Andreas Gehlmann

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Danke, Herr Präsident. - Frau Gorr, Sie haben am 8. Juli 2020 unter TOP 10 zu Protokoll gegeben, dass Sie sich zu den Schulen im ländlichen Raum bekennen.
Jetzt ist meine Frage an Sie: In welcher Art und Weise bekennen Sie sich, dass Sie Ihre Meinung ändern? Auf der einen Seite wollen Sie die Schulen schließen und die Kommunalebene soll das regeln. Auf der anderen Seite wollen Sie sich hier im Landtag dazu bekennen. Sie von der CDU stehen da wahrscheinlich auch in Kontakt mit der CDU in Gerbstedt. Das haben wir durch Ihren Kollegen gehört.
Die Aussagen, die ich heute von Ihnen höre und damals im Juli auch gehört habe, sind so widersprüchlich, dass ich heute gern einmal eine Erklärung von Ihnen hören möchte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben den Ihnen allen vorliegenden Antrag zur Einführung und Unterstützung der sogenannten Umweltscouts gestellt, weil diese Form des ehrenamtlichen Engagements, das von Bürgern aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz entwickelt wurde, bisher sehr erfolgreich verlief, auf ein breites überregionales Interesse in den Medien gestoßen ist, nachdem es zwischen den Umweltscouts und der Landrätin zu einigen Dissonanzen kam, deren Ursache die ansteigende Menge an Müll war, den die Umweltscouts vor allem in dem Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz einsammelten und der Abfallwirtschaft übergaben.
Die teilweise erschreckenden Zahlen zum quantitativen Ausmaß illegaler Müllentsorgungen zeigen
diverse Anfragen, die von AfD-Abgeordneten zu diesem unerquicklichen Thema gestellt wurden. Es gab dazu bereits einen Antrag in einer anderen Form, der damals unter anderem mit der Argumentation abgelehnt wurde, dass illegale Müllablagerungen und deren Beseitigungen als Problem beherrschbar wären.
Nun scheint aber offenbar ein Umdenken stattzufinden. Oder die Müllmengen steigen und empören eine noch breitere Masse an Bürgern. Auch die Ministerin hatte zwischenzeitlich auf einen Aufruf reagiert. Darauf haben wir in der Begründung verwiesen.
Die Mengen, die Beräumung und die Kosten für den durch die Landkreise registrierten illegal abgelagerten Müll belasten die Landkreise zunehmend. Die Anzahl der Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren ist im Gegensatz zu den registrierten Verursachern viel zu gering. Es wird sich auch nichts daran ändern, wenn man hierbei nicht durchgreift. Die eigentliche Frage, warum einige Bürger trotz vielfältiger Entsorgungsmöglichkeiten lieber unsere Landschaft vermüllen, stellt mittlerweile ein offenbar unlösbares Phänomen dar. Kurzfristige Verhaltensänderungen sind nicht in Sicht.
Genau hier setzen die Umweltscouts im Landkreis Mansfeld-Südharz an. Ich möchte dazu aus ihren Berichten einige Fakten vortragen. Allein im Jahr 2019 wurden 1,2 t illegaler Müll, 11 m3 Sperrmüll, zehn Pkw-Reifen und acht Müllsäcke gesammelt und zur Entsorgung in die Abfallwirtschaft gebracht. So fanden sich im Wald zum Beispiel Matratzen, Bettdecken, Teppichböden, Autoreifen, Baumaterialien, Hausmüllbeutel, Flaschen,
Snackverpackungen, Windeln und Ähnliches.
Das Ergebnis ist ermutigend; denn der Wald ist sauber geworden. Das bestätigen sowohl das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz als auch die Revierförster. Auch den Touristen entgeht es nicht, wenn der Wald entlang des Karstwanderweges an Attraktivität gewinnt.
Wer dem Karstwanderweg folgt, der hat alle Hinweisschilder für den Wald schon gesehen. Sie zeigen Gebote, Warnungen, Verbote, Fluchtwegekennzeichnungen und auch Rettungspunkte. So soll den Waldbesuchern, Spaziergängern, Radfahrern und Ausflüglern vermittelt werden: Unser Wald ist Heimat und Stätte der Erholung.
