Protokoll der Sitzung vom 18.12.2018

Der Finanzausschuss befasste sich an zwölf Sitzungstagen mit dem Gesetzentwurf und den Einzelplänen. Bevor die Einzelpläne im federführenden Ausschuss beraten wurden, haben sich die Fachausschüsse mit ihren Einzelplänen befasst und dem Finanzausschuss jeweils eine Beschlussempfehlung zugeleitet.

Die zuständigen Fachministerien nahmen jeweils an den Sitzungen des Ausschusses für Finanzen teil und informierten zu Beginn einer Beratung über wesentliche Inhalte ihrer Einzelpläne. Anschließend standen sie dem Ausschuss für Fragen zur Verfügung. Fragen, die unbeantwortet blieben, beantworteten die Ministerinnen und Minister schriftlich. Auch die von den Abgeordneten gewünschten Unterlagen wurden bis zur Bereinigungssitzung vorgelegt.

Einige Eckpunkte aus den Beratungen möchte ich nun kurz erwähnen.

Die Beratung zum Einzelplan 01 - Landtag - fand in der 41. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 22. Oktober 2018 statt. Zum Kapitel 01 01 - Landtag von Sachsen-Anhalt - lag dem Ausschuss ein Schreiben der Präsidentin des Landtages mit mehreren Änderungsvorschlägen vor. Diese bezogen sich unter anderem auf eine Erhöhung der Ansätze für die Finanzierung von Beratern sowie die Anschaffung und Betreuung von Technik. Letztlich konnten für diese Änderungswünsche Deckungsquellen gefunden werden, sodass die Änderungen in der Bereinigungssitzung in leicht veränderter Fassung beschlossen werden konnten.

Der Einzelplan 02 - Staatskanzlei und Ministerium für Kultur - Staatskanzlei - wurde ebenfalls in der 41. Sitzung am 22. Oktober 2018 im Finanzausschuss beraten. Im Einzelplan 02 haben sich im Vergleich zum Haushaltsplan 2017/2018 kaum Veränderungen ergeben. Auf der Ausgabenseite ist gegenüber dem Ansatz 2018 ein Mehrbedarf in Höhe von insgesamt 160 000 € zu verzeichnen. Dies ist auf Änderungen bei einzelnen Ansätzen

und im Wesentlichen auf Preissteigerungen zurückzuführen.

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien leitete dem Finanzausschuss seine Beschlussempfehlung zu, in der er eine Annahme des Einzelplanes 02 in unveränderter Fassung empfahl. Dem folgte der Finanzausschuss. Allerdings kamen noch zwei Änderungsanträge der regierungstragenden Fraktionen hinzu, die in der Bereinigungssitzung beschlossen wurden.

Die Beratung zum Einzelplan 03 - Ministerium für Inneres und Sport - fand in der 45. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 14. November 2018 statt. Die Ausgabeansätze im Einzelplan 03 wurden drastisch erhöht. Das ist nicht zuletzt auf die Erhöhung der Personalkosten sowie der Kosten für Bekleidung, Unterbringung und laufende Sachausgaben im Bereich der Polizei zurückzuführen. Auch für den Landesfeuerwehrverband, die Kommunen und den Landessportbund - um nur einige zu nennen - sind erhöhte Ansätze vorgesehen.

Der Ausschuss für Finanzen schloss sich der Beschlussempfehlung des Fachausschusses an. Im Verlauf der Bereinigungssitzung beschloss der Ausschuss für Finanzen weitere Änderungsanträge der regierungstragenden Fraktionen.

Der Einzelplan 04 - Ministerium der Finanzen - stand in der 41. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 22. Oktober 2018 zur Beratung. Bei dem Einzelplan 04 handelt es sich um einen typischen Verwaltungshaushalt, der maßgeblich durch Personalkosten und Sachausgaben für den Dienstbetrieb geprägt ist.

Zur Beratung lag ein Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen vor, der eine Stellenhebung vorsah. Diese wurde beschlossen.

