Holger Hövelmann
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Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe
Kollegen! Wie das manchmal so ist: Zu dem Zeitpunkt, als wir die Aktuelle Debatte beantragt haben, war manches noch unklar. Einiges ist seitdem klarer geworden und hat sich verändert. Es gibt Klarheit über Umfang und Konditionen der Novemberhilfen des Bundes. Es gibt eine Regelung für eine Pauschalzahlung, die den betroffenen Gastronomiebetrieben schnelle Hilfe ermöglichen soll, und es gibt ein neues Bundesprogramm für Soloselbstständige, das ihnen eine Perspektive auch über den November hinaus geben soll.
Aber eines hat sich nicht geändert: Trotz aller Hilfsprogramme gibt es Härtefälle - -
- Ich habe ein Interesse daran, dass auch die Frau Präsidentin nachvollziehen kann, was ich erzähle.
Das ist völlig in Ordnung.
Ich habe dennoch die Chance, dafür zu werben, dass das ganz interessant ist, was ich sagen möchte.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, trotz aller Hilfsprogramme gibt es Härtefälle. Es gibt weiterhin Betriebe und Soloselbstständige, bei denen die Hilfe hinten und vorne nicht reicht und die auch dann mit tiefen Sorgen in die Zukunft blicken, wenn der teilweise Shutdown im November tatsächlich aufgehoben werden sollte, wobei wir alle nicht wissen, ob das gelingt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte daran erinnern, dass Wirtschaftsminister Armin Willingmann schon seit Langem darauf hingewiesen hat, dass eben nicht alle Probleme über Bundesprogramme behoben werden können, sondern dass landesspezifische zielgenaue Ergänzungen erforderlich sind. Aus diesen Erwägungen hatte er bekanntlich einen ersten Vorschlag für ein Härtefallprogramm vorgelegt, das insbesondere auf die Probleme der Clubs und der Veranstaltungsbranche zugeschnitten war. Ergänzt wurde dieser Ansatz durch einen Vorschlag
für eine unbürokratische Beschleunigung der Novemberhilfen, um sicherzustellen, dass sich schlechte Erfahrungen mit verzögerten Auszahlungen von Bundeshilfen nicht wiederholen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu den wiederholt vorgebrachten Vorschlägen unseres Wirtschaftsministers - der Hinweis sei mir gerade in Richtung unseres Koalitionspartners CDU gestattet - gehörte insbesondere auch der Ansatz eines Unternehmerlohns für Soloselbstständige,
für den es jedenfalls unter für den Fachpolitikern im Wirtschaftsausschuss durchaus parteiübergreifend Unterstützung gab. Umso enttäuschender finde ich es, dass dieser Ansatz durch das Finanzministerium und durch die Finanzpolitiker unseres Koalitionspartners schon im Ansatz ausgebremst wurde.
Kolleginnen und Kollegen! Tatsächlich hat sich seitdem innerhalb einer guten Woche die Welt ein Stück weitergedreht. Ich finde es bemerkenswert, mit welcher Konsequenz die Bundesregierung auch mit den Novemberhilfen und dem neuen Programm für Soloselbstständige Prioritäten gesetzt hat und dafür setzt, die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise in Grenzen zu halten. Olaf Scholz ist es als Bundesfinanzminister gelungen, hieraus tatsächlich eine dauerhafte Handlungsmaxime zu machen, und, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein Glücksfall nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für uns in den Bundesländern.
Ich mag mir gar nicht ausmalen, welche Folgekosten wir schultern müssten, wenn der Bund nicht so konsequent handeln würde, wie er es zurzeit tut.
Aber kein Licht ohne Schatten. Noch größere Wirkung würde die Bundesregierung zweifelslos erzielen, wenn die Hilfe schneller fließen würde, wenn nicht fragwürdige Hürden wie die Antragsstellung über Steuerberater errichtet würden, die sich über dieses unerwartete Konjunkturprogramm nur die Hände reiben können, und das übrigens zum wiederholten Male.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns einen Blick auf die Gruppen werfen, für die weiterhin besondere Probleme zu sehen sind und die diesen Problemen gegenüberstehen und für die sich die Arbeit an Härtefallregelungen tatsächlich weiterhin lohnt. Das sind - ich erinnere an die gestrige Debatte zu der Regierungserklärung - die Kulturschaffenden,
denen mit einem Programm auf 400-€-Niveau natürlich nicht wirklich geholfen war und die sich; ehrlich gesagt, auch ein wenig verschaukelt fühlen müssen. Das sind auch weiterhin die Soloselbstständigen, die jetzt zwar eine Hilfe des Bundes von 5 000 € für sieben Monate bekommen; aber wenn man das umrechnet, sind das gerade knapp über 700 € pro Monat. Das sind die vielen Betriebe in unserem Land, die zwar nicht im engeren Sinne in der Gastronomie tätig sind, deshalb auch keine Novemberhilfe bekommen können, die der Shutdown aber genauso hart trifft. Das ist der Bäcker, der in normalen Zeiten einen Großteil seiner Waren an die Hotels am Ort liefert. Das ist der Fleischer, dessen Umsatz ganz wesentlich von den Gastwirten abhängt, von den selbstständigen Gebäudereinigern ganz zu schweigen, die in geschlossenen Gaststätten, Theatern, Kinos oder Konzertsälen keine Aufträge und Arbeit finden.
Was fällt uns bei diesen Gruppen auf? - Es sind oft die kleinen Leute und Beschäftigtengruppen, die nicht in die großen Programme passen. Das ist ein Umstand, mit dem wir uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten jedenfalls nicht abfinden können und wollen. Übrigens, viele Bürgerinnen und Bürger können das auch nicht, weil sie zugleich sehen, welche staatliche Unterstützung für die Luftverkehrsbranche oder die Automobilindustrie gemeinsam geschaffen wird, was dort alles locker gemacht wird.
Bitte verstehen Sie das nicht falsch. Die Ergebnisse des Automobilgipfels begrüße ich ausdrücklich. Natürlich hätte die Automobilindustrie auch früher auf die Idee kommen können, in neue Technologien mit eigenem Geld zu investieren, aber es ist so, dass der Staat manchmal auch etwas helfen muss. Aber Coronahilfe darf nicht nur die Hilfe für die Großen, für die Big Player in der Wirtschaft sein. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der wirtschaftlichen Vernunft.
Wir brauchen nach der Pandemie für den wirtschaftlichen Wiederaufstieg nicht nur unsere exportorientierte Industrie, sondern genauso das Geflecht kleiner und mittelständischer Betriebe, die Selbstständigen, die Kultur und die Veranstaltungswirtschaft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist aber kein Thema, um mit dem Finger auf andere zu zeigen und zu sagen: der Bund müsste mal. Andere Länder legen bei dieser Herausforderung auch nicht die Hände in den Schoß, sondern investieren im Interesse ihrer wirtschaftlichen Entwicklung und zur Vermeidung sozialer Härten ihr Geld in notwendige ergänzende Programme.
