Einen kleinen Moment, Herr Minister. - Ich muss Sie an dieser Stelle auf jeden Fall erst einmal unterbrechen und sagen, dass die 60 Minuten, die für die Fragstunde vorgesehen waren, um sind. Ich muss jetzt ins Plenum fragen, ob eine Verlängerung gewünscht ist.
Gibt es den Wunsch, die Fragestunde zu verlängern? - Das sehe ich nicht. Also kann Herr Minister noch zu Ende reden und ich werde zumindest ordnungshalber noch einmal sagen, wer sich noch zu Wort gemeldet hatte. - Bitte, Herr Minister, Sie können die Frage noch kurz zu Ende beantworten.
Frau Präsidentin, vielen Dank. - Auch im Hinblick auf die Opfer, im Hinblick auf das, was die Jüdische Gemeinde in Halle erlebt hat, und im Hinblick auf das, was wir jetzt gemeinsam verarbeiten müssen, auch diejenigen, die das erlebt haben, würde ich es gern dabei belassen. Denn ich glaube, das, was an Fragen kommt, ist für die Opfer und für die Hinterbliebenen teilweise schwer zu ertragen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Kirchner, ich habe Ihre Wortmeldung gesehen. Ich würde jetzt ordnungshalber noch einmal sagen, wer sich noch zu Wort gemeldet hatte, nämlich die Abg. Herr Gallert, Herr Raue und Herr Dr. Tillschneider. Sie haben nicht mehr die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen.
Aber ich gehe davon aus, dass sich der Abg. Herr Kirchner als Fraktionsvorsitzender meldet. Deswegen habe ich bis zum Schluss gewartet. - Sie haben jetzt die Möglichkeit, zu sprechen, Herr Fraktionsvorsitzender Kirchner.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Nur noch einmal zur Klarstellung: Zuallererst nehmen wir hier niemanden Maß, weil er vorher versucht hat, uns drei Jahre lang Maß zu nehmen.
Wir werfen Ihnen, Herr Stahlknecht, vor, dass Sie nicht das Fingerspitzengefühl haben, nach dem Angriff eines Messertäters auf eine Synagoge in Berlin entsprechend gehandelt zu haben und unsere Synagogen in Sachsen-Anhalt nicht geschützt zu haben, wie es sich an so einem Feiertag gehört.
Das werfen wir Ihnen vor und dafür wollen wir Sie abwählen, für nichts anderes. Ihre Pressemitteilung lautete wie folgt: Wir fordern eine Trauerbeflaggung für den Anschlag auf die jüdische Synagoge. Darin war von Opfern und von deutschen Opfern keine Rede. Das ist die Wahrheit!
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich kann man die Frage stellen, warum wir uns im Landtag über eine militärische Auseinandersetzung an der Südostgrenze der Türkei unterhalten müssen. Der Landtag hat keine außenpolitischen und keine militärpolitischen
Wenn man eine Rangliste der Dinge, die in den letzten Wochen in der Bevölkerung von SachsenAnhalt diskutiert worden sind, dann würde sicherlich der Terroranschlag von Halle ganz oben stehen. Aber ich glaube, schon auf Platz zwei kämen die kriegerischen Interventionen, der Krieg zwischen der Türkei und Syrien, der die Menschen im Land aufwühlt.
Es sind Menschen aus Sachsen-Anhalt, die auf die Straße gegangen sind, die Protestdemonstrationen gegen diese Militärintervention der Türkei organisiert haben. Es gibt Menschen bei uns in Sachsen-Anhalt, die die Möglichkeit schwinden sehen, wieder in ihre Heimat zurückzukehren, weil der Krieg ihnen alle Lebensgrundlagen rauben wird, die sie sich vielleicht wieder aufgebaut haben bzw. von denen sie gehofft haben, dass sie kommen werden.
