben vom 14. Februar 2018 eine Stellungnahme, Vorlage 4.
In der Sitzung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr am 15. Februar 2018 haben die Vertreter des Städte- und Gemeindebundes, des Landkreistages, des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen und des Verbandes Mitteldeutscher Omnibusunternehmen ihre Redebeiträge vorgetragen.
In derselben Sitzung hat der Verkehrsausschuss den Gesetzentwurf beraten. Er verständigte sich darauf, die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes in der Vorlage 2 zur Beratungsgrundlage zu erheben.
Der Vertreter des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes erläuterte die in der Synopse zur Überschrift und zum § 2 enthaltenen Anmerkungen.
Aufgrund eines Formulierungsvorschlages des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu § 9 Abs. 2 in der Vorlage 5 wurde der Änderungsantrag in der Vorlage 3 von den Einbringern zurückgezogen.
Bei 5 : 7 : 0 Stimmen lehnte der Verkehrsausschuss den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/2222 ab.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr beschloss mit 7 : 0 : 5 Stimmen, den § 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung in Drs. 7/2157 zu übernehmen.
Die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst zu § 2 vorgeschlagene Änderung zum rückwirkenden Inkrafttreten des Gesetzentwurfes wurde mit 9 : 0 : 3 Stimmen übernommen.
Der Verkehrsausschuss stimmte der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfohlenen Änderung der Überschrift in „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über einen öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt“ mit 7 : 0 : 5 Stimmen zu.
Im Ergebnis der Beratungen erarbeitete der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr am 15. Februar 2018 eine vorläufige Beschlussempfehlung für den mitberatenden Ausschuss für Finanzen, die mit 7 : 0 : 5 Stimmen beschlossen und als Vorlage 6 verteilt wurde.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat sich in der 33. Sitzung am 31. März 2018 mit dem Gesetzentwurf und mit der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst und eine Beschlussempfehlung an den Verkehrsausschuss - vorliegend in der Vorlage 7 - erarbeitet. Darin empfahl er die Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung.
In der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfes im Verkehrsausschuss am 22. März 2018 diente die vorläufige Beschlussempfehlung, Vorlage 6, als Beratungsgrundlage. Außerdem lag die zuvor erwähnte Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Finanzen vor. Änderungsanträge gab es nicht.
Die Vorlage 5 wurde erneut zur Abstimmung gestellt und bei 5 : 6 : 0 Stimmen abgelehnt.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr beschloss § 1 mit 6 : 2 : 3 Stimmen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung in Drs. 7/2157.
Zu § 2 des Gesetzentwurfs übernahm der Verkehrsausschuss die Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes und beschloss diese ebenfalls mit 6 : 2 : 3 Stimmen.
Der geänderten Überschrift stimmte der Ausschuss mit 6 : 0 : 5 Stimmen zu.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verabschiedete mit 6 : 2 : 3 Stimmen die Ihnen als Drs. 7/2658 vorliegende Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.