Und wir? Was uns als Parlament angeht, haben wir mit dem Nachtragshaushalt 500 Millionen € zur Verfügung gestellt, nicht zuletzt um unserer heimischen Wirtschaft unter die Arme zu greifen. Von diesem Geld stehen immerhin noch mehr als 100 Millionen € zur freien Verfügung, nicht belegt durch Anmeldungen oder Bewilligungen. Der Finanzminister könnte viel Gutes bewirken, wenn er mit diesem Geld nicht so umgehen würde, als wäre es sein privater Schatz.
Mein Appell an die Landesregierung als Ganzes:
Nehmen Sie die Anregung von Minister Willingmann auf, machen Sie eine kritische Bestandsaufnahme, wo die Hilfe des Bundes wirkungsvoll ankommt und wo ergänzende Leistungen des Landes über den Monat November hinaus
erforderlich sind.
Sorgen Sie dafür, dass unser Nachtragshaushalt das bewirkt, wofür er eingerichtet und von diesem Parlament beschlossen wurde:
für wirtschaftliche Belebung und Ausgleich sozialer Nachteile in der Krise.
Wenn Sie das auf den Weg bringen, werden wir Abgeordneten - da bin ich mir ganz sicher - das in den Ausschüssen des Landtags sehr konstruktiv begleiten und unterstützen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vielen Dank, Herr Raue, für die Gelegenheit, die Frage zu stellen. Wir müssen uns gefallen lassen, das, was wir sagen, daraufhin hinterfragen zu lassen, ob es immer so richtig ist. Deshalb will ich Sie konkret fragen.
130 Beschäftigte und ihre Familien bangen gerade in Sangerhausen in Sachsen-Anhalt um die Zukunft ihrer Arbeitsplätze. Sie haben gesagt, wenn ich Sie richtig verstanden habe, die Insolvenz der Firma Sachsenring Bike wäre eine Folge der Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie.
Wir alle wissen, dass der Fahrradhandel gerade einen Absatzboom nach dem anderen feiert - Gott sei Dank. Wegen Corona ist die Nachfrage nach
Zweirädern deutlich angestiegen. Deshalb will ich fragen: Welche Erkenntnisse haben Sie, dass die Insolvenz der Sachsenring Bike Manufaktur GmbH in Sangerhausen irgendetwas mit der Coronapandemie zu tun hat?
Ich bitte um Entschuldigung, dass ich das in meinem Redebeitrag nicht gesagt habe.
Nein, ich habe es nicht gesagt; deshalb entschuldige ich mich dafür. Wir beantragen die Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur und zur Mitberatung in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vielen Dank, Frau Quade, für die Gelegenheit, Fragen stellen zu dürfen. Sie haben erklärt, warum - das haben Sie auch begründet - Sie die gesetzlichen Regelungstatbestände, die wir als Koalition vorschlagen bzw. die die Regierung vorschlägt, nicht richtig finden. Welche Vorschläge hätten Sie denn, wie wir die aktuelle Situation lösen könnten?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe manchmal den Eindruck, dass es für manche unanständig ist, sich dafür einzusetzen, in Deutschland Investitionen und Arbeitsplätze zu haben.
Deshalb will ich deutlich sagen: Für uns ist Nord Stream 2 etwas, das Investitionen und Arbeitsplätze in Deutschland schafft.
Auch deshalb will ich deutlich machen, es ist wichtig, dass dieses Projekt, das - das ist schon angedeutet und angesprochen worden - zu 97 % fertiggestellt ist und übrigens rechtstaatlich genehmigt worden ist - man darf immer wieder einmal daran erinnern, dass das nicht irgendwie vom Himmel gefallen ist, sondern dass es einen rechtstaatlichen Prozess durchgemacht hat und genehmigt worden ist -, fertiggestellt wird
und dass dieses Projekt am Ende auch für das genutzt wird, für das es gebaut wird.
Es darf auch der Eindruck entstehen - jedenfalls entsteht der Eindruck bei mir -, dass mancher, der sich in der Debatte auf die Seite der Gegner von Nord Stream 2 stellt, zumindest in den Verdacht gerät, ein wenig Lobbyarbeit für amerikanische Interessen zu betreiben.
Das finde ich jedenfalls nicht vernünftig. Ich will auch deutlich sagen: Mir ist nicht klar, auf welchem Weg dann verhindert werden soll, dass das im bereits angesprochenen ökologisch unverantwortlichen Wege des Frackings gewonnene amerikanische Gas als Alternative nach Deutschland kommt. Das erschließt sich mir jedenfalls nicht.
Verehrte Frau Ministerin! Ihr Beispiel Katar, das kann man so sehen. Aber ich will Ihnen ganz offen sagen, mir ist ein gutes diplomatisches und wirtschaftliches Verhältnis zu Russland allemal wichtiger als zu Katar.
Ich will Ihnen auch Folgendes deutlich sagen. Die meisten in diesem Raum wissen, ich komme aus Zerbst. Zerbst ist die Heimatstadt von Katharina der Großen, also der ehemaligen russischen Zarin. Das ist schon lange her, mögen manche sagen.
- Das stimmt. Das kann ich nicht einmal leugnen. - Ich will aber deutlich machen, dass es immer dann, wenn Deutschland ein gutes diplomatisches und wirtschaftliches Verhältnis zu Russland hatte, auch dem Kontinent insgesamt besser ging.
Das sollten wir jedenfalls bei unseren Diskussionen und bei dem, was wir sagen, nicht ganz aus den Augen verlieren.
Ich will auch deutlich machen: Seit einigen Jahren gibt es in Zerbst das Katharina-Forum, ein deutsch-russisches Wirtschaftsforum mit Vertretern der russischen Wirtschaft und Vertretern der deutschen Wirtschaft, übrigens mit Unterstützung unseres Wirtschaftsministeriums - vielen Dank, lieber Herr Minister Willingmann -, bei dem wirklich sehr erfolgreich auf unterster Ebene, auf wirtschaftlicher, auf kommunaler, auf landespolitischer Ebene, ein diplomatischer und wirtschaftlicher Faden geknüpft und aufrechterhalten wird. Ich glaube, das ist in Zeiten wie diesen nicht unwichtig.
Ich unterstütze den Antrag meines CDU-Kollegen auf Überweisung in den Ausschuss. Lassen Sie uns in dieser Art und Weise darüber diskutieren. - Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Verehrte Frau Frederking, Sie haben einen Großteil Ihrer Rede darauf verwendet, Ihre ablehnende Position mit der Menschenrechtslage in Russland zu begründen. Das ist legitim, das will ich nicht infrage stellen. Ich will deutlich machen, dass es auch für die Demokraten dieser Welt tatsächlich eine Herausforderung ist, die Menschenrechtslage in Russland zu verbessern.
Ich stelle Ihnen aber dennoch die Frage, ob das Symbol Nord Stream 2 geeignet ist, um an der Stelle tatsächlich Verbesserungen vorzunehmen. Denn so muss man Ihre Position interpretieren, anders geht es nicht.
Daran schließen sich folgende Fragen an: Wo ist der Beginn und wo hört die Möglichkeit auf, durch Sanktionen, durch das Einstellen wirtschaftlicher Verhandlungen bzw. wirtschaftlicher Beziehungen Druck auf die jeweilige innenpolitische Lage eines anderen Landes auszuüben? Das heißt, was wollen Sie gegebenenfalls noch an entsprechenden wirtschaftlichen Sanktionen bzw. Konsequenzen anstreben, um Ihr Ziel zu erreichen?
