Protokoll der Sitzung vom 26.09.2019

Ich bin daher sehr froh, dass wir für die Besetzung der Senate eine Form gefunden haben, die diesem Ansinnen entspricht. Wohlgemerkt geht es hier nicht um die Beschneidung von Mitspracherechten an unseren Hochschulen, sondern um effektive und flexible Entscheidungsprozesse, um die Ziele der EU und des Bundes an den Hochschulen Sachsen-Anhalts umzusetzen.

Ich will noch erwähnen, dass die Koalition die sogenannten Langzeitstudiengebühren abschaffen wird. Weiterhin haben wir uns darauf verständigt, die Beteiligung von Hochschulen an Unternehmen transparenter zu gestalten, indem der Landesrechnungshof entsprechende Prüfrechte erhält.

(Kristin Heiß, DIE LINKE: Ach, 40 000 €!)

Dies ist im Übrigen im Sinne der Hochschulen, weil damit eine grundsätzliche Diskussion über entsprechende Finanzierungen und die Verwendung von finanziellen Hochschulmitteln offener gestaltet wird. Meine Vorredner sind bereits auf weitere Regelungen des Hochschulgesetzes eingegangen. Angesichts meiner fortgeschrittenen Redezeit möchte ich der Versuchung widerstehen, dies nochmals auszuführen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass wir ein Hochschulgesetz haben werden, das unseren Hochschulen durch mehr Flexibilität, Freiheit und den nötigen Spielraum das Rüstzeug mitgibt, um in den kommenden Jahren im nationalen und internationalen Bildungswettbewerb zu bestehen.

Ich freue mich auf die Diskussionen in den Ausschüssen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Herr Kolze, warten Sie bitte. Die Versuchung wird gleich noch einmal kommen, und zwar in Form einer Fragestellung von der Abg. Frau Heiß. - Sie hat das Wort.

Herr Kolze, Sie sind gerade auf die Prüfrechte des Landesrechnungshofs eingegangen. Meine Frage ist, ob Sie Folgendes wissen: Wie viele der derzeitigen Beteiligungen, die die Hochschulen haben, dürfte denn der Landesrechnungshof bei einem Grenzwert von 40 000 € prüfen?

Das kann ich Ihnen - das will ich ganz ehrlich sagen - nicht sagen. Denn ich habe erst seit Anfang August diese Funktion inne und habe versucht, mich so gut es geht einzuarbeiten. Ich bitte, mir diesen Fauxpas nachzusehen. - Danke.

(Kristin Heiß, DIE LINKE: Na ja!)

Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt. Wir können nun in das Abstimmungsverfahren eintreten.

Zu Tagesordnungspunkt 8 a) - Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften. Es liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung in der Drs. 7/4919 vor. Gibt es das Ansinnen, über Teile der Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf einzeln abzustimmen? - Nein. Dann lasse ich über diesen Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drs. 7/4919 in Gänze abstimmen.

Wer dieser Beschlussempfehlung und damit dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die AfDFraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und zwei fraktionslose Abgeordnete. Damit hat der Gesetzentwurf in der Drs. 7/4919 die entsprechende Mehrheit erreicht und ist somit beschlossen worden.

Zu Tagesordnungspunkt 8 b) - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und anderer Vorschriften in der Drs. 7/4918. Bisher habe ich vernommen, dass dieser zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überweisen werden soll. Gibt es dazu alternative Vorschläge? - Das ist nicht so.

Dann lasse ich über diesen Vorschlag abstimmen. Wer für eine Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen ist, den bitte ich

jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind offensichtlich alle Fraktionen des Landtags und zwei fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Gegenstimmen? - Nein. Stimmenthaltungen? - Ein fraktionsloser Abgeordneter. Somit wurde der Gesetzentwurf in der Drs. 7/4918 in die genannten Ausschüsse überwiesen. Damit können wir den Tagesordnungspunkt 8 schließen.

Wir kommen nunmehr zu

Tagesordnungspunkt 9

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Sachsen-Anhalt (Landarztgesetz Sachsen-An- halt - LAG LSA)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/4100

Änderungsantrag Fraktion AfD - Drs. 7/4193

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration - Drs. 7/4939

(Erste Beratung in der 69. Sitzung des Landtages am 04.04.2019)

Berichterstatter für den Ausschuss ist der Abg. Herr Siegmund. Herr Siegmund, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/4100 wurde in der 69. Sitzung des Landtages am 4. April 2019 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Finanzen sowie für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung beteiligt.

