Bevor wir in die Mittagspause gehen, möchte ich noch zwei Erinnerungen vortragen: Erstens. Die Obleute des 17. Parlamentarischen Untersu
chungsausschusses treffen sich jetzt, zu Beginn der Mittagspause, im Raum B0 11 zu ihrer Besprechung. - Zweitens. Die innenpolitischen Sprecher treffen sich jetzt, zu Beginn der Mittagspause, im Raum C3 25 zu ihrer Besprechung.
Liebe anwesende Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme die weitreichende Ignoranz des Hauses, was die Beendigung der Mittagspause anbelangt, nicht persönlich. Deswegen warten wir noch zwei Minuten; danach gibt es Einzelaufrufe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vereinbart war, dass die Mittagspause bis 15:10 Uhr geht. Es ist bereits 15:13 Uhr. Die jetzt hier anwesenden Mitglieder der Fraktionen sprechen bitte mit den zu diesem Zeitpunkt noch nicht anwesenden Mitgliedern ihrer jeweiligen Fraktion darüber, dass ihr Verhalten nicht in Ordnung ist. Trotz alledem will ich vor dem Hintergrund, dass wir jetzt bereits 40 Minuten Zeitverzug haben, wie verabredet wieder in die Tagesordnung einsteigen.
Eine Ausschussberatung ist nicht erfolgt, deswegen gibt es auch keine Berichterstattung. Eine Debatte dazu ist nicht vereinbart worden. Aber soeben hat mir Herr Tillschneider von der AfD-Fraktion erklärt, seine Fraktion wünsche, dass er dazu spreche. Diese Möglichkeit hat er jetzt. - Bitte, Herr Tillschneider.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Deutsch ist ohne Zweifel Staatssprache der BRD und damit auch Staatssprache ihrer Bundesländer. Dies geht, so steht es in Paul Kirchhofs „Handbuch des Staatsrechts“, allein schon daraus hervor, dass das Grundgesetz „sich durch das deutsche Volk legitimiert, die deutsche Staatsangehörigkeit sichert, besondere Deutschengrundrechte vorsieht, alle Regelungen in deutscher Sprache trifft, den Staat und seine Institutionen deutsch definiert und sich an Deutschsprachige wendet.“
- Ja, das ist eine schöne Darstellung. - Sie sehen, in der Deutschsprachigkeit kondensiert all das, was unseren Staat zu einem deutschen Staat macht. Die deutsche Sprache ist die große Klammer des Rechtsrahmens, in dem wir alle handeln. Deshalb schadet es nichts, wenn wir das, was das Grundgesetz implizit regelt, in unserer Landesverfassung explizit machen. Es schadet nichts, nützt aber.
Aus der Erwähnung in der Verfassung ließe sich ein Verfassungsauftrag zu Schutz und Pflege der deutschen Sprache ableiten. Bei Aktivitäten zur Förderung und Pflege der deutschen Sprache könnte man sich direkt auf die Verfassung berufen; sie wären dadurch besser legitimiert und besser geschützt, als sie es momentan sind.
Man könnte auf dieser Grundlage auch effizienter gegen die Verrohung der Sprache und den Verfall des politischen Umgangstons vorgehen - dies aber gerade nicht durch neue Hate-Speech-Tatbestände und Hantieren mit den Sprechverboten der politischen Korrektheit, sondern durch eine
Nicht zuletzt will ich darauf hinweisen, dass der Verein Deutsche Sprache im Jahr 2011 die Petition „Deutsch ins Grundgesetz“ im Bundestag eingereicht hat und diese Forderung seitdem vertritt. Zu den Mitgliedern dieses Vereins gehört unter anderem Wolfgang Böhmer, ehemaliger CDU-Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt.
Was soll, bitte schön, die verstockten Herzen der CDU-Mitglieder in diesem Hohen Haus erweichen, wenn nicht das? - Nehmen Sie sich ein Beispiel an Wolfgang Böhmer und nicht an seinem Nachfolger, der auf einem Festspiel der deutschen Sprache in Bad Lauchstädt große Reden schwingt, dann aber selbst einer solchen harmlosen Verfassungsänderung zur Aufwertung der deutschen Sprache die Zustimmung verweigert. - Vielen Dank.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Gemäß § 25 Satz 1 unserer Geschäftsordnung behandelt der Landtag Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung in drei Beratungen. Da es sich heute um die zweite Beratung handelt, haben wir zu entscheiden, ob vor der abschließenden Beratung heute mehrheitlich eine Ausschussüberweisung beschlossen werden soll. Deswegen frage ich: Gibt es einen Antrag auf Überweisung? - Dies sehe ich nicht; deswegen müssen wir darüber nicht abstimmen. Insofern haben wir den Tagesordnungspunkt 7 jetzt beendet.
Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt. Mir wurde gerade signalisiert, dass der Kollege Minister hinsichtlich Tagesordnungspunkt 8 zwar versucht, beschleunigt einzureiten - möglicherweise auch mit Blaulicht -, ihm dies trotz alledem noch nicht gelungen ist. Ich unterbreite deshalb den Vorschlag: Wir ziehen die Tagesordnungspunkte 9, 10 und 11 vor und hoffen, dass er danach hier sein wird.
- Nein. - Dann kommen wir gleich zu Tagesordnungspunkt 9. Bevor wir allerdings mit diesem beginnen, begrüße ich auf unserer Besuchertribüne ganz herzlich Damen und Herren der FIT-Ausbildungsakademie Magdeburg. Herzlich willkommen bei uns!
- Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich ja, dass jetzt mehr Abgeordnete anwesend sind als zu Beginn der Nachmittagssitzung; aber dass Sie deswegen gleich alle lauter werden, muss nicht unbedingt sein. Seien Sie also bitte anwesend und leise; das ist im Grunde genommen die Anforderung.
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von bestimmten Gebieten zum Schutz freilebender Katzen
Offensichtlich hat sich der Ausschuss anders entschieden. - Deshalb haben Sie jetzt an seiner statt das Wort.