Einbringer sind die Abg. Herr Tillschneider und Herr Spiegelberg. Herr Dr. Tillschneider hat als Erster das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion begehrt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, Deutsch zur Staatssprache des Landes Sachsen-Anhalt zu erklären. Kritische Geister mögen nun einwenden, das sei doch eine Selbstverständlichkeit, das müsse man doch nicht in die Verfassung schreiben.
Nun ja, Verfassungstexte haben es an sich, vor Selbstverständlichkeiten überzuquellen. Und wenn in der BRD-Verfassung so gefühlige Selbstverständlichkeiten stehen wie „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, dann können wir es durchaus wagen,
Herr Striegel widerspricht mir, wenn ich den Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ als Selbstverständlichkeit bezeichne. Wie dem auch sei.
- ja, es ist doch auch schön; es ist doch auch gefühlig - in unsere normativen und formativen Texte, damit diese Selbstverständlichkeiten auch in Zukunft das bleiben, was sie sind, nämlich selbstverständlich.
Deutsch ist noch unhinterfragt Staatssprache in Sachsen-Anhalt, ist aber durch den Zerstörungsprozess, der sich Globalisierung nennt, und weitere Verfallserscheinungen mittel- und langfristig Gefährdungen ausgesetzt, zu denen Ihnen mein Kollege Spiegelberg gleich noch etwas sagen wird.
Ich will auf anderes hinaus. Sicherlich, Deutsch als Staatssprache in die Verfassung zu schreiben, ist ein deklaratorischer und ein symbolischer Akt. Davon kann aber nur geringschätzig sprechen, wer nicht um die Kraft der Deklarationen und Symbole weiß.
Die Sprache ist nach Heidegger das Haus des Seins und die deutsche Sprache ist das Haus des deutschen Seins. Sie ist Ausdruck unserer Weltsicht und somit die Grundlage unserer Identität. Wir Deutschen denken die Sprache nach Humboldt eben gerade nicht als instrumentalistisch, als beliebiges Kommunikationsmittel, sondern als gewachsenen Ausdruck der Weltanschauung eines Volkes.
Indem wir Deutsch als Landessprache in der Verfassung verankern, legen wir ein Bekenntnis zu unserer Identität ab, die wir von der AfD anders, als uns permanent unterstellt wird, nicht rassisch definieren, sondern kulturell und damit vor allem und in erster Linie sprachlich.
„Was ist des Deutschen Vaterland?“, fragt Ernst Moritz Arndt in einem seiner bekanntesten Gedichte und antwortet: „So weit die deutsche Zunge klingt und Gott im Himmel Lieder singt.“
Damit wird nun kein imperialer Gebietsanspruch artikuliert, sondern zum Ausdruck gebracht, dass „Deutscher sein“ vor allem heißt, in der deutschen Sprache aufgewachsen zu sein. Insofern wäre es sogar ein integrationspolitisches Signal, Deutsch in der Landesverfassung zu verankern. Wer Bürger dieses Staates sein will, der muss richtig Deutsch können.
Im Umkehrschluss heißt das: Wer sich redlich darum bemüht, wer lernt und sich einfügt, der bekommt auch eine Chance. Sie sehen, es spräche sogar aus Ihrer Sicht überhaupt nichts dagegen.
ob er nun da ist oder nicht - kommt er? - nein, egal - daran erinnern - er hört es ja vielleicht -, dass er vor nicht einmal zwei Wochen in Bad Lauchstädt die Festspiele der deutschen Sprache eröffnet hat und - als wäre das nicht schon genug für einen Politiker - sich dann auch noch eine Podiumsdiskussion mit dem konservativen Autor Martin Mosebach zum Thema „Die deutsche Sprache im Zeitalter der Algorithmen“ liefern musste.
Ich will über diese befremdliche Konstellation nichts weiter sagen, nur so viel: Mosebach hat der herrschenden Bildungspolitik gründlich die Leviten gelesen und unter anderem gefordert, dass zur Pflege der deutschen Sprache ein Kanon von 20 Gedichten festgelegt wird, die jedes Grundschulkind auswendig gelernt haben soll.
haben, einen Bestand an Texten, den alle kennen und über den sich alle verständigen. Früher war das die Lutherbibel, deren Sprache und Bilder unser Deutsch geprägt, geformt und gebildet haben. An die Stelle der Lutherbibel sollen nun die 20 Gedichte treten, so die Forderung von Mosebach, die er, wie er berichtet hat, einmal Angela Merkel höchstpersönlich vortragen konnte.
Angela Merkel aber hat diese Forderung umgehend zurückgewiesen mit der Begründung, Auswendiglernen sei nicht mehr nötig, schließlich könne man heute jeden Text aus dem Internet ziehen. Dass Angela Merkel eine geistlose Technokratin ist, war mir schon immer klar. Aber dass sie dermaßen wenig von Bildung versteht, hat mich dann doch staunen lassen.
Wie dem auch sei, ich bin auf der Veranstaltung zu Herrn Haseloff gegangen und habe ihn darauf hingewiesen, dass das, was Mosebach vorgetragen hat, zu 100 % AfD-Kulturpolitik ist. Er wollte das nicht gelten lassen und meinte, nein, das sei seine Politik, also die Politik des Ministerpräsidenten.