Der in Rede stehende Gesetzentwurf soll ein Beitrag zur Sicherstellung der hausärztlichen, medizinischen und wohnortnahen Versorgung in unterversorgten und drohend unterversorgten Gebieten, insbesondere in ländlichen Bereichen unseres Bundeslandes, sein und somit dem Hausärztemangel auf dem Lande begegnen. Das Ziel ist die Schaffung gleichwertiger Verhältnisse in Stadt und Land.

Über eine Studienplatzquote sollen junge Bewerber einen Medizinstudienplatz an einer der beiden medizinischen Fakultäten des Landes erhalten, wenn sie sich vertraglich verpflichten, nach dem Studienabschluss für zehn Jahre eine Tätigkeit als Allgemeinmediziner in einer unterversorgten oder

von Unterversorgung bedrohten Region in Sachsen-Anhalt aufzunehmen.

Mit dem Änderungsantrag in der Drs. 7/4193 forderte die Fraktion der AfD, die im Gesetzentwurf der Landesregierung enthaltene Landarztquote von 5 % auf 10 % zu verdoppeln.

Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich in der 37. Sitzung am 8. Mai 2019 darauf verständigt, in der folgenden Sitzung eine Anhörung zum Gesetzentwurf und zu dem Änderungsantrag durchzuführen. Gleichzeitig hat er den diesbezüglichen Einladungskreis festgelegt.

Die Anhörung, zu der auch die mitberatenden Ausschüsse eingeladen wurden, fand in der 38. Sitzung am 12. Juni 2019 statt. Dazu wurden die beiden medizinischen Fakultäten des Landes, die kommunalen Spitzenverbände, die Kassenärztliche Vereinigung, die Ärztekammer und der Hausärzteverband Sachsen-Anhalt eingeladen. Im Anschluss an die öffentliche Anhörung vereinbarte der Ausschuss, die vorläufige Beschlussempfehlung in der 39. Sitzung am 21. August 2019 zu erarbeiten.

Dem Ausschuss lag dazu eine Synopse des GBD vor, welche die mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration einvernehmlich abgestimmten Änderungsempfehlungen enthielt. Der Ausschuss kam zunächst überein, den Gesetzentwurf in der Fassung der Synopse des GBD zur Beratungsgrundlage zu erheben, dabei jedoch nicht der Empfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu folgen, die Überschrift zu ändern.

Im Zuge der Beratung wurde der Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/4193 zur Erhöhung der Landarztquote von 5 % auf 10 % bei 3 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt.

Der federführende Ausschuss verabschiedete daraufhin mit 6 : 2 : 3 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf eines Landarztgesetzes Sachsen-Anhalt in der vom GBD vorgeschlagenen Fassung, jedoch mit unveränderter Überschrift.

Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat über den Gesetzentwurf und die vorläufige Beschlussempfehlung in der 68. Sitzung am

11. September 2019 beraten. Im Ergebnis seiner Beratung stimmte er der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 6 : 0 : 4 Stimmen zu.

Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung hat über den Gesetzentwurf und die vorläufige Beschlussempfehlung in der 31. Sitzung am 12. September 2019 beraten. Auch er stimmte der vorläufigen Be

schlussempfehlung zu. Das Abstimmungsergebnis lautete 6 : 0 : 3.

Die Abschlussberatung des federführenden Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration fand in der 40. Sitzung am 18. September 2019 statt. Dazu lagen ihm die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse vor. Der Ausschuss verabschiedete eine Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf eines Landarztgesetzes der Landesregierung mit 8 : 2 : 2 Stimmen.

Liebe Kollegen, Ihnen liegt heute in der Drs. 7/4939 die Beschlussempfehlung zu dem in Rede stehenden Gesetzentwurf der Landesregierung vor. Im Namen des Ausschusses bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der AfD)

Danke. - Es ist vereinbart worden, dass zu diesem Tagesordnungspunkt keine Debatte geführt wird. Ich sehe auch keine Wortmeldungen. Deswegen können wir jetzt sofort in das Abstimmungsverfahren eintreten. Gibt es den Wunsch, über bestimmte Teile der Beschlussempfehlung in der Drs. 7/4939 gesondert abzustimmen? - Das ist offensichtlich nicht so.

Dann stelle ich den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drs. 7/4939 zur Abstimmung. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung erteilt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und zwei fraktionslose Abgeordnete. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der AfD. Damit hat der Gesetzentwurf die notwendige Mehrheit erreicht und ist somit beschlossen worden.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 10

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktion AfD - Drs. 7/4900

Einbringer sind die Abg. Herr Tillschneider und Herr Spiegelberg. Herr Dr. Tillschneider hat als Erster das Wort.