Protokoll der Sitzung vom 04.04.2019

Bevor wir in unserer Tagesordnung fortfahren und zum Tagesordnungspunkt 11 kommen, begrüßen wir ganz herzlich auf unserer Besuchertribüne Besucher aus dem hohen Norden, nämlich vom Markgraf-Albrecht-Gymnasium aus Osterburg.

Herzlich willkommen bei uns!

(Beifall im ganzen Hause)

Ich werde gerade darauf aufmerksam gemacht, dass der Finanzausschuss aufgrund der Geschäftsordnung in der Lage ist, sich selbstständig dieses Gesetzentwurfs anzunehmen. - Er wird es sicherlich auch tun, so wie Frau Heiß gerade gelacht hat.

(Kristin Heiß, DIE LINKE: Ja, ja!)

- Okay.

Wir kommen nunmehr zum

Tagesordnungspunkt 11

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes SachsenAnhalt (Dienstrechtliches Datenschutzanpas- sungsgesetz DRDSAnpG LSA)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/4107

Einbringer ist der Finanzminister Herr Schröder. Herr Schröder, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich lese es einmal vor, weil die Abkürzung manchmal noch schwieriger auszusprechen ist: Es das Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung der EU 2016/679 im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt. Dieses Datenschutzanpassungsgesetz möchte die bereichsspezifischen Datenschutzregelungen an die Europäische Datenschutz-Grundverordnung anpassen, nicht mehr und nicht weniger.

Es geht also in der Hauptsache um die Regelung zu den beamtenrechtlichen Personalaktendaten im Landesbeamtengesetz, im Landesbeamtenversorgungsgesetz, im Disziplinargesetz sowie in besoldungs- und personalvertretungsrechtlichen Regelungen. Außerdem wird das Gesetz über das Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater an die europarechtlichen Vorgaben angepasst.

Im Kern war es unser Ziel, das bisher sehr hohe Schutzniveau für die personenbezogenen Daten auch unter Beachtung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung aufrechtzuerhalten. Dies wurde in der Hauptsache durch die Anpassung von Begriffsbestimmungen an Artikel 4 der Datenschutz-Grundverordnung und die Regelung von Betroffenenrechten unter Nutzung der in der Datenschutz-Grundverordnung enthaltenen Öffnungsklauseln erreicht.

Hiermit möchte ich Sie herzlich bitten, den entsprechenden Gesetzentwurf in den Finanzausschuss zu überweisen. - Herzlichen Dank.

Danke. - Es ist vereinbart worden, dazu keine Debatte zu führen. Deswegen frage ich jetzt sozusagen stellvertretend für den Landtag, weil der Minister eine Überweisung nicht alleine beantragen kann, nach der Überweisung in den Finanzausschuss; ich darf das eher nicht. - Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Gibt es weitere Überweisungsvorschläge zur Mitberatung in anderen Ausschüssen? - Das ist auch nicht der Fall.

Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer dafür ist, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/4107 in den Finanzausschuss zu überweisen, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? - Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Somit ist der Gesetzentwurf in den Finanzausschuss überwiesen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 11 schließen.

Kommen wir nunmehr zum

Tagesordnungspunkt 12

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrates und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/4137

Einbringer ist auch hierzu wieder der Minister Herr Schröder. Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch hierbei ist es ausreichend schwierig, das alles vorzulesen. Es geht im Kern um einen Staatsvertrag, der dem Landtag entsprechend der Landtagsinformationsvereinbarung vorgelegen hat und der im Finanzausschuss verhandelt worden ist. Der Finanzausschuss hat auf eine inhaltliche Stellungnahme hierzu verzichtet, hat sich aber ausführlich vortragen lassen.

Der Ministerpräsident hat die Staatsvertragsänderung am Rande der Sitzung des Bundesrates am 15. März 2019 in Berlin unterzeichnet. Nun folgt, wie nach den Regularien vorgesehen, das Verfahren zum Zustimmungsgesetz. Ziel ist es, dass der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 3 am 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Voraussetzung hierfür ist, dass am 30. September 2019 alle Ratifizierungsurkunden bei dem der Ministerpräsidentenkonferenz vorsitzenden Land hinterlegt sind.

Ziel des Änderungsstaatsvertrages ist in Kurzform, dass der IT-Planungsrat seit seiner Gründung im Jahr 2010 die Koordinierung der IT-Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltung zwischen Bund und Ländern wahrnimmt. Dies beinhaltet vor allem den Beschluss von fachunabhängigen, fachübergreifenden IT-Interoperationalitäts- und Sicherheitsstandards gebenden Verfahren sowie insgesamt die Steuerung von Digitalisierungsprojekten.

Seither hat dieser IT-Planungsrat eine Vielzahl föderaler IT-Projekte initiiert. Die gesetzten Ziele konnten nicht immer in dem angestrebten Maße erreicht werden. Deswegen und auch wegen der hohen Komplexität hat man nach besseren Strukturen gesucht und sich dafür ausgesprochen, eine Anstalt des öffentlichen Rechts zu gründen, die man als Kurzbezeichnung Fitko nennt. Diese Anstalt soll in Frankfurt am Main angesiedelt sein und damit nach hessischem Recht errichtet und geführt werden.

Die Funktion der Fitko besteht darin, den ITPlanungsrat organisatorisch, fachlich und bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 des IT-Staatsvertrages zu unterstützen. Die fachliche Unterstützung soll sich insbesondere auf die übergreifenden bzw. Querschnittsbereiche beziehen. Eine Erweiterung der Aufgaben und Kompetenzen des IT-Planungsrates ist damit ausdrücklich nicht verbunden.

