Danke, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den Sommermonaten 2016 ist über die Vergabe externer Beraterverträge durch die Landesregierung von Sachsen-Anhalt kritisch in der Öffentlichkeit diskutiert worden. Ausgangspunkt waren die im Juni 2016 bekannt gewordenen Prüfungen des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt im Hinblick auf Verwaltungsverfahren beim Abschluss von insgesamt 360 Berater- und Gutachterleistungen mit einem Gesamtvolumen von 24,9 Millionen €, die in den Jahren 2010 bis 2013 erbracht wurden.
Der Landesrechnungshof kam zu dem Ergebnis, dass ein Anteil von etwa 70 % der Berater- und Gutachterleistungen freihändig und meist ohne Beteiligung des Parlaments vergeben worden war. Vielfach sei nicht ermittelt worden, ob die Leistungen nicht auch mit eigenem Personal hätten erbracht werden können.
In der darauffolgenden Zeit befassten sich sowohl der Ausschuss für Finanzen als auch der Koalitionsausschuss mit dieser Angelegenheit. Der Koalitionsausschuss befürwortete im Ergebnis seiner Sitzung im September 2016 die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.
Die Fraktion der AfD hatte bereits angekündigt, einen Untersuchungsausschuss beantragen zu wollen, um die Vorgänge um den am 4. November 2013 erfolgten Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages des Ministeriums der Finanzen mit der Investitionsbank zur Übertragung von Aufgaben zur wissenschaftlichen Begleitung und Unterstützung im Rahmen einer ziel- und wirksamkeitsorientierten Entscheidungsvorbereitung
Die Koalitionsfraktionen wollten zudem, dass der Untersuchungsausschuss klärt, welche Gutachter- und Beraterverträge in den letzten Jahren auch von anderen Ministerien fehlerhaft und am Landtag vorbei ausgelöst worden waren. Im Rahmen des Untersuchungsausschusses sollte zudem die Frage geklärt werden, weshalb das Land immer mehr Aufgaben auf außenstehende Dritte überträgt.
Auf weitere Einzelheiten zur Vorgeschichte und zum Untersuchungsauftrag möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen. Sie können in Abschnitt A Unterabschnitt I. des Berichtes nachgelesen werden.
Der Landtag befasste sich in der 9. Sitzung am 29. September 2016 mit diesem Thema. Zur Beratung lagen ein Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses der Fraktion der AfD sowie ein Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen vor. Beide Anträge fanden die erforderliche Mehrheit, sodass der Einsetzungsantrag mehrheitlich in geänderter Fassung beschlossen wurde.
Der Landtag beschloss außerdem, nach Abschluss der Untersuchungen zu Abschnitt I Buchstabe A des Einsetzungsbeschlusses - es handelt sich hierbei um die Untersuchungen zum Geschäftsbesorgungsvertrag vom 4. November 2013 - dem Landtag von Sachsen-Anhalt einen Bericht vorzulegen.
Abstimmung vor. Die Besetzungsanträge der Fraktion DIE LINKE und der regierungstragenden Fraktionen wurden einstimmig beschlossen. Der Besetzungsantrag der Fraktion der AfD wurde mehrheitlich beschlossen.
In der Folgezeit lagen dem Landtag Anträge auf personelle Umbesetzung des 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vor. Diese wurden jeweils beschlossen. In Abschnitt A Unterabschnitt II des Berichtes wurden die personellen Umbesetzungen des Untersuchungsausschusses dargestellt.
In der konstituierenden Sitzung fanden Abstimmungen zur Arbeits- und Vorgehensweise, zum Sitzungsrhythmus sowie zum Ablauf der Sitzungen statt. Es wurden die Sitzungstermine festgelegt und es erfolgte eine Verständigung zur Weitergabe der Niederschriften, zum Umgang mit eingehenden Akten und Unterlagen und zur Zugangsberechtigung zu den Akten. Schließlich wurden die Vertreterinnen der Landesregierung gebeten, dem Untersuchungsausschuss die Akten im Regelfall spätestens sieben Werktage vor der nächsten Sitzung vorzulegen.