Der Einzelplan 05 - Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration - wurde in der 46. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 16. November 2018 beraten. Dieser Einzelplan ist durch einen hohen Anteil von Rechtsverpflichtungen geprägt. 96 % der Ausgaben sind durch bundes- oder landesgesetzliche Regelungen bestimmt. Für freiwillige Leistungen stehen im Haushaltsjahr 2019 insgesamt Mittel in Höhe von 24,6 Millionen € zur Verfügung. Darin sind institutionelle Förderungen mit einem Volumen von 4,8 Millionen € enthalten. In den Einzelplan wurden Mittel eingestellt, um notwendige Tarifanpassungen vorzunehmen.

Zur Beratung lag dem Ausschuss die Beschussempfehlung des Fachausschusses vor, die vom Ausschuss für Finanzen beschlossen wurde. Außerdem lag ein Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen vor, dem mehrheitlich

zugestimmt wurde. Weitere Änderungsanträge, die in der Bereinigungssitzung vorlagen und sich vorwiegend auf die Erhöhung notwendiger Personalausgaben sowie Planstellen bezogen, fanden ebenfalls die erforderliche Mehrheit.

Der Einzelplan 06 - Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung - Wissenschaft und Forschung - wurde in der 43. Sitzung des Finanzausschusses am 9. November 2018 beraten. Im Einzelplan 06 geht es um die Hochschulpaktmittel sowie um Zuschüsse für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, für Studentenwerke und für die Beschaffung von Großgeräten. Es bestehen in erheblichem Umfang Rechtsverpflichtungen gegenüber den Hochschulen und den medizinischen Fakultäten, die durch Zielvereinbarungen an den Einzelplan 06 gebunden sind.

Der Ausschuss für Finanzen folge im Ergebnis seiner Beratung der Beschlussempfehlung des Fachausschusses. Ein Entschließungsantrag, der ebenfalls Gegenstand der Beschlussempfehlung des Fachausschusses war und sich auf die Ausfinanzierung des Instituts für Rechtsmedizin bezieht, wurde ebenfalls beschlossen. Die von der Fraktion der AfD mündlich eingebrachten Änderungsvorschläge fanden nicht die erforderliche Mehrheit.

In der Bereinigungssitzung folgte der Ausschuss für Finanzen weiteren Änderungsvorschlägen der Koalitionsfraktionen.

Der Einzelplan 07 - Ministerium für Bildung - wurde in der 47. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 19. November 2018 beraten. Der Einzelplan 07 ist vor allen Dingen durch einen hohen Personalkostenanteil geprägt. Die hohen Personalkosten sind vor allem dem Umstand geschuldet, dass die Beschlusslage des Landtags vorfristig umgesetzt wurde, was dazu geführt hat, dass das Vollzeitäquivalentziel für den allgemeinbildenden Schulbereich von 14 500 und für pädagogische Mitarbeiter von 1 800 vorgezogen wurde.

Dem Ausschuss lag die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur vor, der sich der Ausschuss für Finanzen anschloss.

Der Einzelplan 08 - Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung - Wirtschaft - wurde in der 43. Sitzung am 9. November 2018 beraten.

Der Einzelplan 08 hat ein Ausgabenvolumen von 195 Millionen € bei einem Zuschussbedarf von 127,3 Millionen €. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung sieht weitere Kürzungen für den Einzelplan 08 vor, die allerdings eher marginal sind. Der geänderte Einzelplan 08 wurde schließlich im Ergebnis der Beratungen im Finanzausschuss beschlossen.

Der Einzelplan 09 - Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie - Bereich Landwirtschaft - wurde in der 48. Sitzung am 21. November 2018 beraten.

