Am 11. Oktober 2019 hat sich unsere Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Frau Dalbert zusammen mit anderen Bundesländern im Bundesrat noch einmal für eine Weidetierprämie aus der ersten Säule ausgesprochen.
Aber auch der Herdenschutz und Präventionsmaßnahmen müssen in den Fokus genommen werden, sodass nach der Überprüfung ihrer Wirksamkeit gegebenenfalls eine Anpassung erfolgen kann. Das soll sich dann in einer Aktualisierung der Gesamtkonzeption zur Schafhaltung für Sachsen-Anhalt wiederfinden.
Wir nehmen den Hilferuf der Schäferinnen und Schäfer ernst. Ihre Leistungen für die Biodiversität müssen besser honoriert werden, und ihre wirtschaftliche Situation, insbesondere in der Wanderschäferei, muss verbessert werden. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Frau Frederking für den Redebeitrag. - Für die AfD hat noch einmal der Abg. Herr Loth das Wort. Herr Loth, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf aus der Antwort von Herrn Aeikens an den Vorsitzenden des Landes
schafzuchtverbandes Sachsen-Anhalt zitieren, die mir als Mitglied des Ausschusses für Landwirtschaft zugegangen ist. Dort schreibt Herr Aeikens - nicht er selbst, sondern ein Vertreter von ihm -: Ich meine, dass wir mit den dargestellten Fördermaßnahmen über einen breit aufgestellten Instrumentenkasten verfügen, mit dem wir auch ohne die Einführung einer gekoppelten Direktzahlung wesentlich dazu beitragen können, dass Schaf- und Ziegenhalter in Deutschland ihre wichtige gesellschaftliche Leistung auch zukünftig erbringen können.
Also ist der Alternativantrag der CDU, den wir heute zu beschließen haben, gegenstandslos, weil sich schon der Herr Staatssekretär dafür ausgesprochen hat, dieses eben nicht zu tun.
Frau Ministerin erzählte uns leider nur all das, was der Landtag nicht tun kann. Sie hat aber nicht unbedingt erzählt, was man tun kann, damit wir eine solche Prämie einrichten können. Wie gesagt, vielleicht noch einmal für den einen oder anderen, der meint, dass Thüringen oder Sachsen nicht in der EU liegen und nicht deren Regelungen unterliegen: Diese Länder haben für ihre Schafe eine Weidetierprämie eingerichtet. Das könnten wir hier durchaus auch tun. Ansonsten bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen, weil er einfach toll ist. - Danke schön.
Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen zuerst über den Antrag der AfD-Fraktion in der Drs. 7/5084 ab. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalition und die Fraktion DIE LINKE. Stimmenthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit hat dieser Antrag nicht die Mehrheit erhalten.
Wir stimmen jetzt über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 7/5125 ab. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Koalition. Wer stimmt dagegen? - Das sind die AfD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE. Ich gehe davon aus, dass dieser Antrag die Mehrheit des Hauses erhalten hat.
Es ist der Antrag gestellt worden, auszuzählen. Dann werden wir die Abstimmung wiederholen. Wer stimmt für den Alternativantrag der Koalition?
Das Ergebnis lautet: 30 Jastimmen und 27 Neinstimmen. Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung. Also hat der Alternativantrag die Mehrheit des Hauses erhalten. Der Tagesordnungspunkt 19 ist somit erledigt.
Einbringer für die AfD-Fraktion ist der Abg. Herr Dr. Tillschneider. Herr Dr. Tillschneider, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am Dienstag, dem 8. Oktober 2019, wurde der Gemeinderat Gerbstedt Schauplatz einer Darbietung von Bürgerfeindlichkeit und Politikerarroganz, wie ich sie in einer kommunalen Vertretung nicht für möglich gehalten hätte.
Es ging um die Schließung der Grundschulen in Siersleben und Heiligenthal, ein Vorhaben, das von Anfang an auf massiven Widerstand gestoßen ist. Vor dem Rathaus hatten sich Hunderte Bürger versammelt, um mit Trillerpfeifen und Wutreden gegen die geplante Schließung zu protestieren. Drinnen füllten sich die Reihen im Besucherbereich.
Als dann der Tagesordnungspunkt aufgerufen wurde, erklärte der Stadtratsvorsitzende, dass es zwar eine Lösung zum Erhalt der Schulen gebe, die unter Beteiligung des Kreises ausgehandelt
worden sei - es sollten Kinder aus Gerbstedt nach Siersleben geschickt werden, um dort die Schülerzahlen zu erhöhen -, es habe ihn jedoch jemand auf dem Landesschulamt in Magdeburg angerufen und ihm gesagt, dies sei rechtswidrig, weil man auf Ausgleichsbeiträge verzichtet habe.
Diese von leichter Hand gegebene Einschätzung stellte der Stadtratsvorsitzende als unumstößliche Wahrheit dar. Nach einer kurzen Diskussion formulierte er dann den Beschluss als eine Suggestivfrage, wie sie suggestiver nicht hätte sein können: Wer wirklich für diese rechtswidrige Lösung stimmen will, der soll jetzt die Hand heben. - So in der Art. Am Ende stimmten zwölf gegen die Rettung der Schulen und sieben für die Rettung. Damit war auf der Grundlage von Hörensagen das Aus für die zwei Schulen beschlossen.
