Auch für landeseigene Gebäude ergibt sich mit einer effizienten Fahrweise der Heizungen ein enormes Einsparpotenzial. Der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement SachsenAnhalt, das BLSA, verwaltet die rund 3 500 im Eigentum des Landes befindlichen Gebäude, von denen 2 539 Gebäude zu Verwaltungszwecken genutzt werden. Wir haben im Ausschuss schon darüber gesprochen und uns darüber verständigt.
Die Landesregierung gibt selber an, dass für einfache Maßnahmen wie Nacht- und Wochenendabsenkungen rund 1 000 für Verwaltungszwecke genutzte Gebäude infrage kommen. Im Jahr 2017 verbrauchten diese 1 000 Gebäude Wärme im Wert von 8,8 Millionen €. Offensichtlich hält die Landesregierung eine zehnprozentige Senkung des Wärmeverbrauches für realistisch und stellt bei diesen Gebäuden Einsparungen im Umfang von rund 800 000 € pro Jahr in den Raum. Diese Aussicht könnte für den Finanzminister ein weiterer Hoffnungsschimmer sein. Wenn alle 87 Abgeordneten, die hier im Parlament sitzen, eine jährliche Einsparung von 800 000 € finden, dann wären wir schon bei 69,6 Millionen €.
Nun aber wieder zur Realität mit einem konkreten Beispiel. Bei sechs Liegenschaften mit einem überdurchschnittlichen Energieverbrauch hatte
das BLSA eine Fachfirma mit der Optimierung der Wärmeversorgungsanlagen und der Minimierung der Kosten des Wärmeverbrauchs durch nicht investive Maßnahmen beauftragt. Welches war das Ergebnis? - Ab dem Jahr 2016 konnte damit eine Einsparung von 13 500 € erzielt werden. Diese wird dann in jedem Jahr realisiert.
Wenn man sich jetzt noch klarmacht, dass die Energiepreise für die Brennstoffe steigen werden, lohnt sich eine Einsparung auf alle Fälle. Das große Potenzial, das wir mit den landeseigenen Gebäuden haben, sollte unbedingt erschlossen werden. Über die Jahre hinweg kommen so tatsächlich Millionenbeträge zusammen. So werden Landeshaushalt und Klima entlastet.
- Das habe ich gesagt: Wir können locker 800 000 € einsparen. Ich gehe von mehr aus; ich sehe das Potenzial bei 5 Millionen €.
Zur professionellen Bedienung der Regelungstechnik ist ein gutes Fachwissen erforderlich und die Einstellungen müssen auch kontinuierlich erfolgen. Das BLSA kann sich dieser Aufgabe mit eigenen Fachleuten stellen.
Das war vorhin auch die Frage von Herrn Thomas. Jedes Gebäude hat auch Service- und Wartungsfirmen. Diese Firmen, die über Verträge beauftragt sind, können auch gebeten werden, die Heizungsregelungen optimiert einzustellen. Oder man kann eben auch externe spezialisierte Fachfirmen beauftragen. Das ist vom Einzelfall abhängig.
Damit habe ich deutlich gemacht: Es gibt einen Strauß an Möglichkeiten. Wir können das einfach machen; ich habe es hier dargestellt. Das ist wirklich kein Hexenwerk. Man muss in den Keller gehen und die Heizungsregelung einstellen.
Sie sprachen ein weiteres wichtiges Thema bei den nicht investiven Maßnahmen an. Tatsächlich kann Heizenergie auch durch ein angepasstes Nutzungsverhalten gespart werden. Dazu gehört natürlich auch, wie ich den Heizkörper in den Räumen bediene.
Hier geht es heute um Heizenergie in landeseigenen Gebäuden und um die Einstellung der Regelungstechnik an der Heizungsanlage, die im Keller steht. Ich will noch einmal sagen: sehr viele Kommunen machen das schon. Die Erfahrungen in den Kommunen haben bei einer Betrachtung von Zehn-Jahres-Zeiträumen gezeigt, dass bei der Beauftragung von Externen zwischen 70 und 80 % der Einsparung beim Auftraggeber verbleiben.
Die Landesregierung sollte nicht mehr zögern, sondern schnell die Optimierung der Einstellung der Heizungsregelung angehen.
Das BLSA sollte dabei unbedingt die 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung einbeziehen, die von der Landesenergieagentur als Energiemultiplikatorinnen und Energiemultiplikatoren zu den Themen Energieeffizienz und energetisch optimiertes Nutzerverhalten geschult wurden bzw. zurzeit noch geschult werden. Ein Kurs läuft noch. Die Schulungen sind Teil der Landesenergieagenturkampagne „Mein Office arbeitet energiebewusst“.
ben. Sie soll übergreifend tätig werden. Eine Aufgabe ist, dass sie Schulungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Landesverwaltung durchführt, die von den einzelnen Verwaltungen als Energiemultiplikatorin oder Energiemultiplikator benannt wurden.
- Das ist nicht in der Freizeit. Das ist auch ein Landtagsbeschluss, den wir schon vor einigen Jahren gefasst haben. Der wird damit umgesetzt. - Diese Leute haben bezüglich der Energiethematiken sowohl Fachlichkeit als auch eine hohe Sensibilität. Sie können das BLSA auch unterstützen.
