Wo das aus unterschiedlichen Gründen nicht geht - die Altmark oder Jessen sind genannt worden -, stellen Containerlösungen eine Zwischenlösung dar. Aber lieber mache ich jetzt etwas, als dass ich jahrzehntelang beklage, dass wir beim Breitbandausbau die Letzten sind. Das ist unsere Strategie. Ich würde mich freuen, wenn dabei alle mitmachen würden. - Herzlichen Dank.
Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt und können zur Abstimmung kommen. Ich habe keinen Überweisungsantrag mitbekommen. - Das scheint offensichtlich zutreffend zu sein.
Dann können wir über den vorliegenden Antrag in der Drs. 7/4155 abstimmen. Wer diesem Antrag der Koalitionsfraktionen seine Zustimmung erteilt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind erwartungsgemäß die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? - Stimmenthaltungen gibt es aufseiten der Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Tagesordnungspunkt 4 abgeschlossen.
Wir haben ein Problem. Wir sind mittlerweile 45 Minuten im Verzug. Deswegen mache ich folgenden Vorschlag: Wir treten nicht, wie ursprünglich angedacht, nach dem Tagesordnungs
punkt 21, sondern nach dem Tagesordnungspunkt 5 in die Mittagspause ein. Dann bleiben wir in etwa im ursprünglich vorgesehenen Zeitplan; denn wir haben auf dem Domplatz noch die Präsentation der Rettungsdienste. Dann verschiebt sich das alles nicht allzu stark, sondern nur um etwa 20 Minuten.
Dann machen wir das so. Außerdem wollen wir auch auf die disziplinierten Abgeordneten Rücksicht nehmen, die dann noch nicht zu Mittag gegessen haben.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Koalitionspartner stimmen darin überein, dass sie ein dem konfessionellen Unterricht vergleichbares Unterrichtsangebot für muslimische Schülerinnen und Schüler im Land Sachsen-Anhalt einführen wollen. - So steht es im Vertrag der KeniaKoalition.
Es ist mir angesichts dieser Forderung ein Bedürfnis, Ihnen hiermit einmal mitzuteilen: Die Mitglieder der AfD-Fraktion stimmen darin überein, dass
Wie kann man nur auf die Idee kommen, in Sachsen-Anhalt ein Experiment wiederholen zu wollen, das in NRW und anderen Bundesländern krachend gescheitert ist? Islamunterricht in SachsenAnhalt ist weder nötig noch rechtlich möglich, sondern wäre sogar schädlich, und das ist vielerlei Hinsicht.
Islamunterricht in Sachsen-Anhalt ist nicht nötig, weil hier anders als in NRW noch vergleichsweise wenige Muslime leben. Genaue Zahlen sind schwer zu bekommen. Eine Studie aus dem Jahr 2013 schätzt den Anteil der Muslime in SachsenAnhalt auf 16 000. Auch wenn wir von einer Verdoppelung oder gar Verdreifachung seitdem ausgehen, kommen wir auf einen muslimischen Bevölkerungsanteil von 1 % bis maximal 2 %. Die Initiative zur Einführung islamischen Religionsunterrichts kann also gar nicht von den Muslimen ausgehen; sie geht von der Regierung selbst aus.
Anders als in NRW sitzen Ihnen nicht 100 000 türkische Schüler im Nacken. Sie tun das aus freiem Antrieb.
- Sie tun das aus freiem Antrieb. Sie und speziell Sie, Herr Striegel, können es kaum erwarten, auch in Sachsen-Anhalt multikulturelle Verhältnisse herbeizuführen und greifen schon einmal vor.
Dabei wäre es Ihre Aufgabe, im Interesse der Bürger alles in Ihrer Macht stehende dafür zu tun, solche Verhältnisse zu verhindern.
Abgesehen davon ist islamischer Religionsunterricht an staatlichen Schulen rechtlich auch gar nicht möglich oder - besser gesagt - sollte bei angemessener Rechtsauslegung nicht möglich sein.
Der evangelische und der katholische Religionsunterricht beruhen bekanntlich auf Verträgen zwischen den christlichen Kirchen und dem Staat. Der Religionsunterricht unterfällt dem Regelungsbereich des Staatskirchenrechts, das, wie schon der Begriff sagt, zwei Dinge voraussetzt, einen Staat und Kirchen. Der Islam aber verfügt über keine Kirchen, ja nicht einmal über eine kirchenähnliche Struktur.
