Ein Einwanderungsgesetz von oben, wie man den UN-Migrationspakt auch verstehen könnte, ist grundsätzlich abzulehnen. Hierbei stehen nicht souveräne nationale Interessen im Vordergrund, sondern beispielsweise die Interessen sogenannter Multi-Akteur-Partnerschaften. Dabei machen Lobbyisten, NGOs, Institutionen, Interessenträger und zum Teil auch Medien harte Politik am Souverän, dem stimmberechtigten Bürger, vorbei. Das lehnen wir ab.
Der aufmerksame Zuhörer wird mitbekommen haben, dass ich am Anfang meines Vortrags von Vertrag sprach, und nicht von Pakt. Lassen Sie mich das bitte kurz erklären: Der in deutscher Sprache vorliegende Wortlaut des Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration entstammt einer Übersetzung der Vereinten Nationen. Nehmen wir einmal ein Wörterbuch zur Hand und schauen nach einer alternativen Übersetzung für den offiziellen Titel, dann erscheint das ganze Thema in einem anderen Licht.
„Compact“ kann nämlich auch als Vertrag, „safe“ als zuverlässig, „orderly“ als geregelt oder methodisch und „regular“ als ständig, gleichmäßig oder fortlaufend übersetzt werden. Übersetzen wir Migration zudem noch als Auswanderung, hätten wir folgende Überschrift: weltweiter Vertrag für zulässige, geregelte, methodische, ständige, gleichmäßige und fortlaufende Auswanderung. - Das sagt eine ganze Menge.
So verwundert es dann auch nicht, dass der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einer Kurzinformation den Migrationspakt auf die Resettlement-Programme des UNHCR zurückführt. Zum Verständnis noch eine Übersetzung: „Resettlement“ heißt zu deutsch Umsiedlung.
Es geht bei diesem Vertrag - gut, bleiben wir bei der Bezeichnung Migrationspakt - somit eben nicht nur um bessere Bedingungen für Wanderer, sondern auch knallhart um die Interessen der Industriestaaten der Nordhalbkugel. Es geht hierbei auch um Umsiedlung von Menschen aus Ländern der Dritten Welt in unsere Gefilde aus harten wirtschaftlichen und nicht ausschließlich humanisti
Sehr geehrte Damen und Herren von der CDUFraktion! Auf dem Parteitag Ihrer Landespartei am vergangenen Wochenende haben Sie sich gegen den sogenannten Migrationspakt ausgesprochen. Das ist ein Signal, das wir durchaus positiv bewerten. Ich gehe davon aus, dass Sie, liebe CDUKollegen, sich auch mit den Ausarbeitungen des Herrn Michael Geistlinger, Professor für Staats- und Völkerrecht an der Universität Salzburg, beschäftigt haben. Diese führten die österreichische Regierung schlussendlich zu der Überzeugung, dem Migrationspakt nicht zuzustimmen. Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz sagte dazu - ich zitiere -: „Wichtig ist und bleibt für uns, dass Österreich weiterhin seine Gesetze eigenständig gestaltet.“
Herrn Prof. Geistlingers Einschätzung zu dem Pakt erlaube ich mir an dieser Stelle kurz zu zitieren:
„Im Einzelnen lassen sich in einer ausführlichen Studie zum Globalen Migrationspakt eine Fülle von Nachweisen erbringen, dass der Globale Pakt folgende Zielsetzungen verfolgt und damit den Boden des geltenden Völkerrechts deutlich verlässt:
lichen Menschenrechtsschutzes im Wege von Soft Law durch Verknüpfung allgemeiner menschenrechtlicher Ver
Diese sieben Punkte führten Herrn Geistlinger zu der abschließenden Beurteilung, dass der Pakt in erster Priorität abzulehnen ist.
in Rede stehenden Thema verfolgt. Ich spreche das an, um bereits im Vorfeld meinen Standpunkt klarzumachen, dass wir hier keine Polemik brauchen.
- Ja, Herr Striegel, so ist es. - Ich hoffe sehr, dass die folgenden Debattenbeiträge dieses wichtige Thema mit der nötigen Sachlichkeit behandelt und eben nicht so, wie es vor einigen Tagen im Deutschen Bundestag der Fall war.
