Diese Energiewende, meine Damen und Herren, hat eine große Herausforderung: Die Energiebereitstellung muss möglichst klimaneutral, möglichst treibhausneutral erfolgen.
Ich habe großes Vertrauen in die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft. In dem neuen Klima- und Energiekonzept der Landesregierung muss ein Schlüsselsatz zu dem Thema stehen: Wir gestalten die Energiewende in Sachsen-Anhalt technologieoffen. Das ist der einzige Weg, wie wir die gesamte Innovationsbreite, die gesamte Innovationskraft der deutschen Wirtschaft tatsächlich zum Tragen bringen und wie wir es schaffen, die einzelnen Problembereiche, die wir in den verschiedenen Sektoren haben, tatsächlich passgenau zu bearbeiten.
Es gibt - so viel Lektüre sei empfohlen - eine Studie mit dem Titel „Status und Perspektiven flüssiger Energieträger in der Energiewende“. Diese ist vom Deutschen Biomasseforschungszentrum, von der Prognos AG und vom Fraunhofer-Institut. Das sind keine Institutionen, die irgendwelcher Umtriebe verdächtig sind. Sie erweitern das, was wir an Energieträgern haben, noch durch Power-toGas und Power-to-Liquids. Das ist heute überhaupt noch nicht erwähnt worden. Wenn das Technologien sind, die wir tatsächlich ausgereift
hinbekommen, schaffen wir es möglicherweise, durch das Einspeisen erneuerbarer Energien hinterher Bioflüssigkraftstoffe herauszubekom
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Grube für die Ausführungen. - Für die AfD-Fraktion spricht der Abg. Herr Büttner. Herr Büttner, Sie haben das Wort.
Danke, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte mir eigentlich etwas aufgeschrieben, aber ich muss vorher noch auf einige Dinge, die ich hier gehört habe, eingehen.
Man merkt deutlich, dass einige Mitglieder des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bei der Ausschussreise nach Estland leider gefehlt haben. Denn sonst hätten Sie hier heute nicht die einen oder anderen Dinge behauptet, die man so einfach nicht stehen lassen kann.
Aber bevor ich damit starte, möchte ich auf eine Aussage eingehen, die mich schon fast geschockt hat. Es hieß, Deutschland hätte keine Autoindustrie. Da muss ich doch fragen: Wo arbeiten dann die 120 000 Leute, die in Wolfsburg beschäftigt sind, wenn nicht bei der Autoindustrie, meine Damen und Herren?
Das würde mich doch wirklich einmal interessieren. Aber vielleicht kann uns Herr Henke diesbezüglich erleuchten.
Des Weiteren ist die Vorstellung der LINKEN, den kompletten Verkehr auf die Schiene oder auf öffentliche Verkehrsmittel umzuleiten, einfach Käse. Denn in Estland hat man gesehen, dass dort ein kostenfreier ÖPNV vorherrscht, der aber nur um
6 % stärker ausgelastet wird, seitdem der ÖPNV dort kostenfrei ist. Das heißt, die Menschen nehmen das trotzdem nicht an. Die Hauptstadt Tallinn ist nach wie vor voll mit Autos. Dasselbe gilt für die Elektromobilität.
Dazu kann ich Ihnen sagen: In Estland gibt es dafür eine Förderung in Höhe von 20 000 €. Maximal 50 % des Neuanschaffungswertes eines E-Autos werden gefördert, wenn man sich eines zulegt. Trotzdem habe ich dort in einer Woche nur eine Handvoll E-Autos gesehen. Es wird trotzdem nicht angenommen. Das ist auch ganz logisch; denn die Menschen nehmen etwas an, wenn es wirklich besser ist. Wenn es nicht wirklich besser ist, dann setzt es sich auch nicht durch. Das war in der Geschichte schon immer so und das wir auch weiterhin so bleiben.
Nun möchte ich einmal darauf zu sprechen kommen, was unser Antrag eigentlich beinhaltet, nämlich die Förderung von Wasserstoff bzw. von Wasserstofftechnologie.
