den mangelhaft ist - oft auch beides. In vielen Fällen stehen auch Bedenken des Datenschutzes der Veröffentlichung entgegen.
Wir haben also zunächst eine unzureichende Datengrundlage. Das ist unbefriedigend. Aus unserer Sicht ist eine umfangreiche Datengrundlage unerlässlich, um die Anforderungen zu erfüllen, die Alleen im Land zu schützen.
Ich komme zum zweiten Punkt, dem Defizit an Nachpflanzungen. Meine Damen und Herren! Als ich im Frühjahr 2018 rein zufällig im Radio hörte, dass in Sachsen über 3 000 Alleebäume nicht nachgepflanzt wurden, war ich erschrocken über die Höhe dieser Anzahl. Dieser Bericht war die Grundlage für unsere Große Anfrage, denn uns war es wichtig zu erfahren, wie es sich im Land Sachsen-Anhalt verhält.
Der BUND hat im Oktober 2018 bei der Straßenbaubehörde nachgefragt. Die erschreckende Erkenntnis: Sachsen-Anhalt hat ein Defizit - ich nannte die Zahl schon - von 7 638 Bäumen. Auch wenn die Landesstraßenbaubehörde versprochen hat, dieses Defizit schnell auszuräumen, hierzu brauchen wir eine signifikante Nachpflanzoffensive.
Schauen wir einmal auf die Gründe, warum nicht nachgepflanzt wird. Damit komme ich zum dritten Punkt: Fällungen nach Sturmschäden müssen nicht gemeldet werden. Eine Verpflichtung zur Nachpflanzung besteht nicht: keine Registrierung, keine Meldepflicht, folglich keine Nachpflanzungen.
Fällungen werden oft aus Gründen der Verkehrssicherheit vorgenommen. Die „Richtlinie für passiven Schutz an Straßen“ regelt dabei die vorgeschriebenen Abstände der Bäume in Bezug auf die vorherrschende Geschwindigkeit. Aber aufgepasst: Diese Regelung gilt nur bei der Neuanlage von Alleen, im Bestand gilt diese Regelung nicht. Oft wird diese Regelung jedoch anders ausgelegt, weshalb es vor Ort nicht zu Nachpflanzungen kommt.
Bei der Neuanlage von Alleen hingegen gilt diese Regelung dahin gehend, dass Alleen nicht gepflanzt werden, weil oft der Platz dazu fehlt. Dennoch wäre es möglich, Alleen anzulegen, wenn die Geschwindigkeit in diesem Bereich herabgesetzt wird. Diese Erwägung findet aber so gut wie nie statt.
Zur Einstufung als geschützte Allee und einseitige Baumreihe an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Feldwegen muss die Allee bzw. Baumreihe eine Mindestlänge von 100 m aufwei
sen. Die Bäume müssen in regelmäßigen Abständen gepflanzt sein. Sobald die Lücke mehr als 50 m beträgt und die Lücke in ihrer Summe 50 % der Gesamtlänge überschreitet, verliert die Baumreihe ihren Schutz als Allee. Da bisher wenig bis gar nicht nachgepflanzt wird, besteht das Risiko, dass immer mehr Alleen ihren Schutz verlieren. Dann steht dem nichts mehr im Wege, die restlichen Bäume bei Bedarf auch noch zu fällen.
Diese Zusammenhänge basieren auf einer falschen Auslegung. Die daraus resultierenden Handlungen sind fatal, meine Damen und Herren. Hier müssen wir etwas ändern.
Nicht nur der Erhalt, sondern auch die Neuanlage von Alleen wird zunehmend schwieriger. Infolge der lang anhaltenden Dürre im letzten Sommer kam es zu erheblichen Verlusten besondere bei neu gepflanzten Bäumen. Was in Städten noch funktionierte, nämlich dass sich Privatpersonen engagierten und die Bäume mit Wasser versorgten, ist entlang der Landstraßen kaum möglich, auch wenn es zahlreiche ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger gibt, die sich in ihrer Freizeit um Alleen und Baumreihen kümmern. An dieser Stelle mein herzlicher Dank.