Vielen herzlichen Dank. - Ich hoffe, dass Sie mir darauf antworten wollen und auch antworten können.
Ich beziehe mich ausdrücklich nur auf Ihren Antragstext. Sie erklären im ersten Absatz die Entscheidung des Freistaates Bayern, auf seinem Territorium eine solche Entscheidung nicht haben zu wollen, und stellen im zweiten Absatz daraus die Konsequenz her: Deshalb soll das Land Sachsen-Anhalt genauso handeln wie die Bayern. - So haben Sie es formuliert.
- Sekunde! - Meine Frage ist: Was machen wir dann, wenn das jetzt alle 16 Landtage so machen? Wo ist Ihr Vorschlag, was dann passieren soll?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Zunächst will ich vorwegstellen: Selbstverständlich haben Sie das Recht zu hinterfragen, ob die von der Landesregierung getroffenen Maßnahmen richtig sind, und auf Veränderungen hinzuwirken. Alle Bürger dieses Landes haben das Recht, kritisch mit der eigenen Landesregierung umzugehen. Das wollte ich vorab sagen, damit wir uns nicht falsch verstehen.
Mir ist jedenfalls keine allgemeine Pflicht zum Bedecken von Mund und Nase im Land SachsenAnhalt bekannt. Die Landesregierung hat genau definiert, an welchen Stellen und zu welchen Gelegenheiten eine solche zu tragen ist, zum Beispiel im Einzelhandel oder im ÖPNV.
Da will ich meine Frage anschließen. Ich nutze hin und wieder den schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr und sitze auch mit Kollegen Ihrer Fraktion im Zugabteil. Ich halte mich an die Rechtslage und trage diese MundNasen-Bedeckung, ob es mir gefällt oder nicht. Ich bin in der Situation dazu verpflichtet und tue es auch, weil ich mich an Recht und Gesetz halten möchte. Ihre Kollegen tun Selbiges nicht.
- Ich kann es belegen.
Nun gibt es ein Beförderungsverbot für Personen, die im öffentlichen Personennahverkehr nicht die Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Deshalb meine Frage: Würden Sie den Kollegen - ich kann Ihnen auch gern die Namen nennen, bei denen ich das persönlich erlebt habe - raten, dieses Beförderungsverbot dann tatsächlich für sich selbst umzusetzen, das heißt eine andere Beförderungsmöglichkeit zu nutzen außer den ÖPNV?
Dann würde ich die AfD-Fraktion auffordern, dafür zu sorgen, dass sie in ihren eigenen Reihen Recht und Gesetz umsetzt.
Vielen herzlichen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine erste Reaktion war: Das ist wieder typisch deutsch. Da entscheidet ein Gericht etwas, und die Verantwortlichen gucken, was das für sie heißt. Dann gibt es eine Empfehlung vom Kommunalen Schadensausgleich, der sagt: Man könnte es so auslegen, dass ihr lieben Bürgermeister jetzt alle haftet. - Es kam nicht die Überlegung auf: Wie erfüllen wir möglicherweise die Anforderungen, die das Gerichtsurteil an uns stellt, nämlich die Badeaufsicht zu verbessern? Stattdessen war die Reaktion: Na ja, damit uns nichts passiert, machen wir mal lieber
alles zu. Dann kann nichts passieren und wir sind auf der sicheren Seite. - Das nervt mich, wenn ich das so sagen darf. Das ist eine total unrichtige Reaktion auf die Herausforderungen.
Deshalb finde ich es gut, dass wir uns darüber verständigen wollen, wie wir mit der Situation in Sachsen-Anhalt umgehen.
Ich habe die Diskussion in Schleswig-Holstein - der Minister hat die Unterschiede zu Sachsen-Anhalt deutlich benannt - auch anders verstanden. Ich will jedenfalls kein Badesicherheitsgesetz, das ein Verantwortungsverhinderungsgesetz ist. Es geht also nicht darum zu regeln, wer keine Verantwortung hat, sondern wir wollen eine Regelung haben, durch die vor Ort möglichst optimal die Sicherheit der Badeanlagen und der Gäste, die selbige nutzen, gewährleistet wird. Darum geht es doch. Deshalb ist das Thema, das auch schon zur Sprache gekommen ist, nämlich wie wir es schaffen, ausreichend Frauen und Männer zu gewinnen, die ehrenamtlich als Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer fungieren, wirklich eine Herausforderung.
Ich erlebe oft die Situation, dass wir in den gemeindlichen Gremien wie selbstverständlich über Zuschüsse an Sportvereine diskutieren, was ich überhaupt nicht infrage stellen möchte. Da ist selbstverständlich das Geld für die Übungsleiterstunde vorhanden. Wenn es aber darum geht, einem Rettungsschwimmer, einer Rettungs
schwimmerin in den Sommermonaten eine kleine Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Arbeit am Badesee zu gewähren, dann kommt das Argument: Das Geld haben wir aber nicht. - Auch da muss auf kommunaler Seite noch einmal darüber nachgedacht werden, wie die Prioritätensetzung jedenfalls punktuell korrigiert werden kann.
Jedenfalls brauchen wir in den Sommermonaten an den Freigewässern eine Ausweitung der Sicherheit der Badenden. Es geht eben nicht nur um die Standsicherheit des Badesteges, der Rutsche oder was auch immer die Gemeinde am Badesee vorhält, sondern es geht unter dem Strich um die Sicherheit der Badenden, und - das ist richtigerweise angesprochen worden - das sind nicht nur Kinder, aber eben auch Kinder und Erwachsene.
Insofern freue ich mich auf die Debatte im Ausschuss und bitte um Überweisung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Parlament befasst sich derzeit mit zwei Medienstaatsverträgen. Das führt bei Außenstehenden hin und wieder zu Verwirrung. Der eine Vertrag dient der Modernisierung der Medienordnung in Deutschland. Er soll den Rundfunkstaatsvertrag ablösen und setzt EUVorgaben wie die Diskriminierungsfreiheit, auch bei der Auffindbarkeit von Angeboten im Netz, durch. Auch geht es um Jugendmedienschutz über den klassischen Rundfunk hinaus. Für die Medienordnung in Deutschland ist er mit Blick auf unser digitales Leben eigentlich der wichtigere Staatsvertrag. Während diese 159 Seiten umfassende Vorlage in der Öffentlichkeit kaum Beachtung findet, ist es bei den elf Seiten des anderen Staatsvertrages anders. Der Satz - ich zitiere - „In § 8 wird die Angabe ,17,50‘ durch die Angabe ,18,36‘ ersetzt.“ bestimmt ausschließlich die Mediendebatte, zumindest in unserem Bundesland.
Meine Damen und Herren! Damit kommt schnell unter die Räder, welchen Wert der öffentlichrechtliche Rundfunk insbesondere für unsere Demokratie hat. Für die Nationalsozialisten war es nämlich ein Leichtes, den damals zentralisierten Staatsfunk der Weimarer Republik für ihre Zwecke der Propaganda und der Indoktrination zu instrumentalisieren. Unsere dezentralen und durch Beiträge finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind dagegen ein Garant dafür, dass die Willensbildung eben nicht vom Staat gelenkt wird. Zugleich setzt er dem Einfluss privater Geldgeber deutliche Grenzen.