Natürlich wird auch Sachsen-Anhalt in Zukunft davon betroffen sein, dass mit diesem Krieg neue Fluchtursachen in dieser leidgeprüften Region entstehen werden. Sachsen-Anhalt wird auch davon betroffen sein, dass in dieser kriegerischen Auseinandersetzung durch das militärische Eingreifen der Türkei islamistische Terroristen, nämlich Terroristen des IS, nicht nur befreit werden, sondern mit absehbarer Wahrscheinlichkeit auch wiederbewaffnet werden. Auch dies wird seine
Beschlusses des Ältestenrates in den Drs. 7/2896 und 7/4544 werden die Fragen 1 bis 10 und die dazugehörigen Antworten zu Protokoll gegeben.
Wenn diese Dinge in der Bevölkerung diskutiert werden, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann gehören sie auch in diesen Raum. Deswegen haben wir die Pflicht, uns dazu zu positionieren.
Bevor wir aber in die deutsche Debatte dazu einsteigen, brauchen wir eine Bewertung der Dinge, die dort überhaupt stattfinden. - Es handelt sich bei diesem Krieg ganz klar um eine militärische Intervention des NATO-Partners Türkei auf dem Staatsgebiet eines Nachbarstaates. Der GBD des Bundestages hat in den letzten Tagen - das dürfte niemanden wirklich überraschen - eindeutig festgestellt: Dies ist ein ganz klarer Bruch des Völkerrechtes. Das ist die Situation, mit der wir es hier zu tun haben.
Da es sich um einen NATO-Partner handelt, ist es auch ganz klar ein Verstoß gegen Artikel 1 des NATO-Vertrages, der die NATO auf völkerrechtliche Grundlagen zwingt. Das müsste eigentlich unmittelbar zur Folge haben, dass die Türkei aus diesem Bündnis der NATO ausgeschlossen wird.
Das Problem ist nur, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass diejenigen NATO-Partner, die das vorantreiben müssten, selber häufig so oft das Völkerrecht gebrochen haben, dass dieser Ausschlussgrund verbraucht ist.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben als Bundesrepublik Deutschland keinen Grund, auf dem hohen Ross zu sitzen. Der Jugoslawienkrieg im Jahr 1992, die Bombardierung Belgrads war ein eindeutiger Völkerrechtsbruch. Das sind Dinge, die sich rächen.
Wer einmal selbst das Völkerrecht bricht, muss sich nicht wundern, wenn andere es dann auch tun und keine Sanktionen verhängt werden.
Wenn wir uns diese Situation anschauen, dann bedeutet es aber auch: Wenn es für die Türkei keine Konsequenzen innerhalb dieses Bündnisses gibt, kann und wird es sein, dass die Bundesrepublik Deutschland nach den Artikeln 5 und 6 des NATO-Vertrages verpflichtet werden kann, sich aufgrund eines Bündnisfalls an diesem Völ
kerrechtsbruch militärisch aktiv zu beteiligen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, darf nie und nimmer passieren.
Allerdings - das sage ich ganz klar - sind die Vorschläge der CDU-Bundesvorsitzenden und Verteidigungsministerin durchaus dazu geeignet, genau das zu tun. Darauf werde ich allerdings noch eingehen.
Welche strategischen Ziele verfolgt der türkische Staatspräsident Erdoğan? - Sie sind eigentlich offensichtlich, werden allerdings selten benannt.
Die Türkei behauptet, sie nehme legitime Sicherheitsinteressen an ihrer Südgrenze wahr. Interessanterweise ist aber weder die Türkei noch irgendein anderer dazu in der Lage zu belegen, dass von den selbstverwalteten kurdischen Gebieten auf der syrischen Seite jemals auch nur der Funke einer Gefahr für das türkische Hoheitsgebiet ausgegangen ist.
Es gibt keine Sicherheitsinteressen, die durch den bisherigen Status quo verletzt worden sind. Es ist eine Lüge, wenn die Türkei sagt, hier gehe es um ihre legitimen Sicherheitsinteressen.
Vielmehr geht es Erdoğan darum, seine Idee einer imperialen Regionalmacht, die Wiederauferstehung des Osmanischen Reiches durchzusetzen und die erstarkende Opposition gegen sein autokratisches Regime zu spalten. Das hat er hervorragend durchgesetzt.