Seit dem Jahr 2016 ist ein weiteres Schild hinzugekommen mit der Aufschrift „Müll mich nicht voll! Wir haben hier gerade aufgeräumt.“ Umweltscouts, Landesforstbetrieb und Juniorranger haben diese Schilder an den entsprechenden Stellen im Biosphärenreservat aufgestellt. Ich denke, alle Anwesenden werden der Aussage zustimmen, dass man derartige Erfolge auch würdigen
muss. So ist es in der Präambel unseres Antrages formuliert worden.
Um die Brisanz des Themas noch einmal zu verdeutlichen, folgen einige Fakten dazu, die deutlich machen, was mit dem Müll passiert, wenn er unentdeckt über Jahre dort lagert, wo er nicht hingehört.
Aspekt Nr. 1. Abgelagerter Müll verschwindet nicht einfach so; denn eine Plastiktüte braucht etwa 400 Jahre und eine Plastikflasche braucht bis zu 700 Jahre bis zur Zersetzung. Auch Getränkedosen brauchen bis zu 120 Jahre, bis sie in der Natur zersetzt worden sind.
Aspekt Nr. 2. Achtlos weggeworfener Müll wird für viele Tiere zur tödlichen Gefahr. Immer wieder ersticken einzelne Tiere in Flaschen und Gläsern, erdrosseln sich an Drähten oder Schnüren und verletzen sich entsprechend.
Aspekt Nr. 3. Illegale Müllablagerungen sind vielgestaltig. Die Entsorgung von Pflanzen und deren Teilen in der Landschaft fördert nachweislich die Verbreitung von Neophyten und Pflanzenkrankheiten.
Dasselbe gilt für Aspekt Nr. 4, die Entsorgung von Schlachtabfällen und Tierkadavern. Auch dies ist ein gefährlicher Leichtsinn im Hinblick auf die Verbreitung von Tierseuchen und Krankheiten.
Zuletzt komme ich zu Aspekt Nr. 5. Auch Öle, Farben und Lacke gelangen immer wieder in die freie Natur und stellen eine latente Gefahr für Boden und Wasser dar. - Ich denke, damit sind die Problemlage und auch der erforderliche Handlungsbedarf klar dargestellt worden.
Der vorliegende Antrag würdigt eine Idee und resultiert aus deren Umsetzung. Es ist eine Idee, die direkt von unseren Bürgern initiiert wurde und sich im Landkreis Mansfeld-Südharz bisher als sehr erfolgreich erwiesen hat. Die Umweltscouts können aufgrund ihres regionalen Engagements und der damit verbundenen direkten Kontakte zur Bevölkerung Breitenwirksamkeit herstellen. Dies sollte entsprechende Unterstützung finden und auch in anderen Landkreisen ausprobiert werden.
Auch die jährliche Würdigung des Ehrenamtes in der Staatskanzlei setzt hierbei Zeichen. Unser Dank gilt dem Ehrenamt. Der Antrag kommt von Bürgern und ist für Bürger gemacht worden. Aus diesem Grunde bitte ich um Zustimmung. - Danke.
Sehr geehrte Frau Ministerin! Eine kurze Frage: Punkt 4 unseres Antrags, ist er Ihnen bekannt?
Wenn ja, könnten Sie ihn einmal vorlesen?
Frau Schindler, wie groß schätzen Sie das Problem von illegaler Müllentsorgung in Sachsen-Anhalt ein?
Nein, es geht um Ihre persönliche Meinung. Ist es ein großes Problem, ist es ein mittleres Problem oder kann man es wegwischen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal kurz auf die Bedeutung des Waldes und der Flur eingehen. Hierfür zitiere ich aus „Entdecke den Wald“ vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:
„Machen Sie mit mir einen Spaziergang durch unsere Wälder mit Buchen, Eichen oder Lärchen. Für mich ist der Wald eine Oase der Erholung. Ich komme dort zur Ruhe und genieße diesen frischen, typischen Geruch der Bäume und Sträucher und tanke Sauerstoff und Energie.“
Weiter heißt es:
„Liebe Eltern, liebe Kinder - Buntspecht, Rothirsch, Erdkröte, Wildschwein, Eichhörnchen, Dachs - sie alle leben im Wald. Der Wald gibt ihnen Nahrung und Schutz. Mehr noch: Er schützt unser Klima sowie Bodenflächen vor Zerstörung und liefert uns Holz. Herzliche Grüße, Ihre Julia Klöckner.“
Dieses Buch möchte ich der SPD-Fraktion einmal zeigen. Wahrscheinlich gibt es noch Bildungslücken. Man kann es kostenlos bestellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses kleine Büchlein ist für unsere Kinder in den Kindergärten sowie für Schüler in den Grundschulen gedacht. Von dort habe ich es auch. Übrigens sind meine Kinder auch im Waldkindergarten und fühlen sich dort sehr wohl.