Welche Auswirkungen eine ausschließlich auf private Medien setzende Gesellschaft hat, können wir in anderen Ländern sehen. Nicht zuletzt die Situation der öffentlichen Diskussionen in den USA und die dortige Lage sollten uns Warnung genug sein.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nur diese finanzielle und vor allem politische Unabhängigkeit garantiert unabhängigen Journalismus und unabhängige Programmgestaltung.
Journalistinnen und Journalisten eines unabhängigen Rundfunks sollen schließlich die Regierenden - die Regierungen und die Parlamente - durch eine kritische Berichterstattung begleiten sowie kontrollieren und nicht umgekehrt die Regierenden die Journalisten und den Rundfunk.
Man muss nicht mit jedem Programminhalt zufrieden sein, den die Öffentlich-Rechtlichen über den Bildschirm und durch den Äther senden. Man muss ihn aber als Teil der Programmvielfalt akzeptieren. Maßstab sind nicht der persönliche Geschmack und schon gar nicht die politische Opportunität des Programms, sondern seine Vereinbarkeit mit den jeweiligen Programmgrundsätzen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mich hat es doch etwas irritiert, als es der Generalsekretär der CDU Sachsen-Anhalt und der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion kürzlich geschafft haben, gleichzeitig die politische und die finanzielle Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks infrage zu stellen. Sie haben doch tatsächlich einen einzelnen Satirebeitrag des „Funk“-Netzwerkes zum Anlass genommen, die Ablehnung der Erhöhung des Rundfunkbeitrages zu begründen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihre Kritik am gesendeten Satirebeitrag ist selbstverständlich zulässig, vielleicht sogar begründet. Aber der Versuch, über die Finanzierung auf die Programminhalte einzuwirken, überschreitet eine rote Linie und ist geeignet, die Rundfunkfreiheit zu untergraben.
Dass sich der Deutsche Journalistenverband genötigt sah, hierbei von Drohungen und Versuchen von Zensur zu sprechen, ist nicht weniger als ein medienpolitischer Flurschaden für unser Land.
Verehrte Kollegen der CDU-Fraktion, Sie haben Ihrem Anliegen, die Beitragsanpassung zu verhindern, einen Bärendienst erwiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits geurteilt, dass - ich zitiere - „eine Entscheidung über Zeitpunkt, Umfang oder Geltungsdauer der Gebührenfestsetzung nicht zu Zwecken der Programmlenkung oder der Medienpolitik“ benutzt werden darf.
Dem Entscheidungsspielraum der Länderparlamente in der Beitragsfrage sind äußerst enge Grenzen gesetzt. Als SPD-Fraktion stehen wir
zu dem Verfahren der unabhängigen Bestimmung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die KEF. Auch wenn die KEF seit dem Jahr 2009 erstmals eine Erhöhung empfiehlt, entbindet dies die Rundfunkanstalten natürlich nicht davon, weitere Einsparungen und Umstrukturierungen vorzunehmen. Hierzu ist nicht zuletzt der Bericht der KEF selbst eine wichtige Richtgröße.
Die aktuell diskutierte finanzielle Lage des Mitteldeutschen Rundfunks zeigt, dass weiterhin dringender Handlungsbedarf besteht. Wir wollen auch in Zukunft auf einen unabhängigen öffentlichrechtlichen Rundfunk und insbesondere auf einen starken regionalen mitteldeutschen Rundfunk setzen können. Die Diskussion mit den Intendanten hat in der letzten Woche gezeigt, dass Bewegung vorhanden ist. Das hat natürlich auch mit der kritischen Debatte zu tun, nicht zuletzt in Sachsen-Anhalt. Wir sind gespannt auf die weitere Diskussion im Fachausschuss und erst recht auf die öffentliche und mediale Begleitung der zu treffenden Entscheidung. Die SPD-Fraktion jedenfalls wird im Ausschuss für die Zustimmung zum Staatsvertrag werben. - Vielen Dank.
Ich kenne den Vorgang nicht, habe auch nicht lesen oder einsehen können, was das Gericht dazu bewogen hat, eine solche Entscheidung zu treffen. Ich gehe davon aus, dass sie im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Regelungen steht. Ansonsten steht der betroffenen Person natürlich das Rechtsmittel der Berufung und des Gangs zu der nächsthöheren Instanz offen. Insofern ist die Frage, jedenfalls für mich, in dem Sinne nicht beantwortbar, weil ich das nicht zu bewerten habe. Vielmehr habe ich zur Kenntnis zu
nehmen, wie ein Gericht unabhängig von Politik Entscheidungen trifft.
Vielleicht darf ich doch noch zur Aufklärung beitragen. Ich zitiere gern die Stelle aus meinem Redebeitrag. Ich habe gesagt: „unsere dezentralen und durch Beiträge finanzierten öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten“ usw. Ich habe also nicht davon gesprochen, dass es eine Möglichkeit für den Bürger des Landes gibt zu entscheiden, ob er einen Beitrag zahlt oder nicht. Vielmehr verfügen wir über beitragsfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten.
Die SPD-Fraktion wird mit Sicherheit keinen Koalitionsvertrag brechen, den sie als SPD selbst geschlossen hat; die Parteien haben ja den Koalitionsvertrag miteinander geschlossen.
Ich bin immer überrascht, wenn die Opposition einen Koalitionsvertrag bewertet und uns sagt, wie wir ihn auszulegen und zu interpretieren haben. Sie haben ihn zur Hälfte richtig zitiert und dann die falschen Schlussfolgerungen gezogen.
Das richtige Zitat ist, dass wir im Koalitionsvertrag eine Beitragsstabilität als Ziel vereinbart haben. Und Beitragsstabilität heißt, dass er im Rahmen dessen, was wir alle als Entwicklung kennen, eine stabile Entwicklung erwarten darf. Das kann man natürlich so interpretieren, dass sich daran nichts verändern darf. Das darf man aber auch so interpretieren, dass gesellschaftliche Veränderungen und finanzielle Gegebenheiten, die sich verändern, zu berücksichtigen sind.
Insofern warten Sie zunächst die Diskussion ab und warten Sie ab, wie das die Koalition gemeinschaftlich auslegen wird. Ich bin nach wie vor hoffnungsfroh und hoffnungsvoll, dass uns das gelingen möge. Ich weiß, da sind noch viele Steine aus dem Weg zu räumen. Aber das ist dann Aufgabe unserer Koalition. Und wenn die Opposition dabei helfen möchte, dann sind Sie herzlich eingeladen.
Eine längere Debatte über diese Frage erübrigt sich. Ich will noch einmal deutlich machen: Wenn
wir im Jahr 2016 eine Beitragsentwicklung - in welche Richtung auch immer - von vornherein hätten ausschließen wollen, hätten wir wahrscheinlich genau das hineingeschrieben.
