Angela Kolb-Janssen
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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der inhaltliche Diskurs führt zu keinem anderen Ergebnis, wenn man ihn immer wieder aufruft. Ich kann mich nur dem anschließen, was der Bildungsminister soeben hier vorgetragen hat.
Wir haben über die Grundschule in Gerbstedt schon im Hohen Haus diskutiert, wir haben ausführlich im Ausschuss für Bildung und Kultur darüber gesprochen und wir haben dieses Thema auch im Petitionsausschuss behandelt.
Es gibt bestimmte Zuständigkeiten. Das ist für mich an dieser Stelle noch einmal Anlass, darauf hinzuweisen, dass wir in Deutschland unter dem Gesichtspunkt unserer Demokratie nach dem Prinzip der Gewaltenteilung leben und arbeiten und dass sich dieses Prinzip bewährt hat.
Wir, der Landtag von Sachsen-Anhalt, sind der Gesetzgeber. Wir machen Gesetze. Hier werden die grundlegenden Fragen entschieden. Da es hierbei um kein Gesetz geht, sind wir nicht das Gremium, das berufen ist, überhaupt über Ihr Anliegen zu entscheiden.
Denn dieses Anliegen richtet sich gegen einen Verwaltungsakt. Das ist eine behördliche Entscheidung. Und diese behördliche Entscheidung betrifft auch kein Ministerium direkt, sondern eine Behörde, die dem Bildungsministerium nachgeordnet ist.
Der Bildungsminister hat sehr deutlich erläutert, dass es entsprechende Rechtsmittel gibt, die ausgeschöpft wurden. Die Gerichte, die dafür zuständig sind, nämlich die Verwaltungsgerichte, haben sich ausführlich mit diesem Sachverhalt beschäftigt.
Ein wesentliches Element unserer Demokratie ist es, dass wir eben diese gerichtlichen Entscheidungen auch zu akzeptieren haben, ob uns deren Ergebnisse gefallen oder nicht. Die Gerichte haben abschließend entschieden. Deshalb gibt es nur eine Möglichkeit, in diesem Hohen Hause mit diesem Antrag umzugehen: Wir werden ihn ablehnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Wir sind uns in diesem Hohen Haus darüber einig, dass es im Schulbereich das Ziel ist, auch unter Pandemiebedingungen möglichst lange Unterricht aufrechtzuerhalten. Viele Expertinnen sowohl aus dem Gesundheits- als auch aus dem Bildungsbereich sehen einen geeigneten Weg, um den Schulbetrieb so lange wie möglich aufrechtzuerhalten, darin, eine Kombination aus Präsenz- und digitalen Unterrichtsangeboten bereitzustellen, und zwar nicht erst dann, wenn eine große Anzahl von Schülerinnen und Schülern und möglicherweise auch Lehrkräften in Quarantäne ist, sondern schon vorsorglich vorher und planvoll.
Ich frage die Landesregierung, wie sie diese Möglichkeit von hybridem Unterricht bewertet, unter welchen Bedingungen sie sie befürwortet und welche Anstrengungen bisher unternommen worden sind, um einen solchen hybriden Unterricht auch praktisch zu ermöglichen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gegensätzlicher können Einschätzungen über das, was Sachsen-Anhalt an Kunst und Kultur zu bieten hat, wohl nicht sein. Ich wünsche mir, dass die AfD-Fraktion in diesem Land nie bestimmen darf, wie Kulturpolitik sein darf.
Nein, Herr Dr. Tillschneider, Kunst muss nicht Ihnen persönlich gefallen. Sie muss auch nicht ästhetisch sein.
Kunst ist niemals - - Doch, hat er gesagt.
- Doch, hat er gesagt. Seine ganze Rede hat zum Ausdruck gebracht,
dass Kunst wohlfeil sein muss - was sie eben nicht sein darf. Sie provoziert Widersprüche; dafür ist sie da.
Nein, der Staat darf auch dann, wenn er Kunst finanziert, eben nicht bestimmen,
was in den Theatern gespielt wird und was Künstlerinnen und Künstler auf die Bühne bringen.
Das garantiert die im Grundgesetz verankerte Kunstfreiheit. Das sollten Sie sich vielleicht noch einmal in Ruhe anschauen.
- Nein, ich glaube - -
„SOS Kultur“ stand in der Überschrift über der Regierungserklärung von Herrn Staatsminister Robra. Ich habe mich allerdings gefragt, ob der Hilferuf der Kulturschaffenden tatsächlich in dem Ausmaß in den Ausführungen zum Ausdruck gekommen ist. Es war eine beeindruckende Bilanz der letzten vier Jahre, aber es war eben eine Bilanz, die das Leben vor Corona zeigt.
Wir erleben jetzt seit einigen Monaten, dass das Leben so, wie wir es vorher gekannt haben, eben nicht mehr existiert. Wir sind längst angekommen in einer neuen, in einer schmerzhaften Realität. Die bedeutet eben, dass wir seit Monaten auf Kultur verzichten müssen, dass Theateraufführungen, Opern und Konzerte ausfallen, dass es keine Lesungen, dass es kein Kabarett, keine Ausstellungsbesuche mehr gibt.
Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit fehlt mir das besonders. Und es fehlt mir auch der Austausch mit anderen Menschen, der damit verbunden ist.
Es ist tatsächlich so wie bereits im Frühjahr: Der Kulturbereich ist von dem neuerlichen Lockdown besonders hart betroffen.
Es trifft insbesondere Künstlerinnen und Künstler wie Soloselbstständige. Veranstaltungen wurden abgesagt. Wir stehen vor verschlossenen Türen. Es ist eben nicht so, wie Herr Minister Robra in einem MDR-Interview am 12. Oktober 2020 eingeschätzt hat,
dass es zu wenig Kreativität im Umgang mit dem Virus gegeben hätte. Es gab sehr viele Kulturein
richtungen und sehr viele Akteure, die sich mit der ihnen eigenen Agilität und Kreativität den neuen Gegebenheiten gestellt haben. Sie haben digitale Formate entwickelt, sie haben Veranstaltungen verlegt. Sie haben Veranstaltungen unter neuen Bedingungen konzipiert und sind aus meiner Sicht wirklich auch innovativ und kreativ gewesen. Und - auch das war klar - es werden neue Bedingungen sein, die dazu führen, dass die Einnahmen, von denen wir wissen, dass sie ohnehin nicht kostendeckend sind, in Zukunft noch geringer ausfallen werden, sodass sich in jedem Fall eine Lücke auftut.
Ja, ich finde es legitim, dass man das auch sagt, und ich empfinde das auch nicht als Jammern, wenn, weil von heute auf morgen Einnahmen wegbrechen, Sorgen darüber geäußert werden, wie es weitergehen kann und wie die Zukunft von Kunst und Kultur in unserem Land aussieht. Hier sind Empathie und Unterstützungsangebote gefragt.
Ich habe auch Verständnis für die Kulturschaffenden, die sagen: Wir haben doch Hygienekonzepte entwickelt, wir haben Ideen vorgelegt; warum sind wir es, die jetzt darunter leiden müssen, dass es einen neuerlichen Lockdown gibt? - Dazu muss man klar sagen: Es ist so, dass die Betreffenden hier ein Sonderopfer erbringen. Es ist ein Sonderopfer, weil wir festgestellt haben, dass wir Kontakte verhindern müssen. Das wollen wir insbesondere im Freizeitbereich tun. Deshalb bin ich froh, dass mittlerweile auch zwischen Kultur und Freizeitbereich unterschieden wird; denn auch die Eingliederung von Kunst in den Freizeitbereich ist vielen negativ aufgefallen.