Die Errichtung der gemeinsamen Anstalt und die Bündelung der bisher eher dezentralen Strukturen ermöglichen aus unserer Sicht eine effektivere Steuerung durch den IT-Planungsrat. Sie führt

auch zur Vereinheitlichung der Arbeitsstrukturen, -prozesse und -regelungen, reduziert zudem die Schnittstellen und Redundanzen und kann, was funktionale Spezialisierung anbetrifft, künftig auch zu qualitativ besseren Ergebnissen führen.

Es ist vorgesehen, dass sämtliche Aufgaben dieser Stellen in der Fitko gebündelt und die bisherigen Strukturen dann auch aufgelöst werden. Für die Bündelung dieser Stellen ist ein Zeitraum von 2020 bis 2021 vorgesehen.

Für das Land Sachsen-Anhalt betrifft dies die beim Ministerium der Finanzen angesiedelte Geschäfts- und Koordinierungsstelle „Behördenfinder Deutschland“, BFD genannt, sowie die Geschäfts- und Koordinierungsstelle „Föderales Informationsmanagement“. All das wird also in die Fitko integriert.

Zu den Kosten auch nur ganz kurz. Wir setzen die finanziellen Verpflichtungen im Rahmen des IT-Planungsrates fort. Insgesamt beträgt der Mehrbedarf 2,7 Millionen €, wovon das Land Sachsen-Anhalt gemäß Königsteiner Verteilschlüssel 45 402 € finanzieren wird.

Das Digitalisierungsbudget 2020 bis 2022 umfasst insgesamt 180 Millionen €. Damit können gemeinsame IT-Anwendungen finanziert werden. Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich daran, was das Digitalisierungsbudget anbetrifft, im Jahr 2020 mit 983 711 € und hat dementsprechend Haushaltsvorsorge bei Kapitel 19 10 Titelgruppe 95 getroffen. Darüber hinaus entstehen keine weiteren Kosten. - Herzlichen Dank.

Herr Schröder, warten Sie bitte noch einen Moment; nicht ganz so schnell. Frau Heiß hat eine Frage. - Bitte, Frau Heiß.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich mache eine Kurzintervention. - Herr Schröder, ich denke, wir sind uns darüber einig, dass das Vorhaben sehr sinnvoll ist. Ich möchte an dieser Stelle aber auch noch einmal kritisieren, dass wir den Text des Staatsvertrags deutlich später erhalten haben als die anderen beteiligten Länder. Ich möchte ferner kritisieren, dass wir in der Vorlage für den Finanzausschuss nicht die Kosten vorgelegt bekommen haben, sondern dass uns diese erst aufgrund einer Kleinen Anfrage meiner Fraktion mitgeteilt wurden. Ich finde, dass das, was die Informationsauskunft angeht, kein guter Umgang mit dem Parlament ist.

Sie können darauf reagieren, Herr Schröder.

Ich kann darauf erwartungsgemäß so reagieren wie im Finanzausschuss. Es bedurfte keiner Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Wir hätten die Kosten selbstverständlich auch im Ausschuss vorgetragen. Natürlich haben wir Ihrer Anfrage entsprochen und die aktuellen Zahlen genannt.

Hinsichtlich der Vorlage „Verpflichtung der Regularien im Land Sachsen-Anhalt“ waren wir im Plan. Dass andere Länder das etwas früher gemacht und aktuelle Bearbeitungsstände in ihren Landtagen nachgereicht haben, mag in diesem Fall so gewesen sein. Wenn das Land SachsenAnhalt einmal schneller als die anderen Bundesländern sein sollte, fällt Ihnen dazu vielleicht auch etwas Lobendes ein. In diesem Fall waren wir aber innerhalb der Frist, was unsere Regularien betrifft. Das kann ich an dieser Stelle nur wiederholen. - Danke schön.

Danke. - Wir sind am Ende der Rednerliste angelangt, weil wir vereinbart haben, keine Debatte zu führen. Deswegen können wir den Gesetzentwurf jetzt überweisen.

Ich gehe davon aus, dass der Finanzausschuss der richtige Adressat hierfür ist. Gibt es darüber hinaus weitere Überweisungswünsche? - Das scheint nicht so zu sein. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer dafür ist, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung, vorliegend in Drs. 7/4137, in den Finanzausschuss zur Beratung überwiesen wird, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das scheinen alle Fraktionen des Hohen Hauses zu sein. Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht so. Stimmenthaltungen? - Das ist auch nicht so. Somit wir am Ende des Tagesordnungspunktes angelangt.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 13

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Pensionsfondsgesetzes

Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/4140

Einbringer für die Fraktion ist der Abg. Herr Knöchel. Herr Knöchel, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Der Optimist, meine Damen, meine Herren, investiert in die Zukunft, der Pessimist hingegen bildet Rücklagen. Wer von beiden recht hat, wird die Zukunft zeigen.

Aber bereits jetzt kann man feststellen, dass die 161 Millionen €, die unser Land in diesem Jahr dem Pensionsfonds zuführt, fehlen; sie fehlen für wichtige Investitionen in die Zukunft. Während das Sparschwein gefüllt wird, vernachlässigt die Landesregierung die Investitionen. Seit Jahren fließen die investiven Mittel nicht ausreichend ab.

Gebildet wurde der Pensionsfonds für Bedienstete, die ab dem Jahr 2007 eingestellt wurden. Legt man eine Beschäftigungszeit von 35 Jahren zugrunde, dann wird die erste Auszahlung aus dem Fonds im Jahr 2042 haushaltswirksam. Aber heute soll es nicht um Sinn oder Unsinn des Pensionsfonds gehen, sondern um die Frage, was das Land Sachsen-Anhalt mit den mehr als 1 Milliarde € macht, die nunmehr im Pensionsfonds gehortet sind.