Ich erzähle Ihnen einmal eine kleine Geschichte. Ich war im letzten Jahr mit Willi Mittelstädt beim Verband kommunaler Unternehmen. Dort waren mehrere Aussteller, unter anderen die Autoindustrie sowie ein Experte für Energie- und Speichertechnik. Die beiden Experten fragte ich: Ist E-Mobilität - sie haben dort auch ein E-Auto ausgestellt - die Zukunft? - Darauf sagten mir beide unabhängig voneinander: Nein, das ist eine Übergangslösung, um die Politik zu befriedigen. - Das hat man mir dort so gesagt.
Dann sagte ich: Worin liegt denn dann die Zukunft? - Darauf sagten mir beide unabhängig voneinander: Die Wasserstofftechnologie und der Wasserstoffantrieb werden die Zukunft sein. Darum erwarten wir auch von der Politik, dass sie dort fördernd eingreift. - Danke.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich habe wahrgenommen, dass der Antrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Landesentwicklung
und Verkehr überwiesen werden soll. Da es keine weiteren Wünsche gibt, stimmen wir jetzt darüber ab.
Wer der Überweisung in die genannten Ausschüsse zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Stimmenthaltungen? - Gibt es nicht. Damit ist dieser Antrag überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 26 ist erledigt.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem hier vorliegenden Antrag wollen wir die Änderung der Kommunalwahlordnung und des Kommunalwahlgesetzes vornehmen. Ziel ist es erstens, dem Grundanliegen der Datenschutzgrundverordnung Rechnung zu tragen, und zweitens, die personenbezogenen Daten von Wahlberechtigten und Bewerbern vor unkontrolliertem Zugriff und Missbrauch zu schützen und somit einen Beitrag zum vorbeugenden Opferschutz zu leisten.
Die zu ändernden Regelungen im Kommunalwahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung sehen wir kritisch, weil diese unserer Ansicht nach aktuell nicht mit der Datenschutzgrundverordnung vereinbar sind.
Nach Artikel 17 der Datenschutzgrundverordnung haben die Betroffenen das Recht, die Löschung ihrer Daten zu verlangen, wenn dem nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse entgegensteht, welches nicht pauschal bejaht werden kann, sondern in jedem Fall zu begründen ist.
Worin soll aber das überwiegende öffentliche Interesse etwa an meiner vollständigen Adresse oder an meinem Beruf bestehen? Wohlgemerkt, es geht hierbei nicht um das Verstecken vor dem Wähler oder um die Verschleierung der Identität der Kandidaten; wir fordern nicht eine Wahl von anonymen Kandidaten. Für die Wahlentscheidung eines Bürgers ist meine Adresse aber mehr als
unerheblich; sie interessiert höchstens Leute, die diese Adresse irgendwie missbrauchen wollen, sei es kommerziell oder kriminell.
Wir gehen davon aus, dass die betreffenden Regelungen die Datenschutzgrundverordnung durch die Bekanntgabe und die Offenlegung von personenbezogenen Daten unterlaufen. Das passt nicht in das Bild einer sich wandelnden, allgemein restriktiveren Handhabung des Datenschutzes.
Jedenfalls sind die jetzigen Regelungen im Kommunalwahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung im Lichte der Datenschutzgrundverordnung kritischer zu betrachten.
Der restriktiven Regelung für Private steht eine laxe Handhabung der Behörden, in diesem Fall der Kommunen, gegenüber. Es besteht ein Missverhältnis in Bezug auf ein modernes Datenschutzrecht. Deswegen setzen wir uns für die Änderung der beiden Regelungen ein.
Wir halten es für ein Gebot der Stunde sicherzustellen, dass im Rahmen der Kommunalwahlen nicht jeder auf die personenbezogenen Daten zugreifen kann oder diese vielleicht noch durch Veröffentlichung frei Haus geliefert bekommt.