- Nicht „Ja, ja!“. - Sind die Kinder glücklich, sind wir es auch. Die Zukunft zu gestalten, heißt, Verantwortung zu übernehmen. Genau das steht in unserem Antrag. Sie alle würdigen das Engagement der Ehrenkräfte, sind aber gegen unseren Antrag, weil Sie sagen, dass sollen die mal lieber selbst tun. - Nein, sie brauchen Rückhalt von uns. So sieht es nämlich aus. Die Landkreise sind gar nicht in der Lage, den Müll zu beräumen. Ich lade Sie einmal ein, aus Halle nach Mansfeld-Südharz zu kommen. Dann gehen wir mal schön in den Wald.
Dann können Sie nämlich Ihren Bollerwagen mitnehmen und Müll einsammeln. Sie werden sehen, dass Sie den Müll nicht wieder loswerden. Dann müssen Sie ihn mit nach Halle nehmen und dort abgeben.
Wahrscheinlich haben Sie irgendetwas nicht verstanden. Das Einzige, was hier zählt, ist Ideologie. Die LINKE hat gesagt, sie lehnt es generell ab. Die Einzige, die Vernunft bewiesen hat, war die CDU-Fraktion mit ihrem Antrag auf Überweisung in den Ausschuss.
- Das habe ich gar nicht falsch verstanden.
Weiterhin möchte ich auf den Alternativantrag eingehen. Wenn ich in Punkt 1 von abfallwirtschaftlich relevanten Maßnahmen, in Punkt 2 von Abfallwirtschaft und in Punkt 3 von Abfallwirtschaftsbetrieben lese, dann frage ich mich: Wo bleibt denn das Ehrenamt? - Das haben Sie näm
lich einfach herausgestrichen. Deswegen ist das für mich auch kein Alternativantrag. Das ist ein völlig anderer Antrag, den man hier gar nicht einbringen sollte.
Hier findet überhaupt keine Wertschätzung statt. Unser Antrag heißt „Umweltscouts würdigen, unterstützen und landesweit einführen“. Sie sprechen von Abfallwirtschaft. Der Alternativantrag, den Sie eingebracht haben, dürfte gar nicht zur Abstimmung gestellt werden.
So einfach sieht das aus. Denn Sie verfälschen alle Tatsachen. Das können Sie bei sich schwarz auf weiß nachlesen. - Ich bedanke mich und werbe für unseren Antrag.
Danke, Frau Präsidentin. - Eine Kurzintervention: Nach der Wahl im Jahr 2016 gab es Kritik im Internet an dem Wahlsieg der AfD in Sangerhausen. Damals hat sich eine Frau aus Hamburg im Internet dazu geäußert und ein Gymnasiallehrer aus Sangerhausen schrieb dazu: Luise, ich habe gerade deinen Artikel gelesen und bin stolz, dass du Schülerin unserer Schule warst - herzliche Grüße, J. Peter - PS: Darf ich den Artikel schulisch weiterverwenden? - So viel dazu.
Sie schrieb: Zur politischen Kultur in unserer Schule Sangerhausen: Ich schäme mich, nach dem Wahlsieg der AfD … - Und hier ist der Beweis dafür - das können Sie alles googlen -, wie dies dann schulisch verwendet wird. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Einsetzung des 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses im September 2016 zur Aufklärung der Vergabe von Beraterverträgen erwies sich als richtig und wichtig. 22 Zeugen haben wir zu einem Geschäftsbesorgungsvertrag vom 4. November 2013 zwischen dem Ministerium der Finanzen und der Investitionsbank gehört. Nicht nur, dass der Ausschuss für Finanzen des Landtages nicht über die Vergabe informiert worden ist, nicht nur, dass nicht einmal die Staatssekretärsrunde hierüber etwas wusste oder wissen wollte, mehr noch: Von Anfang des Geschäftes an, so der Eindruck der AfD, sollte vertuscht und verschleiert werden.