Es ist Zeit für Wertschätzung. Ich glaube, wenn wir das, was hier so eindrucksvoll dargestellt worden ist, auch in Zukunft erhalten wollen, müssen wir tatsächlich den Betreffenden noch sagen: Wir sind dankbar, dass es euch gibt, und wir werden jetzt alles tun, damit es euch auch in Zukunft gibt.
Und: Ja, ich war froh. Sachsen-Anhalt war das erste Land, das für den Bereich der Kultur eine Soforthilfe aufgelegt hat.
- Ja, 400 € waren mehr eine Anerkennung. Aber das ist gut angekommen. Schade war, dass viele das nicht in Anspruch nehmen konnten, dass es heute auch einige gibt, die mit Rückforderungsbescheiden leben müssen.
Herr Dr. Tillschneider, der Vergleich mit den SGBLeistungsempfängern funktioniert nicht. Das ist nicht der Vergleich, der hier angemessen ist. Es geht darum, dass im Bereich der Wirtschaft Wirtschaftshilfen gezahlt worden sind, die aber für
den Bereich der Kultur und der Soloselbstständigen nicht funktioniert haben. Sie sind ja nicht arbeitslos. Sie haben nicht ihre Arbeit verloren, sondern sie bekommen von staatlicher Seite gesagt, dass im Moment ihre Arbeit nicht ausgeführt, nicht in Anspruch genommen werden kann.
Sachsen-Anhalt hat dann ein Stipendienprogramm aufgelegt. Das war allerdings so unattraktiv, dass nicht einmal ein Drittel der Mittel abgeflossen ist. Es ist schade, dass die nicht verausgabten Mittel - so ist jedenfalls die Frage in der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur beantwortet worden - nicht für neue Projekte genutzt werden, sondern letzten Endes wieder in den Bereich des Finanzministers zurückgeflossen sind. An dieser Stelle hätte ich mir gewünscht, dass man auf die Wünsche und Vorstellungen der Kulturschaffenden - es gibt eine ganze Reihe von Forderungspapieren und Vorschlagskatalogen - noch stärker eingeht.
Ich bin froh, dass der Bund jetzt tatsächlich mit der Novemberhilfe eine Möglichkeit geschaffen hat, den Künstlerinnen und Künstlern, quasi wie allen anderen Soloselbstständigen, unkompliziert zu helfen. Ich hoffe, dass das dann wirklich so unbürokratisch und unkompliziert umgesetzt werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht vor allem darum, welchen Stellenwert Kunst und Kultur in unserer Gesellschaft haben sollen. Neben der finanziellen Unterstützung des Kulturbereiches lautet die relevante Frage: Welche gesellschaftliche Kraft kann Kultur in Zeiten wie diesen entwickeln, vor allen Dingen unter den aktuellen Bedingungen?
Deshalb ist es wichtig, dass wir die Chancen, die wir jetzt haben, nutzen, dass wir die Impulse, die gerade von den Akteurinnen und Akteuren der Kunstszene ausgehen, positiv aufgreifen, um das als Impuls für die weitere Kulturentwicklung mitzunehmen; denn wir haben von Herrn Staatsminister Robra die sehr positive Bilanz gehört: Ja, die Haushaltsansätze sind gestiegen. - Aber wir haben im Wesentlichen das verstetigt, was wir schon immer hatten, was gut funktioniert hat.
Wenn ich nur an das Beispiel der Industriekultur denke; hierbei sind wir praktisch noch keinen Schritt weiter. Dafür gibt es zwar das Konzept, aber wir wissen noch immer nicht, wie wir die einzelnen Standorte, die wir stärken wollen, dann tatsächlich so stärken, dass das, was an Knowhow entwickelt worden ist, nachhaltig an die nächsten Generationen weitergegeben werden kann.
Deshalb würde ich mir wünschen, dass wir die nächsten Monate noch nutzen, um uns im Sinne einer nachhaltigen - das war ein Wort in der Über
schrift - Kulturentwicklung - das Wort „Nachhaltigkeit“ ist dann allerdings in der Rede weniger vorgekommen - über dieses Thema noch einmal auszutauschen und zu überlegen, was denn tatsächlich die Bereiche sind, in denen wir perspektivisch mit dem Potenzial, das wir haben, unser Land noch besser darstellen können, als das im Moment der Fall ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine moderne Kulturpolitik hinterfragt Angebote, Strukturen, Förderinstrumente, sie fördert Veränderungen von Einrichtungen. sie sichert soziale Mindeststandards, sie kümmert sich um Gleichstellung und um kulturelle Bildung und ist für alle nachhaltig.
„Nachhaltigkeit“ bedeutet nicht nur die stärkere Ausrichtung an ökologischen Standards oder Umweltmanagementsystemen, sondern auch die Orientierung an den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen.
Wir müssen uns auch in der Kultur darauf einstellen, dass sich die Welt verändert. Wir sehen gerade besonders eindrücklich, wie stark und wie schnell sich die Welt auf einmal verändern kann. Hierauf können und müssen Kultur und Kulturpolitik eine Antwort geben. Man muss nicht nur fragen, man muss auch zuhören, man muss Prozesse begleiten, man muss die entsprechenden Vorschläge aufgreifen. Dann hat man die Möglichkeit, tatsächlich eine Kulturpolitik zu gestalten, die unserem Slogan „#moderndenken“ gerecht wird. - Vielen Dank.
Nur eine ganz kurze Bemerkung, Herr Dr. Tillschneider. Bei Ihnen ist das ganz durchsichtig, weil das, was Sie uns vorwerfen, genau das ist, was Sie wollen. Sie wollen bestimmen,
wie Programme laufen und aussehen sollen,
was gespielt wird,
wer Intendant wird und wer nicht.
Deshalb werfen Sie uns das vor.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schön, dass wir uns bei einem Thema in diesem Hohen Hause einmal einig sind: Wir wollen, dass jedes Kind schwimmen lernt. Meine Vorredner haben eigentlich alles gesagt, was man zu diesem Thema sagen kann. Wir müssen die Eltern sensibilisieren und, ja, das Allerwichtigste ist die Infrastruktur. Dabei vertraue ich - er ist im Moment leider nicht da - auf unseren Innenminister, der bei einer Gelegenheit - ich glaube, im letzten Jahr - versprochen hat, dass es ein 100-Millionen-€-Investitionsprogramm für kommunale Schwimmhallen und Freibäder geben wird.
Wenn wir das umsetzen, dann sind wir schon einen Schritt weiter.
Im Übrigen: Herr Lippmann, wir haben diesen Alternativantrag geschrieben, weil es uns ernst ist, weil wir das umsetzen wollen. Ansonsten hätten wir den Antrag auch einfach ablehnen können. Insoweit: Die Hoffnung stirbt zuletzt. Wir werden die Dinge weiterhin angehen. Ich weiß natürlich auch, wenn wir das nicht machen, werden Sie entsprechende Anträge stellen und wir werden das dann erneut im Ausschuss oder in diesem Hohen Hause debattieren. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich zunächst bei den Vereinen und Verbänden, bei den Trägern der Jugendhilfe, der Jugendarbeit bedanken, die in der Coronapandemie während des Lockdown wirklich Unglaubliches geleistet haben, trotz der schwierigen Situation den Kontakt zu ihren Schützlingen zu halten, auch wenn man sich per Video eben nicht umarmen oder einfach mal streicheln und trösten kann, wenn es einem nicht gut geht.
Aber dieses Engagement stößt eben auch an Grenzen. Wir haben gesehen, dass die prekäre Situation bezüglich der Finanzierung dieser Trägervereine eben nicht nur aufgrund der Corona
pandemie eingetreten ist, sondern dass es grundsätzliche Dinge gibt, die noch einmal überdacht werden müssen. Dabei geht es beispielsweise auch um die Frage der Sätze pro Tag und Teilnehmer. Im Moment ist mit diesem Satz nicht zu arbeiten, wenn man weiß, dass pro Betreuer nur sechs Teilnehmer im Jugendklub da sein können. Das heißt, ihnen fehlen die Einnahmen. Sie haben aber auch weniger Teilnehmerbeiträge und sollen trotzdem das, was bisher gerade so funktioniert hat, weiter finanzieren. Deshalb brauchen sie dringend Hilfe. Ich glaube, das ist bei meinen Vorrednern schon ganz deutlich geworden.