Der Einzelplan für den Bereich der Landwirtschaft war in der Beratung eher anspruchsvoll. Für alle rechtlichen Verpflichtungen sind Finanzierungen realisiert worden. Die Beschlussempfehlung des Fachausschusses lag dem Finanzausschuss zur Beratung vor. Der Fachausschuss empfahl verschiedene Ansatzerhöhungen, denen sich der Finanzausschuss anschloss. Im Ergebnis der Bereinigungssitzung beschloss der Ausschuss für Finanzen weitere Änderungsvorschläge der Koalitionsfraktionen.

Der Einzelplan 11 - Ministerium für Justiz und Gleichstellung - wurde in der 44. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 12. November 2018 beraten. Der Einzelplan 11 ist durch relativ umfangreiche Veränderungen im Personalbereich gekennzeichnet. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Personalabbaupfad der vorherigen Jahre verlassen und für die Jahre 2019/2020 nun die mathematisch-analytische Personalbedarfsberechnung, die für alle Bundesländer gleichermaßen gilt, zugrunde gelegt wurde.

Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung empfahl in seiner Beschlussempfehlung verschiedene Änderungen, denen sich der Finanzausschuss anschloss.

Der Einzelplan 13 - Allgemeine Finanzverwaltung - wurde in der 50. Sitzung am 28. November 2018 beraten. In Einzelplan 13 sind keine Mittel für Fachaufgaben veranschlagt, sondern die Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der allgemeinen Finanzverwaltung und für einige einzelplanübergreifende Angelegenheiten.

Dem Ausschuss für Finanzen lagen zu seiner Beratung die Beschlussempfehlungen aller mitberatenden Ausschüsse vor, die jedoch keine Änderungsempfehlungen beinhalteten.

Bei den Steuereinnahmen ergaben sich Änderungen. Die einzelnen Änderungen sind in der Tabelle auf Seite 81 der Beschlussempfehlung dargestellt, wo Sie sie finden können.

Der Ausschuss für Finanzen stimmte im Verlauf seiner Beratungen weiteren Änderungsempfehlungen der Koalitionsfraktionen zu.

Der Ausschuss für Finanzen führte seine Beratung zum Einzelplan 14 - Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - in der 47. Sitzung am 19. November 2018 durch. In Einzelplan 14 werden, wie in den Vorjahren, zwei Drittel des Ausgabevolumens fremdfinanziert.

Der Ausschuss für Finanzen folgte im Verlauf seiner Beratung der Beschussempfehlung des

Fachausschusses und beschloss weitere Änderungen, die von den regierungstagenden Fraktionen beantragt wurden. Der Einzelplan 14 wurde schließlich in geänderter Fassung beschlossen.

Der Einzelplan 15 - Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie - Bereich Umwelt und Energie - wurde in der 50. Sitzung am 28. November 2018 beraten. Zur Beratung lag auch hierzu die Beschlussempfehlung des Fachausschusses vor. Da aber innerhalb der Koalitionsfraktionen noch Gesprächsbedarf zum Umgang mit dem Stellenplan bestand, wurde der gesamte Stellenplan des Einzelplans 15 als strittig zurückgestellt und war daher nicht Bestandteil der Abstimmung, sodass auch die Gesamtabstimmung über den Einzelplan 15 auf die Bereinigungssitzung verschoben wurde. Unabhängig davon fand die Beratung zum Einzelplan 15 statt.

Den Änderungsempfehlungen des Fachausschusses folgte der Finanzausschuss. Zur Bereinigungssitzung legten die regierungstragenden Fraktionen einen umfangreichen Änderungsantrag vor, dem im Ergebnis der Beratung zugestimmt wurde. Einzelplan 15 wurde im Ergebnis der Bereinigungssitzung in geänderter Fassung angenommen.

Der Einzelplan 16 - Landesrechnungshof - wurde in der 40. Sitzung am 17. Oktober 2018 beraten. Nach einer kurzen Aussprache wurde er in unveränderter Fassung beschlossen.

Der Einzelplan 17 - Staatskanzlei und Ministerium für Kultur - Ministerium für Kultur - wurde in der 49. Sitzung des Finanzausschusses am 26. November 2018 beraten. In Einzelplan 17 sind Gesamtausgaben von rund 129 Millionen € vorgesehen.