Es beginnt damit, dass der Vertrag unterzeichnet wurde, bevor der Landtag den Haushalt überhaupt beschlossen hatte. Auch ist im Geschäftsbesorgungsvertrag nicht beschrieben, welche Geschäfte die IB bzw. das Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung, ISW, zu welchem Preis für das MF besorgen soll. Dem Erstellen von Gefälligkeitsgutachten war damit Tür und Tor geöffnet. Überraschend, ja gar erschreckend für die Abgeordneten der AfD war die Selbsteinschätzung der IB, dass die Ausschreibungspflicht nach § 55 LHO für sie nicht gelte. Das behauptete jedenfalls der Zeuge T., Mitarbeiter der Investitionsbank.
Das Ministerium der Finanzen ist nach dem Geschäftsverteilungsplan der Landesregierung nicht für das öffentliche Auftragswesen, also nicht für die Aufstellung seiner Regeln, zuständig. Zuständig ist das Ministerium für Wirtschaft. Das MF ist zu diesem Regelwerk auch nicht kundig. Trotzdem gab das MF gegen die Auffassung des MW der IB Anweisungen zur freihändigen Weitervergabe öffentlicher Aufträge aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag vom 4. November 2013. Hierin sehen die Vertreter der AfD auch ein Versäumnis in der Koordinierung der Arbeit der Landesregierung durch die Staatskanzlei, auch wenn der
Zeuge Rainer Robra dies damals anders sah oder anders sehen wollte.
Nicht mittragen wird die AfD den Beschluss der Ausschussmehrheit zum Beiziehen weiterer Gutachter zur Begutachtung der Gutachteraffäre verbunden mit der Bitte, weitere gesetzliche Regelungen vorzuschlagen. Bei der Vergabe der Verträge haben MF und IB gegen geltendes Recht verstoßen. Dies wird sich auch nicht ändern, soweit dies folgenlos bleibt. Nach Ansicht der AfDVertreter kann eine Gesetzesempfehlung des Ausschusses nur die Sanktionierung von Gesetzesverstößen zum Inhalt haben. - Vielen Dank.
Danke, Herr Präsident. - Herr Hövelmann, ich finde es schon ein bisschen peinlich von Ihnen, der AfD-Fraktion vorzuhalten, dass wir uns im Ausschuss nicht beteiligt hätten. Ohne die AfDFraktion wäre der Ausschuss womöglich gar nicht erst ins Leben gerufen worden. Ich verstehe ja Ihre Schutzhaltung gegenüber Ihren Parteigenossen. Aber das ist ein bisschen peinlich. Jedem Mitglied steht es natürlich frei, sich in die Unterlagen einzulesen. Darin steht alles darüber, wie es gelaufen ist.
Der AfD-Fraktion steht es zu, ein Sondervotum abzugeben. Das lassen wir uns hier von Ihnen auch nicht nehmen. Darin steht unsere Beurteilung, wenn Sie es zur Kenntnis genommen haben. Darin steht auch nichts Falsches. Ansonsten hätten Sie dies ja auch gesagt. - Verbleiben wir so.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Ruf einiger Parteien, den Ausbau der Windenergie unter dem Vorwand des Klimaschutzes voranzutreiben, treten wir entgegen. Der derzeitige Ausbaustand an Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt zeigt die maximale Ausbaukapazität, welche mittlerweile auch durch den Neubaurückgang ersichtlich wird.
Zahlreiche Klagen von Anwohnern und Verbänden bestätigen zusätzlich die fallende Akzeptanz für Windenergie im Land.
In der Plenarsitzung am 26. September 2019 sagte Herr Meister von den GRÜNEN - er ist jetzt gerade nicht da; Zitat -:
„Der verantwortungsvolle Ausbau der Windkraft in Deutschland wie in Sachsen-Anhalt gehört zum Kern der Energiewende.“
Gleichzeitig wird eine Verdoppelung des Flächenanteils für Windenergie gefordert. Da stellt sich doch die Frage, was meint er mit „verantwortungsvoll“?
Abg. Frau Frederking hält an ihrer Aussage fest - das war in der gleichen Sitzung -, dass maximal 3 100 Windenergieanlagen für Sachsen-Anhalt ausreichen. Jetzt kommt es, hören Sie zu: Gemeint hat sie damit den Energiebedarf für Strom, Wärme und Verkehr.
