Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der Drs. 7/4383 überwies der Landtag in der 71. Sitzung am 22. Mai 2019 zur Beratung und zur Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport.
Die Gesetzesänderung betrifft den Einsatz von Bodycams. Zum 30. Juni 2019 endet der zweijährige Modellversuch in den drei kreisfreien Städten unseres Bundeslandes. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Einsatz von Bodycams bis zum 30. Juni 2020 verlängert werden, um statistisch verwertbare Ergebnisse zu bekommen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 37. Sitzung am 6. Juni 2019 mit dem Gesetzentwurf. Im Ergebnis seiner Beratung beschloss er mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen bei zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfes in unveränderter Fassung zu empfehlen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 7/4485 vor. Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Kohl für die Berichterstattung des Ausschusses. - Wir kommen somit direkt zum Abstimmungsverfahren. Eine Debatte zu dem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen.
Wir stimmen somit über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in der Drs. 7/4485 ab. Wenn es keinen Widerspruch gibt, dann stimmen wir über das Gesetz in Gänze ab. Wer für das Gesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung stimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Koalition. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist eine Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport erfolgt. Der Tagesordnungspunkt 5 ist somit erledigt.
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes SachsenAnhalt (Dienstrechtliches Datenschutzanpas- sungsgesetz - DRDSAnpG LSA)
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Landesregierung überwies der Landtag in der 69. Sitzung am 4. April 2019 zur Beratung und zur Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen.
Die Datenschutz-Grundverordnung ist seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ziel der Datenschutz-Grundverordnung ist ein gleichwertiges Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von Daten in allen Mitgliedstaaten. Danach ist es
erforderlich, auch das bereichsspezifische Datenschutzrecht auf die Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung zu überprüfen und, soweit nötig, anzupassen. Diese Anpassung ist Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs. Die Änderungen betreffen nur Gesetze im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 64. Sitzung am 5. Juni 2019 mit diesem Gesetzentwurf. Zur Beratung lagen dem Ausschuss ein Schreiben sowie eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages vor. Darin wurde dem Ausschuss in Übereinstimmung mit den zuständigen Bereichen des Ministeriums der Finanzen empfohlen, Artikel 5 - es handelt sich hierbei um das Landespersonalvertretungsgesetz; wir haben es gerade beraten - aus diesem Gesetzentwurf herauszulösen und in den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes aufzunehmen, das sich ebenfalls im Gesetzgebungsverfahren befand.
In seiner Synopse empfahl der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst weitere mit dem Ministerium der Finanzen abgestimmte redaktionelle Änderungen und sprachliche Anpassungen.
Im Ergebnis seiner Beratung schloss sich der Ausschuss für Finanzen den Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.
Ich sehe auch hierzu keine Fragen. Dann danke ich Herrn Meister für die Berichterstattung aus dem Ausschuss für Finanzen.
Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Wir kommen nun zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/4107 in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drs. 7/4492 ab. Wer für die Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalition und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Ich sehe, niemand. Stimmenthaltungen? - Diese gibt es von der AfD. Damit hat der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/4107 die Mehrheit des Hauses erhalten.
Damen und Herren der Schule des Zweiten Bildungsweges in Magdeburg in unserem Hohen Hause zu begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt (E-Government-Gesetz Sachsen- Anhalt - EGovG LSA)
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt in der Drs. 7/1877 überwies der Landtag in der 34. Sitzung am 28. September 2017 zur Beratung und zur Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Finanzen sowie für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung beteiligt.
Mit diesem Gesetzentwurf sollen ein Auftrag aus § 3 des Organisationsgesetzes Sachsen-Anhalt sowie eine der zentralen Empfehlungen der Enquete-Kommission „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen - bürgernah und zukunftsfähig gestalten“ umgesetzt werden. Das E-GovernmentGesetz soll die Grundlage für den elektronisch gestützten Verwaltungsvollzug in der Landes- und Kommunalverwaltung sowie für die sonstigen Körperschaften ohne Gebietshoheit, für Anstalten und für Stiftungen des öffentlichen Rechts - soweit sie der Aufsicht des Landes unterliegen - bilden. Es soll alle wichtigen Bestimmungen enthalten, die im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Verwaltung zu einer sicheren, modernen, bürgerfreundlichen und kostensparenden E-Government-Landschaft notwendig sind.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 15. Sitzung am 9. November 2017 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich darauf, eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf
durchzuführen. Die Anhörung fand in der 19. Sitzung am 15. März 2018 statt. Neben dem Landesbeauftragten für den Datenschutz SachsenAnhalt, den Gewerkschaften und den kommunalen Spitzenverbänden wurden auch Wissenschaftler und Sachverständige sowie die mitberatenden Ausschüsse eingeladen.
Im Verlauf der Anhörung wurde deutlich, dass die Intentionen des Gesetzes erforderlich und unabweisbar sind. Die Ausstattung der Kommunen mit Hard- und Software sowie einheitliche Standards zwischen den Verwaltungseinheiten sind dabei unbedingt nötig und Voraussetzung für den tatsächlichen Start in das digitale Zeitalter in den Kommunen.
Es wurde angeregt, im Anschluss an die Verabschiedung des E-Government-Gesetzes die Schaffung eines Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetzes im Sinne des Open-Data-Gedankens in den Blick zu nehmen. Die fehlenden Fachkräfte und eine fehlende geeignete IT-Infrastruktur wurden im Verlauf der Anhörung ebenfalls angesprochen. Im Vorfeld der Anhörung erreichten den Ausschuss für Inneres und Sport diverse Stellungnahmen, die allen am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Ausschüssen zur Verfügung gestellt wurden.
Eine mit dem Ministerium für Inneres und Sport abgestimmte Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes erreichte die beteiligten Ausschüsse im Juni 2018.
Da im Rahmen der Anhörung deutlich wurde, dass der vorgelegte Gesetzentwurf den Anforderungen an ein modernes E-Government-Gesetz nicht genügt, wurden auf politischer Ebene Abstimmungsprozesse in Gang gesetzt, die einige Zeit in Anspruch nahmen. Aus diesem Grunde befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport erst wieder in seiner Sitzung am 7. Februar 2019 mit dem Gesetzentwurf.
Auf der Grundlage der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes erarbeitete er mit 9 : 0 : 2 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung für die mitberatenden Ausschüsse. Diese wurden gebeten, die in der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport durch die Koalitionsfraktionen aufgeworfenen Fragen bei ihrer Beratung zu berücksichtigen und hierzu gegebenenfalls Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Ein Protokollauszug wurde beiden Ausschüssen zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 62. Sitzung am 10. April 2019 mit dem in Rede stehenden Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Zur Beratung legten die regierungstragenden Fraktionen einen Änderungsantrag vor, der nicht nur Änderungsvorschläge
zum eingebrachten E-Government-Gesetz zum Inhalt hatte, sondern in Nr. 3 eine Änderung des E-Rechnungsgesetzes Sachsen-Anhalt vorsah.