Wenn die Pflege unserer Kultursprache tatsächlich die Politik des Ministerpräsidenten ist und nicht nur sein leeres Lippenbekenntnis aus gegebenem Anlass, dann hat er jetzt die Gelegenheit, dies unter Beweis zu stellen, indem er unserem Gesetzentwurf zustimmt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Liebe Bürger Sachsen-Anhalts! Die deutsche Sprache, unsere deutsche Sprache: Sie ist, wie mein Kollege schon angesprochen hat, nicht nur Kommunikationsgrundlage in unserem Land, sondern das grundlegendste verbindende Element unserer Nation und unersetzbarer Bestandteil unserer ureigenen Identität als deutsches Volk.
Doch die deutsche Sprache und ihre Verankerung in allen Bereichen unserer Gesellschaft sind langfristig in Gefahr. Bereits heute verdrängen in anderen Bundesländern die Sprache Englisch oder verschiedene andere Sprachen schrittweise unser Deutsch als selbstverständliche Kommunikations- und Unterrichtssprache.
So nimmt an Universitäten und Hochschulen der Anteil der Studiengänge zu, die nur noch teilweise auf Deutsch oder schon gänzlich nur noch auf Englisch angeboten werden, obwohl dies bei vorhandenem Willen ohne Verlust an Qualität ver
meidbar wäre. Und auch innerhalb von Unternehmen ersetzt Englisch zusehends Deutsch als Arbeitssprache, selbst an Standorten innerhalb Deutschlands.
Wäre dies nicht schon bedenklich genug, kommen aktuelle politische Bestrebungen hinzu, die darauf abzielen, fremdsprachige Gerichtsverhandlungen auf deutschem Boden zu etablieren. So tagte bereits im Jahr 2010 erstmals eine sogenannte Internationale Kammer an einem westdeutschen Landesgericht als Modellprojekt mit all seinen beteiligten Parteien bis hin zum Richter rein in englischer Sprache.
Auch ein darauf eingehender Gesetzentwurf, der darauf abzielt, die Begrenzung der Gerichtssprache auf das Deutsche aufzuheben und die Einrichtung entsprechender Kammern durchzusetzen, wurde im vergangenen Jahr in den Bundesrat eingebracht.
Der entscheidende Knackpunkt bei dieser Zulassung des Englischen wäre hierbei, dass künftig vermutlich all diejenigen dem Gerichtssaal fernbleiben werden, die im Wirtschaftsenglisch nicht mithalten können. Kurz gesagt: Der einfache Bürger wird sprachlich von den Verhandlungen ausgegrenzt, und das auf deutschem Boden.
Gerade aber dem höchsten Souverän in unserem Land muss es jederzeit möglich sein, Gerichtsverhandlungen, wie ja auch den politischen Entscheidungsfindungen, zu folgen. Das eigene Volk zum Fremdling zu degradieren, der dann eine Übersetzung braucht, ist entschieden der falsche Weg.
Meine Damen und Herren! Wir werden keine Vorteile aus einer solchen Unsitte wie der sprachlichen Anbiederung an alles Nichtdeutsche, Internationale erzielen. Wir werden einzig die Hoheit über die allgemeingültige Kommunikationssprache in unserem eigenen Land aufgeben und unsere eigenen Bürger, sei es beruflich oder hinsichtlich ihrer Bürgerrechte, benachteiligen. Dies kann nicht unser Ziel für die Zukunft sein.
Eine solche westdeutsch geprägte traurige Zukunft für Sachsen-Anhalt müssen wir frühzeitig verhindern. Es liegt daher an uns, hier und heute mit diesem Gesetzentwurf ein wichtiges Zeichen für die Zukunft zu setzen und darauf aufbauend die zunehmend außer Kontrolle geratene Globalisierung endlich in geordnete und begrenzte Bahnen zu lenken.
Nur ein klares Bekenntnis zur eigenen Sprache und Identität wird zum Wohle einer stabilen und zukunftsfähigen deutschen Gesellschaft beitragen, den weiteren inneren Zusammenhalt der Bevölkerung gewährleisten und den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Sachsen-Anhalt stärken.
Daher, meine Damen und Herren, fordern wir Sie auf: Unterstützen Sie unseren vorliegenden Gesetzentwurf und tragen Sie damit zum Schutz der deutschen Sprache in unserer Heimat bei. Es wäre das richtige Signal für die Zukunft und als selbstbewusste Nation nach außen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Damit treten wir in die Dreiminutendebatte ein. Für die Landesregierung spricht die Ministerin Frau Keding. Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ - Dieser Appell Montesquieus aus dem 18. Jahrhundert an den Gesetzgeber, von dem Erlass überflüssiger Gesetze abzusehen, hat nichts an Aktualität verloren. Er gilt unverändert, insbesondere, wenn es sich um die Verfassung handelt.
Die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt regelt die Grundlagen der Staatsgewalt, die Staatsorganisation, die Bindung des Staates an Recht und Gesetz im Verhältnis zu den Bürgern und Bürgerinnen; Einrichtungsgarantien und Staatsziele finden sich dort. Für keinen dieser Regelungsbereiche bedarf es einer Regelung, dass die Landessprache Deutsch ist.
Dass die deutsche Sprache Grundlage der Staatsgewalt und des geltenden Rechtes in Sachsen-Anhalt ist, ergibt sich allein schon daraus, dass die Landesverfassung ebenso wie alle Gesetze, Regelungen, Verwaltungsvorschriften und offiziellen Texte in Deutsch abgefasst sind. Und auch wir haben den ganzen Tag Deutsch geredet.