Mit ihrem Engagement sorgen sie für den Erhalt unserer Alleen und damit für den Erhalt wichtiger Elemente unserer Kulturlandschaft im Land Sachsen-Anhalt. Dort, wo sich Menschen engagieren, müssen wir unterstützen und es auch möglich machen, Baumreihen und Alleen in Form von Patenschaften in die Obhut von Vereinen zu geben, die sich dann um die Pflege und den Erhalt kümmern.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, es gibt kaum jemanden in diesem Saal, der den Wert von Alleen in unserer Kulturlandschaft infrage stellt. Aber bloße Lippenbekenntnisse bringen uns nicht weiter. In der letzten Legislaturperiode wurde dieses Thema schon einmal behandelt. Der ehemalige Abg. Bergmann hat dazu gesprochen. Ich zitiere:
„Glauben Sie es mir, auch CDU-Abgeordneten, die hier im Landtag sitzen, ist der Alleenschutz ein Herzensbedürfnis.
Meine Damen und Herren! Alleen gehören zu Sachsen-Anhalt wie der Brocken, wie die Elbe, wie Luther und wie das Bauhaus. Früher als Wegweiser, Wegzehrung und Holzlieferant, heute vor allem als Landschaftselement, als Sichtschutz, als Sauerstoffproduzent, als Lebensraum für die heimische Flora und Fauna, als Schadstofffilter und als Schutz vor Schneeverwehungen.
Alleen und einseitige Baumreihen sind bei uns unter Schutz gestellt. Die daraus resultierenden Pflichten werden nur in unzureichendem Maße wahrgenommen und das ist nicht hinnehmbar. Wir müssen handeln und deswegen haben wir klare Forderungen.
Um die Alleen und Baumreihen in Sachsen-Anhalt nachhaltig zu pflegen, brauchen wir erstens ein Alleen- und Baumreihenkataster auf der Grundlage von Geoinformationssystemen mit angehängten Datenbanken. Das brauchen wir nicht nur für Bundes- und Landesstraßen, sondern flächendeckend für alle Alleen und Baumreihen in Sachsen-Anhalt.
Wir brauchen eine landesweite Nachpflanzoffensive, um das Defizit von 7 638 Bäumen abzubauen. Wir brauchen eine Meldepflicht für Sturmschäden und Ausgleichspflanzungen, also Nachpflanzungen bei Sturmschäden. Wir brauchen eine Schulung der Straßenbaubehörden für eine andere Auslegung der RPS 2009. Zudem brauchen wir eine Prüfung, ob die Neuanlage von Alleen ermöglicht werden kann, wenn die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in den entsprechenden Bereichen herabgesetzt werden. Wir fordern, dass einmal unter Schutz gestellte Alleen und Baumreihen unter Schutz gestellt bleiben, auch wenn sie Lücken von mehr als 50 m vorweisen. Wir fordern, dass wir diese Lücken bei der landesweiten Nachpflanzoffensive vorrangig schließen.
Eine letzte Forderung ist, dass wir die Gründung einer interministeriellen Arbeitsgemeinschaft wollen, deren Aufgabe es ist, den Alleenschutz zu betreiben, Nachpflanzungen und Neuanlagen zu koordinieren und das aufzuholen, was seit 2010 verschwunden ist.
Meine Damen und Herren! Sachsen-Anhalt galt einst als Land der Alleen. Derzeit werden wir diesem Anspruch nicht gerecht. Der Zustand der Alleen ist schlecht. Wir verlieren nach und nach
„Nichts gedeiht ohne Pflege und die vortrefflichsten Dinge verlieren durch unzweckgemäße Behandlung ihren Wert.“ In diesem Sinne: Es gibt viel zu tun; packen wir es an! - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Aldag. Ich sehe keine Wortmeldungen. - Bevor wir in die Debatte einsteigen, wird Herr Schröder in Vertretung für Herrn Webel das Wort übernehmen. Aber bevor ich Ihnen das Wort erteilen, Herr Minister Schröder, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Schülerinnen und Schüler des Editha-Gymnasiums Magdeburg recht herzlich hier bei uns im Hohen Hause zu begrüßen. Herzlich willkommen!
Herzlichen Dank. - Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Hohes Haus! Ich darf meinen geschätzten Kollegen Thomas Webel hier gern vertreten.
Die Große Anfrage zum Zustand der Alleen und Baumreihen in Sachsen-Anhalt vom 23. Juli wurde im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr federführend bearbeitet. In die Beantwortung einbezogen waren außerdem die Ministerien für Inneres und Sport sowie für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, die Staatskanzlei und das Landesverwaltungsamt, die Landesstraßenbaubehörde, die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Kommunen.
Die Antwort der Landesregierung liegt vor. Sie umfasst Antworten auf 69 zum Teil sehr komplexe Fragen mit einer Vielzahl detaillierter Unterpunkte, unter anderem zu den Zuständigkeiten beim Schutz der Alleen und Baumreihen, zur Bestandsaufnahme der Alleen und Baumreihen, zur Entwicklung der Alleen und Baumreihen sowie zum zivilgesellschaftlichen Engagement und zur Öffentlichkeitsarbeit zum Schutz dieser Bäume.