Wichtig wäre mir noch einmal der Punkt Onlineangebote. Ich glaube, sie haben tatsächlich auch Grenzen im Bereich der Jugendarbeit. Trotzdem brauchen sie eine gute technische Ausstattung. Diese ist für 400 € nicht zu haben. Aber die Ministerin hat gesagt, wir schauen, ob aus anderen Töpfen eine Unterstützung möglich ist. Insoweit, denke ich, sollten wir die Dinge intensiv im Sozial- und im Finanzausschuss beraten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD präsentiert mit ihrem Gesetzentwurf erneut eine Änderung des Schulgesetzes und, wie ich finde, ganz unverhohlen ihre menschenverachtende Ideologie und ihre Selektionsfantasien im Bildungsbereich. Das steht ausdrücklich so in der Gesetzesbegründung.
Da heißt es, man solle das Gesellschaftsexperiment Inklusion beenden. Und dort ist die Rede von „kognitiv minderbegabten Kindern, die aufgrund einer Intelligenzminderung keinen Schulabschluss erreichen würden, denen der gemeinsame Unterricht daher nichts bringt und zwingend lediglich nach Anhörung der Eltern auf einer Förderschule beschult werden müssten“. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht vieler Eltern, die Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarfen haben,
sondern erinnert zutiefst an ein menschenverachtendes Denken der allerschlimmsten Sorte,
das Menschen mit Beeinträchtigungen danach beurteilt, was lebenswert ist und am Ende ausgesondert werden soll.
- Doch, das haben Sie hier so deutlich gesagt.
- Sie werfen uns vor, dass wir einem „gefährlichen Konstruktivismus“ unterliegen, dass wir „die Gesellschaft verändern wollen“. Genau das wollen Sie.
- Sie wollen entscheiden, was normal ist. Sie haben uns in Ihrer Rede versucht einzureden, dass es Dinge gibt, die nicht normal sind und die dann eben auf einer Förderschule beschult werden müssen. Das haben alle in diesem Hohen Hause gehört. Dagegen wenden wir uns ausdrücklich.
Es wird Sie nicht verwundern, dass wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen. Und - auch wenn Sie es nicht hören wollen; ich sage es an dieser Stelle noch mal, weil es mir als Juristin wichtig ist -: Die UN-Behindertenrechtskonvention ist bindendes Recht in Deutschland; das ist nicht verhandelbar. Und Inklusion ist nicht gescheitert.
Ihr Kollege Herr Wenzel war mit in Südtirol. Wir haben uns angeschaut, wie in Südtirol Inklusion funktioniert, weil dort die Rahmenbedingungen bestehen, die Inklusion ermöglichen. Das ist der Punkt, über den wir mit dem Minister noch weiter diskutieren müssen.
Wir haben das Förderschulkonzept nach vielen Diskussionen gemeinsam verabschiedet. Aber wir müssen es jetzt konkret mit Leben erfüllen.
Inklusion hat eben auch etwas mit Ressourcen zu tun. Angesichts der Situation an den meisten Schulen und dem Lehrermangel findet die Förderung derjenigen, die Förderbedarfe haben, oft nicht statt, weil das, was an Stunden im Inklusionspool ist, das, was tatsächlich an Förderschullehrkräften vorhanden ist, genutzt wird, um den ganz normalen Unterricht abzudecken. So kann Inklusion natürlich nicht funktionieren. Wir brauchen dafür die Stunden aus dem Inklusionspool.
Deshalb ist das auch eine gute Überleitung zu dem zweiten Teil, in dem wir über Ressourcen reden. Frau Hohmann hat gefragt, warum der Minister sein Versprechen gebrochen hat. Er hat gesagt: „Es gibt keine neuen Effizienz steigernden Maßnahmen.“ Die Antwort ist ganz einfach: weil er es nicht geschafft hat, sein Versprechen einzulösen, jedes Jahr tausend Lehrer einzustellen. Aber wir brauchen jedes Jahr tausend neue Lehrer, weil so viele Kolleginnen und Kollegen aus dem Schuldienst ausscheiden.
Und ja, man kann die Rahmenbedingungen beklagen, dass alles so schwierig ist. Damit sind wir nicht allein. Aber wenn wir uns umschauen in den Nachbarländern, die genau die gleichen Rahmenbedingungen haben, die sind trotzdem erfolgreicher, was die Einstellung von Lehrkräften betrifft. Das liegt daran, dass nach wie vor das Einstellungsmanagement verbesserungsbedürftig ist.
Auch mich erreichen immer wieder Anfragen von Kollegen, entweder aus anderen Bundesländern oder von jungen Leuten, die hier eine Einstellung angestrebt haben, die dann aber in andere Bundesländer gegangen sind, weil dort einfach alles einfacher, unbürokratischer und schneller ging.
Deshalb ist es wichtig, dass wir an diesen Themen weiter arbeiten. Da bin ich auch gespannt, was wir im Ausschuss an neuen Vorschlägen zum Thema Seiten- und Quereinsteiger hören, denn das Thema Seiteneinsteiger ist in Sachsen-Anhalt nach wie vor nicht ausgereizt.
Auf der Webseite, die das Ministerium selbst geschaltet hat, haben sich über tausend Interessenten angemeldet. Eingestellt wird davon kaum jemand. Da muss man zumindest fragen: Warum ist bei uns in Sachsen-Anhalt die Zahl der Seiteneinsteiger im Vergleich zu anderen Bundesländern so gering? Ich glaube, da ist noch Luft nach oben. Da gibt es viele, die engagiert sind, die qualifiziert sind, die aber an den oftmals bürokratischen Anforderungen scheitert, was die Vergleichbarkeit von Abschlüssen, sprich dessen, was man in einzelnen Seminaren gelernt hat, angeht.
Bildungspolitik ist aus meiner Sicht der wichtigste Politikbereich und wird in den nächsten Jahren noch eine viel größere Rolle spielen müssen. Deshalb brauchen wir hier Ideen und auch viel Engagement, viel Kreativität, was ich mir auch vonseiten des Bildungsministers an mancher Stelle noch ein bisschen stärker wünschen würde.
Wenn wir die Mittel für die Sekundar- und für die Gemeinschaftsschulen so kürzen, wie das jetzt vorgesehen ist, ist es tatsächlich so, dass es der erste Schritt dahin ist, dass wir unsere Zukunft verspielen. Denn ich habe auch ganz viele Anfragen und Briefe
- ich komme zum Schluss - von Unternehmern, die heute schon beklagen, dass grundlegende Kompetenzen bei denjenigen, die den Schulabschuss gemacht haben, nicht vorhanden sind. Deshalb brauchen wir mehr und nicht weniger Unterricht in den Kernfächern. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben eben eine merkwürdige Sichtweise zu den sogenannten Ersatzschulen gehört; denn es sind weder staatlich subventionierte Privatschulen noch handelt es sich im Sinne des Wortes um freie Schulen.
Und ganz klar gesetzlich geregelt ist auch: Ersatzschulen haben einen Anspruch darauf, dass sie das gleiche Geld für die Erfüllung der Aufgabe, die sie an Staates statt erbringen, bekommen wie die allgemeinen Schulen.