Im Berichtszeitraum führte der Untersuchungsausschuss insgesamt 15 Sitzungen durch, wobei die Zeugenvernehmungen in zwölf öffentlichen Sitzungsteilen durchgeführt wurden.
An dieser Stelle möchte ich auf Abschnitt A Unterabschnitt IV, die Seiten 14 bis 17 des Ihnen in der Drs. 7/5242 vorliegenden Berichtes, verweisen. Dort erhalten Sie weitere Informationen zum Ablauf des Untersuchungsverfahrens.
In Abschnitt B dieses Berichtes können Sie den Sachverhalt sowie die Darstellung des Verlaufs der Untersuchungen zu Abschnitt I Buchstabe A des Einsetzungsbeschlusses in der Drs. 7/421 nachlesen. Dieser Abschnitt gliedert sich in zwei Bereiche.
Der erste Bereich befasst sich mit dem Geschäftsbesorgungsvertrag vom 4. November 2013 zwischen dem Ministerium der Finanzen und der Investitionsbank. Der Untersuchungsausschuss untersuchte zunächst das Zustandekommen des Geschäftsbesorgungsvertrages vom 4. November 2013 und widmete sich der Frage, ob es in der Vergangenheit bereits ähnliche Verträge gegeben hat.
Im zweiten Bereich dieses Abschnittes werden die Geschäftsbesorgungsverträge vom 11. Mai 2010 und 21. November 2011 zwischen dem Ministerium der Finanzen und der Investitionsbank, und hier die Beauftragung des Kommunikationsbera
Ich verzichte auch an dieser Stelle darauf, Ihnen hierzu die Einzelheiten vorzutragen. Abschnitt B dieses Berichtes gibt hierzu auf seinen Seiten 22 bis 84 umfangreich Auskunft.
Abschnitt C des Berichtes enthält die Bewertung der Untersuchungen durch den 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Im Einzelnen möchte ich auch hier nicht auf den Inhalt dieses Abschnittes eingehen. Vielmehr empfehle ich Ihnen, den Abschnitt C, die Seiten 89 bis 111, zu lesen. Welche Personen für mögliche Rechtsverstöße verantwortlich sind, ergibt sich aus Abschnitt C Nr. 4. Abschnitt C Nr. 5 gibt einen Überblick zu den herausgearbeiteten Problemen und skizziert Handlungsempfehlungen.
Die Fraktion der AfD hat in einem Sondervotum abweichende Bewertungen vorgenommen. Dieses Sondervotum können Sie im Abschnitt D dieses Berichtes nachlesen.
Die Abschnitte A - Einsetzung, Auftrag und Verfahren - sowie B - Sachverhalt und Darstellung des Verlaufs der Untersuchungen zu Abschnitt I Buchstabe A des Einsetzungsbeschlusses - hat der 15. Parlamentarische Untersuchungsaus
Abschnitt C des Berichts - die Bewertungen der Untersuchungen - hat der 15. Parlamentarische Untersuchungsausschuss in der 31. Sitzung am 18. Oktober 2019 mit 9 : 0 : 2 Stimmen beschlossen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Ihnen in der Drs. 7/5242 vorliegenden Bericht Teil 1 hat der 15. Parlamentarische Untersuchungsausschuss mit 8 : 0 : 3 Stimmen beschlossen.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordneten, dieser Bericht als vollständiges Papierexemplar, das heißt mit den vollständigen Namen und den im Bericht erwähnten Anlagen, zur Verfügung gestellt wurde. Die elektronische Fassung steht ohne vollständigen Namen und ohne Anlagen im Netz bereit.
Abschließend möchte ich mich bei allen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses, aber auch bei allen Mitarbeitern, die im Hintergrund stehen, für die sachliche und gute Arbeit, die wir, so glaube ich, über alle Fraktionen hinweg geleistet haben, recht herzlich bedanken. Wir haben noch einiges zu tun. Uns stehen noch zwei Gutachter bevor. Dann können wir eine gesetzliche Regelung, was Berater- und Gutachterverträge betrifft, für die Zukunft erarbeiten. Ich glaube, dass wir ein
Untersuchungsausschuss sind, der im Ergebnis etwas präsentiert, das in die Zukunft wirkt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Heuer für die Berichterstattung. - Für die Landesregierung nimmt Herr Minister Robra das Wort. Sie sind gegebenenfalls als Redner angekündigt. - Die Landesregierung verzichtet. Dann hat jetzt der Abg. Herr Gehlmann für die AfD-Fraktion das Wort. Herr Gehlmann, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Einsetzung des 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses im September 2016 zur Aufklärung der Vergabe von Beraterverträgen erwies sich als richtig und wichtig. 22 Zeugen haben wir zu einem Geschäftsbesorgungsvertrag vom 4. November 2013 zwischen dem Ministerium der Finanzen und der Investitionsbank gehört. Nicht nur, dass der Ausschuss für Finanzen des Landtages nicht über die Vergabe informiert worden ist, nicht nur, dass nicht einmal die Staatssekretärsrunde hierüber etwas wusste oder wissen wollte, mehr noch: Von Anfang des Geschäftes an, so der Eindruck der AfD, sollte vertuscht und verschleiert werden.
Es beginnt damit, dass der Vertrag unterzeichnet wurde, bevor der Landtag den Haushalt überhaupt beschlossen hatte. Auch ist im Geschäftsbesorgungsvertrag nicht beschrieben, welche Geschäfte die IB bzw. das Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung, ISW, zu welchem Preis für das MF besorgen soll. Dem Erstellen von Gefälligkeitsgutachten war damit Tür und Tor geöffnet. Überraschend, ja gar erschreckend für die Abgeordneten der AfD war die Selbsteinschätzung der IB, dass die Ausschreibungspflicht nach § 55 LHO für sie nicht gelte. Das behauptete jedenfalls der Zeuge T., Mitarbeiter der Investitionsbank.
Das Ministerium der Finanzen ist nach dem Geschäftsverteilungsplan der Landesregierung nicht für das öffentliche Auftragswesen, also nicht für die Aufstellung seiner Regeln, zuständig. Zuständig ist das Ministerium für Wirtschaft. Das MF ist zu diesem Regelwerk auch nicht kundig. Trotzdem gab das MF gegen die Auffassung des MW der IB Anweisungen zur freihändigen Weitervergabe öffentlicher Aufträge aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag vom 4. November 2013. Hierin sehen die Vertreter der AfD auch ein Versäumnis in der Koordinierung der Arbeit der Landesregierung durch die Staatskanzlei, auch wenn der
Nicht mittragen wird die AfD den Beschluss der Ausschussmehrheit zum Beiziehen weiterer Gutachter zur Begutachtung der Gutachteraffäre verbunden mit der Bitte, weitere gesetzliche Regelungen vorzuschlagen. Bei der Vergabe der Verträge haben MF und IB gegen geltendes Recht verstoßen. Dies wird sich auch nicht ändern, soweit dies folgenlos bleibt. Nach Ansicht der AfDVertreter kann eine Gesetzesempfehlung des Ausschusses nur die Sanktionierung von Gesetzesverstößen zum Inhalt haben. - Vielen Dank.
Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Gehlmann für den Redebeitrag. - Für die SPDFraktion spricht der Abg. Herr Hövelmann. Herr Hövelmann, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich möchte zwei Vorbemerkungen machen.
Zunächst möchte ich mich ausdrücklich bei der Fraktion DIE LINKE bedanken, dass sie es ermöglicht hat, dass wir ein gemeinsames bewertendes Votum abgeben. Der Dank gilt natürlich auch den Koalitionspartnern, die dies ebenso ermöglicht haben. Ich wollte das vorneweg stellen.
Meine sehr verehrten Herren von der AfD, wenn Sie auf Ihr kleinkariertes Sondervotum verzichtet hätten,