Da wir aber nicht wussten, was in den Jahren 2019, 2020 und 2021 die Lebenswirklichkeit in Deutschland sein wird, haben wir eine Formulierung gewählt, die uns die Möglichkeit gibt, darauf zu reagieren. Und das werden wir auch tun.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich würde schlechtere Löhne im Osten als im Westen nicht als modern bezeichnen, sondern eher als Benachteiligung des Ostens. Wir sollten uns darin einig sein, dass wir wollen, dass wir Ostdeutschen genauso - -
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Das ist ja keine einfache Situation für die Koalition. Ich glaube, darin sind wir uns einig. Ich bin auch dankbar dafür, dass wir das in einer Sachlichkeit tun, die dem Thema gerecht wird.
Herr Kollege Kurze, Sie haben in Ihrem Redebeitrag mehrfach auf den Koalitionsvertrag verwiesen und auf die aus Ihrer Sicht eindeutige Formulierung. Dieser Koalitionsvertrag ist ja nicht nur Maßstab für uns drei Koalitionsfraktionen, sondern auch für die Mitglieder der Landesregierung. Haben Sie eine Erklärung dafür, dass die Landesregierung, hier namentlich der Ministerpräsident, in Kenntnis des Koalitionsvertrages einen Staatsvertrag mit seinen 15 Kolleginnen und Kollegen auf der Bundesebene ausgehandelt hat,
der nicht dem entspricht, wie Sie den Koalitionsvertrag auslegen?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE enthält wichtige Themen. Ja, Wohnen ist ein Grundrecht. Ja, das Loblied auf die Wohnungsgenossenschaften und die kommunalen Wohnungsunternehmen singen wir gern mit.
Sie sind in Sachsen-Anhalt eine wichtige, wenn nicht die wichtigste Säule, um bezahlbaren Wohnraum gerade für mittlere und untere Einkommen
bereitzustellen. Und ja, es ist auch richtig, dass Wohnen bezahlbar bleiben muss und dass wir eine soziale Durchmischung in den Wohnquartieren brauchen. Sie werden fragen, warum wir dem Antrag dann nicht zustimmen.
Das werden wir nämlich nicht tun, sondern wir beantragen, ihn in den LEV zu überweisen. Wir stimmen nicht zu, weil die Forderungen, die Sie im zweiten Teil Ihres Antrags aufstellen, widersprüchlich und bedingt einseitig sind.
Ein Beispiel für die Widersprüchlichkeit: In Ihren Forderungen schreiben Sie unter Punkt 1 - ich zitiere -:
„Die Förderung erfolgt nur noch für sozial orientierte Wohnraumschaffung und Ertüchtigung und nicht mehr für privates Wohneigentum.“
In Satz 2 schreiben Sie dann, unter welchen Bedingungen Fördergelder an Privatinvestoren vergeben werden sollen.
Zu der Wohnraumförderung selbst. Erstens. Die Mittel für die Wohnraumförderung werden und wurden bisher für das Aufzugsprogramm - also barrierefreies Wohnen -, für altersgerechtes Wohnen, für die energetische Sanierung von Gebäuden und für die Sanierung von leer stehenden Wohnungen als sozialer Wohnraum verwendet. Das ist auch gut so und muss so bleiben. Deshalb ist die Fokussierung auf die Miethöhe einseitig. Denn sozialer Wohnungsbau bedeutet die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum, und zwar für die vielfältigen Bedürfnisse einer immer älter werdenden Gesellschaft, die noch dazu mit dem Klimawandel fertig werden muss.
Zweitens. Ja, wir brauchen eine Nachjustierung der Wohnraumförderung. Wenn nach einem Bericht der Bundesregierung Sachsen-Anhalt im Jahr 2019 das einzige Bundesland war, in dem es keinen sozialen Wohnungs- und Neubau gab, dann kann das nicht so bleiben. Und ja, wir haben statistisch gesehen genügend sozialen Wohnraum. Auch bei den kommunalen Wohnungsunternehmen und -genossenschaften gibt es zum Teil einen erheblichen Leerstand. Aber wir haben trotzdem Bedarf nach sozialem Wohnungs- und Neubau, zum Beispiel bei sehr kleinen Wohnungen, vor allem aber auch bei großen Wohnungen für Familien mit mehreren Kindern.
Das ist im Übrigen auch ein Instrument der Quartiersentwicklung. Dort, wo Leerstand durch Abriss beseitigt wird, ist eben auch Neubau denkbar, um die Quartiere aufzuwerten. Im Moment gilt in Sachsen-Anhalt der Grundsatz: Untere Einkommen bekommen die sanierte Platte, schöne Neubauten sind für die oberen Einkommen reserviert.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann so nicht bleiben.
Drittens. Städtebaufördermittel haben auch die Funktion, städtebauliche Missstände zu beseitigen; Stichwort: Schrottimmobilien. Wenn Sie Privatbesitzer von der Städtebauförderung ausschließen, dann verabschieden Sie sich in weiten Teilen des Landes davon, den Leerstand zu beseitigen und den Verfall von Baudenkmalen aufzuhalten. Wir wollen das nicht.
Wir reden hier nicht von Wohnungsgroßkonzernen wie der Deutsche Wohnen. Denen muss man tatsächlich keine Fördermittel zur Verfügung stellen. Aber die Hausbesitzer, die städtebauliche Missstände beseitigen wollen, die vernünftig mit ihren Mieterinnen und Mietern umgehen und für die eine vermietete Wohnung auch Altersvorsorge ist, sind und bleiben Partner der Stadtentwicklung und können natürlich auch Fördermittel bekommen.
Was uns im Ausschuss wirklich interessiert, ist die Frage, wie Sie einen landesweiten Mietpreisdeckel auf KdU-Niveau für Geringverdienerinnen und Geringverdiener installieren wollen. Der Minister ist darauf bereits eingegangen. Wie wollen Sie diese freiwillige Verpflichtung in einer landesweit verbindlichen, vielleicht sogar gesetzlichen Regelung verankern? - Auf die Antwort darauf sind wir gespannt. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin! Mir geht es weniger um die technischen Dinge.
Diesbezüglich, das gebe ich zu, lerne ich unheimlich viel dazu, auch in der heutigen Fragestunde. Mir geht es eher um die Abläufe und die Verfahren, die die Landesregierung zu bewältigen hat.
Ihr Herr Staatssekretär hat Folgendes zu Protokoll gegeben: Das Bergamt verlangt vom Bergbetreiber, die Auskofferung zu planen. Wir, das heißt das Umweltministerium, werden jetzt parallel dem Bergbetreiber mitteilen, dass wir eine Auskofferung nicht finanzieren, sondern nur eine Abdichtung. Damit ist der Bergbetreiber natürlich in einem Dilemma, das er lösen muss. Wir müssen uns jetzt darüber klar werden, wie es an der Stelle weitergehen soll.
Leider hat er nur die Frage gestellt, aber nicht die Antwort gegeben. Können Sie mir denn sagen, wie es denn jetzt verfahrenstechnisch weitergeht? Das heißt, wer entscheidet, was jetzt getan werden muss?
Vielen Dank. - Vielen Dank für die klaren Aussagen, Frau Ministerin.
Herr Rehda hat an anderer Stelle Folgendes ausgeführt: Letztlich, fürchte ich, wird das dazu führen, dass der Betreiber, um erst einmal Schaden abzuwenden, gar nicht anders kann, als sich gegen diesen Bescheid zur Wehr zu setzen. Das heißt, es wird über kurz oder lang vor Gericht landen. Dann werden wir die Aktendeckel zumachen und können uns in fünf Jahren wieder darüber unterhalten.