Über dieses „Ob“ sind wir uns einig. Wir hatten uns in dieser Legislaturperiode als Koalition vorgenommen, dass wir klären, wie hoch dieser Anspruch auf jährliche Zuweisung konkret ist. Ich gestehe, nach dem, was die Berichterstatterin vorgetragen hat, bin ich ziemlich ernüchtert, weil wir eingestehen müssen, dass wir dieses Ziel als Koalition nicht erfüllt haben.
Herr Minister, ich bin auch nicht ganz einverstanden mit dem, was Sie gesagt haben. Entscheidend ist nicht, dass die freien Schulen jetzt mehr Finanzhilfen bekommen. Wenn man sich die Tarifentwicklung der letzten Jahre anschaut, stellt man fest, dass die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst mehr Geld bekommen. Sie haben gesagt, natürlich werden die Tarifverträge eins zu eins umgesetzt, was die Zuweisungen im Jahr betrifft. Das ist aber eben nicht der Fall. Die Kolleginnen und Kollegen an den privaten Schulen bekommen nicht das gleiche Geld wie die Kolleginnen und Kollegen an den allgemeinen Schulen. Wir haben es nicht geschafft, die Tarifentwicklung auch nur verzögert zu übertragen.
Wenn wir uns das einmal anschauen: Es gibt seit dem 1. Januar 2018 für die Schulen einen Tarif
vertrag, mit dem eine neue Erfahrungsstufe 6 eingeführt worden ist. Das erwarten die freien Schulen gar nicht von uns, die haben nur gefordert, dass sie endlich die schon lange bestehende Erfahrungsstufe 5 bekommen. Wir waren uns als Bildungspolitiker einig, dass sie diesen Anspruch haben, und haben das so auch in unserer Beschlussempfehlung für den Finanzausschuss formuliert.
Nur leider ist diese Beschlussempfehlung nicht so aus dem Finanzausschuss herausgekommen. Insoweit hat der Bildungsminister Recht: Letzten Endes hat der Finanzminister entschieden, dass eine Finanzierung nach Kassenlage erfolgt, sodass wir aus meiner Sicht heute wieder am Anfang stehen oder eigentlich noch ein Stück zurückgegangen sind.
Ich wünsche dem Minister viel Spaß bei den Verhandlungen in der nächsten Legislaturperiode, aber vor allen Dingen nicht nur Spaß, sondern viel Erfolg, damit am Ende tatsächlich die Schulen rechtssicher
und verlässlich finanziert werden. Denn dieses Ziel - das muss ich an dieser Stelle selbstkritisch einschätzen - haben wir leider nicht erreicht. - Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir sind es mittlerweile gewohnt, dass von der Fraktion der AfD hier im Landtag Anträge zu Themen gestellt werden, über die wir ausführlich im Ausschuss für Bildung und Kultur diskutiert haben, an deren Diskussion sich die AfD-Fraktion aber nicht beteiligt hat, geschweige denn konstruktive Vorschläge unterbreitet hat.
Heute setzt die AfD-Fraktion allerdings noch einmal einen drauf. Denn eigentlich geht es ihr in dem Antrag unter der Überschrift „Lehrer entlasten!“ nicht wirklich um die Entlastung der Kolleginnen und Kollegen, die gerade in der aktuellen Situation auf einmal vor die Aufgabe gestellt worden sind, die Digitalisierung umzusetzen, für die wir in Sachsen-Anhalt noch nicht einmal verlässliche Konzepte entwickelt haben.
- Nein. - Sie nutzen dieses Thema für eine Generalabrechnung
mit einer aus Ihrer Sicht linksgerichteten Bildungspolitik,
die - mit Verlaub - in Sachsen-Anhalt jahrzehntelang von der CDU geprägt worden ist und eben nicht von linken Bildungspolitikern. Ihnen geht es darum, wieder nur zu diskreditieren und Integration sowie Inklusion abzulehnen. Ich muss sagen: Wenn ich mich an die Formulierung von Herrn Tillschneider in seiner Rede erinnere, dann stelle ich fest, dass es darum geht, Kinder mit Beeinträchtigungen, mit Behinderungen, auszugrenzen, indem sie nicht - das ist ein Zitat -
- ja, das hat er so gesagt - zusammen mit normal begabten Kindern unterrichtet werden.
Das unterstellt, dass Sie davon ausgehen, behinderte Kinder sind nicht normal begabt. Das ist diskriminierend. Es gibt viele behinderte Kinder, die begabter sind als manche Kollegen Ihrer Fraktion.
Wir können gern darüber diskutieren, wie man den Beruf des Lehrers attraktiver macht. Aber auch Ihre Einschätzung, dass es immer weniger Lehramtsstudierende gibt, stimmt so nicht.
Wir haben, was die Zahlen betrifft, darüber diskutiert, dass wir Probleme bei der Lenkung auf die
Fächer - insbesondere die MINT-Fächer - haben. Allerdings haben wir in den letzten Jahren - weil wir mehr Studienplätze haben - auch mehr Studierende zu verzeichnen. Das ist eine erfreuliche Entwicklung. Daran werden wir weiter arbeiten. Aber Sie haben es schon richtig erkannt: Ihren Antrag werden wir ablehnen.
Ich verzichte.
Vielen Dank, aber ich habe das gleiche Problem. Herr Minister Tullner ist zwar nicht entschuldigt, ist aber im Moment nicht im Plenarsaal anwesend, und meine Frage richtet sich an den Bildungsminister.
Frau Präsidentin, ich werde versuchen, Ihrem Wunsch zu entsprechen. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Eigentlich ist den bisherigen Debattenbeiträgen schon klar geworden, dass wir hier über eine grundsätzliche Frage und nicht nur über Handys diskutieren. Wir diskutieren hier über eine grundsätzliche Haltung dazu, wie wir mit bestimmten neuen Entwicklungen in unserer Gesellschaft umgehen.
Wenn Herr Tillschneider in seiner Rede davon spricht, er möchte, dass die Schüler einen sinnvollen Umgang mit Handys lernen, dann frage ich mich, wie sie es denn lernen sollen, wenn in der Schule Handys verboten sind.
Schule ist doch gerade der Ort, an dem neue Techniken angewandt werden sollen. Wir wollen, dass in den Schulen natürlich auch eine Medien
kompetenz entwickelt wird, weil diese heutzutage Grundvoraussetzung ist, um eine Ausbildung zu absolvieren, um später mit den digitalen Herausforderungen im Berufsleben zurechtzukommen.
Richtig ist auch, was Herr Minister Tullner gesagt hat. Wir haben völlig unterschiedliche Wahrnehmungen von der Wirklichkeit. Wenn ich in Schulen unterwegs bin, dann sehe ich Schülerinnen und Schüler, die auf dem Schulhof herumtoben, die zusammenstehen und die reden, aber ich sehe dort keine Gruppen, die ihre Hände ausschließlich an den Smartphones haben.
Schon heute ist Realität, dass sich die Schulen in ihren Hausordnungen gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern, mit den Schülervertretungen und mit den Eltern darüber verständigt haben, wie sie mit diesen Dingen umgehen. Sie machen das verantwortungsvoll.
Für mich ist ein Verbot immer nur die Ultima Ratio. Das heißt, wenn der Umgang an den Schulen verantwortungsvoll funktioniert, dann bedarf es keines landesweiten Verbotes.
Wenn man böse wäre und Ihren Antrag genau nehmen würde, was die Wortwahl betrifft, dann würde dies bedeuten, dass Digitalisierung an den Schulen nicht mehr möglich wäre, weil die Endgeräte, die internetfähig sind, von denen Sie sprechen, eben auch die Smartphones sind, mit denen heute schon viele Klassen digitalen Unterricht machen, um sich den Lehrstoff auch mit neuen Lernmethoden zu erarbeiten.
Ich weiß aber, dass die AfD eigentlich keine Digitalisierung an den Schulen will. Deswegen habe ich mich über ihren Antrag auch nicht gewundert.
