irgendwann Hundertschaften vor den Frauenhäusern stehen, die wir in Sachsen-Anhalt nicht haben, was zur Folge hat, dass wir auch noch einen privaten Wachschutz organisieren müssen.
- Genau so ist das. Ich stelle mir gerade vor, wie vor einem Frauenhaus eine dreißig- oder vierzigköpfige Familie arabischer, afrikanischer Herkunft steht und die abtrünnige Frau abholen will.
Herr Kollege Lehmann, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie bei gleichem Sachverhalt einen Unterschied machen, ob vor der Tür eines Frauenhauses eine deutsche Frau steht oder eine Migrantin?
Sie haben unsere Fragen vorhin als idiotische Fragen bezeichnet. Mit dieser Frage bekommen Sie mich nicht in die Ecke gedrückt. Ich gebe Ihnen jetzt keine Auskunft, weil ich genau weiß, worauf das abzielt.
Vielen Dank. - Als Nächste - - Frau Lüddemann verzichtet. Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Kolze.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Den Koalitionsfraktionen ist das Thema Frauenhäuser und die Sicherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit besonders wichtig. Deshalb gehen wir dieses Thema auch gleich zu Beginn dieser Wahlperiode an. Nach wie vor ist jede dritte Frau von Gewalt betroffen. Deshalb wollen wir ein Hilfssystem für die von Gewalt betroffenen Frauen absichern.
Frauenhäuser sind in unserem Land eine eminent wichtige Hilfseinrichtung für Frauen und Kinder. Auf diese Schutzeinrichtungen können und wollen wir, meine Damen und Herren, nicht verzichten.
Wir werden erstens die Betreuungs- und Hilfsangebote für in Frauenhäusern untergebrachte Kinder sicherstellen, weil Frauenhäuser für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder eine nicht wegzudenkende Schutz- und Hilfsfunktion erfüllen. Zur Sicherstellung der Betreuungs- und Hilfsangebote wollen wir in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 die erforderlichen Mittel bereitstellen. Damit sorgen wir für eine auskömmliche Finanzierung dieser Einrichtungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In unserem Antrag findet sich die besondere Situation der Kinder in den Schutzeinrichtungen ausdrücklich wieder. Im konkreten Einzelfall ist der Hilfsbedarf jedoch genau zu bestimmen. Mit Blick auf die Besonderheiten der Kinderbetreuung ist gegebenenfalls die personelle Ausstattung zu verbessern.
Wir führen zweitens über ein Modellprojekt mobile Teams zur psychosozialen Betreuung von Frauen und Kindern ein. Ferner ist drittens die Barrierefreiheit in den Frauenhäusern weiter auszubauen. Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen zu können, muss auch Frauen mit Handicap möglich sein.
Viertens. Wir stehen für eine tarifgerechte Bezahlung der Mitarbeiterinnen. Qualifizierte Fachkräfte, hier Expertinnen für den Umgang mit Frauen mit Gewalterfahrung, müssen adäquat und tarifgerecht entlohnt werden. Die tarifgerechte Bezahlung ist schlichtweg Voraussetzung, um in der Zukunft qualifiziertes Fachpersonal generieren zu können.
Wir setzen uns fünftens für eine bundesweit einheitliche einzelfall- und tagessatzunabhängige und bedarfsgerechte Finanzierung der Frauenhäuser durch den Bund ein. Eine durch den Bundesgesetzgeber zu schaffende Regelung zur Finanzierung der Frauenhäuser würde diese ver
Die von der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz abgegebenen Empfehlungen für eine qualitative Weiterentwicklung zielen in diese Richtung und sind als positives Zeichen zu bewerten. Diese Empfehlungen sind konsequent und daher zu befürworten.
Sechstens wollen wir Migrantinnen und deren Kinder unterstützen. Frauen mit Migrationshintergrund suchen im Land eben immer häufiger diese Hilfe. Dies stellt diese Schutzeinrichtungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, allerdings auch vor eine neue Herausforderung.
Siebentens und letztens. Die Pauschalen im Hinblick auf die besondere Situation kleiner Frauenhäuser sind zu überprüfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sämtliche Maßnahmen wollen wir umsetzen. Zunächst gilt natürlich laut unserem Koalitionsvertrag auch der Finanzierungsvorbehalt. Aber gerade deswegen, meine Damen und Herren, bringen wir bereits jetzt diesen Antrag in den Landtag ein, damit wir im Rahmen der Haushaltsberatungen die Möglichkeit haben, diese Mittel für Frauenhäuser in den Beratungen zu berücksichtigen. Im Unterschied zum Antrag der Fraktion DIE LINKE haben die Koalitionsfraktionen die Finanzierbarkeit dieser Maßnahmen im Auge.
Vielen Dank, Herr Kolze. - Damit haben wir die Debatte abgeschlossen. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Lehmann. Wollen Sie sie beantworten, Herr Kolze?
Herr Kolze, Sie haben erwähnt, dass wir mit Blick auf die Unterbringung von Frauen mit Migrationshintergrund aus Flüchtlingsheimen einen steigenden Bedarf haben, weil dort die Gewalt ein hohes Maß hat.
Jetzt stellt sich mir die Frage, warum wird nicht beherzt durchgegriffen. Wenn man Gewalt in der zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber fest
stellt, beispielsweise von gewalttätigen Ehemännern, kann man die doch beherzt abschieben. Dann stellt sich dort Ruhe ein. Dann müssen wir die Frauen nicht auslagern und schützen und die aggressiven Männer bleiben im Heim. Unabhängig davon erschließt sich mir der Sinn sowieso nicht, wenn wir Abschiebungen vornehmen in einem Land, das keine sicheren Grenzen hat.
weil ich nicht von Gewalt gegen Migranten in entsprechenden Unterkünften wie der Asylbewerbersammelunterkunft gesprochen habe, sondern von Frauen mit Migrationshintergrund.
Das umfasst eben ein viel größeres Spektrum als eben diese, die noch in solchen Einrichtungen untergebracht sind.
Auch sie haben nach meiner und nach der Auffassung der Koalitionsfraktionen sehr wohl nicht nur einen Anspruch darauf, dass wir sie hier unterstützen, sondern wir wollen das auch.
Herr Lehmann, darin gebe ich Ihnen recht: Überall dort, wo Gewalt Einzug nimmt, muss der Rechtsstaat mit allen ihm gebotenen Mitteln dagegen vorgehen. Ich denke, darin sind sich alle in diesem Hohen Hause einig. - Danke.
Vielen Dank, Herr Kolze. - Dann können wir die Debatte abschließen. Wir steigen in das Abstimmungsverfahren zu der Drs. 7/265. Ich würde gern wissen, in welche Ausschüsse diese Drucksache überwiesen werden soll.