Fokus gerückt werden, damit es auch sehr zeitnah zur Umsetzung in der Praxis kommt. Dafür bietet die derzeitige Coachingphase der laufenden Schulung eine wunderbare Gelegenheit.
So ergänzt sich das eine mit dem anderen, und in diesem Sinn werden sich auch Synergien ergeben, sobald das im Aufbau befindliche Energiemonitoringsystem in den Landesliegenschaften in Betrieb ist. Zurzeit wird es in zehn Pilotgebäuden installiert.
Dennoch müssen neben dieser in Aussicht gestellten Technik parallel und jetzt unstrittige und in der Regel wirkungsvolle Maßnahmen ergriffen werden, um bekannte Schwachstellen zu beseitigen und die Energieverbräuche zu senken. Die Optimierung der Heizungsregelungen in Landesliegenschaften ist dazu geeignet. Das ist konkreter Klimaschutz.
Jede einzelne Tonne CO2, die wir in die Atmosphäre pusten, macht die Folgen des Klimawandels schlimmer. Jede Tonne CO2, die wir einsparen, mildert ihn.
Die jungen Menschen weltweit und auf dem Domplatz, die auch heute wieder bei Fridays für Future demonstrieren, erwarten von uns, dass wir handeln und die Probleme anpacken. Zu Recht! Denn es geht um nichts weniger als um die Zukunft dieser jungen Menschen. - Vielen Dank.
Für die Landesregierung spricht Herr Minister Webel in Vertretung von Herrn Minister Schröder. Sie haben das Wort. Bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ziel von uns allen ist es, die Klimaschutzziele zu erreichen. Ein Baustein dafür ist die Optimierung der Energieversorgung der Landesliegenschaften, um die Kohlendioxidemissionen nachhaltig zu senken.
Gleichwohl ist die Energiekostensenkung ein wichtiger Aspekt für unseren Landeshaushalt. Die Optimierung der Heizungsregelung hat dabei einen nicht zu vernachlässigenden Anteil.
Ein entsprechender Prüfauftrag zur Anpassung der Heizungsregelung ist bereits Ende 2018 durch das Ministerium der Finanzen an das BLSA weitergegeben worden.
Aus der Historie heraus wurden Wartungsfirmen nicht langfristig gebunden, geschweige denn aufgrund des nicht abschätzbaren monetären sowie zeitlichen Aufwandes mit Optimierungsaufgaben betraut.
Der erwähnte Energiebericht 2017 der Landeshauptstadt Magdeburg zeigt eine Einsparung durch nicht investive Maßnahmen, die über einen Zeitraum von elf Jahren erfasst wurden. Ein ähnlicher Zeithorizont wäre auch für das Land Sachsen-Anhalt denkbar. Die Grundlagen werden mit dem im Aufbau befindlichen Energiemonitoringsystem bereits gelegt.
Die in dem Antrag angesprochene Inanspruchnahme externer Dienstleister ist seit mehreren Jahren gängige Praxis. Beispielhaft kann ich dazu berichten, dass mit der Firma Siemens AG ein Energiespar-Contracting für die Laufzeit vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2018 durchgeführt wurde. Dabei wurden 31 Liegenschaften auf eine mögliche Wärmeeinsparung untersucht.
In den Jahren 2016 und 2017 konnte in 13 Liegenschaften insgesamt eine Einsparung von ca. 1,2 GWh erzielt werden, was einer Ersparnis von ca. 31,5 % entspricht.
Bei einem Großteil der Liegenschaften konnten keine Einsparungen erzielt werden, weil bei den Liegenschaften die Regelungseinstellung der vorhandenen Technik bereits korrekt und optimal vorgenommen worden war.
lichen Überprüfung. Nach sukzessiver Inbetriebnahme wird das von Ihnen erwähnte Energiemonitoringsystem eine wertvolle Unterstützung bei der Überprüfung bereits optimierter Anlagen sowie beim Erkennen von Energieeinsparpotenzialen sein.
Eine vierteljährliche Überprüfung von Heizungseinstellungen, bei denen nur Fachpersonal Zugriff hat, ist nicht üblich. Die Einstellungen sind im Normalfall nur bei einer Nutzungsänderung anzupassen.
Die Einbeziehung der Energiemultiplikatoren, deren Schulungsgegenstand sich auf energierelevante Verhaltensweisen am Büroarbeitsplatz bezieht, um Einstellungen am Heizungssystem vorzunehmen, halte ich für nicht zielführend. Deren Aufgabenbereich sollte sich auf das Weitertragen des sinnvollen, ressourcenschonenden Umgangs mit den Energien beschränken und somit zur allgemeinen Reduzierung des Verbrauchs beitragen. Für Eingriffe in Heizungsregelungen ist zwingend geschultes Fachpersonal in Anspruch zu nehmen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Webel. Es gibt eine Frage. Herr Farle hatte sich zu Wort gemeldet. - Herr Farle, Sie haben das Wort.