Es wird Sie wahrscheinlich nicht wundern, wenn wir Ihren Antrag ablehnen.
Wir sehen, dass es keinen Handlungsbedarf gibt. Wir wollen, dass die Schulen eigenverantwortlich, selbstbewusst und mitbestimmt durch die Schülerinnen und Schüler entscheiden.
Wir helfen den Schulen dort, wo sie Hilfe brauchen, beispielsweise mit Angeboten der Landesmedienanstalt, mit dem Medienmobil, aber auch mit konkreten Angeboten, wenn es tatsächlich zu einem Mobbingvorfall kommt. Auch damit werden die Schulen nicht allein gelassen.
Wir haben auch im Bereich der Prävention in den vergangenen Jahren viel entwickelt, was tatsächlich dabei hilft, solche Dinge zu vermeiden. Wenn
es zu solchen Vorfällen kommt, dann helfen wir den Schulen dabei, damit umzugehen. - Vielen Dank.
Ich könnte jetzt hier einen langen Vortrag halten. Wenn Sie die digitalen Medien nutzen würden, dann könnten Sie es sich aber auch im Selbststudium erarbeiten.
Dazu gibt es interessante YouTube-Videos, in denen man lernt, was Medienkompetenz ist. Ich glaube, ich muss das jetzt nicht vertiefen.
Es gibt Schulen, die Konzepte entwickelt haben, die tatsächlich mit den Smartphones, mit entsprechenden Lern-Apps, Unterricht machen. Das funk
tioniert gut und das werden wir auch in Zukunft weiter unterstützen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Was haben Martin Luther und Thomas Müntzer gemeinsam? - Sie sind beide aus der gleichen Region: der eine ein Mansfeldisch‘ Kind, der andere aus Stolberg im Harz. Beide sind Theologen und zunächst Anhänger der Reformation.
Doch die Wege trennen sich bald. Beide sind, jeder auf seiner Art, frühe Revolutionäre. Der eine - Luther - wollte die Kirche radikal reformieren, aber nicht mit Gewalt. Der andere - Müntzer -
wollte eine totale Verchristlichung der Gesellschaft und das Reich Gottes auf Erden. Die aufständischen Bauern waren für ihn Auserwählte Gottes, die sich gegen die weltliche Ordnung auflehnten. Mit der Schlacht in Bad Frankenhausen im Jahr 1525 endete der Bauernkrieg blutig. Müntzer wurde wenig später in Mühlhausen enthauptet.
Ihrer beider Wirken war Folie von zahlreichen Interpretationen der nachfolgenden Generationen in den beiden deutschen Staaten und ist es wohl heute noch. Ich glaube, wir könnten auch hier im Haus eine Debatte führen, wer eine größere Bedeutung hat: Luther oder Müntzer. Wir würden zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen gelangen. Schon das spricht dafür, sich intensiv auch mit den Bauernkriegen und mit Thomas Müntzer auseinanderzusetzen.
- Genau. Viele von uns, die in der DDR sozialisiert worden sind, erinnern sich an das Panoramamuseum in Bad Frankenhausen und das berühmte Gemälde von Werner Tübke - auch ein Sohn unseres Landes, der in Schönebeck aufgewachsen ist.
Warum hole ich so weit aus? - Weil Thomas Müntzers Wirken nicht ohne Luther und die Reformation zu denken ist. Zahlreiche Wirkungsorte liegen nicht nur in unserem schönen Sachsen-Anhalt, wie in Stolberg, Allstedt und Eisleben, sondern eben auch in unserem Nachbarland Thüringen, wie in Mühlhausen und Bad Frankenhausen.
Der Freistaat Thüringen ist uns wieder einmal ein bisschen voraus. Er hat bereits eine Landesausstellung für das Jahr 2025 auf den Weg gebracht. Nach den länderübergreifenden Feierlichkeiten und den guten Erfahrungen, die wir in der Zusammenarbeit mit dem Bund und mit Thüringen im Zusammenhang mit dem Lutherjubiläum gemacht haben, bietet sich doch eine Zusammenarbeit geradezu an. Sie ist aus meiner Sicht ausgesprochen wünschenswert.
Auch auf regionaler Ebene, sprich im Landkreis Mansfeld-Südharz, gibt es erste Überlegungen, erste Bestrebungen für eine regionale Vernetzung und für eine Kooperation mit Vereinen und Verbänden. Ich finde, wir sollten sie in ihren Bestrebungen, in ihrer Arbeit unterstützen.
Deshalb lautet meine Bitte, das in konkrete Taten umzusetzen. Darüber, welche das konkret sein können, können wir gern in den Ausschüssen diskutieren. Ich denke, dafür ist der Ausschuss für Bildung und Kultur prädestiniert. Ich bitte auch um eine Mitberatung im Wirtschaftsausschuss, da das Thema natürlich auch eine touristische Dimension hat und ich von unseren Wirtschafts- und Touris
muspolitikern bereits gehört habe, dass sie diesbezüglich Ideen haben. Deshalb bitte ich um eine Überweisung in die Ausschüsse. Dort können wir uns über konkrete Ideen der Vernetzung Gedanken machen. - Vielen Dank.
Danke, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist nicht das erste Mal, dass die AfD-Fraktion hier ein Thema aufruft, über das wir schon ausführlich gesprochen haben, erneut Forderungen aufmacht und unter dem Gesichtspunkt, was möglich ist, Vorschläge macht. Bei dem unterbreiteten Vorschlag, nämlich die Zahl der möglichen Stunden für die Mehrarbeit von Lehrkräften weiter zu erhöhen, um sie zu motivieren, freiwillig Mehrarbeit zu leisten, wird verkannt, dass unsere Lehrerkräfte nicht, wie ausgeführt, zwischen 40 und 50 Jahre alt sind, sondern sich dem 60. Lebensjahr nähern, sodass das, was an Mehrarbeit möglich ist, zu einem großen Teil ausgeschöpft ist.
Wir haben in vielen Diskussionen festgestellt, dass vielen Lehrkräften nicht an einer Vergütung von Mehrarbeit gelegen ist, sondern daran, die geleistete Mehrarbeit tatsächlich in Freizeit umzuwandeln. Deshalb sind wir nach wie vor mit dem Bildungsminister zum Thema Lebensarbeitszeitkonten im Gespräch. Ich glaube, das wäre eine
Möglichkeit, um wirklich zu motivieren. Die Vorschläge, die im vorliegenden Antrag gemacht werden, sind entweder überholt oder sie taugen nicht dazu, die im Moment tatsächlich nicht einfach Situation an den Schulen zu lösen.
Was die Ressource Geld betrifft: Ja, wir haben ausreichend Geld, weil die tausend Lehrerstellen, die im Moment nicht besetzt sind, im Haushalt ausfinanziert sind. Deshalb sollten wir gemeinsam mit dem Bildungsminister ernsthaft diskutieren, inwieweit wir den Schulen mehr Eigenverantwortung einräumen, indem wir ihnen ein Budget zuweisen.
Bei diesem Budget können sie dann selbst entscheiden, was sie machen, wenn sie eine bestimmte Lehrerstelle nicht besetzen können, ob ihnen an dieser Stelle ein Schulsozialarbeiter hilft oder ob sie einen Externen für ein Projekt einstellen, damit der Lehrstoff, der vermittelt werden muss, tatsächlich stattfindet.
Ich habe jetzt einige überraschte Gesichter oder Schmunzeln gesehen.
Die Situation ist dramatisch. Deshalb müssen wir bestehende Denkweisen und Strukturen einfach einmal überdenken und den Mut haben, Neues zu wagen.
Ich habe hier einen konkreten Vorschlag gemacht. Wir werden darüber im Ausschuss noch weiter diskutieren.
