Protokoll der Sitzung vom 26.09.2019

Von dieser Regelung macht die Fraktion DIE LINKE Gebrauch und verlangt vom federführenden Ausschuss für Inneres und Sport die Berichte über den Stand der Beratungen.

Ich erteile zunächst der Fraktion DIE LINKE zur Begründung ihres Verlangens das Wort. Danach werden vom federführenden Ausschuss für Inneres und Sport die erbetenen Berichte gegeben. Anschließend findet eine Fünfminutendebatte in

der Reihenfolge CDU, AfD, SPD, GRÜNE, DIE LINKE statt.

Nun erhält die Antragstellerin das Wort. Für die Fraktion DIE LINKE spricht zu a), b) und c) die Abg. Frau Eisenreich. Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst vor ein paar Tagen erreichten mich Zuschriften von Betroffenen, unter anderem aus Wörlitz und Bad Lauchstädt, die mir eindringlich ihre prekäre Situation schilderten. Aufgrund des Ausbaus der Straßen an ihren Grundstücken werden fünfstellige Ausbaubeiträge fällig, die sie an den Rand der Existenz bringen.

In einem Fall droht auch das kleine Unternehmen der Familie in die Knie zu gehen. Darüber hinaus müssen in anderen Fällen notwendige Investitionen der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden oder sie müssen ihre Grundstücke gänzlich aufgeben. Diese Grundstücke drohen schließlich zu verfallen.

Auch wiederkehrende Beiträge oder Billigkeitsmaßnahmen konnten die Akzeptanz der Beiträge nicht erhöhen. Der Unmut im Land ist groß. Rechtsstreitigkeiten sind die Folge, Unterschriftensammlungen werden durchgeführt, Bürgerinitiativen haben sich gegründet.

Dabei haben die Diskussionen um längst überholte Straßenausbaubeiträge inzwischen die gesamte Bundesrepublik eingeholt. Doch während in Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen die Straßenausbaubeiträge inzwischen abgeschafft wurden, ruht der See still in Sachsen-Anhalt.

Bereits in der 49. Sitzung des Landtags am 25. Mai 2018 hat meine Fraktion zur Unterstützung des gemeindlichen Straßenbaus und zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger einen Antrag in der Drs. 7/2863 gestellt, in dem wir einen Leitfaden für die Gestaltung und den Bau von Gemeindestraßen analog zum Beispiel Brandenburgs gefordert haben. Dies sollte die Kommunen unterstützen.

Der Antrag wurde federführend in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen, aber da liegt er nun seit über einem halben Jahr und es passiert gar nichts.

Am 21. November 2018 hat die Fraktion DIE LINKE in der 59. Sitzung des Landtags als nächsten Schritt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes in der Drs. 7/3578 eingebracht.

Mit diesem sollen die Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2019 abgeschafft und die Einnahmeausfälle für die Kommunen vom Land erstattet werden.

Auch dieser Gesetzentwurf wurde federführend in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Seit mehr als einem halben Jahr ward nichts mehr von ihm gehört.

Das gleiche Schicksal ereilte unseren Antrag „Straßenausbaubeiträge abschaffen - Beitragsmoratorium vorlegen“, den wir in der 65. Sitzung des Landtags am 1. Februar dieses Jahres in der Drs. 7/3867 einbrachten.

Mit diesem Antrag wollten wir den Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern im Land rechtliche Sicherheit geben; denn inzwischen hatten sich bereits mehrere kommunale Vertretungen für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ausgesprochen, so zum Beispiel Stendal und Zerbst, und weitere sollten folgen:

(Siegfried Borgwardt, CDU: Die wenigsten haben sich dafür ausgesprochen!)

Osterburg, Havelberg, Tangermünde, Wernigerode. Inzwischen haben Haldensleben und Gardelegen Straßenausbaumaßnahmen auf Eis gelegt. Dort, gerade in Haldensleben, kommt es inzwischen zu einer Problematik; denn die notwendigen Investitionen und Instandsetzungen der Ver- und Entsorgungsträger müssen irgendwie vorgenommen werden. Aber die Maßnahmen liegen weiterhin auf Eis.

