Protokoll der Sitzung vom 28.02.2019

Darauf muss die Politik mit einem flexiblen und bürgerfreundlichen Waffenrecht reagieren. Die Politik hängt hinterher und ist gefordert, anstatt

mit immer weiterer Gängelei den Selbstschutz der Bürger gegen Übergriffe mit geringstmöglichem Selbstrisiko zu ermöglichen.

(Beifall bei der AfD)

Die bisher vom kleinen Waffenschein umfassten Waffen mit PTB-Zeichen erfüllen diese Anforderungen nur bedingt. Der kleine Waffenschein hat in den 15 Jahren seines Daseins - es gibt ihn schon so lange - nicht zu weniger Sicherheit geführt. Es kam zu keinen Straßenschlachten - ich übertreibe jetzt einmal - von bewaffneten und schießwütigen Bürgern mit diesem kleinen Waffenschein. Die Leute gehen damit sorgsam und verantwortungsvoll um. Das konnten wir in den letzten 15 Jahren erleben.

Es gibt keine Anzeichen dafür, dass dies mit der Erweiterung des kleinen Waffenscheins im Sinne unseres Antrages anders wäre. Ärger machen am laufenden Band doch immer nur Rechtsbrecher mit illegalen Waffen, die sich einen Dreck um die behördlichen Wege und Genehmigungsverfahren scheren; so wie jetzt erst wieder in München der Mörder, der mit einer illegalen Glock einen Kollegen auf der Baustelle und dann sich selbst erschoss. Das war eine illegale Waffe.

Deshalb: Herr Minister, auch Sie können hier keine Abhilfe schaffen - das wissen wir und ist uns bewusst -, aber Sie können dem Bundesgesetzgeber Denkanstöße geben, die bei einem modernen Waffenrecht darin münden, dass zu Recht Vertrauen in Verantwortlichkeiten der mündigen Bürger gesetzt wird.

Es wäre zum Beispiel ein Vorschlag, mit einem auf Sachsen-Anhalt beschränkten Versuch mit ausgewählten Besitzern kleiner Waffenscheine, so wie Sie es zum Beispiel im Führerscheinrecht bei unseren Jugendlichen positiv erwirkt haben, auch hierbei zu handeln und zu agieren, zum Beispiel als Pilotprojekt.

Ich bedanke mich für Ihr Zuhören und beantrage, dass wir uns mit diesem Antrag im Ausschuss für Inneres befassen, bitte also um Ausschussüberweisung.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe keine Fragen. Damit ist der einführende Beitrag beendet. Wir können jetzt in die Debatte einsteigen. Für die Landesregierung könnte der Innenminister sprechen. Aber er verzichtet. Wir haben hierzu eine Dreiminutendebatte vereinbart. Möchte die SPD-Fraktion sprechen? - Es gibt Redeverzicht. Für die Fraktion DIE LINKE könnte Frau Quade sprechen. - Auch hier Redeverzicht. Bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehe ich keine Reaktion. - Auch hier Rede

verzicht. Bei der CDU-Fraktion sehe ich auch Redeverzicht.

Dann kann Herr Lehmann das Schlusswort halten. Bitte, Herr Lehmann.

Ich finde es gut, dass es vonseiten der Fraktionen und auch vonseiten der Landesregierung keine weiteren Argumente gibt, sich sachlich und inhaltlich mit unserem Antrag zu befassen. Das macht mich aber auch nicht weiter betrübt, weil das wieder einmal bezeichnend ist für dieses große Blendwerk: Wir werden die AfD inhaltlich stellen und entzaubern. - Das haben wir jetzt wieder gesehen. Wir werden weiterhin am Waffenrecht dranbleiben. Ich bedanke mich für Ihre Disziplin, für Ihre übergreifende Disziplin. Es ist besser, wenn niemand etwas sagt, als wenn Blinde vom Licht sprechen. - Danke.

(Heiterkeit und Beifall bei der AfD)

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/3961. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. Das sind die Fraktion der AfD und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden. Wir haben den Tagesordnungspunkt 13 beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 14

Beratung

Maßnahmen zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/3962

Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/4015

Für die AfD-Fraktion ist der Einbringer der Abg. Herr Kohl. Bitte, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ob Vatikan oder Campingplatz: An jedem bewohnten Ort der Welt ist der sexuelle Missbrauch von Kindern möglich. Im Land Sachsen-Anhalt stehen aktuell die Fälle vom sogenannten Kindergärtner des Grauens im Salzlandkreis und des ehemaligen SPD-Stadtrates in Burg im Fokus der Öffentlichkeit.

Betrachten wir die Missbrauchszahlen im Land Sachsen-Anhalt, wird jedem klar, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Im Jahr 2017 wurden 466 Missbrauchsfälle mit 546 geschädigten Kindern erfasst. Hinzu kommen 182 Fälle des Besitzes kinderpornografischer Schriften. Dass die Dunkelziffer bzw. die tatsächlichen Opferzahlen um ein Vielfaches höher liegen, dürfte unstrittig sein. Wie Sie alle wissen, leiden die Opfer zumeist ein Leben lang körperlich und seelisch unter den Folgen des Missbrauchs.