Den Antrag werden wir ablehnen. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die AfD-Fraktion legt nach einem knappen halben Jahr erneut einen Antrag zur Schulentwicklungsplanung vor. Es geht ihr erneut um die Reduzierung der Schülerzahlen für kleine Grundschulen. Wir haben damals als Koalitionsfraktionen diesen Antrag abgelehnt. Sie werden sich sicherlich nicht wundern, dass wir, da sich an dem Sachverhalt insgesamt nichts geändert hat, auch heute diesen Antrag wiederum ablehnen werden. Deswegen spreche ich heute auch für die beiden Koalitionspartner, die CDU und die GRÜNEN, mit.
Der Minister hat eben dargestellt, dass uns der Erhalt kleiner Grundschulen im ländlichen Raum wichtig ist.
Kleine Beine, kurze Wege. Man kann uns als Koalition wirklich nicht vorwerfen, dass wir uns mit diesem Thema in den letzten Jahren nicht intensiv beschäftigt haben. Wir haben mit dem Schulgesetz die Schulverbünde als neues Instrument geschaffen. In einigen Bereichen haben sich erste Schulverbünde gegründet. In Silstedt hat das jetzt, aus welchen Gründen auch immer, nicht funktioniert, obwohl der Minister hier noch einmal ausführlich dargestellt hat, welche Aktivitäten unternommen worden sind, um vor Ort dem Schulträger aufzuzeigen, welche Wege rechtlich möglich wären, um diesen Schulstandort zu erhalten.
Aber Fakt ist nun einmal, dass es noch andere Dinge gibt, die wir berücksichtigen müssen, was die Entwicklung der Grundschulen betrifft. Wir
reden im Bildungsausschuss über Digitalisierung. Wie stellen Sie sich denn die Digitalisierung einer kleinen Schule mit 20 Schülern vor, die dann vielleicht noch eine Lehrerin hat? Soll die neben dem umfangreichen Angebot, das sie an Lehrverpflichtungen hat, auch noch die ganze Digitalisierung an diesem Schulstandort vorantreiben?
Hier haben wir einfach Fakten, die bedingen, dass ich eine bestimmte Größe brauche, um gute Bildung zu ermöglichen. Es geht ja nicht um den Erhalt von Standorten, um dort wie im Mittelalter in kleinen Volksschulen zehn Schüler zu beschulen. Vielmehr wollen wir, dass die Schüler auch im ländlichen Raum die bestmögliche Bildung bekommen.
Wenn das mit den Schulverbünden an bürokratischen Hürden hängen sollte, werden wir uns das natürlich im Zusammenhang mit Diskussionen beispielsweise zur Fortentwicklung der Schulentwicklungsplanungsverordnung noch einmal anschauen. Wenn es kluge Ideen gibt, wie man da Bürokratie abbauen kann, sind wir die Letzten, die das nicht tun würden.
Da sehe ich durchaus Möglichkeiten, den Schulen zu helfen. Aber - da muss ich Sie auch korrigieren, Herr Tillschneider - das hat sehr wohl etwas mit den Ressourcen der zur Verfügung stehenden Lehrkräfte zu tun. Denn je kleinteiliger das Schulnetz ist, umso mehr Lehrkräfte brauchen wir, um die Schüler tatsächlich beschulen zu können.
Wenn Sie sich Sachsen-Anhalt im Vergleich zu anderen Bundesländern einmal anschauen, dann erkennen Sie, dass wir pro Schüler immer noch eine relativ hohe Zahl von Lehrern haben, auch wenn das im Hinblick auf ausfallende Stunden vor Ort manchmal ein bisschen anders aussieht.
Abschließend möchte ich mich noch verwahren gegen Formulierungen wie „Arroganz kommunaler Vertretung“. Die Koalitionsfraktionen halten die kommunale Selbstverwaltung sehr hoch. Der vorliegende Fall, der hier angeführt worden ist, zeigt aus meiner Sicht sehr deutlich, dass es hierbei eine gute Zusammenarbeit zwischen der Landesverwaltung und der kommunalen Ebene gegeben hat. Und genau das ist uns wichtig. - Vielen Dank.
Ich möchte an der Stelle nur noch einmal betonen, dass es unseren Koalitionsfraktionen auch wichtig ist, dass wir gute Konzepte für eine Entwicklung in den ländlichen Räumen haben. Dabei spielt natürlich Bildung, dabei spielen gerade die Grundschulen eine ganz große Rolle.
Aber, ich glaube, ich habe hier ausführlich dargestellt, dass es bei der konkreten Entscheidung im Einzelfall durchaus noch andere Gesichtspunkte gibt, die dabei eine Rolle spielen. Wir sollten respektieren, wenn die Entscheidungen auf kommunaler Ebene getroffen werden, dass das in Wahrnehmung der kommunalen Selbstverwaltung passiert und wir hier im Landtag nicht das Recht haben, darüber zu urteilen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gebe zu, es war ein sehr langer Diskussionsprozess, und auch ich hatte zwischendurch die Befürchtung, dass wir nicht zu einem Kompromiss, zu einem Ergebnis kommen.
Der Herr Minister hat schon auf die Genese dieses Konzepts verwiesen. Aus heutiger Sicht stellt es sich wirklich als Glücksfall heraus, dass die Formulierung des Landtagsantrags darauf abge
stellt hat, ein Einvernehmen zwischen Landesregierung und Parlament herzustellen.
Das gibt es nicht so häufig, aber es hat gezeigt, dass diese Zusammenarbeit tatsächlich zu einem guten Ergebnis führt.
Das Ministerium hat gute Ansätze umgesetzt. Es gab die Expertenkommission, die ganz viele Vorschläge gemacht hat. Wir haben uns dann nur gewundert, dass ausgerechnet der Vorschlag, der von den Akteuren, der von den Beteiligten vor Ort als der beste, der am besten umsetzbare eingeschätzt worden ist, in diesem Konzept nicht mehr auftauchte.
Wir haben genau das aufgegriffen. Wir haben als Bildungsausschuss ein umfassendes Fachgespräch durchgeführt und wir haben es letzten Endes geschafft, dass wir dieses sogenannte Viersäulenmodell, das Kolleginnen und Kollegen im Burgenlandkreis entwickelt haben, in dieses Konzept aufgenommen haben. Das ermöglicht es tatsächlich, dass die Kommunen, ausgehend von den spezifischen Bedingungen der Schulstruktur vor Ort, entscheiden können, wie sie in Zukunft das System der Schulen gestalten.
Ich glaube, wir müssen an dieser Stelle nicht noch einmal diskutieren, dass es natürlich nicht um die Fortentwicklung von Förderschulen, sondern um Inklusion geht. Das ist ganz klar in der UN-Behindertenrechtskonvention festgelegt. Genau der Punkt war meiner Fraktion wichtig,
dass wir nämlich tatsächlich einen Weg aufzeigen, wie wir Inklusion gestalten können. Natürlich ist meine Fraktion auch so realistisch einzuschätzen, dass im Moment, unter den derzeitigen Rahmenbedingungen mit den derzeitigen Ressourcen, die wir haben, Inklusion nicht umzusetzen ist. Dazu brauche ich ausreichend Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer.
Wir haben das Problem, wir haben sie auf der einen Seite an den Förderschulen, wir brauchen sie aber auch im gemeinsamen Unterricht. Die Ausschreibungen zeigen, dass wir genau die Stellen, die jetzt frei geworden sind, nicht mehr besetzen können und letzten Endes die Lehrerinnen und Lehrer vor allen Dingen an den allgemeinen Schulen im gemeinsamen Unterricht fehlen.
Deshalb hoffe ich, dass die Kommunen tatsächlich diese Chance nutzen, die sich aus den Instrumenten, die im Rahmen dieses Konzeptes dar
gestellt sind, ergeben, dass sie wirklich vor Ort diese Förderzentren gestalten.