Können Sie gegenüber dem Parlament versichern, dass dies nicht die Vorgehensweise des Ministeriums ist?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Redezeit so tapfer überzogen haben; denn dann dürfen wir das jetzt auch machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! In sechs Monaten wird man weder die Welt noch die Europäische Union grundlegend verändern können. Insofern ist das Ansinnen, das DIE LINKE mit ihrer Antragsüberschrift jedenfalls als Erwartungshaltung formuliert, nicht zu schaffen.
Gleichwohl ist die Europäische Union aus unserer Sicht mehr als die Ansammlung verschiedener Staaten an einem Tisch oder im Europäischen Parlament. Vielmehr steckt dahinter tatsächlich eine Friedensidee und auch eine Idee für Menschen, dass sie sich auf einem Kontinent, egal in welchem Land sie geboren sind und in welchem Land sie zu Hause sind, unter ähnlichen, hoffentlich weitgehend gleichen Rahmenbedingungen entwickeln können, dass sie gleiche Chancen haben und dass sie gleiche Möglichkeiten haben, ihr Leben zu leben.
Aus der Sicht meiner Partei gehört dazu, dass sich die Europäische Union noch stärker als bisher dem Thema der sozialen Gerechtigkeit in Europa widmet. Themen wie gemeinsame soziale Standards sind genauso anzusprechen wie ein gemeinsam definierter europäischer Mindestlohn bis hin zu der Frage, wie wir das Leben insgesamt gestalten. Die Wörter Rechtsstaatlichkeit, Bürgerrechte und Pressefreiheit sind von meinen Vorrednern angesprochen worden.
Es geht aber auch darum, deutlich zu machen, dass die wirtschaftliche Entwicklung in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union in dem gleichen Rahmen oder mit den gleichen Standards erfolgen kann und dass die Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung in den Mitgliedsländern der Europäischen Union vergleichbar sind. Dazu gehört eben auch, dass die Starken den Schwachen helfen. Seien wir doch stolz darauf, dass wir als Bundesrepublik Deutschland zu den Starken gehören, die anderen Nationen auf unserem Kontinent helfen können.
Wie das ist, wenn man nicht zu den Starken, sondern zu den Hilfeempfängern gehört, wissen wir in
Sachsen-Anhalt, wenn wir uns die Situation in der Bundesrepublik Deutschland anschauen. Wir sind kein Geberland, sondern wir sind ein Nehmerland und freuen uns darüber, dass die Solidarität in Deutschland funktioniert. Wir wollen gemeinsam dafür arbeiten, dass diese gemeinsame Solidarität auch in Europa funktioniert. Die europäischen Ausgleichsmechanismen haben wir selbst erlebt und wir sollten sie als positives Beispiel weitertragen.
Lassen Sie mich abschließend sagen: Ich bin optimistisch, was die Ratspräsidentschaft der Bundesrepublik Deutschland anbelangt. Wir können das Bild, das die anderen Länder Europas von uns haben, aufpolieren. Wir müssen nicht der Oberlehrer Europas sein, sondern wir können der Hilfesteller sein, wir können der Mittler und der Problemlöser sein.
- Auch der Zahler - das ist nichts Schlechtes. Der Zuruf provoziert ja gerade zu einer solchen Reaktion.
Ich bin mir, was die handelnden Personen anbelangt, weder bei der Kanzlerin noch beim Vizekanzler oder beim Außenminister oder bei den anderen Mitgliedern der Bundesregierung unsicher, dass das funktioniert. Im Gegenteil: Ich bin sehr sicher, dass es eine gute Ratspräsidentschaft wird. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Begonnen hat die Diskussion an
dieser Stelle vor etwas mehr als einem Jahr mit der damals gewagten These, dass die Mittel aus den europäischen Fonds in Zukunft besser abfließen würden, wenn wir als Parlament stärker Einfluss nehmen könnten und stärker in die Programmierung eingreifen würden.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, darf man heute noch genauso bezweifeln wie vor einem Jahr, und das bei allem Selbstbewusstsein, das dieses Hohe Haus an den Tag legen darf und richtigerweise auch tut.
Gleichwohl, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ist es richtig und daher auch von Koalitionsfraktionen in der Beschlussempfehlung so festgehalten - -
- Ich wäre sehr dankbar, wenn mein geschätzter Koalitionspartner CDU auch Interesse an diesem Thema hätte.
- Es ist extrem störend.
- Vielen Dank. - Gleichwohl ist es richtig und daher auch von den Koalitionsfraktionen in der Beschlussempfehlung so festgehalten worden, dass der Landtag mit seinen Ausschüssen eng in die Programmierung einzubinden ist. Dies ist schon allein deshalb geboten, da die Haushalte unseres Landes für die Jahre 2021 bis 2027 zu großen Teilen durch die Programmierung vorbestimmt werden und über Mittel des Landes bereits heute Festlegungen erfolgen, die der Haushaltsgesetzgeber, also wir, dann in den Haushaltsplänen nachzeichnen muss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch etwas Aktuelles sagen. Schaffen wir einen pünktlichen Start in die Förderperiode 2021? - Natürlich nicht. Das ist in der aktuellen Situation - anders als in der Vergangenheit - verständlich und verzeihlich. Die EU demonstriert in der aktuellen Pandemie Handlungsfähigkeit. Die EU-Kommission hat den mehrjährigen Finanzrahmen bereits grundlegend überarbeitet, sie ergänzt ihn um eine vorübergehende Aufstockung in Höhe von 750 Milliarden € und reagiert damit unmittelbar auf die Coronapandemie.
Ein großer Teil der Ausgaben geht in Investitionen und wird die EU und deren Zusammenhalt stärken. Die Finanzierung des sogenannten Wiederaufbauplanes mit 750 Milliarden €, der nach den Vorstellungen der Kommission zu 500 Milliarden € aus Zuschüssen und zu 250 Milliarden € aus Krediten bestehe soll, wird bis zum Jahr 2058 aus den Haushalten der EU erfolgen. Die Mitgliedstaaten, die aktuell ohnehin arg gebeutelt sind, müssen also in den kommenden sieben Jahren nicht
mehr Geld zur Verfügung stellen; das würde viele auch überfordern.
Der Europäische Rat, dem der Vorschlag der Kommission bereits vorliegt, prüft gerade die Vorschläge. Auf der Tagung des Europäischen Rates in der kommenden Woche sind erste Ergebnisse zu erwarten. Der weitere Zeitplan sieht ein Ende der Verhandlungen für Januar 2021 vor. Das ist sportlich, aber machbar. Ich hoffe, für das gemeinsame Große und Ganze stellen Staaten ihre Egoismen zurück, und wir schaffen mit einer geeinten Union eine schnelle Beschlussfassung über diese Pläne. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon gesagt worden: Vor drei Jahren, im Mai 2017, hat dieses Hohe Haus einen ersten Beschluss zu Brüchau gefasst. Die Hauptbotschaften waren damals: Erstens. Die Prüfung der möglichen Stilllegungsvarianten muss ergebnisoffen erfolgen. Zweitens. Der Schutz der Bevölkerung, der Umwelt und des Grundwassers sind maßgeblich für die dann zu treffende Entscheidung über die Vorzugsvariante.