Dem Ausschuss für Finanzen lagen zu seinen Sitzungen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur sowie Änderungsanträge der regierungstragenden Fraktionen vor. Die Abstimmung über alle Änderungsbefehle wurde auf die Bereinigungssitzung verschoben.

Im Verlauf der Bereinigungssitzung wurde der Beschlussempfehlung und den Änderungsanträgen zugestimmt. Im Ergebnis der Beratungen beschloss der Finanzausschuss den Einzelplan 17 in geänderter Fassung.

Einzelplan 18 - Landesbeauftragter für den Datenschutz - war unproblematisch. Er wurde in der 40. Sitzung am 17. Oktober 2018 unverändert beschlossen.

Der Einzelplan 19 - Informations- und Kommunikationstechnologie - wurde in der 50. Sitzung am 28. November 2018 beraten. Der IKT-Haushalt ist ein Querschnitthaushalt, der dazu beiträgt, die Aufgaben und Ziele der Landesregierung in die

sem Bereich zu realisieren, wobei natürlich auch der Koalitionsvertrag umgesetzt werden sollte.

Alle mitberatenden Ausschüsse haben über die sie betreffenden Kapitel beraten und dem Finanzausschuss entsprechende Beschlussempfehlungen zugeleitet. Sie haben dem Einzelplan in Gänze bzw. den einzelnen Kapiteln unverändert zugestimmt.

Diverse Änderungsanträge der regierungstragenden Fraktionen, die in der Sitzung am 28. November 2018 vorlagen, aber auch die Änderungsanträge, die zur Bereinigungssitzung vorgelegt wurden, wurden beschlossen.

Der Einzelplan 20 - Hochbau - wurde in der 49. Sitzung am 26. November 2018 beraten. In Einzelplan 20 sind ressortübergreifend alle finanziellen und personellen Ressourcen des Hochbaus und des Liegenschaftsmanagements abgebildet.

In Einzelplan 20 sind für das Haushaltsjahr 2019 insgesamt Einnahmen in Höhe von 65,6 Millionen € und Ausgaben in Höhe von rund 139,7 Millionen € veranschlagt worden. Die investiven Baumaßnahmen in Hauptgruppe 7 betragen allein 92,4 Millionen €. Verpflichtungsermächtigungen

sind im vorliegenden Haushaltsplanentwurf in Höhe von insgesamt rund 255,7 Millionen € vorgesehen.

Im Verlauf der Beratung folgte der Ausschuss für Finanzen dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Bei der Gesamtabstimmung nahm der Finanzausschuss den Einzelplan 20 dann in veränderter Fassung an.

Über die Einzelpläne für die Sondervermögen wurden in der 51. Sitzung des Finanzausschusses am 29. November 2018 beraten. Der Empfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, eine Änderung in Einzelplan 51 - Sondervermögen „Grundstock des Landes Sachsen-Anhalt“ - vorzunehmen, folgte der Finanzausschuss. Die Einzelpläne 50, 52 und 54, jeweils Sondervermögen betreffend, blieben unverändert.

Die von der Faktion DIE LINKE zur Bereinigungssitzung vorgelegten zahlreichen Änderungsanträge bezogen sich auf die Einzelpläne 03, 05, 06, 07, 08, 09, 13, 14, 15, und 19. Sie fanden nicht die erforderliche Mehrheit; vielleicht mit einer Ausnahme, die man erwähnen sollte: Beim Hebammenfonds in Einzelplan 05 gab es eine faktische Antragsübernahme durch die Koalitionsfraktionen.

Die Fraktion der AfD kündigte im Verlauf der Beratungen umfangreiche Änderungsanträge zur heutigen Sitzung des Landtages an.

Über den Entwurf des Haushaltsgesetzes für das Haushaltsjahr 2019 wurde ebenfalls in der 51. Sitzung beraten. Zur Beratung lagen eine Synopse