Wenn an der Universität keine Ideen mehr ausprobiert und nicht ohne Angst auch ins Unreine frei geäußert werden können, werden auch keine Innovationen zu erwarten sein.
Wir wollen, dass sich die Freigeister an der Universität tummeln, dass eine inspirierende Atmosphäre herrscht und keine Sprechverbote die geistige Auseinandersetzung einengen.
Da die Studentenschaft für die aktuelle Situation zum großen Teil mitverantwortlich ist, muss ihr Einfluss zurückgedrängt werden. Es gibt keinen Grund, weshalb Studenten Zwangsmitglieder der Studentenschaft sein sollten. In Sachsen-Anhalt können Studenten zwar austreten, aber nur nach dem ersten Semester. Wir haben also de facto eine Zwangsmitgliedschaft für ein Semester. Das linksliberale Establishment will eben seinen studentischen Fußtruppen etwas unter die Arme greifen. Einen vernünftigen Grund gibt es dafür nicht.
Wer in einem Betrieb neu eingestellt wird, ist ja auch nicht erst einmal sechs Monate lang Mitglied der Gewerkschaft und kann dann austreten.
(Swen Knöchel, DIE LINKE: Aber in Ihrer Volksgemeinschaft sollen sie es sein! - Hei- terkeit bei der LINKEN und bei den GRÜ- NEN)
Studenten, die besonderes Interesse am studentischen Leben haben, die ihre Interessen aktiv vertreten und dafür Zeit opfern wollen, können gern Mitglied der Studentenschaft werden. Aber niemand wird dazu gedrängt. Die Mitgliedschaft muss eine explizite Beitrittserklärung voraussetzen und der Austritt muss jederzeit möglich sein.
Ferner sind bestehende Strukturen der studentischen Traditionspflege stärker in die Studentenschaft zu integrieren. Dass die traditionsreichen Studentenverbindungen fast vollständig aus dem Campusleben verschwunden sind, hängt auch mit der politischen Instrumentalisierung der Studentenschaft zusammen.
Fazit: Schluss mit der Vergötzung eines politischen Engagements an der Universität, das nichts anderes ist als eine Form der linken Dauerhysterie. Es ist nicht Aufgabe von Studentenschaften, Vorträge AfD-naher Gruppen zu sprengen und zu Demonstrationen gegen AfD-Parteitage aufzurufen.
Das Klima linker Gesinnungsdiktatur schadet der freien Entfaltung des Geisteslebens. Es schadet der deutschen Universität. Es schadet Deutschland. Wir müssen die Universität aus dem Würgegriff eines linksliberalen Totalitarismus befreien. Studentenvertreter sollen ihr Mandat nicht mehr für politische Agitation missbrauchen.
Wir treten jetzt in die Debatte ein. Es ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Für die Landesregierung spricht zunächst Herr Minister Prof. Dr. Willingmann. Bitte, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist schon erstaunlich, was für ein bizarres Bild die AfD-Fraktion von Studenten und Hochschulen in Sachsen-Anhalt zeichnet.
Es beschleicht mich der Eindruck, dass irgendwo dahinter die Vorstellung steckt, dass diese akademischen Einrichtungen vor allen Dingen in Form eines Nürnberger Trichters zu funktionieren haben und auf jegliche Fortbildung in gesellschaftlichen, politischen, demokratischen, Kulturfragen verzichten mögen - ein Unding meines Erachtens.
Muss man wirklich betonen, dass wir in einem freien Land leben, das eben auch die akademische Freiheit einschließt? - Die bedeutet für Studierende: Wer sich auf sein Studium konzentrieren möchte, macht das. Und wer sich nebenher noch in seiner Hochschule oder anderweitig
Da mich das Gefühl beschleicht, Herr Tillschneider, dass Sie möglicherweise nicht allzu oft mit Studentinnen und Studenten zu tun haben, nehme ich mir einmal die Freiheit, auf ein paar Dinge hinzuweisen.
Studierende - wir können uns ein Bild davon machen - sind in aller Regel volljährig, mündig, Bürger. Sie dürfen wählen. Sie sind in der Lage, sich selbst eine Meinung zu bilden.
Ich bin mir darin sicher, dass sich die Studenten in Sachsen-Anhalt auch über Ihren heutigen Antrag eine Meinung bilden werden, wenngleich ich vermute, dass bei den meisten der Meinungsbildungsprozess recht schnell abgeschlossen sein dürfte.