Bis vor wenigen Jahren wurden die Forderungen der Islamverbände nach islamischem Religionsunterricht an staatlichen Schulen deshalb immer mit dem Argument abgewehrt, dass sich die Vereinbarungen mit den christlichen Kirchen aufgrund der fehlenden Kirchenstruktur gar nicht auf den Islam übertragen lassen; eine sehr fundierte und abgewogene Argumentation, die nicht nur dem Recht Geltung verschafft, sondern zugleich auch die kulturelle Fremdheit des Islams in Rechnung stellt.
Während das Verhältnis zwischen Staat und Kirchen über Jahrhunderte gewachsen ist, ist der Islam in Deutschland infolge einer völlig verfehlten Migrationspolitik erst seit wenigen Jahrzehnten präsent. Unser Staatskirchenrecht ist nicht für den Islam gemacht, passt nicht auf den Islam. Die Neuankömmlinge aus dem Orient können auch nicht erwarten, dass wir unser Staatskirchenrecht ihrem Geschmack anpassen,
sondern müssen sich umgekehrt mit den hiesigen Gegebenheiten abfinden. Sie müssen sich anpassen, nicht wir.
Dass islamischer Religionsunterricht an staatlichen Schulen aufgrund der fehlenden Kirchenstruktur des Islams nicht möglich sein soll, war jedenfalls bis vor Kurzem herrschende Meinung unter den Juristen.
Leider hat sich jedoch hier in den letzten Jahren ein wundersamer Meinungsumschwung ereignet. Es heißt nun auf einmal, das Staatskirchenrecht sei im Umbruch. Den Muslimen keinen Anspruch auf staatlichen Religionsunterricht zu gewähren, das sei - so die neue Meinung - vielleicht doch eine zu starke Beeinträchtigung der freien Religionsausübung, die in Artikel 4 Abs. 2 des Grundgesetzes geregelt ist, und eine zu weitreichende Beeinträchtigung des Anspruchs auf staatlichen Religionsunterricht, der in Artikel 7 Abs. 3 des Grundgesetzes geregelt ist. Die Muslime sollen auf Teufel komm raus den Religionsunterricht bekommen. Das ist der Wille der Politik, der Juristen und der Gerichte.
Als Ersatz für die fehlende Kirchenstruktur wurden deshalb unter staatlicher Regie eilig Islambeiräte gebildet. Die Länder haben sich sozusagen selbst den Verhandlungspartner geschaffen. Berufen wurden Vertreter islamischer Verbände und sonstige Personen, deren Hauptqualifikation darin besteht, über einen orientalischen Migrationshintergrund zu verfügen.
Die Beiräte reden bei der Besetzung von islamtheologischen Lehrstühlen an Universitäten mit und erteilen islamischen Religionslehrern die Lehrerlaubnis. Im Schulgesetz in NRW wird diese Lehrerlaubnis übrigens in klassisch islamischer Diktion als Idschaza bezeichnet.
Eine solche Beiratslösung ist natürlich Murks. Sie ist sowohl rechtlich als auch politisch mangelhaft. Um die Besetzung der Beiräte wurde und wird heftig gestritten. Aktuell ruht die Mitgliedschaft der Ditib in NRW. Eine tragfähige Lösung ist nicht in Sicht. Sie glauben wohl, dass das, was in NRW nicht funktioniert, in Sachsen-Anhalt glückt?
In Sachsen-Anhalt wäre die Zusammensetzung noch viel willkürlicher, gibt es doch hier gar keine starken Islamverbände, die sich für den Beirat empfehlen. Es gibt in Sachsen-Anhalt nur das von der Regierung zusammengewürfelte Islamforum, fünf Vertreter islamsicher Moscheevereine plus ein deutscher Konvertit. Ich hoffe nicht, dass die Regierung uns diesen traurigen Haufen als künftigen Islambeirat verkaufen will.
Die Regierung täte gut daran, einfach an der hergebrachten Rechtsauffassung festzuhalten, wonach staatlicher Islamunterricht aufgrund der fehlenden Kirchenstruktur prinzipiell nicht möglich ist. Punkt, aus.
Aber selbst wenn keine rechtlichen Grundsätze entgegenstünden und selbst wenn es in SachsenAnhalt mehr muslimische Schüler gäbe, sodass eine echte Nachfrage spürbar wäre, wäre islamischer Religionsunterricht schädlich und in keinem Fall wünschenswert. Islamischer Religionsunterricht leistet nämlich nicht nur keinen Beitrag zur Integration, sondern er baut im Gegenteil nur noch weitere Integrationshemmnisse auf.