Eine zweite Problematik ist die mögliche Rückforderung von Fördermitteln, die nicht verbaut werden.

Zugleich wollten wir mit diesen Anträgen und vor allem mit dem letzten, dem Moratorium, die Chance eröffnen, unseren Gesetzentwurf endlich hier im Landtag zu diskutieren, da sich zwischenzeitlich die meisten Fraktionen im Landtag zur Abschaffung bekannt hatten, nur die CDU nicht,

(Guido Heuer, CDU: Das bleibt auch so!)

die die Verhandlungen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge innerhalb der Regierungskoalition am 19. März dieses Jahres einfach abgebrochen hat.

Die Begründungen, mit denen der Innenminister und Vertreter der CDU-Fraktion die Abschaffung ablehnen, sind völlig realitätsfern. Nachweislich ist, dass die Akzeptanz für diese Beiträge schwindet. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Straßen, Rad- und Fußwege und weitere Anlagen von Straßen, die von allen genutzt werden, nur von jenen zu bezahlen sind, die dort zufällig ihr Grundstück haben.

Nein, auch wir sagen: Sie sind von der Allgemeinheit, also aus Steuermitteln, zu bezahlen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ein wirtschaftlicher Vorteil durch den Ausbau der Straßen für die anliegenden Grundstücke ist ebenfalls nicht erkennbar; denn dies berücksichtigt nicht, dass damit auch Nachteile verbunden sind, weil etwa durch die Verbesserung der Straßenqualität der Verkehr und damit Lärm und Schadstoffbelastung für die Anlieger zunehmen, und zuvor ist die Straße auch schlechter geworden.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Wenn die so schlecht ist, warum wollen die Bürger sie dann neu haben?)

Damit hätte auch eine Verringerung des Grundstückswertes einhergehen können. Dann wurden von der CDU die Kommunalwahlen vorgeschoben. Man wolle eine solche Entscheidung erst danach treffen. Aber auch diese Wahlen sind schon wieder seit vier Monaten Geschichte. Ja, was ist denn nun, CDU und Herr Minister?

Die Menschen und die kommunalen Vertretungen, auch die Basis Ihrer Partei, wollen endlich eine Antwort. Wo bleibt die denn? - Keine Vorlage, keine Stellungnahmen zu unseren Anträgen. Wie lange wollen Sie eigentlich die Menschen im Land, die Kommunen, denen die Einnahmeausfälle vom Land angemessen erstattet werden sollen, und auch die Abgeordneten hier im Hohen Hause noch hinhalten?

(Beifall bei der LINKEN)

Die Anträge finden im Land breite Unterstützung. Die Bürgerinnen und Bürger und auch die Kommunen brauchen nun Rechtssicherheit, und sie wollen und brauchen Entlastung bei der Beitragserhebung. Sie brauchen auch Frieden vor Ort. Deshalb müssen wir diesen Prozess zügig und erfolgreich abschließen. Aber dazu bedarf es einer Diskussion in den Ausschüssen.

Vor allem das Wie des Ausgleichs für entstehende Einnahmeausfälle ist noch ungeklärt, auch wenn wir einen Vorschlag unterbreitet haben. Aber die Botschaft für die Menschen und die Städte und Gemeinden im Land muss endlich deutlich werden: Lassen Sie, verehrte Damen und Herren der CDU und Herr Minister, die Menschen jetzt nicht hängen! Sie sollten endlich die Zeichen der Zeit erkennen und ein schnelles Ende dieser Abgabe nicht länger blockieren. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Frau Eisenreich für den Redebeitrag. - Berichterstatter

für den Ausschuss für Inneres und Sport ist der Abg. Herr Kohl. Herr Kohl, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Dem Ausschuss für Inneres und Sport liegen die beiden genannten Anträge sowie der ebenfalls genannte Gesetzentwurf zur federführenden Beratung vor. Gestatten Sie mir, nachfolgend in umgekehrter Reihenfolge und somit entsprechend der Chronologie auf die einzelnen Beratungsgegenstände einzugehen.