- Wir reden hier über die Anzahl. - Demnach haben die GRÜNEN einerseits die Energiewende rechnerisch vollzogen, aber andererseits will man Flächen für Vorranggebieten verdoppeln.
Ich persönlich kann keiner dieser beiden Aussagen Glauben schenken.
Denn wir wissen, bei schwachem Wind mit einer Geschwindigkeit von weniger als 4 m/s produziert eine Anlage null Energie. Bei normalem Wind mit einer Geschwindigkeit von 4 bis 12 m/s produziert sie zwar Energie, aber nicht die Nennleistung. Erst bei Starkwind mit einer Geschwindigkeit von 12 bis 25 m/s wird die Nennleistung kontrolliert produziert.
Bei Sturm produziert die Windkraftanlage auch wieder keine Energie. Selbst bei einer Verdopplung der Vorranggebiete für Windenergie kann bei dieser windabhängigen Energieerzeugungsform keinesfalls von einer Lösung für die Energiewende gesprochen werden.
Auch haben Teile der CDU-Fraktion erkannt, dass ein weiterer Ausbau der Windenergie nicht zielführend ist.
- Gut, ja. - Die Energiewende sehen Sie ja auch kritisch, nachzulesen in dem Redebeitrag von Herrn Thomas am 26. September 2019. Das ist noch gar nicht so lange her.
Ob und wie die CDU-Fraktion ernsthaft Energiepolitik betreibt oder ob sie schon im Wahlkampf
ist, wird sich herausstellen. Denn Ihre CDU/CSUFraktion in Berlin hat eine ganz andere Meinung als die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt.
Die Vorgaben kommen ja aus Berlin und nicht von hier. Wir wissen alle, dass Herr Altmaier jetzt dabei ist, die Abstandsregelung zu ändern, um mehr Flächen für Windenergievorranggebiete zu haben.
Genau das ist ja unser Antrag hier. - Meine Zeit ist abgelaufen. Ein letzter Satz sei mir gewährt. - Die AfD wird einer Aufweichung der bisherigen festgestellten Standards und des Bundesnaturschutzgesetzes keinesfalls zustimmen.
Die Zahl der Windenergieanlagen reicht aus. Es gibt kein unbegrenztes Wachstum für Windenergieanlagen auf einer begrenzten Fläche, weder in der Zahl noch in der Höhe.
Das ist doch hinlänglich bekannt. Wir haben auch schon zahlreiche Anfragen gestellt. Das steht ja außer Frage.
Wir wollen auch, dass die Anlagen, die außerhalb stehen, dort wegkommen. Aber darauf brauchen wir gar nicht so lange zu warten. Ab 2020 - -
Nicht einfach nur weg.
Frau Frederking, wir wollen die Landschaft nicht zuspargeln. Sie, genau Sie haben ja gesagt, dass die - -
- Sie sind nicht der Fragesteller. - Genau Sie haben doch behauptet, dass die Anzahl der derzeitigen Windenergieanlagen rechnerisch völlig ausreichend ist. Dann haben Sie behauptet - -
Warten Sie einmal. Das sind doch Ihre Worte, die ich hier wiedergebe. Sie haben doch behauptet, die Anzahl reicht aus, um Wärme, Strom und Verkehr abzudecken. Das sind doch Ihre Worte. Sie dürfen jetzt hier nicht anfangen, alles umzudrehen.
Gleichzeitig wollen Sie die Flächen verdoppeln. Also, bitte schön, das soll einmal einer verstehen.
Danke, Frau Präsidentin. - Der Ministerpräsident Dr. Haseloff gab gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“ am 6. Juni 2019 das Statement ab, dass die durch Windkraft in Sachsen-Anhalt erzeugten Profite und Steuern aus dem Lande fließen und bei dem Steueraufkommen nur - ich zitiere die „MZ“ - „ein sehr kleiner Teil“ im Land bleibt. Der Ministerpräsident wird wie folgt wiedergegeben - ich zitiere -: „Die Verteilung der Steuern ist nicht gerecht.“
Ich vermute stark, dass die Aussagen des Ministerpräsidenten nicht aus dem Bauch heraus formuliert worden sind, sondern dass dahinter korrekte konkrete Zahlenreihen stehen, wie sich die Finanzströme zwischen Sachsen-Anhalt und den Standorten der Windparkbetreiber strukturieren und welche Wertgrößen aus dem Land transferiert werden.
In einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion - KA 7/2511 - wurde genau nach diesen Transferströ
men, nach Umsatz, Gewinn, Steuerbewegung usw. zwischen den Erzeugerstandorten in Sachsen-Anhalt und den Betreiberstandorten in den Altbundesländern gefragt. Die Antwort der Landesregierung vom 16. Mai 2019 ging leider ins Leere; denn wir haben auf diese Fragen keine konkreten Antworten erhalten. Die Landesregierung verwies auf den Datenschutz, das Steuergeheimnis und einen zu hohen Verwaltungsaufwand. Es sei nicht möglich, die gewünschten Angaben öffentlich zu machen.
Jetzt komme ich zu meiner Frage: Wie erklären Sie sich, dass in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage vom 16. Mai 2019 keine Auskunft über Finanzströme gegeben werden kann, der Ministerpräsident aber 20 Tage später gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“ äußerte, dass die Verteilung der Steuern nicht gerecht ist? Hat der Ministerpräsident aus dem Bauch heraus entschieden und formuliert? Oder liegen der Aussage verifizierbare Daten zugrunde? Wenn ja, welche?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf Worte sollen Taten folgen; so ist es allgemein bekannt. Leider wird hier die Variable Zeit nicht immer eindeutig definiert, wie der uns vorliegende Antrag mit der Überschrift „Wärmeenergie sparen - Landeshaushalt entlasten“ als gutes Beispiel zeigt.
Man bekennt sich zu etwas, aber mit der Umsetzung lässt man sich viel Zeit. Man könnte fast behaupten, man verschleppt die Umsetzung.
Versprechungen und politische Zielgrößen nehmen wir täglich wahr, so auch auf der Bundesebene mit den selbst gesteckten Klimazielen. Diese werden verfehlt und müssen ständig nachgebessert werden.
Das illusionäre Ziel von einer Million Elektrofahrzeugen bis 2020 auf den deutschen Straßen wird auch nicht erreicht. Oder die Energiewende, die man anfangs mit den Kosten einer Kugel Eis schmackhaft gemacht hat: Mittlerweile kann sich jeder Haushalt eine Eismaschine leisten. Ein weiteres Beispiel sind die riesigen Windparks in Sachsen-Anhalt, deren Besitz zu drei Vierteln außerhalb von Sachsen-Anhalt liegt. Ich sage nur: Kapitalmarkt Windenergie. Politische Glaubwürdigkeit sieht anders aus.
Laut dem Beschluss in der Drs. 6/2863 aus dem Jahr 2014 soll das Land Sachsen-Anhalt bei der Energiewende mit gutem Beispiel vorangehen und eine Vorbildfunktion in Sachen Klimaschutz einnehmen. Mittlerweile haben wir 2019 und ein neuer Antrag liegt vor. Das, was 2014 schon einmal definiert wurde, wird jetzt wieder hochgeholt.
Beim Vergleich des Beschlusses des Landtages in der Drs. 6/2863 von 2014 mit dem heutigen Antrag in der Drs. 7/4382 stelle ich große Defizite fest. Schon aus wirtschaftlichen Gründen sollte die Landesregierung selbst agieren und nicht durch den Landtag ständig aufgefordert werden, Energie und Kosten einzusparen.
Wie wir gerade durch den Minister Webel erfahren haben, wurde 2018 ein Prüfauftrag erteilt. Das ist mittlerweile eine Differenz von vier Jahren.
Der Landesbetrieb Bau und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt, BLSA, verwaltet die landeseigenen Gebäude und ist entsprechend für die Energieverbräuche verantwortlich. Auch hier sollten die betriebswirtschaftlichen Gründe das BLSA bewegen, tätig zu werden, und nicht erst die Aufforderung durch den Landtag.
Aber es kommt noch schlimmer. Das Verwaltungsgebäude des BLSA musste aufgrund von Einsturzgefahr geräumt werden - Ironie des Lebens. Es steht heute auch in der „MZ“.
Das ist ein Armutszeugnis für Sachsen-Anhalt. Die Landesbehörde, die sich um die Liegenschaften kümmern soll, muss ihr eigenes Gebäude räumen. Denken Sie einmal darüber nach. Lächerlicher kann man sich ja bald gar nicht mehr machen.