Daher ist es Aufgabe der Gesetzgebungsorgane, die Voraussetzungen für einen besseren Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch zu schaffen. Diesbezüglich war die AfD bereits tätig. Wir haben uns für den Passentzug für pädophile Straftäter eingesetzt und den Punkt Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ im Sozialausschuss auf die Tagesordnung gesetzt, wo es schon mehrfach behandelt wurde. Als Reaktion darauf hat das Sozialministerium eine Werbekampagne gestartet, um potenzielle Kinderschänder auf das Hilfsangebot des Präventionsnetzwerkes aufmerksam zu machen. Das wird von uns ausdrücklich begrüßt.

Dennoch verbleibt ohne einen äußeren Impuls das Problem des sexuellen Kindesmissbrauchs unter der Wahrnehmungsgrenze der Landesregierung. Denn in dieser Hinsicht sind weder beim Innenminister noch bei der Justizministerin irgendwelche Aktivitäten feststellbar. Das ist schwach und das muss sich nach unserer Ansicht schleunigst ändern.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Das stimmt nicht!)

Unterstützt wird die AfD-Fraktion von ihrer Parteibasis, die auf dem Parteitag am 2. Februar 2019 einstimmig den Beschluss verabschiedete, dass sich die Landtagsfraktion für Maßnahmen zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern einsetzen soll, was wir hiermit gerne tun.

(Beifall bei der AfD)

Zur effektiven Bekämpfung von Missbrauchsdelikten müssen neben präventiven auch restriktive und repressive Maßnahmen ergriffen werden. Dazu sollen die im Antrag formulierten Maßnahmen dienen. Diese wären:

Erstens die Mindeststrafe bei sexuellem Missbrauch von Kindern von derzeit einem halben Jahr auf ein Jahr und im besonders schweren Fall auf zwei Jahre zu erhöhen. Aufgrund der Schwere der Tat und der damit verbundenen Folgeschäden für die Opfer entspricht es nicht dem allgemeinen Rechtsempfinden, derartige Straftaten nur als Vergehen und nicht als Verbrechen zu qualifizieren. Das ist jedoch notwendig, um einem Täter deutlich zu machen, dass ein solches Verhalten

schwer sanktioniert wird und eine deutliche gesellschaftliche Ächtung zur Folge hat.

Zweitens die Höchststrafe für den Erwerb oder Besitz von Kinderpornografie von bisher drei auf fünf Jahre zu erhöhen. Das Strafmaß für den Besitz von Kinderpornografie wurde im Zuge der Edathy-Affäre von zwei auf drei Jahre erhöht. Gleichwohl entspricht der Strafrahmen nicht dem Unrechtsgehalt der Tat, weil erst durch das Betrachten dieser Bilder Geschehen in Gang gesetzt werden, die Kinder zu Opfer werden lassen.

Tatsächlich liegt auch das verschärfte Strafmaß für den Besitz von Kinderpornografie noch unter dem für Ladendiebstahl, für den man zu bis zu fünf Jahren Haft verurteilt werden kann. Es widerspricht auch dem allgemeinen Rechtsverständnis, dass Taten, welche großes menschliches Leid verursachen, geringer sanktioniert werden als ein Diebstahl. Die Gerichte hätten mit einem Strafrahmen von maximal fünf Jahren die Möglichkeit, eine differenziertere bzw. eine der tatsächlichen Schwere der Tat angemessene Freiheitsstrafe auszusprechen.

Drittens Vorratsdatenspeicherung für Sexualstraftäter, Verbreiter, Erwerber und Besitzer kinderpornografischer und jugendpornografischer Schriften. Die hier angedachte Vorratsdatenspeicherung soll der effizienten Kriminalitätsbekämpfung dienen. Aufgrund der Zunahme der elektronischen Kommunikation bei der Verbreitung und Durchführung von Straftaten, wie zum Beispiel dem Handel mit Missbrauchsbildern, halten wir eine zeitlich limitierte Vorratsdatenspeicherung zur Verhinderung weiterer Straftaten aus präventiven Gründen, aber auch zur Strafverfolgung für notwendig und angemessen.

Viertens Änderung des § 7 Abs. 1 des Passgesetzes. Dort soll an geeigneter Stelle folgende Ergänzung eingefügt werden: Der Pass ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Passbewerber im Ausland Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung begehen will. Diese Forderung hatten wir schon einmal als Antrag ins Plenum eingebracht. An diesem halten wir weiterhin fest, weil wir anders als das Innenministerium der Ansicht sind, dass diese Fälle nicht unter § 7 Abs. 1 Nr. 1 des Passgesetzes zu subsumieren sind, sondern einer eigenen Regelung bedürfen.