Den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/2863 mit dem Titel „Gemeindlichen Straßenbau besser unterstützen - Bürger entlasten“ überwies der Landtag in der 49. Sitzung am 25. Mai 2018 federführend in den Ausschuss für Inneres und Sport. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Landesentwicklung und Verkehr sowie für Finanzen beteiligt.

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 25. Sitzung am 16. August 2018 mit diesem Antrag und verständigte sich auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen darauf, gemeinsam mit dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr ein Fachgespräch durchzuführen.

Die Vorsitzenden der beiden Ausschüsse vereinbarten den 8. November 2018 für eine gemeinsame Sitzung, um das avisierte Fachgespräch zu realisieren. Aufgrund einer weiteren Verständigung in den Ausschüssen fand die Beratung am 8. November 2018 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung statt.

Ich möchte nun kurz auf den Gesetzentwurf eingehen. Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/3578 wurde in der 59. Sitzung des Landtags am 21. November 2018 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Mitberatend wurden ebenfalls die Ausschüsse für Finanzen sowie für Landesentwicklung und Verkehr beteiligt.

Der Gesetzentwurf wurde erstmals in der 31. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 10. Januar 2019 beraten. Dabei verständigte sich der Ausschuss darauf, eine Anhörung unter Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse durchzuführen. Auf einen Termin sollten sich die innenpolitischen Sprecher verständigen.

Gemeinsam mit dem Gesetzentwurf wurde der zuvor behandelte Antrag in der Drs. 7/2863 aufgerufen, der zukünftig in Verbindung mit dem Gesetzentwurf beraten werden sollte.

Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ in der 32. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 7. Februar 2019 äußerte die Fraktion DIE LINKE Kritik an dem Nichtzustandekommen einer Terminverständigung. Eine inhaltliche Diskussion ergab sich jedoch nicht daraus. Zu einer Verständigung auf einen Anhörungstermin ist es seitens der innenpolitischen Sprecher bisher nicht gekommen.

Das dritte heute in Rede stehende Berichterstattungsverlangen bezieht sich auf die Drs. 7/3867. Dieser Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde ebenfalls zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport und mitberatend in die Ausschüsse für Landesentwicklung und Verkehr sowie für Finanzen überwiesen. Dies geschah in der 65. Sitzung des Landtags am 1. Februar 2019.

Bei den regelmäßig stattfindenden Treffen der innenpolitischen Sprecher zur Festlegung der Tagesordnung wurde dieser Antrag stets im Zusammenhang mit den beiden zuvor genannten Drucksachen betrachtet, und so konnte man sich insgesamt nicht auf einen Beratungs- bzw. Anhörungstermin verständigen.

Sobald hier eine Verständigung erfolgt, wird sich der Ausschuss für Inneres und Sport mit den genannten Drucksachen befassen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Kohl für die Berichterstattung. - Die Landesregierung hat Verzicht angekündigt. Da ich den Herrn Minister auf der Abgeordnetenbank sehe, denke ich, es bleibt dabei.

(Minister Holger Stahlknecht: Ja!)

Für die CDU hat jetzt der Abg. Herr Krull das Wort.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE beschäftigen wir uns heute mit drei Vorlagen und deren Bearbeitung, die sich alle im Wesentlichen um einen Punkt drehen, nämlich die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in unserem Bundesland.

Ich könnte versucht sein, meine Rede von damals erneut zu halten, da es aus meiner Sicht noch zu keiner wesentlichen Veränderung gekommen ist, auch weil innerhalb der Koalition keine Einigkeit zu diesem Punkt erzielt werden konnte.