Protokoll der Sitzung vom 21.11.2019

Umfang der Steuerpflicht für Seniorinnen und Senioren im Rentenbescheid einfügen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/4146

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration - Drs. 7/5255

(Erste Beratung in der 69. Sitzung des Landtages am 04.04.2019)

Berichterstatter ist hierzu der Abg. Herr Steppuhn. Herr Steppuhn, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/4146 wurde in der 69. Sitzung des Landtages am 4. April 2019 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Der Ausschuss für Finanzen wurde mitberatend beteiligt.

Die Fraktion DIE LINKE verfolgt mit dem Antrag das Ziel, zukünftig in Rentenbescheiden einen Hinweis darauf zu geben, ob Steuern zu zahlen sind oder nicht, um auftretende Unsicherheiten bei Rentnerinnen und Rentnern in dieser Hinsicht zu vermeiden.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich mit dem genannten Antrag erstmals in der 40. Sitzung am 18. September 2019 befasst. In dieser Sitzung beantragten die Koalitionsfraktionen, den Antrag für erledigt zu erklären. Sie begründeten dies damit, dass seitens der Finanzverwaltung mittlerweile genügend Aufklärungs- und Unterstützungsangebote bezüglich der Rentenbesteuerung unterbreitet würden, zum Beispiel analoge und digitale Informationen, die einfache Gestaltung des Rentenbescheides sowie ein vereinfachtes Verfahren zur Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner.

Die Oppositionsfraktionen plädierten dafür, dass dieser Zielgruppe der Erhalt der notwendigen Informationen bezüglich der Besteuerung ihrer Renten noch weiter erleichtert werden sollte.

Im Ergebnis der Beratung wurde mit 8 : 4 : 0 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung verabschiedet, in der empfohlen wurde, den Antrag der Fraktion DIE LINKE für erledigt zu erklären. Dieses Votum wurde dem mitberatenden Ausschuss für Finanzen zugeleitet.

Der Ausschuss für Finanzen hat sich in der 70. Sitzung am 6. November 2019 mit dem Antrag

und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Im Ergebnis seiner Beratung schloss er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 2 : 3 Stimmen an.

Die abschließende Beratung im federführenden Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration fand in der 42. Sitzung am 13. November 2019 statt. In dieser Sitzung teilte die antragstellende Fraktion DIE LINKE mit, dass der Antrag nun auch aus ihrer Sicht für erledigt erklärt werden könne, da man sich davon habe überzeugen können, dass die Rentenbescheide einen Vermerk zur Steuerpflicht sowie Hinweise zum Ausfüllen der Steuererklärung enthielten. Der Ausschuss empfahl einstimmig, den Antrag in der Drs. 7/4146 für erledigt zu erklären.

Die Beschlussempfehlung liegt dem Plenum in der Drs. 7/5255 vor. Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bitte ich das Hohe Haus, dieser Empfehlung zu folgen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung von Rüdiger Erben, SPD, und von Wolfgang Aldag, GRÜNE)

Danke. - Es gibt offensichtlich keine Fragen zur Berichterstattung und ich habe bisher auch nicht signalisiert bekommen, dass es zu dem Thema einen Debattenbeitrag geben soll. Es wurde vereinbart, auf eine Debatte zu verzichten, aber das ist heute nicht besonders verbindlich.

Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration in der Drs. 7/5254 ab. Wer dieser seine Zustimmung erteilt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind offensichtlich alle Fraktionen und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gibt es Gegenstimmen? - Nein. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Demzufolge ist diese Beschlussempfehlung einstimmig angenommen worden. Wir können somit den Tagesordnungspunkt 22 schließen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 23

Zweite Beratung

Situation der Kinderhospize und betroffener Familien im Land verbessern

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/4287

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration - Drs. 7/5258

(Erste Beratung in der 75. Sitzung des Landtages am 20.06.2019)

Berichterstatterin für den Ausschuss ist die Abg. Frau Zoschke, der ich hiermit das Wort erteile.

Danke schön. - Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/4287 wurde in der 75. Sitzung des Landtages am 20. Juni 2019 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Mitberatende Ausschüsse gab es nicht.

Intention des Antrages ist es, die Landesregierung aufzufordern, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass sich die Rahmenbedingungen für die Hospizarbeit für alle Beteiligten verbessern.

Zum einen sollen die Hospizeinrichtungen eine verlässliche Finanzierung für die Trauerbegleitung erhalten, damit sie nicht mehr darauf angewiesen sind, einen Teil ihrer Aufwendungen durch Spenden aufzubringen. Außerdem soll für ambulante Kinderhospize eine eigenständige Rahmenvereinbarung geschaffen werden. Zum anderen soll eine neue Pflegekategorie „aufwendige Pflege“ eingeführt werden, die die drei Kategorien Grund-, Behandlungs- und Intensivpflege ergänzen soll. Zudem soll die Intensivpflegebewilligung für lebensverkürzend erkrankte Kinder und Jugendliche auf zwölf Monate verlängert werden.