Um es kurz zu machen: Die Landesregierung sieht keinerlei Anlass, den Charakter der Hochschulen als Selbstverwaltungskörperschaften - das ist die Begründung für all das, was Sie infrage stellen - infrage zu stellen. Eine solche Selbstverwaltungskörperschaft zeichnet sich dadurch aus, dass alle ihre Mitglieder auch mitentscheiden können - gewiss nicht in allen Fragen in gleichem Maße, beispielsweise in Fragen, die Lehre und Forschung betreffen, durchaus differenziert. Sie haben das Beispiel genannt.
Diese Idee der Selbstverwaltung der Hochschulen, der Studierenden, geht weit zurück. Das wissen Sie vermutlich.
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts entstanden allgemeine Studentenausschüsse, die sich 1919 - das hat überhaupt nichts mit 1968 zu tun - in der deutschen Studentenschaft zusammenschlossen. Den Studierenden, unter denen sich übrigens viele Kriegsteilnehmer befanden, ging es um die Teilhabe als aktive akademische Bürger in der Universität.
Was schließlich die verfassten Studentenschaften betrifft, entstanden sie zunächst 1920 durch Verordnung in Preußen. - So viel kurz zur Genese, worüber wir hier eigentlich sprechen.
sagt: Sie fordern die Abschaffung eines Zwanges, den es so gar nicht gibt. Wer in SachsenAnhalt zehn Semester lang studiert, kann nach einem Semester frei entscheiden, der Studierendenschaft anzugehören oder es nicht zu tun.
Sie fordern zweitens die Einschränkung der Aufgaben von Studierendenschaften und haben sich intensiv mit der Frage beschäftigt, warum sie ausgerechnet nicht mehr aktiv tolerant sein sollen. Ich habe mich gefragt, sollen sie jetzt aktiv intolerant sein, inaktiv tolerant und welche sonstigen Varianten sich daraus noch ergeben.
Dass man das Eintreten für die Menschenrechte - gewiss eigentlich eine Selbstverständlichkeit - programmatisch im Gesetz festlegt, das sollte uns nicht nervös machen, wenn man nicht überhaupt schon hinter allem, was irgendwie diese Aspekte berücksichtigt, Insubordination und Observanz befürchtet.
Ich wüsste auch nicht, warum studentische Interessen nur hochschulintern vertreten werden dürften. Es gibt veritable studentische Interessen, die hochschulintern gar nicht durchgesetzt werden können. Sie werden dann von den Wissenschaftsministerien der Länder und ihren Landtagen wesentlich mitbestimmt. Nehmen Sie die Höhe von BAföG-Sätzen. Darüber entscheidet nicht die Hochschule, sondern der Bund, und das nach einer Abwägung der studentischen gegenüber anderen gesellschaftlichen Interessen. Also kann eine Studierendenschaft ihre Interessen gar nicht anders als nach außen hin vertreten.
Mit einem allgemeinpolitischen Mandat hat all das übrigens nichts zu tun. Davon steht auch nichts im Hochschulgesetz, zumindest dann nicht, wenn man Verfassungstreue und staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstsein nicht schon als allgemeinpolitischen „Ausrutscher“ betrachtet.
Drittens sollen nach Ihren Vorstellungen die Studierenden aus Gremien wie dem Senat oder den Fachbereichsräten ausgeschlossen werden. Das wiederum wirft doch zunächst die rein logische Frage auf, wo und wem gegenüber denn die Studierenden die Interessen, die Sie ihnen ja auch zugestehen, eigentlich noch vertreten sollen.
Insgesamt glaube ich, dass Sie ganz einfach verkennen, welche Arbeit Studierendenvertreter, sei es in den Studierendenschaften, sei es in den Gremien, leisten und welche Bedeutung sie in ihnen haben.
Nach meiner Beobachtung kann ich Ihnen nur sagen, dass man schon einige Anstrengungen aufbieten muss, um heutige Studierende massenhaft gegen sich aufzubringen.
Ohne sehr viel Unsinn geht das gemeinhin nicht. In aller Regel handelt es sich bei den heutigen Studierenden um freundliche, hilfsbereite und wissbegierige junge Menschen, die den berechtigten Anspruch haben, die Welt von heute mitzugestalten.