Das scheint auch deswegen geboten, weil Passversagungen zur Vermeidung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Ausland faktisch nicht erfolgen. Zumindest lassen die Fallzahlen keine andere Schlussfolgerung zu.

Somit komme ich zum Antragspunkt 5. Die Sicherheitsbehörden und die Polizei sollen den Pass- und Meldebehörden Informationen über

mitteln dürfen, die für eine Prüfung der Passversagung oder des Passentzugs relevant bzw. maßgeblich sind. Es besteht derzeit keine Regelung, die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Strafsachen verpflichtet, Daten an Pass- und Meldebehörden zu übermitteln. Das kann so nicht richtig sein.

In dem Zeitraum von 2012 bis zum ersten Halbjahr 2017 wurden 771 Personen wegen Sexualstraftaten verurteilt. Dem stehen vier Passversagungen gegenüber: zweimal um die Entziehung der Unterhaltspflicht zu vermeiden und zweimal wegen Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik.

Hierbei muss mittels einer entsprechenden Regelung ein Informationsfluss zwischen den Ermittlungsbehörden und den Pass- und Meldebehörden her- und sichergestellt werden. Alternativ kann die Landesregierung sich dafür einsetzen, dass die Verwaltungsvorschrift zur Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen entsprechend geändert wird. Wie auch immer - hier muss jedenfalls gehandelt werden.

Sechstens ist eine Regelung zum Zwecke der Gefahrenabwehr dahin gehend zu schaffen, dass nach Feststellung eines nachweisbaren sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Jugendlichen bzw. von schuldhafter Verbreitung, Erwerb oder Besitz von Kinder- und Jugendpornografie im Sinne des Strafgesetzbuches oder einer auf der Grundlage dieser begangenen Straftaten erfolgten Verurteilung zwingend und umgehend der Arbeitgeber des Beschuldigten bzw. des Täters zu informieren ist, sofern dieser Täter einer Tätigkeit nachgeht, die im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit angesiedelt ist.

Anlassgebend für diesen Antragspunkt ist der eingangs genannte Fall eines ehemaligen Burger Stadtrates, der wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischen Materials Mitte 2018 verurteilt wurde, dessen Arbeitgeber aber erst Monate später über dieses Urteil informiert wurde und erst danach eine Kündigung aussprach. Genau dieser Täter war beruflich im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit tätig. Das kann so nicht richtig sein. Das ist leider auch kein Einzelfall.

Wir meinen, die bestehenden Regelungen müssen auf ihre Alltagstauglichkeit hin überprüft und es müssen gegebenenfalls neue und weitergehende Regelungen geschaffen werden. Letztlich muss der Schutz der Kinder vor einem sexuellen Missbrauch Vorrang vor dem Täterschutz haben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe keine Fragen. Wir können in die Debatte einsteigen. Es ist eine Dreiminutendebatte vereinbart worden. Zunächst spricht für die Landesregierung Ministerin Frau Keding.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sexuelle Gewalt in jeder Form, insbesondere zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen, muss verurteilt werden. Der Staat hat deshalb alles rechtlich und tatsächlich Mögliche zu unternehmen, um jedem jungen Menschen eine gewaltfreie Entwicklung der eigenen Persönlichkeit zu gewährleisten, wozu ganz entscheidend die sexuelle Selbstbestimmung gehört.

Zu den schärfsten Waffen des Staates bei der Erreichung dieses Zieles gehört seit jeher das Strafrecht. Hier gilt es, auf derart elementare Rechtsverstöße in angemessener Weise zu reagieren und die Täter unverzüglich ihrer verdienten Strafe zuzuführen.

Aber gleichzeitig - das ist ein ganz besonderes Anliegen von mir - sind entschiedene Signale an all jene Personen zu senden, die ihre verwerflichen Absichten noch nicht in die Tat umgesetzt haben. Sexualstraftaten zu verhindern ist besser als eine noch so strenge Ahndung der Tat nach ihrer Begehung; denn wir wissen, dass solche Taten die kindlichen und jugendlichen Opfer ein Leben lang traumatisieren können.

Aus genau diesem Grund stehen auch die Mindest- und die Höchststrafen immer wieder auf dem Prüfstand. Zuletzt wurde der Strafrahmen vor vier Jahren durch den Bundesgesetzgeber angehoben. Auf der Bundesebene gibt es erneute Bestrebungen, den Strafrahmen, etwa für den Besitz von Kinderpornografie, zu erhöhen. In diesem Zusammenhang wird auch auf der Landesebene zu evaluieren sein, ob weiterer Handlungsbedarf besteht.

Das Land Sachsen-Anhalt hat sich an der Länderarbeitsgemeinschaft „Digitale Agenda für das Straf- und Strafverfahrensrecht“ beteiligt. Diese beschäftigt sich unter anderem mit der Entwicklung von Instrumentarien zur wirksamen Bekämpfung von Kinderpornografie im unregulierten Bereich des Internets, dem sogenannten Darknet, und unterbreitet dem Bundesgesetzgeber mögliche Verbesserungsvorschläge.