Die Landesregierung soll gebeten werden zu prüfen, welche Bedarfe nach Information, Beratung und Unterstützung für Familien mit lebensverkürzend erkrankten oder schwer chronisch kranken Kindern in Sachsen-Anhalt bestehen und ob die existierende Beratungsstellenlandschaft dafür

ausreicht. Des Weiteren sollen Möglichkeiten hinsichtlich der Finanzierung der Kinderhospize in Sachsen-Anhalt geprüft werden, damit die Kosten für die Begleitung der kranken Kinder und Jugendlichen durch die Familienmitglieder nicht mehr ausschließlich über Spenden getragen werden müssen.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich in der 39. Sitzung am 21. August 2019 darauf verständigt, auf der Grundlage des Antrages ein Fachgespräch durchzuführen. Dazu wurden der Ambulante Kinderhospizdienst Halle, die Anhaltische Hospiz- und Palliativgesellschaft, der Hospiz- und Palliativverband Sachsen-Anhalt und das Kinderhospiz der Pfeifferschen Stiftungen eingeladen.

Das Fachgespräch fand in der 40. Sitzung am 18. September 2019 statt. Unter anderem waren die Themen „Beratung betroffener Familien“ und „Spendeneinholung“ Schwerpunkte der Stellungnahmen bzw. der Diskussion. Die Gäste gaben übereinstimmend an, dass die derzeit bestehende Beratungslandschaft für die betroffenen Familien

eine Belastung darstelle und dass eine klare, vernetzte und sektorenübergreifende Struktur von Beratungsangeboten hilfreich wäre. Hingegen stelle das Einwerbung von Spenden durch die Einrichtungen kein Problem dar bzw. sei gewollt, um die Öffentlichkeit auf ihre Arbeit und ihre Angebote aufmerksam zu machen. Die Schaffung einer eigenständigen Rahmenvereinbarung für ambulante Kinderhospizdienste sahen die Gäste nicht als notwendig an.

Nach dem Fachgespräch nahm der Ausschuss in Aussicht, in der 42. Sitzung am 13. November 2019 eine Beschlussempfehlung für den Landtag zu erarbeiten.

Zu dieser Sitzung lag dem Ausschuss ein Entwurf der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für eine Beschlussempfehlung für den Landtag vor. Dieser hatte zum Inhalt, die Landesregierung zu bitten, zu prüfen, welche Bedarfe nach Information, Beratung und Unterstützung bei Familien mit lebensverkürzend erkrankten und schwer chronisch kranken Kindern bestehen und gegebenenfalls besser koordiniert werden können, sowie darüber im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration im dritten Quartal 2020 zu berichten.

Nach kurzer Beratung wurde diesem Vorschlag der Koalitionsfraktionen gefolgt. Auch die antragstellende Fraktion DIE LINKE stimmte dieser Formulierung zu, betonte jedoch nochmals, dass aus ihrer Sicht der jährlich einzuwerbende Spendenbetrag von 400 000 € zur Finanzierung eines Großteils der Kosten der Arbeit der Hospizeinrichtungen zu hoch sei. Der Vorschlag der Koalitionsfraktionen wurde schließlich einstimmig als Beschlussempfehlung verabschiedet.

Die Beschlussempfehlung liegt dem Plenum in der Drs. 7/5258 vor. Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bitte ich das Plenum um Zustimmung. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Eva von Angern, DIE LINKE, und von Kerstin Eisenreich, DIE LINKE)

Danke an die Berichterstatterin. Ich sehe keine Wortmeldungen. - Demzufolge können wir sofort in die Abstimmung einsteigen.

Uns liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration in der Drs. 7/5258 vor. Wer dieser seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion DIE LINKE sowie zögerlich und teilweise die Fraktion der AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? - Es gibt eine Stimmenthaltung eines fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? - Das

scheint nicht der Fall zu sein. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 23 beenden.

Wir nehmen gleich einen Wechsel im Präsidium vor. Vorher will ich allerdings ansagen, dass die Arbeitsgemeinschaft der parlamentarischen Geschäftsführer getagt hat. Es wurde beschlossen, die Tagesordnungspunkte 32 und 33, die ursprünglich morgen verhandelt werden sollen, noch heute an das Ende der Tagesordnung zu setzen.

Die die Zeitersparnis, die wir bis jetzt herausgeholt haben, wäre dann wieder hinfällig und wir würden in etwa bei dem Sitzungsende landen, das wir ursprünglich im Zeitplan vorgesehen hatten.

Ich will nur einschränkend sagen, wir haben heute mehrere parlamentarische Begegnungen, die mit unserem Zeitplan ein bisschen kollidieren werden. Aber ich denke, die Kollegen parlamentarischen Geschäftsführer haben das alles berücksichtigt und bedacht.

Jetzt nehmen wir einen Wechsel im Präsidium vor.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren!

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 24

Beratung

Bericht Teil 1 des 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses