Protokoll der Sitzung vom 28.08.2019

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Wir stimmen Ihrem Gesetzentwurf sowieso zu. - Danke schön.

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Loth für den Redebeitrag. - Für die SPD spricht der Abg. Herr Barth. Herr Barth, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem der Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesjagdgesetzes am 21. November 2018 in erster Lesung behandelt hat, beschließen wir diese Gesetzesvorlage nunmehr heute in zweiter Lesung.

Der Ausschussvorsitzende hat schon ausführlich über die Inhalte berichtet, Frau Ministerin auch. Deshalb kann ich mich an dieser Stelle eigentlich recht kurz fassen. Es sind ja auch nur drei Minuten Redezeit vorgesehen.

Wenn auch nicht alle unsere Vorschläge und diejenigen aus der Anhörung realisiert werden konnten, so kann man letztlich doch sagen, dass wir mit dem Ergebnis zufrieden sein können. Insbesondere - die Frau Ministerin hat darauf hingewiesen - die Aufnahme der Nilgans in das Jagd

recht ist angesichts des rasanten Anstiegs der Population in den vergangenen Jahren und der damit verbundenen Folgen für die einheimischen Vogelarten von großer Bedeutung.

Auch die Möglichkeit, Schalldämpfer einzusetzen und zur Jagd zu benutzen, wird positiv bewertet. Die jetzt eindeutige Regelung zur Benutzung von Kraftfahrzeugen während der Erntejagd zur Jagdausübung war lange überfällig. Das freiwillige Jagdmoratorium in Bezug auf den Abschuss des Rebhuhns für die Jägerschaft begrüßen wir ausdrücklich.

Schade ist, dass wir uns nicht auf den Einsatz von Nachtsichtzielgeräten zur Wildschweinjagd durchringen konnten. Angesichts der drohenden Wildschweinpest wäre das sicherlich hilfreich gewesen. Aber vielleicht regelt der Bund dieses Problem in naher Zukunft in eigener Zuständigkeit.

Bedanken möchte ich mich abschließend beim Landesjagdverband sowie bei den Ministerien und den Fraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit. Ich stelle an dieser Stelle fest, dass wir heute sicherlich kein Gesetz für die Ewigkeit beschließen. Ich gehe davon aus, dass Sie sich in nächster Zukunft wiederum mit dem Thema Jagdgesetz beschäftigen werden. In diesem Sinne wünsche ich dem jetzigen Gesetzentwurf viel Erfolg in der Praxis. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Gui- do Heuer, CDU)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Barth den Redebeitrag. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Eisenreich. Frau Eisenreich, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Bereits im ersten Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Landejagdgesetzes war vermerkt, dass diese Änderung nicht zwingend erforderlich sei. Die umfangreiche öffentliche Anhörung, die wir durchgeführt haben, ergab jedoch auch, dass in der Jägerschaft der Wunsch nach Änderungen besteht. Wenn man sich allerdings den nunmehr zur zweiten Beratung vorliegenden Entwurf einmal genau anschaut, dann stellt man fest, dass die Zahl der substanziellen Änderungen doch relativ gering ist.

Trotz einer in der Anhörung doch von vielen Seiten befürworteten Regelung zur sogenannten Überjagung und damit unter anderem zur Schaffung von mehr Rechtssicherheit ist eine solche

Regelung nicht aufgenommen worden. Auch zur Verwendung bleifreier Munition fehlt eine Regelung, die unter anderem Verbraucherinnen und Verbraucher gerade bei dem Verzehr des Lebensmittels Wildbret mehr Schutz versprochen hätte und die das Image von Jägerinnen und Jägern hätte verbessern können.

So erfreulich es ist, dass eine mehr als einhundert Jahre alte Regelung zur Wildschadensregulierung aufgenommen wurde, die auch Landwirtinnen und Landwirte in der Verantwortung sieht, entsprechende Vorkehrungen durch Bejagungsschneisen zu treffen, so problematisch sehen wir jedoch die derzeit vorgesehene zeitliche Befristung auf drei Jahre. Was soll denn nach den drei Jahren, in denen diese Regelung gilt, passieren? Wie geht es dann weiter? - Die Antwort darauf bleibt der Gesetzentwurf nunmehr schuldig.