Die Idee ist ja nicht neu, die gab es schon einmal. Sie ist nur an irgendeiner Stelle dann faktisch nicht umgesetzt worden, und genau da wollten wir ansetzen: einfach Wege aufzeigen, eine Kooperation aller Schulen, allgemeiner Schulen, aber auch der Förderschulen vor Ort, so zu gestalten, dass sie tatsächlich feststellen: Wie können wir die Strukturen, die Angebote so gestalten, dass wir den individuellen, den spezifischen Bedürfnissen der Kinder gerecht werden?
Dazu gibt es gute Beispiele vor Ort. Wir haben uns das auch im Harzkreis angeschaut. Was mir und meiner Fraktion dann noch besonders wichtig war, ist: Wir haben im Förderschwerpunkt Lernen das Problem, dass die Schülerinnen und Schüler in den meisten Fällen die Schule ohne Schulabschluss verlassen.
Nun gibt es einige Landkreise, die über die Kooperationsklassen Möglichkeiten gefunden haben. Da haben wir uns gesagt: Es kann nicht sein, wenn das in einigen Landkreisen funktioniert, muss das überall möglich sein. Wir müssen diesen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit einräumen, mindestens einen Hauptschulab
schluss zu absolvieren, damit sie tatsächlich die Chance auf eine Ausbildung haben. Denn genau das ist die Vorgabe der UN-Behindertenrechtskonvention: Teilhabe heißt, dass wir gleiche Chancen für alle erreichen müssen.
Ich hoffe, dass das auch für diejenigen, für die es schwierig wird, umgesetzt wird, was wir in das Konzept geschrieben haben, dass nämlich länderspezifische Abschlüsse eingeführt werden. Kleinere Abschlüsse, die dann vielleicht auch dazu führen, dass die Statistik - - Mir geht es nicht um die Statistik, aber ich finde es einfach erschreckend, dass Sachsen-Anhalt immer noch das Land ist, in dem bundesweit die meisten Schüler die Schule ohne Schulabschluss verlassen. An der Stelle haben wir echt eine Aufgabe.
Wir hoffen, im Rahmen dieses Förderschulkonzeptes ein Stück dazu beigetragen zu haben, dass in Zukunft auch die Kinder mit Förderbedarfen - gerade im Förderschwerpunkt Lernen - die Chance auf einen Schulabschluss und damit auf eine Teilhabe am Arbeitsleben haben. - Vielen Dank.
Ja.
Ich glaube, ich habe ganz deutlich gesagt, dass wir durchaus die Realitäten wahrnehmen und dass wir, ausgehend von den Ressourcen, die uns zur Verfügung stehen, auch die Instrumente gestaltet haben.
Es ist nicht richtig, dass der gemeinsame Unterricht das Ressourcenintensive ist, sondern ressourcenintensiv ist dieses kleinteilig gegliederte System von Förderschulen, das wir in SachsenAnhalt haben.
Das ist das eigentliche Problem. Wenn wir überall gemeinsamen Unterricht hätten, würde das auch Lehrerinnen und Lehrer sparen und wir würden mit den Förderschullehrkräften, die wir haben, dann möglicherweise auskommen.
Was Ihre Frage nach dem Niveau der Abschlüsse betrifft: Das wollen wir natürlich nicht absenken. Uns ist auch bewusst, dass es beispielsweise bei Kindern mit geistiger Behinderung durchaus Kinder geben kann, die aufgrund ihrer Fähigkeiten nicht in der Lage sein werden, ihren Schulabschluss zu machen.
Aber gerade bei den Schülerinnen und Schülern an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen haben wir festgestellt, dass es oft gar keine kognitiven Beeinträchtigungen, sondern einfach Entwicklungsverzögerungen sind. Die brauchen manchmal einfach ein Jahr länger, und dieses Jahr sollen sie auch bekommen, damit sie eine Chance haben, den Schulabschluss zu machen. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich will jetzt nicht die bildungspolitischen Debatten aus der Mottenkiste führen, sondern an das erinnern, was wir uns versprochen haben: Vertrauen.
Die Gemeinschaftsschule ist ein Kompromiss, das wissen wir genauso gut wie unser Koalitionspartner. Wir haben aber vereinbart, dass sich in Sachsen-Anhalt auf freiwilliger Basis Gemeinschaftsschulen bilden können, und, ich finde, wir müssen ihnen zumindest eine Chance geben.
Die meisten der Gemeinschaftsschulen haben Kooperationsmodelle gewählt. Das heißt, an den Sekundarschulen findet keine Oberstufe statt, sondern sie kooperieren mit einem Gymnasium oder mit einer berufsbildenden Schule, damit die Schülerinnen und Schüler dann an dieser Schule ihr Abitur ablegen können.
Nun gibt es zwei Schulen - eine in Wolmirstedt, die im Jahr 2017 als „Schule des Jahres“ ausge
zeichnet worden ist, und eine andere in Aschersleben -, die mit Genehmigung des Kabinetts, weil sie sich für das 13-jährige Modell entschieden haben, 2013 gestartet sind. Sie sind 2013 gestartet und haben jetzt die ersten Schülerinnen und Schüler, die in die 11. Klasse gehen. Ich finde, schon die Tatsache, dass sie es geschafft haben, mit einer eigenen Oberstufe zu starten, mit einem ersten Jahrgang auszuprobieren, wie Gemeinschaftsschule funktionieren kann, ist ein riesiger Erfolg.
Wenn sie es im ersten Jahr nicht geschafft haben, schon 50 Schülerinnen und Schüler zu erreichen, sondern nur 48 haben - wir haben über dieses Thema hier debattiert -, dann sind nicht wir als SPD diejenigen, die die Unsicherheit herbeiführen, sondern, Herr Minister, das hat eine Vorgeschichte, die ich jetzt im Einzelnen nicht darstellen möchte. Die Verunsicherung kommt ganz bestimmt nicht von uns, sondern im Gegenteil: Wir haben sehr viel, ich sage einmal, Zuspruch vor Ort geleistet, um ihnen nicht den Mut zu nehmen, dass die Dinge, auf die sie vertraut haben, so umgesetzt werden, wie sie sind.
Es gab dann einen Termin. Sie haben selbst gesagt, Sie entscheiden am 15. Juli, ob sie starten dürften oder nicht. Am 15. Juli passierte nichts. Deshalb haben sie natürlich gedacht, sie können jetzt starten. Nicht erst der Brief, den Sie meiner Fraktionsvorsitzenden geschickt haben, hat uns irritiert, sondern die Gerüchte waren natürlich vor Ort schon unterwegs. Der Brief war die schriftliche Bestätigung. Die Sorge, dass die Oberstufe nur eine beschränkte Halbwertzeit hat, hat uns natürlich vorher schon erreicht.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darum bitten: Geben Sie den Gemeinschaftsschulen eine Chance. In der SEPl-VO ist von einer dauerhaften Unterschreitung die Rede. Das ist der erste Jahrgang. Geben Sie ihnen doch die Chance, in einem Durchlauf zu zeigen, dass sie es tatsächlich schaffen, dass das in den nächsten Jahren aufwächst.
Wenn Sie sich dann anschauen, dass die Gemeinschaftsschulen die schlechteste Unterrichtsversorgung haben, und wenn Sie sich das Expertengutachten zu den freien Schulen anschauen, dass sie auch noch die billigsten Schulen in Sachsen-Anhalt sind, dann habe ich auch keine Sorgen, was die Qualität des Abiturs betrifft. Ich bin mir sicher, das bekommen diese Schulen hin. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE stellt die Frage, wie die Digitalisierung an den Schulen praktisch umgesetzt werden kann.