Dem sind weitere Debatten in diesem Parlament gefolgt. Es gibt kaum ein Thema, mit dem wir uns so oft auch im fachlich zuständigen Ausschuss befasst haben, das so oft auf der Tagesordnung stand.
Dazu zählen natürlich auch Fachgespräche mit zahlreichen Gästen, einschließlich der örtlichen Bürgerinitiative, umfassende Akteneinsichtnahmen, Abgeordnetenbesuche vor Ort und die Teilnahme an Gesprächsrunden vor Ort. Das ist schon ein Beleg dafür, wie ernst dieses Parlament das Thema tatsächlich nimmt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, heute kommen wir zu einer, wie ich finde, besonders wichtigen Zwischenpositionierung dieses Parlaments bei der parlamentarischen Behandlung des Themas Brüchau. Wir wollen mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen erreichen, dass der Landtag feststellt, welche Schritte jetzt erforderlich sind.
Die Feststellungen gehen zurück - das ist bereits angesprochen worden - auf die Ergebnisse des Erkundungsverfahrens, über das das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung den Ausschuss im Februar informiert hat.
Ich vermute, dass nicht viele von uns überrascht sind, dass das Ergebnis lautet: Die Grube ist nicht dicht. Jedenfalls kann ich das für mich sagen. Ich war auch nicht davon überrascht, dass Minister Willingmann aufgrund dieser Erkundungsergebnisse die Auskofferung der Grube als Vorzugsvariante bezeichnet hat.
Von diesem Ergebnis führt eine gerade Linie zu dem Beschluss, den wir heute fassen wollen. Ich will auch sagen: Ich bin Herrn Willingmann ausdrücklich dankbar für diese klare Position, die er heute eingenommen hat. „Nicht ein bisschen, son
dern ganz klar“ - das ist die Botschaft und so muss es auch sein. - Vielen Dank dafür.
Ich bin auch allen drei Koalitionsfraktionen ausgesprochen dankbar dafür, dass wir uns zu so einer klaren Positionierung haben durchringen können,
dass wir gemeinsam diese Position tragen und dafür sorgen werden, dass nunmehr die nächsten Schritte konsequent eingeleitet werden.
Umso erstaunlicher war es für mich jedenfalls, dass in dieser Phase ausgerechnet aus dem Geschäftsbereich des Landwirtschafts- und Umweltministeriums eine Stellungnahme der Landesanstalt für Altlastenfreistellung kam, die neue Irritationen hervorruft.
Aus dieser Stellungnahme geht hervor - auch das ist bereits gesagt worden -, dass aus der Sicht der Landesanstalt nur eine einzige Variante in Betracht kommt, nämlich die Abdichtung der Grube, und zwar weil - die Begründung ist interessant - andere Varianten, wie die Auskofferung, aus finanziellen Gründen unverhältnismäßig sind.
Ich will noch sagen, dass wir diese Gemengelage als Landtag jedenfalls nicht auflösen können. Frau Ministerin Dalbert, ich möchte Sie herzlich bitten, dafür zu sorgen, dass das innerhalb der Landesregierung geklärt wird.
Der Landtag jedenfalls hat im Jahr 2017 eine klare Position eingenommen und hat diese auch beschlossen. Damals war die Position - ich hoffe, sie ist heute noch so -: Es wird ergebnisoffen untersucht. Es kommt auf die Untersuchungsergebnisse an, auf deren Basis wird entscheiden. Das war verbunden mit - ich zitiere aus dem Beschluss vom 4. Mai 2017 -:
„Der Entscheidung sollen ausschließlich Sachargumente und das Wohl von Mensch und Umwelt zugrunde gelegt werden. Finanzielle Aspekte sind nachrangig.“
Daran sollten wir uns halten. Ich stelle fest, was die Untersuchungen ergeben haben, ist klar: Die Grube ist nicht dicht. Was der Landtag will, ist klar. Das werden wir durch den Beschluss heute, so hoffe ich, auch noch einmal untermauern. Was die Bevölkerung erwartet, ist ohnehin seit Langem nicht zu überhören.
Jetzt, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Landesregierung gefragt, für Klarheit zu sorgen. Frau Ministerin, ich habe Sie auch direkt angesprochen, dafür zu sorgen, dass das geschieht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn alle Fragen geklärt sind, wird die Sanierung
in Brüchau Zeit brauchen. Wer einen anderen Eindruck erweckt, der streut den Bürgerinnen und Bürgern Sand in die Augen.
Ich bin überzeugt davon: Mit objektiven Anforderungen des Entsorgungsprozesses können die Menschen vor Ort umgehen und leben, mit weiteren bürokratischen Verzögerungen nicht.
Ich bitte daher um Zustimmung zum Antrag der Koalitionsfraktionen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Olenicak, ich glaube, ich habe für meine Fraktion, und ich denke, das auch im Namen der gesamten Koalition gemacht zu haben, deutlich gemacht, wo die Prioritäten liegen. Die Prioritäten liegen in einer sicheren Auskofferung zum Schutz der Bevölkerung, der Umwelt und der Natur. Die finanziellen Folgen, die wir zu tragen haben, müssen getragen werden. Welche das sind, das wissen Sie heute nicht, das
weiß ich heute nicht, aber wir sind uns darüber im Klaren, dass wir sie tragen müssen, und wir werden sie tragen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lassen Sie uns zuallererst einmal über den Wert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks reden. Der Wert eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks bemisst sich nicht nach dem Geld, das er kostet, sondern er bemisst sich nach dem Wert für das demokratische Gemeinwesen und danach, was er für diese Gesellschaft leistet.
- Diese Reaktion ist schön. Das ist so entlarvend. Herrlich!
Übrigens: Ich war eben überrascht, dass die AfDFraktion ihre Position so grundlegend geändert hat. Wenn ich mich recht entsinne, haben Sie vor anderthalb Jahren hier noch die Auflösung des Mitteldeutschen Rundfunks beantragt.
- Ja, ja. Wir können die Anträge gerne wieder herausholen. Insofern bin ich jetzt durchaus überrascht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus der Sicht der SPD-Fraktion ist es gerade in Zeiten von Fake News und schwierigen Herausforderungen - das Thema Pandemie sei genannt - ausgesprochen wichtig, dass wir einen objektiven, einen gut recherchierenden, einen inhaltlich ausgewogenen und einen gut organisierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben. Uns kommt es darauf an - -
- Was soll denn das eigentlich? Meine Herren, haben Sie Interesse an der Position der anderen Fraktionen
oder haben Sie das Interesse nicht?
- Mein lieber Herr Farle, ich glaube, der Vorwurf der Schwindelei ist viel provozierender als das, was ich hier vortrage.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was in einer Gesellschaft passiert, in der es ein Mediensystem gibt, das ausschließlich von den wirtschaftlichen Interessen seiner Eigentümer gelenkt wird, das sieht man, wenn man einmal über den großen Teich nach Amerika schaut. Ich jedenfalls kann mir für Deutschland kein System wünschen - auch meine Partei und meine Fraktion tun dies nicht -, das vergleichbar ist mit dem, was in Amerika stattfindet. Wir wollen eine objektive und seriöse öffentlich-rechtliche Rundfunklandschaft.
Dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, entbindet natürlich den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk nicht vom Anwenden der Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Natürlich steht er in einem öffentlichen Rechtfertigungsdruck, den Bürgerinnen und Bürgern, den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern gegenüber darzulegen: Was passiert mit den Einnahmen? Wofür werden sie verwendet?
Dazu gehört natürlich Transparenz. Diese ist - da haben Sie einen Punkt angesprochen, der zutreffend ist - bei den Fragen der außertariflichen Gehälter von Führungskräften, jedenfalls aus unserer Sicht, nicht in dem Maße gegeben, wie es notwendig wäre. Wir sind der Überzeugung, dass es richtig wäre, auch da eine Deckelung vorzunehmen, um dem ausufernden Vergütungssystem bei den Spitzenleuten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Einhalt zu gebieten.
Insofern sind wir an dieser Stelle gar nicht auseinander. Trotzdem sind wir auseinander, weil wir der Überzeugung sind, dass das nicht dazu führt und auch nicht dazu führen darf, dass wir das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt ins Wanken bringen.
Deshalb hätte aus unserer Sicht eine Stellungnahme durchaus Sinn gemacht. Wir als SPD-Fraktion hätten uns auch gewünscht, eine Stellungnahme abzugeben. Sie haben mitbekommen - das wird in den Redebeiträgen auch noch deutlich werden -, dass es innerhalb der Koalition sehr unterschiedliche Positionen zu diesem Thema gibt. Weil das so ist, ist die Abgabe keiner Stellungnahme allemal die bessere Variante; denn dann kann das passieren, was Herr Robra bereits dargelegt hat, nämlich dass der Ministerpräsident für das Land Sachsen-Anhalt unterzeichnen kann und dass wir
möglicherweise im Herbst noch Veränderungen, Bewegung bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erleben werden, die genau die Kritikpunkte, die wir ansprechen, aufgreifen. Darauf hoffe ich jedenfalls.
Insofern bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss, dass wir keine Stellungnahme abgeben. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Nur zwei Bemerkungen: Erstens. Ich suche Ihnen gern den Antrag heraus, den Sie zur Kündigung des MDR-Staatsvertrags gestellt haben.
Zweitens. Verehrter Herr Rausch, ich bin nicht bereit, mit Ihnen ergebnisoffen zu diskutieren; denn für mich steht ein Ergebnis fest: Der öffentlichrechtliche Rundfunk hat seine Daseinsberechtigung. Er wird von uns auch nicht infrage gestellt. Das unterscheidet uns voneinander.
Das muss auch klar werden. Deshalb gibt es, jedenfalls an der Stelle, keine ergebnisoffene Diskussion.
Ich bin natürlich nicht in der Lage, das zu rechtfertigen, was der Minister gesagt hat. Ich jedenfalls habe ihn so nicht vorstanden. Ich habe das mit dem Lernprozess anders verstanden. Ich habe den Lernprozess darauf bezogen verstanden, dass in den nächsten Wochen und im Herbst auch inhaltlich mit den Intendanten und bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weiter darüber nachgedacht werden kann: Wo sind Rationalisierungs- und Einsparpotenziale und wo zeigen sich zukünftige Entwicklungslinien auf, damit das passiert, was wir wollen, nämlich den sparsamen Mitteleinsatz zu gewährleisten? - Ich jedenfalls habe das so verstanden. Wenn ich es falsch verstanden habe, wenn wir bei dem, was gesagt worden ist, unterschiedliche Wahrnehmungen hatten, dann sollte der Minister das korrigieren.
Was die Frage der Parlamentsbeteiligung anbelangt: Ich hatte bisher ganz oft den Eindruck - aber das kann auch mein ganz subjektiver Eindruck sein -, dass wir bei Staatsverträgen sehr oft „durchlaufende Anstalten“ waren, in denen man schnell die Hand gehoben hat, und dann war das Thema erledigt. In dieser Situation müssen wir durchaus auch einmal über die Frage diskutieren: Welche Rolle haben die Parlamente bei Staatsverträgen, die zunächst die Regierungen aushandeln und dann in die Parlamente bringen? - Das ist ja nur ein Thema. So etwas gibt es an verschiedenen Stellen. Wir haben den Glücksspielstaatsvertrag und andere Dinge. Ich will nur den Jugendmedienschutz nennen. Auch da gibt es Beratungsbedarf. Wir als Parlamente und auch wir als sachsen-anhaltisches Parlament können uns da vielleicht noch stärker einbringen.
Vielen Dank. - Wenn ich jetzt noch 20 Minuten Zeit hätte, dann würde ich ganz viel dazu sagen. Aber ich glaube, das würde wahrscheinlich an der Intention der Fragestellung nichts ändern.
Ich will nur sagen: Erstens. Mir ist in der Bundesrepublik Deutschland kein staatsnahes Fernsehen bekannt, sondern mir ist bekannt - -
- Haben Sie Interesse an meiner Antwort?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Mir ist kein staatsnahes Fernsehen in Deutschland bekannt.
Ich betone das. Sie können lachen, wie Sie wollen.
Für uns ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk überparteilich.
Für uns ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk - so steht es übrigens auch in den Gesetzen - staatsfern.
Genau so ist es auch. Das impliziert ja nicht, dass Ihnen die Berichterstattung des öffentlich
rechtlichen Rundfunks gefallen muss, mir im Übrigen auch nicht;
aber das hat etwas mit unabhängigem Journalismus zu tun.
Diesen Wert sollten wir uns immer wieder vergegenwärtigen. - Verehrter Herr Farle, Sie haben mir die Frage gestellt - -
Vielen Dank. - Attacke ist ja gut; damit habe ich kein Problem. Aber ich finde, dass es irgendwie - - Na ja, wir sollten uns gelegentlich auch einmal gegenseitig zuhören. Das wäre, glaube ich, in diesem Parlament gar nicht so schlecht.
Herr Farle, Sie haben mich nach der Situation in den Vereinigten Staaten von Amerika gefragt. Ich lebe dort nicht. Ich muss mir ein Bild von dem machen, was die Medien berichten. Ich habe jedenfalls nicht den Eindruck, dass es einen deutlichen Unterschied gibt zwischen dem, was öffentlich-rechtliche Medien in Deutschland über die Situation in den Vereinigten Staaten von Amerika berichten, und dem, was private Medien darüber berichten.
Insofern ist der latente Vorwurf, den Sie mit der Frage untermauern wollen, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk zugunsten oder zulasten einer bestimmten politischen Richtung einseitig berichten würde, jedenfalls aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt, sondern falsch.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich möchte die Möglichkeit nutzen, auf den Einwand der AfDFraktion, dass sie entsprechende Anträge zur Kündigung von Staatsverträgen nicht gestellt hätte,
auf die Drs. 7/699 vom 7. Dezember 2016 verweisen, in dem Folgendes beantragt wird:
Kündigung der Rundfunk - -
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Mir ist doch eine Zwischenintervention erlaubt.
Frau Präsidentin, vielen Dank für die Gelegenheit. - Es handelt sich um die Drs. 7/699 vom 7. Dezember 2016. Darin wird die Kündigung des
Rundfunkstaatsvertrages, des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages, des Rundfunkfinanzierungs