Insgesamt sieht unsere Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf als eher mutlos an. Die eine oder andere Änderung hätte vielleicht in eine Verordnung aufgenommen werden können. Darüber hinaus wäre es aus unserer Sicht durchaus sinnvoll gewesen, die in Arbeit befindlichen bundesgesetzlichen Änderungen abzuwarten und auf deren Grundlage mehr Substanz in den Gesetzentwurf zu bringen. Wir werden uns daher der Stimme enthalten. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Frau Eisenreich für den Redebeitrag. - Für die CDU spricht der Abg. Herr Gürth. Herr Gürth, Sie haben das Wort.

Danke schön, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir das Landesjagdgesetz nun in der zweiten Lesung novellieren können. Ich empfehle im Namen der CDU-Fraktion eine Zustimmung.

Ich möchte mich zu Beginn für die Beratungen zu diesem Gesetzentwurf, die sehr umfangreich waren, bei dem Landesjagdverband, dem Landesbauernverband, dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst sowie bei den Koalitionspartnern bedanken, die mit den Jagdgenossenschaften, den Kreisjägermeistern und vielen anderen fachlich fundiert diskutiert und mit großer Ernsthaftigkeit die Argumente für die eine oder andere Regelung sorgfältig abgewogen und am Ende jeweils eine vernünftige Regelung gefunden haben. Vielen Dank für diese Zusammenarbeit.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Wolfgang Aldag, GRÜNE)

Ein bisschen gewundert habe ich mich jetzt über den Beitrag der LINKEN, in dem von einem mutlosen Gesetzentwurf gesprochen wurde. - Sie haben zu der ganzen Thematik keinen einzigen Antrag eingebracht. Darin hätten Sie Ihre Vorstellungen präzise einbringen können. Alle guten Vorschläge haben, wie Sie wissen, eine Chance, verwirklicht zu werden.

Zur Sache selbst. Für die CDU-Fraktion sind bei den vielen Änderungen, die schon im Gesetzentwurf enthalten waren, noch einige wesentliche hervorzuheben gewesen. Insbesondere war es uns wichtig, die Zusammenarbeit zwischen Jägern und Landwirten weiter zu intensivieren und eine Wildschadensregulierung zu erreichen, mit der sich die aktuelle Situation der Bestände, insbesondere des Schwarzwildes und des Umgangs damit, besser handhaben lässt.

Wir begrüßen ausdrücklich auch die Zulassung der Schalldämpfer, die vorher in Sachsen-Anhalt noch untersagt waren. Das ist sowohl für die Hunde als auch für die Jäger eine wesentliche Erleichterung; sie war überfällig.

Für die CDU-Fraktion ist noch ein weiterer Punkt von besonderer Wichtigkeit. Wir brauchen ein aktuelles elektronisches Jagdkataster, und zwar von der Altmark bis hinunter nach Zeitz. Deswegen haben wir uns dafür stark gemacht, dass alle Jagdgenossenschaften mit einem aktuellen Datensatz ausgestattet werden, weil es viele Veränderungen von Flurstücken, viele Flurneuordnungs- und viele andere Verfahren, gegeben hat. Nunmehr werden Jagdgenossenschaften zum Selbstkostenpreis damit ausgestattet. Das ist auch ein Nutzen für das ganze Land.

Die Erntejagd, gerade im Hinblick auf das Schwarzwild, dessen Populationen einzudämmen ist, wird mit der neuen Formulierung rechtssicher und praktisch handhabbarer unterstützt. Auch die Bekämpfung der Neozoen war wichtig; die Nilgans wurde von der Ministerin erwähnt. Aber auch für die Nutria-Bekämpfung wurden Regelungen gefunden, ebenso wie für die Hegeaufgaben, gerade was die Rebhuhn- und Fasanbestände und die Eiweißfütterung in den Aufzuchtgehegen betrifft.

Ein Vorschlag, der im Gesetzentwurf enthalten war, fand im Ausschuss nicht die Mehrheit, weil dieser einen erheblichen Eingriff in die Rechte der Jagdpächter und -eigentümer bedeutet hätte, nämlich das Vorschreiben der Duldung des Überjagens durch Hunde ohne Begrenzung. Dazu muss ich sagen: Der Vorschlag, der durch das Ministerium in den Gesetzentwurf eingebracht wurde, hätte weder mehr Rechtssicherheit noch einen Vorteil gebracht, sondern hat neue Fragen aufgeworfen. Es wurde eingeräumt, diesen

Rechtsunsicherheiten durch bessere Formulie

rungen entgegenzuwirken. Das ist aber während der Beratung nicht erfolgt. Insofern bin ich froh, dass diese Formulierung im Gesetzentwurf nicht mehr enthalten ist. Damit wird auch Rechtsfrieden geschaffen.