Unter den zwölf Stimmen waren die neun Stimmen der CDU-Fraktion im dortigen Stadtrat. Es wurde auch durch das Zusammenspiel mit dem Landesschulamt ganz klar: Die CDU will die Schulen plattmachen.
Ob nun bei dem Thema Straßenausbaugebühren - ich sage nur: Bad Lauchstädt - oder bei dem Thema Schulschließungen - die CDU SachsenAnhalt läuft im Selbstzerstörungsmodus.
Es ist nicht lange her, da hat die AfD-Fraktion in dieses Hohe Haus einen Antrag eingebracht, der darauf abzielte, Schulschließungen effektiv zu verhindern. Wir wollten vor allem die in der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung zu hoch angesetzten Mindestschülergrößen, bei deren Unterschreiten eine Schule automatisch als bestandsgefährdet gilt, absenken, und wir wollten die im Schulgesetz verankerte Verbundlösung, eine Notlösung für bestandsgefährdete Grundschulen, einfacher, flexibler und effizienter gestalten.
Wie so oft stießen wir damit auf taube Ohren. Herr Borchert von der CDU hat im Brustton der Überzeugung erklärt, der Antrag sei überflüssig, den Schulen auf dem Land gehe es gut. Herr Erben von der SPD hat angemerkt, dass in den letzten drei Jahren keine Schule geschlossen worden sei, und hat versucht, unseren Antrag deshalb als populistische Panikmache abzutun.
Alle anderen Fraktionen haben den Antrag schließlich abgeschmettert. Der Geist, der aus dieser Debatte im Landtag gesprochen hat, war der gleiche Ungeist, der auch in jener Stadtratssitzung in Gerbstedt zum Ausdruck kam.
Was glauben Sie wohl, wie dieses Verhalten auf die Bürger wirkt? Eine verzweifelte junge Mutter hat sich nach der Stadtratssitzung mit mir unterhalten und hat mir gesagt, sie sei vor allem wegen der Schule vor Ort von Halle nach Siersleben gezogen. Die Schulschließungen in Gerbstedt haben einer ohnehin schon strukturschwachen Region schweren Schaden zugefügt. Und die Regierung zuckt darüber die Achseln.
Gerade die Causa Siersleben und Heiligenthal zeigt, wie bitter nötig unser Antrag war. Dass die beiden Schulen überhaupt als bestandsgefährdet eingeschätzt werden mussten, hängt nämlich an den zu hoch angesetzten Mindestgrößen in der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung, die wir absenken wollten. Ein Schulverbund war im Fall Siersleben aufgrund der rigiden Vorgaben ebenfalls nicht anwendbar. Unsere Kritik an diesem Instrument hat sich somit als richtig herausgestellt.
Hätten wir die von der AfD geforderten Änderungen beschlossen, wären die Schulen in Heiligenthal und Siersleben noch nicht in die Bestandsgefährdung geraten, und wenn doch, dann hätten sie einfach mit der Schule in Gerbstedt einen Dreierverbund nach unserem Modell gebildet.
Die besondere Pointe im Fall Siersleben und Heiligenthal liegt nun aber darin, dass auch innerhalb des aktuellen Rechtsrahmens ein Erhalt der Schulen möglich gewesen wäre. Die Vereinbarung, unter Verzicht auf einen finanziellen Ausgleich Schüler aus Gerbstedt nach Siersleben zu schicken, ist nämlich entgegen der Telefonauskunft aus dem Landesschulamt nicht rechtswidrig.
§ 70 Abs. 4 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, auf den sich die Annahme der Rechtswidrigkeit stützt, verbietet einen Verzicht auf eine Kostenregelung nämlich nur dann, wenn eine Gemeinde überhaupt keine Schule trägt und all ihre Schüler an die Schule einer anderen Gemeinde schickt. Das ist hier aber nicht der Fall. Die angestrebte Lösung war nicht rechtswidrig. Die Auskunft des Landesschulamtes war eine oberflächliche, von Unkenntnis geprägte, in jedem Fall fahrlässige und möglicherweise sogar vorsätzliche Falschaussage.
Der Stadtrat Gerbstedt hat seinen umstrittenen Beschluss also unter massiver Beeinflussung durch eine irrige Rechtsmeinung gefasst, sozusagen par ordre du mufti, wobei wir es mit einem ausgesprochen miserablen Mufti zu tun haben. Wir sind noch Rechtsstaat genug, um so etwas nicht einfach hinzunehmen. Die Sache liegt deshalb bei der Kommunalaufsicht, und es ist absehbar, dass der Beschluss aufgehoben wird. - So weit, so gut.
Wir von der AfD wollen dafür sorgen, dass ein solches Hin- und Herschieben von Schülern künftig gar nicht mehr nötig ist und Schulen einfacher erhalten werden können. Wenn es aber den Betroffenen, die keine andere Wahl haben, als sich im Paragrafendschungel zurechtzufinden, gelingt, durch Kreativität und Engagement schon innerhalb des heute geltenden Rechtsrahmens eine Lösung zum Erhalt einer Grundschule zu basteln, dann haben sie nichts als die Unterstützung und das Wohlwollen von allen Teilen der Administration verdient.
Stattdessen aber wirft die Schulverwaltung ihnen einen Knüppel zwischen die Beine, indem sie sich auf eine grob falsche Rechtsauffassung zurückzieht. Dieses Agieren einer Regierungsbehörde ist ungeheuerlich und das muss der Landtag verurteilen.