Die Vernetzung soll vor allem Schulträgern die Möglichkeit einräumen, Förderzentren modellhaft weiterzuentwickeln und in die regionalen Gegebenheiten besser und weitsichtig einzubinden.
Mit den dargestellten Optionen zur Weiterführung und Gestaltung der Förderschulen berücksichtigt das Konzept das Vertrauen von Eltern der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die schulische Förderung an Förderschulen und deren Anliegen für ihre Kinder, ein wohnortnahes Beschulungsangebot sowie verbesserte Chancen für Teilhabe, An- und Abschlussmöglichkeiten
nutzen zu können. Zugleich eröffnet es den Trägern der Schulentwicklungsplanung die Möglichkeit, regional angemessene Entscheidungen vorzubereiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Bildung und Kultur hat sich in seiner Sitzung am 16. August 2019 und der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration in seiner Sitzung am 21. August 2019 den Empfehlungen der regierungstragenden Fraktionen angeschlossen. Die Empfehlungen wurden vollumfänglich in dieses Konzept aufgenommen.
Nach erfolgter Beschlussfassung durch den Landtag stellt sich die Frage der weiteren Umsetzung des Konzepts. Vor dem Hintergrund der bildungspolitischen und demografischen Rahmenbedingungen ist es wichtig, die abgestimmte Konzeption möglichst breit und transparent den handelnden Akteuren, aber auch der Öffentlichkeit
bekanntzumachen. Der bereits im Vorfeld breit angelegte konstruktive Prozess der Entwicklung der Meinungsbildung bei aller Meinungsvielfalt sowie die umfangreiche Einbindung haben hierfür gute und solide Grundlagen gelegt.
Nunmehr gilt es, das Konzept zur zukünftigen Gestaltung von Förderschulen zur weiteren Umsetzung zu erörtern, insbesondere mit denjenigen, die damit arbeiten werden. Dieses betrifft im Wesentlichen die Umsetzung auf der fachlichen Ebene des Landesschulamtes und damit vor allem in der Schule und vor Ort. Auch gegenüber den Schulträgern ist das Förderschulkonzept offen und transparent zu kommunizieren.
Neben einer direkten Kommunikation mit dem Landesschulamt und den Schulträgern ist beabsichtigt, das Förderschulkonzept zum Beispiel über den Bildungsserver des Landes sowie die Internetpräsentationen des Bildungsbereichs öffentlich bekanntzumachen. Weitere Veröffentlichungsmöglichkeiten werden derzeit noch geprüft.
Ich danke allen am Prozess beteiligten Akteuren für den konstruktiven Erarbeitungsprozess. Mein besonderer Dank gilt den Koalitionsfraktionen für die Einbringung der erwähnten inhaltlichen Erweiterung des Förderschulkonzepts, an dem man erkennen kann, dass unterschiedliche Positionen der Partner am Ende in ein Konzept einmünden, das eine breite Akzeptanz hat und vor allen Dingen auch den Förderschulen in diesem Lande eine Zukunft gibt, die den Kindern, glaube ich, sehr gerecht wird. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Fragen. Ich danke dem Minister Tullner für die Einbringung des Antrags. - In der Debatte sind fünf Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen. Für die AfD spricht der Abg. Herr Schmidt. Herr Schmidt, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im September 2016 fasste der Landtag den Beschluss, ein Konzept zur zukünftigen Gestaltung von Förderschulen zu erarbeiten. Die Landesregierung hatte also mehr als drei Jahre Zeit, ein entsprechendes Papier zu entwerfen und zu erklären, wie es mit den Förderschulen in Sachsen-Anhalt weitergehen soll.
Im Ergebnis liegt nun ein rund 25 Seiten langes Konzept vor, welches sich „Chancen eröffnen, Möglichkeiten schaffen“ nennt. Man könnte das Konzept aber auch mit einem anderen Namen betiteln, nämlich: Wie ernst meint es die Landesregierung mit unseren Förderschulen? Ich möchte gleich vorwegnehmen, dass die Antwort auf diese Frage nicht gerade für das Verantwortungsbewusstsein der Landesregierung spricht.
In Sachsen-Anhalt werden nur etwa 35 % der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet.
Gleichzeitig, so räumt die Regierung ein, entscheidet sich ein Großteil der Eltern für eine sonderpädagogische Förderung an einer Förderschule. Oder anders gesagt: Die meisten Eltern wollen gar nicht, dass ihr Kind am inklusiven Unterricht teilnimmt. Als logische Konsequenz hätte sich die AfD-Fraktion ein klares Bekenntnis gegen die Inklusion und für die Förderschulen erhofft.
Ein solches Bekenntnis sucht man im Konzept der Landesregierung jedoch vergebens. Schlimmer noch, anstatt sich zum Ausbau des Förderschulnetzes zu bekennen, wird die Förderschule im Fazit auf Seite 24 zur reinen Wahloption für Eltern und Schüler degradiert.
Das Konzept zielt also weder auf die Abschaffung der Förderschulen, noch ist es dazu geeignet, das Förderschulnetz maßgeblich zu erweitern. Kurz gesagt: Das heute vorliegende Konzept ist weder Fisch noch Fleisch, ein fauler Kompromiss, dem wir als AfD-Fraktion nicht zustimmen können.
Dabei liegen die Probleme, mit denen die Förderschulen zu kämpfen haben, auf der Hand. Sie müssen nur erst einmal richtig angegangen werden. Ein grundsätzliches Problem besteht in den
viel zu hohen Mindestanforderungen für Förderschulen, wie sie in der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung festgelegt sind.
Für den Betrieb einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind beispielsweise mindestens 90 Schüler nötig. Außerhalb von einwohnerstarken Gegenden ist eine solche Zahl nur mit Schwierigkeiten zu erreichen. Das Konzept sieht nun vor, verschiedene Förderschwerpunkte miteinander zu verbinden, um eine wohnortnahe Beschulung zu ermöglichen.
Eine Förderschule, die sich beispielsweise auf die übergreifenden Schwerpunkte Lernen und emotionale, soziale Entwicklung verlegt, ist einfacher zu erhalten als eine reine Lernförderschule - so weit, so klar. An dieser Stelle ist ein guter Wille der Landesregierung durchaus erkennbar, dem es jedoch an der konsequenten Umsetzung mangelt.
Wenn die Mindestschülerzahlen dem Erhalt von Förderschulen im Wege stehen, gibt es aus unserer Sicht nur eine Konsequenz: Die Vorgaben müssen abgesenkt und an die Bedürfnisse unserer Förderschulen angepasst werden. Zu diesem Schritt ist die Regierung jedoch nicht bereit.
Die AfD-Fraktion hat bereits im vergangenen Mai einen Antrag gestellt, der darauf abzielte, die Vorgaben der Schulentwicklungsplanung zu überarbeiten. Eine Mehrheit fand unser Antrag bedauerlicherweise nicht.
Wir können unsere alten Forderungen an dieser Stelle nur erneuern. Der inklusive Unterricht ist ein Irrweg, von dem wir schleunigst abkommen müssen. Das Förderschulnetz ist hingegen nicht nur zu erhalten, sondern auch weiter auszubauen. Als AfD-Fraktion würden wir uns für ein Förderschulkonzept aussprechen, das genau diese beiden Punkte berücksichtigt. - Vielen Dank.
Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Schmidt für den Redebeitrag. - Für die SPD spricht die Abg. Frau Prof. Dr. Kolb-Janssen. Frau Prof. Dr. Kolb-Janssen, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe zu, es war ein sehr langer Diskussionsprozess, und auch ich hatte zwischendurch die Befürchtung, dass wir nicht zu einem Kompromiss, zu einem Ergebnis kommen.
Der Herr Minister hat schon auf die Genese dieses Konzepts verwiesen. Aus heutiger Sicht stellt es sich wirklich als Glücksfall heraus, dass die Formulierung des Landtagsantrags darauf abge
Das gibt es nicht so häufig, aber es hat gezeigt, dass diese Zusammenarbeit tatsächlich zu einem guten Ergebnis führt.
Das Ministerium hat gute Ansätze umgesetzt. Es gab die Expertenkommission, die ganz viele Vorschläge gemacht hat. Wir haben uns dann nur gewundert, dass ausgerechnet der Vorschlag, der von den Akteuren, der von den Beteiligten vor Ort als der beste, der am besten umsetzbare eingeschätzt worden ist, in diesem Konzept nicht mehr auftauchte.