Abschließend bleibt mir nur, allen zu danken, die mitgewirkt haben.

Herr Gürth, kommen Sie zum Schluss.

Das tue ich, Herr Präsident. - Ich empfehle die Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung zum Landesjagdgesetz und verbinde dies mit einem Dank an die Naturschützer mit der höchsten Fachkompetenz im Land: die Jäger, die jeden Tag Naturschutz praktizieren.

(Beifall bei der CDU)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Gürth für den Redebeitrag. - Für BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat Herr Aldag das Wort. Herr Aldag, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Eigentlich wollten wir das Jagdgesetz lediglich an die aktuellen Anforderungen anpassen; das Stichwort Nilgans ist gefallen. Aber wie es bei solchen Gesetzen immer so ist: Macht man das Gesetz einmal auf, dann gibt es doch den einen oder anderen Wunsch auf weitere Veränderungen, weshalb sich das Inkrafttreten dieser kleinen, aber wichtigen Veränderungen und Anpassungen ganz schön verzögert hat.

Am Ende, meine ich, hat die Koalition einen guten Weg gefunden, die vielen unterschiedlichen Interessen der Jägerinnen und Jäger, die insbesondere im Ergebnis der Anhörung aufgegriffen wurden, zu berücksichtigen, um Verbesserungen herbeizuführen. Außerdem ist es gelungen, die Belange des Natur- und Artenschutzes - dazu dient unser Entschließungsantrag - in den Prozess einfließen zu lassen und perspektivisch das Gesetz zu ändern.

In einem Dialog mit dem Landesjagdverband konnten wir gemeinsam das freiwillige Jagdmoratorium für das Rebhuhn erreichen, konnten die Verordnung zum temporären Abschussverbot für den Iltis zunächst für ein weiteres Jahr verlängern, konnten eine ganzjährige Schonzeit für die Türkentaube für zunächst zwei Jahre festlegen und konnten vereinbaren, das Verbot zur Verwendung von Bleimunition an Gewässern mit der nächsten

Novellierung des Bundesjagdgesetzes - Sie wissen alle, dass diese vermutlich bald kommt - umzusetzen.

Ich glaube, wir haben einen guten Weg gefunden - gerade auch in der Koalition -, miteinander zu reden und gute, handhabbare Lösungen zu finden. Ich darf mich ausdrücklich beim Kollegen Gürth bedanken, mit dem ich intensive Gespräche geführt habe, bei denen wir bis zum Nasenbluten meinerseits um Positionen gerungen haben.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE, lacht)

Er wurde nicht handgreiflich, ich hatte einfach so Nasenbluten. Keine Angst.

Einen Punkt will ich aber doch noch ansprechen. Er wurde heute schon mehrmals erwähnt. Wir sollten bei der nächsten anstehenden Novellierung tatsächlich einen Punkt im Blick haben, nämlich eine Regelung für die Duldung des Überjagens durch Hunde. Wir haben es bei der alten Regelung belassen, obwohl sich der Landesjagdverband eine neue, rechtlich einwandfreie Formulierung gewünscht hat. Hierüber konnten wir uns leider nicht einigen. Ich möchte meinerseits schon jetzt anbieten, rechtzeitig Gespräche - auch mit dem Landesjagdverband - zu führen, um diesen Punkt bei der nächsten anstehenden Novellierung zu berücksichtigen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und von Rüdiger Erben, SPD)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Aldag für den Redebeitrag. - Wir kommen nun zum Abstimmungsverfahren. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/4825 vor. Ich schlage vor, zuerst über den Änderungsantrag abzustimmen. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die AfDFraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Stimmenthaltungen? - Diese sehe ich nicht. Damit hat dieser Antrag nicht die Mehrheit des Hauses erhalten.

Wir stimmen nunmehr über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt in der Fassung der Beschlussempfehlung ab. Ich schlage vor, über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit abzustimmen, wenn kein Mitglied einen anderslautenden Antrag stellt. - Wer für den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Da sehe ich niemanden. Stimmenthaltungen? - Die Fraktion DIE LINKE.

Damit hat der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung die Mehrheit des Hauses erhalten.

Wir müssen nun noch über den Entschließungsantrag in Teil 2 der Beschlussempfehlung abstimmen. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Da sehe ich niemanden. Stimmenthaltungen? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dem Entschließungsantrag, Teil 2 der Beschlussempfehlung, auch zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt 13 ist erledigt.

Wir kommen jetzt zum

Tagesordnungspunkt 14

Beratung

a) Überweisung einer Petition an die Landes