Es ist wie bei vielen anderen Themen. Wenn man sich näher damit beschäftigt, stellt man fest, dass der Teufel wie so oft im Detail steckt, weil es hierbei nicht nur um einen Prozess geht, sondern es sind viele Prozesse mit unterschiedlicher Ausrichtung, mit unterschiedlichen Beteiligten und mit verschiedenen Zuständigkeiten, die alle aufeinander abgestimmt werden, damit am Ende die Konzepte erfolgreich umgesetzt werden können.
Der Bildungsminister hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Schulen eigene Konzepte entwickeln und umsetzen sollen. Das heißt, es soll eine Entwicklung Bottom-up geben. Aber ich kenne viele Schulen, die beklagen, dass sie gern wollen würden, aber sie können nicht, weil bestimmte Entscheidungen fehlen. Dann kann es eben auch passieren, dass eine Schule wunderschöne Whiteboards hat, aber eben kein WLAN, um mit diesen Whiteboards praktisch arbeiten zu können.
Oder es gibt Schulen, die tolle Lernplattformen haben. Sie bekommen dann aber nicht die Genehmigung für die Software, die dazu notwendig ist, weil das Lisa diese Software nicht mehr erproben darf, weil dazu offensichtlich bestimmte Abstimmungen notwendig sind.
Das heißt, wir brauchen ein abgestimmtes Konzept. Wir brauchen ein Unterstützungssystem. Ich
habe gehört, dass es mit Lindius jetzt quasi Ansätze eines Unterstützungssystems gibt.
- Herr Minister, ich wollte Sie jetzt einmal loben. Aber Sie hören mir nicht zu.
Mit Lindius hätten wir die Chance, genau die Dinge, die jetzt zusammengeführt werden müssen, tatsächlich zusammenzuführen; denn wir brauchen eine Anpassung der Rahmenlehrpläne, bevor neue Software angeschafft wird; denn man muss zunächst wissen, welche Grundlagen vermittelt werden müssen, um festzustellen, was man dafür braucht.
Wir brauchen Konzepte für die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer und anderer pädagogischer Fachkräfte. Wir brauchen neue didaktische Konzepte für das Lernen in der digitalen Welt. Ich habe - ehrlich gesagt - mit Erschrecken im Rahmen des Fachgespräches gehört, dass unsere beiden Universitäten dazu noch nichts geliefert haben. Darüber müssen wir an anderer Stelle noch einmal diskutieren und dafür Lösungen suchen.
Zudem brauchen wir eine Beschreibung von Rahmenbedingungen, die besagt, welche außerschulischen Akteure hierbei einbezogen werden sollen und inwieweit die Schülerinnen und Schüler bei der Gestaltung dieser digitalen Lernwelten Mitsprachemöglichkeiten haben sollen.
Deshalb lautet mein Vorschlag: Wir werten das Fachgespräch, das am 7. Juni stattfand, aus. Bei diesem haben wir uns mit den Lehrerinnen und Lehrern unterhalten. Wir beschäftigen uns mit den positiven Aspekten und vielleicht auch mit den Erfahrungen der Schulen, an denen es noch nicht so gut geklappt hat. Dann unterstützen wir den Minister bei der Weiterentwicklung seiner Agentur Lindius. - Vielen Dank.
An der Stelle muss ich leider passen. So weit reicht mein Wissensvorsprung nicht.
Aber ich denke, wir können das in der nächsten Ausschusssitzung erfragen. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen sich mich von Emma erzählten. Emma ist vier Jahre alt, in ihrer geistigen, motorischen und sprachlichen Entwicklung ihren gleichaltrigen Freundinnen und Freunden in der Kita fast immer einen kleinen Sprung voraus. Sie ist fröhlich und lebendig und ein Wirbelwind mit starkem Willen.
Bei ihrem ersten Delfin-4-Screening „Besuch im Zoo“ hatte sie dann aber gerade mal keine Lust, auf die Fragen des Erziehers zu antworten. Aber genau diese Situation zählte schließlich für die Auswertung des Tests und führte zu dem Ergebnis: Emma spricht nicht. Das starre System der Sprachstandsfeststellung führt nun dazu, dass sie die zweite Phase durchlaufen muss.
Mir persönlich stellt sich bei einem solchen System die Frage, ob es wirklich sachgerecht ist, anhand eines solchen starren Tests festzustellen, inwieweit ein Kind einen Bedarf an Sprachförderung hat oder nicht.
Ich kann mich den Ausführungen der Ministerin anschließen, die hier die Möglichkeiten aufgezeigt
hat, die im Rahmen des Bildungsprogramms „Bildung elementar“ für alle Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt vielfältige Möglichkeiten bieten. Schließlich sind es ja die Erzieherinnen und Erzieher, die tagtäglich mit den Kindern arbeiten und die genau wissen, welches Kind Probleme beim Sprechen hat und bei welchen das nicht der Fall ist. Letzten Endes waren es ja auch die Erzieherinnen und Erzieher, die diesen überbordenden bürokratischen Aufwand für dieses Sprachstandsfeststellungsverfahren „Delfin 4“ beklagt haben, was dazu geführt hat, dass im Rahmen der KiFöG-Novelle darauf verzichtet worden ist.
Das gemeinsame Spielen, Singen und Vorlesen wie auch der ganz normale Umgang miteinander ist Sprachförderung pur und passiert tagtäglich in den Kitas. Erzieherinnen und Erzieher achten dabei immer auf die Sprachentwicklung und fördern individuell. Eine starre Sprachstandsfeststellung ist in unseren Augen nicht der richtige Weg.
Vierjährige reden mal ganz gern, manchmal sind sie auch ganz gern still. Deshalb können wir über die Möglichkeiten, die wir jetzt schon haben, im Hinblick auf die Verbesserung im Ausschuss gern noch weiter diskutieren. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gestehe: Bei dem Thema Lehrkräftegewinnung bzw. Unterrichtsversorgung fühle ich mich ein bisschen wie der Hauptdarsteller in dem Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Wir haben hier gefühlt die 20. Debatte zur Unterrichtsversorgung und zu fehlenden Lehrkräften.
Wie der Hauptdarsteller in dem Film habe ich das Gefühl, in einer Dauerzeitschleife gefangen zu sein. Wie in dem Film verändert sich die Situation nur in winzigen Details. Ich bin optimistisch, deshalb hoffe ich noch immer auf ein Happy End. Nach dem bisherigen Schlagabtausch zwischen dem Abg. Lippmann und dem Minister bin ich allerdings wieder ein bisschen vorsichtiger.
Ich glaube, es geht jetzt nicht darum, sich gegenseitig vorzuwerfen, wer das Recht auf Wahrheit hat. Fakt ist: Sachsen-Anhalt ist, was Lehrereinstellungen betrifft - auch im Hinblick auf die Zahl der Bewerber -, nicht besonders erfolgreich. Sie mögen mich jetzt auch damit kritisieren, dass das nicht die Realität sei. Aber jedes System - sei es noch so gut -, ist nicht so gut, dass es nicht noch verbessert werden kann.
Ja, wir werden das Angebot als Bildungsausschuss sehr gern annehmen und uns im Landesschulamt anschauen, wie dort die Gespräche - ich betone wirklich: Gespräche - mit den Bewerberinnen und Bewerbern geführt werden. Denn, meine Damen und Herren, das ist das Einzige, das tatsächlich hilft. Kein Verweis auf eine Plattform, auf der es vielleicht noch irgendeine abstrakte, theoretisch existierende Stelle gibt, motiviert einen Bewerber, der schon drei Angebote aus anderen Bundesländern hat, noch einmal auf diese Plattform zu gehen.
Deshalb hat dieser Landtag entschieden, dass jeder Referendar schon während des Referendariats eine Einstellungszusage bekommen soll - einfach als ganz konkretes Signal: Wir brauchen euch, ihr seid hier willkommen und wir machen euch ein konkretes Angebot, wenn ihr das Referendariat erfolgreich abgeschlossen habt.