Ich möchte an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, dass die Beantwortung der Fragen bei allen beteiligten Stellen, insbesondere auch bei den nachgeordneten Bereichen, zu einem sehr hohen Aufwand geführt hat. Im Ergebnis steht ein umfassender Überblick, zumindest für die Alleen und Baumreihen, die an Landes- und Bundesstraßen stehen.
Zuständig für die Pflege und den Erhalt von Alleen und Baumreihen sind die jeweiligen Baulastträger mit ihren Einrichtungen, wie Meistereien, Stadtbau- und Wirtschaftshöfen oder Eigenbetrieben. Den Landkreisen und Gemeinden obliegt die Baulast für ihre Straßen als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis, sie ist Bestandteil der verfassungsrechtlich geschützten kommunalen Selbstverwaltung. Unter dieser Prämisse erfolgte die Abfrage bezüglich der Kreis- und Kommunalstraßen an die Landkreise, kreisfreien Städte und Kommunen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass ca. 65 % der Kommunen die erbetenen Informationen nur unvollständig oder zum Teil überhaupt nicht geliefert haben; Herr Aldag hat in seiner Rede bereits darauf hingewiesen. Aber hier wurde im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung natürlich nur abgefragt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nicht auf inhaltliche Details eingehen; das würde auch den Rahmen sprengen. Allgemein möchte ich aber festhalten, dass die Alleen in Sachsen-Anhalt zu einem Markenzeichen unseres Landes gehören. Ihre Bedeutung als Kulturgut und ihre Wirkung als Umweltfaktor sind unbestritten. Als Folge werden sie gemäß § 21 des Naturschutzgesetzes entsprechend definiert und gesetzlich geschützt. Die in der Naturschutzgesetzgebung getroffenen Regelungen zum Alleenschutz sind für die Straßenbaubehörde des Landes bindend und werden in ihrer Baulast für die Bundes- und Landesstraßen auch vollumfänglich beachtet.
Im Land Sachsen-Anhalt stehen an knapp 14 % der Bundesstraßen Alleen und an 16 % der Bundesstraßen Baumreihen. An Landesstraßen beträgt der Anteil der Alleen mehr als 9 % und der Anteil an Baumreihen 15 %. Anhand der gelieferten Daten sind für die Kreis- und Kommunalstraßen statistisch belastbare Aussagen nur eingeschränkt möglich. Exemplarisch sind die Daten für den Bördekreis anzuführen: Hier sind an 22 % der Kreisstraßen und an 19 % der Kommunalstraßen jeweils Alleen bzw. Baumreihen anzutreffen.
Ein immer wieder angesprochenes Thema sind die Ersatzpflanzungen. Dabei gilt der Grundsatz, dass für die Kompensation von notwendigerweise gefällten Bäumen eine Ersatznachpflanzung möglichst an Ort und Stelle erfolgt, wenn dafür die rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen vorliegen. Sprechen triftige Gründe allerdings gegen eine Ersatzpflanzung am selbigen Ort, wird diese an geeigneter anderer Stelle durchgeführt, aber auch ohne gesetzliche Verpflichtung. Beispielsweise ist die Landesstraßenbaubehörde bei Sturmverlusten grundsätzlich bemüht, Lücken in Alleen und Baumreihen wieder zu bepflanzen.
Es gibt eine Vielzahl von Risikofaktoren, wie Klimawandel, Zunahme von Luftverschmutzung durch Kohlendioxid und Stickoxide, Zunahme von baumschädigenden Organismen, Überalterung von Alleen, nicht fachgerechte Anpflanzung und pflegemechanische Beschädigungen, flächendeckender Krankheitsbefall bei einigen
Baumarten, Einsatz von Tausalz durch den Winterdienst und Begrenztheit an Straßen und wegbegleitenden Flächen. Trotz dieser Risikofaktoren wird die Straßenbauverwaltung auch weiterhin alles unternehmen, um den Bestand der Alleen und Baumreihen konstant zu halten und jede Baumfällung möglichst zu kompensieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Baumkataster der Landesstraßenbaubehörde wird dabei auch weiterhin als Arbeitsgrundlage für die Baumpflegearbeiten und für die weiteren Dokumentationen dienen. Eine Veröffentlichung der Daten über das Internet bezüglich Art der Bäume, Alter und Abstände usw. wird in Kürze vorgesehen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.