Zumindest die Fraktion der LINKEN schaffte es, im Bundestag keinen allzu niveaulosen Beitrag zu liefern. Sie sprach im Bundestag das an, was ich eingangs ebenfalls sagte, nämlich dass der Migrationspakt auch als Abwanderungswerbung zugunsten des Westens gesehen werden kann, und verwies auf den sogenannten Braindrain, also die geistige Enteignung des Südens zugunsten des Nordens. Es soll Menschen geben, die nennen so etwas Nützlichkeitsrassismus. Ganz ehrlich:
Abschließend möchte ich auf einen Punkt eingehen, welcher an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben darf. In dem in Rede stehenden Pakt wird in dem Abschnitt „Unsere Vision und Leitprinzipien“ ein verbindliches Narrativ festgelegt, welches Migration als einseitig positiv darstellt. Ich zitiere:
„Migration war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte, und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt und dass diese positiven Auswirkungen durch eine besser gesteuerte Migrationspolitik optimiert werden können.“
Das war, wie gesagt, ein Zitat; das stammt nicht von mir. Das kann schon deshalb nicht von mir stammen, weil hier einseitig und ausblendend argumentiert wird.
Kulturelle Unterschiede und religiöse Schwierigkeiten bei der Integration werden völlig ausgeblendet. Dinge wie massive ethnische, religiöse und soziale Verwerfungen, welche durch die Migration ausgelöst werden, finden an keiner Stelle Erwähnung. Wanderungsbewegungen werden als natürliches Ereignis dargestellt. Dass es geradezu heutzutage aber immer wieder menschengemachte Auslöser gibt, Anreize zur Aus- bzw. Einwanderung, wird verschwiegen. Ferner wird ausgeschlossen, dass es Staaten und Völker gibt, welche an ihrer bewährten ethnischen und kulturellen Verfasstheit festhalten und sich eben nicht in ein multikulturelles Siedlungsgebiet verwandeln lassen wollen.
Noch im Jahr 1997 formulierte die UN-Menschenrechtskommission in ihrer Erklärung über Bevölkerungstransfers und die Sesshaftmachung von Siedlern ein entschieden anderes Leitbild. Ich erlaube mir, Artikel 6 zu zitieren:
„Jedwede Praxis oder Politik, die das Ziel oder den Effekt hat, die demografische Zusammensetzung einer Region, in der eine nationale, ethnische, sprachliche oder andere Minderheit oder eine autochthone Bevölkerung ansässig ist, zu ändern, sei es durch Vertreibung, Umsiedlung und/oder durch die Sesshaftmachung von Siedlern oder eine Kombination davon, ist rechtswidrig.“
Meine Damen und Herren! Der hier in Rede stehende Pakt der UN steht im fundamentalen Widerspruch zu den UN-Festlegungen von 1997. Sollte der Migrationspakt im Dezember in Marrakesch durch die Bundesregierung unterzeichnet werden, muss sich die Bundesregierung unter anderem den Vorwurf gefallen lassen, die seitens der US-Menschenrechtskommission aufgestellten Normen gebrochen zu haben.
Ich komme zum Schluss, jedoch nicht ohne nochmals festzustellen: Ja, wir benötigen ein sachorientiertes und konstruktives Einwanderungsgesetz, jedoch braucht es dafür keinen einseitigen UN-Migrationspakt.
Die Liste der Nichtunterzeichner ist lang und sie wird immer länger. Ich hoffe - und ich werbe dabei um Zustimmung zu unserem vorliegenden Antrag -, dass auch die bundesdeutsche Regierung noch zur Vernunft kommt bzw. zur Vernunft getrieben wird und den Pakt in Marrakesch nicht unterzeichnet. - Ich danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abg. Kirchner. Ich sehe keine Fragen. - Bevor wir in die Fünfminutendebatte einsteigen, hat für die Landesregierung der Minister Stahlknecht das Wort.
(Minister Holger Stahlknecht: Frau Präsi- dentin! Der Ministerpräsident und ich haben gestern alles dazu gesagt! - Zustimmung - Zurufe)
- Okay, ich nehme auf, dass seitens der Landesregierung Verzicht erklärt worden ist. - Wir steigen nunmehr in die Fünfminutendebatte ein. Für die SPD-Fraktion spricht - -
- Nein, Herr Raue, dazu gibt es keine Fragen. Das ist eine Feststellung, etwas anderes nicht. Sie können sich gern nachher - -
(Alexander Raue, AfD: Es kann nicht sein, dass sich die Regierung der Debatte ent- zieht! Das habe ich gestern schon vorher- gesehen! - Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE - Unruhe bei der AfD)