Wir haben genau das aufgegriffen. Wir haben als Bildungsausschuss ein umfassendes Fachgespräch durchgeführt und wir haben es letzten Endes geschafft, dass wir dieses sogenannte Viersäulenmodell, das Kolleginnen und Kollegen im Burgenlandkreis entwickelt haben, in dieses Konzept aufgenommen haben. Das ermöglicht es tatsächlich, dass die Kommunen, ausgehend von den spezifischen Bedingungen der Schulstruktur vor Ort, entscheiden können, wie sie in Zukunft das System der Schulen gestalten.
Ich glaube, wir müssen an dieser Stelle nicht noch einmal diskutieren, dass es natürlich nicht um die Fortentwicklung von Förderschulen, sondern um Inklusion geht. Das ist ganz klar in der UN-Behindertenrechtskonvention festgelegt. Genau der Punkt war meiner Fraktion wichtig,
dass wir nämlich tatsächlich einen Weg aufzeigen, wie wir Inklusion gestalten können. Natürlich ist meine Fraktion auch so realistisch einzuschätzen, dass im Moment, unter den derzeitigen Rahmenbedingungen mit den derzeitigen Ressourcen, die wir haben, Inklusion nicht umzusetzen ist. Dazu brauche ich ausreichend Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer.
Wir haben das Problem, wir haben sie auf der einen Seite an den Förderschulen, wir brauchen sie aber auch im gemeinsamen Unterricht. Die Ausschreibungen zeigen, dass wir genau die Stellen, die jetzt frei geworden sind, nicht mehr besetzen können und letzten Endes die Lehrerinnen und Lehrer vor allen Dingen an den allgemeinen Schulen im gemeinsamen Unterricht fehlen.
Deshalb hoffe ich, dass die Kommunen tatsächlich diese Chance nutzen, die sich aus den Instrumenten, die im Rahmen dieses Konzeptes dar
Die Idee ist ja nicht neu, die gab es schon einmal. Sie ist nur an irgendeiner Stelle dann faktisch nicht umgesetzt worden, und genau da wollten wir ansetzen: einfach Wege aufzeigen, eine Kooperation aller Schulen, allgemeiner Schulen, aber auch der Förderschulen vor Ort, so zu gestalten, dass sie tatsächlich feststellen: Wie können wir die Strukturen, die Angebote so gestalten, dass wir den individuellen, den spezifischen Bedürfnissen der Kinder gerecht werden?
Dazu gibt es gute Beispiele vor Ort. Wir haben uns das auch im Harzkreis angeschaut. Was mir und meiner Fraktion dann noch besonders wichtig war, ist: Wir haben im Förderschwerpunkt Lernen das Problem, dass die Schülerinnen und Schüler in den meisten Fällen die Schule ohne Schulabschluss verlassen.
Nun gibt es einige Landkreise, die über die Kooperationsklassen Möglichkeiten gefunden haben. Da haben wir uns gesagt: Es kann nicht sein, wenn das in einigen Landkreisen funktioniert, muss das überall möglich sein. Wir müssen diesen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit einräumen, mindestens einen Hauptschulab
schluss zu absolvieren, damit sie tatsächlich die Chance auf eine Ausbildung haben. Denn genau das ist die Vorgabe der UN-Behindertenrechtskonvention: Teilhabe heißt, dass wir gleiche Chancen für alle erreichen müssen.
Ich hoffe, dass das auch für diejenigen, für die es schwierig wird, umgesetzt wird, was wir in das Konzept geschrieben haben, dass nämlich länderspezifische Abschlüsse eingeführt werden. Kleinere Abschlüsse, die dann vielleicht auch dazu führen, dass die Statistik - - Mir geht es nicht um die Statistik, aber ich finde es einfach erschreckend, dass Sachsen-Anhalt immer noch das Land ist, in dem bundesweit die meisten Schüler die Schule ohne Schulabschluss verlassen. An der Stelle haben wir echt eine Aufgabe.
Wir hoffen, im Rahmen dieses Förderschulkonzeptes ein Stück dazu beigetragen zu haben, dass in Zukunft auch die Kinder mit Förderbedarfen - gerade im Förderschwerpunkt Lernen - die Chance auf einen Schulabschluss und damit auf eine Teilhabe am Arbeitsleben haben. - Vielen Dank.