Auch die Lena, die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt, ist in den Auftrag von 2014 eingebunden. Die Lena hat die Kampagne „Mein Office arbeitet energiebewusst“ ins Leben gerufen.
Von einer Landesenergieagentur, welche sich das Land Sachsen-Anhalt als Prestigeagentur leistet, sollte man erwarten, dass von ihr mehr Impulse in Sachen Klimaschutz ausgehen, nicht aber, dass der Landtag ständig nachsteuern muss.
Inwieweit die Lena Maßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlagen erarbeitet hat, ist nicht Gegenstand des heute vorliegenden Antrages.
Der Antragsteller fordert im Antragstext die Durchführung der Optimierung durch externe Fachfirmen. Wer Sparmaßnahmen ernsthaft in Erwägung zieht, der sollte klug planen und entsprechend agieren. Der wartet nicht erst ein halbes Jahrzehnt, bis es zur Umsetzung kommt, oder hier in diesem Fall erneut zur Aufforderung, Energie zu sparen.
Die Durchführung der Heizungsoptimierung durch externe Fachfirmen ist naheliegend. Dies muss man im Antrag nicht noch explizit fordern. Ein wenig Vertrauen sollten Sie als Koalition der Landesregierung doch schenken.
Dennoch ist der Umweg über den Landtagsbeschluss irrwitzig. Größe würden die Landesregierung sowie die Einbringer zeigen, wenn sie ihren Antrag zurückziehen und auf eine Debatte verzichten würden, bevor noch jemand auf die Idee kommt, den Antrag in die Ausschüsse zu überweisen.
Der Auftrag wurde ja im Jahr 2014 schon klar definiert. In Sachsen-Anhalt gibt es wahrhaftig wichtigere Probleme, als sich mit solchen sich ständig wiederholenden Anträgen zu beschäftigen.
Solche Anträge sind nicht zielführend; und ich bitte darum, dies zu überdenken, Energie zu sparen, Geld zu sparen.
- Ja, das sind Ihre Anträge, nicht meine. Und das ist meiner - -
Genau das ist meine Interpretation der Anträge der Koalition. Und Sie behaupten immer, wir würden Schaufensteranträge machen; dies ist einer. - Ich danke Ihnen.
Danke, Herr Präsident. - Frau Ministerin, ist es nicht so, dass Deutschland ein Exportland ist und auch Weltmeister beim Ausführen von Industrieartikeln? Meine Frage ist: Wollen Sie Deutschland von einer Industrienation zu einem Agrarstaat umstricken? Es ist ganz klar, dass die Industrie mehr Energie benötigt als die Landwirtschaft.
Sie suggerieren immer, dass der Klimawandel von Sachsen-Anhalt ausgeht. So höre ich das bei Ihnen immer heraus. Nun muss ich direkt einmal fragen, wie hoch der CO2-Ausstoß ist, den Sachsen-Anhalt im weltweiten Vergleich zu verantworten hat.
Die andere Sache ist: Der Ministerpräsident hat vorhin schon erwähnt - ich muss ihm darin zustimmen -, dass Sachsen-Anhalt schon einen großen Teil des Kyoto-Protokolls umgesetzt hat. Das muss ich Ihnen nicht vorrechnen. Sie wollen weiterhin, dass Sachsen-Anhalt als Vorzeigeregion weltweit hervorgehoben wird.
Sind Sie nicht auch der Meinung, dass wir schon einen großen Teil umgesetzt haben und jetzt auch einmal ein bisschen auf die anderen Rücksicht nehmen müssen, damit sie - auch in den Westbundesländern - nachziehen können und ihren Beitrag leisten? Denn wir als Sachsen-Anhalter werden allein die Welt nicht retten.
Sie erwähnten die 2 %. Diese sind auf Deutschland bezogen. Aber wie viel ist das, wenn man das auf Sachsen-Anhalt herunterrechnet? - Das war ja meine Frage.
Ich möchte es noch einmal sagen: Ja, wir machen viel für den Umweltschutz. Das sieht man überall. Aber wir werden die Welt nicht retten. Die Probleme liegen außerhalb von Deutschland. Das müssen Sie einmal verstehen. An diesem Punkt müssen Sie ansetzen. Wir sind acht Milliarden Menschen auf der Welt. Zwei Millionen Menschen in Sachsen-Anhalt werden das Weltklima nicht allein retten.
Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte Frau Frederking, Sie erwähnten wieder, dass eine Lebensmittelknappheit hier im Lande zu befürchten ist. Das sehe ich anders.
Sie erwähnten wieder, dass wegen der Dürren und wegen Umweltkatastrophen eine Lebensmittelknappheit zu befürchten ist. Aber solange wir Energiepflanzen anbauen, um aus Lebensmitteln Energie herzustellen, müssen wir doch diese Diskussion nicht führen.
Ich sage nur: Mais für Biogas, Raps für Bio-Öl oder Getreide für Bio-Ethanol. Solange wir ein Drittel der Landesfläche Sachsen-Anhalts zur Energieherstellung nutzen, müssen wir doch nicht über Lebensmittelknappheit diskutieren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE möchte Sonne aufs Dach. Uns scheint sie ja eigentlich immer aufs Dach. Wohin denn sonst? Aber Sie mögen Sonne aufs Dach bekommen. Einige Widersprüche, zu denen im übertragenen Sinne keine Sonne vordringt, müssen hier allerdings noch zur Sprache kommen und quasi angeknipst werden.
Dazu erlaube ich mir, aus meiner letzten Stromrechnung zu zitieren: Stromsteuer, Umsatzsteuer, Konzessionsabgabe, KWK-Umlage, Offshore
Umlage, Netzentgelte, Netzstellenbetrieb, § 19 Stromnetzentgeltverordnungsumlage, EEG-Um
lage. - All dies zusammen macht schon 81 % der Gesamtkosten der Stromabrechnung aus. Zur Erzeugung und zum Vertrieb blieben 19 % vom Gesamtpreis. Im Umkehrschluss muss ich sagen: Energie ist nicht teuer. Teuer wird es erst, wenn der Staat regulierend eingreift und sich beteiligen will.
Unter den viel zu hohen Energiepreisen leiden die meisten Verbraucher, ob Privatmann, Industriebe
trieb oder öffentliche Einrichtung. Allesamt sind besonders betroffen und müssen die viel zu hohen Energiepreise zahlen.
Was verstehen Sie, werte LINKE, in Ihrem Antrag unter „grober Kosten-Nutzungs-Betrachtung“?
Sollen die Landesdächer ein Bürgerenergieprojekt werden? Beim Einsatz von Landesgeldern träte dies ja im übertragenen Sinne ein. Die Betreiber von Fotovoltaikanlagen sehen in erster Linie die Wirtschaftlichkeit ihrer Anlage. Sie berechnen die hohen Energiekosten gegenüber dem Eigenbedarf und/oder den Einspeisevergütungen.
Nun frage ich mich: Was wollen DIE LINKE und die Koalition mit ihren Anträgen erreichen? Wollen sie klimapolitische Ziele verfolgen oder den Landeshaushalt entlasten? - Beides würde zutreffen.
Kurz zum Alternativantrag der Koalition. Sie schreiben unter Punkt 1: Die bereits 2006 bis 2008 durchgeführte systematische Erfassung von Dachflächen und Gebäuden auf Grundstücken im Eigentum des Landes soll fortgeschrieben werden.
Mittlerweile haben wir das Jahr 2018. Ich frage mich, was in den letzten zehn Jahren passiert ist. Sie hatten eigentlich die Möglichkeit, entsprechend tätig zu werden.
Ein Schreibfehler war das nicht. Oder?
- Drei Ausschreibungen, ja. In der Begründung führen Sie an, dass gerade einmal eine geothermische Anlage, eine Wärmepumpe und drei Fotovoltaikanlagen installiert wurden. Gleichzeitig
wollen Sie 100 % erneuerbare Energie umsetzen. Die Landesregierung sollte hierbei mehr Vorbildcharakter haben.
Ich beantrage daher, die beiden Anträge zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Umwelt und Energie zu überweisen. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren! Heute reden wir über den Antrag der AfDFraktion mit dem Titel „Ausbau der Windenergie stoppen, ‚Repowering‘ planen, direkte Demokratie in Form von Beteiligung der Gemeinden bei Entscheidungen“. Um das Thema Klimawandel geht es hierbei nur sekundär. Wie dem Antrag zu entnehmen ist, fordern wir ein öffentliches Online-Register zu den regenerativen Energien und eine Online-Darstellung der einzelnen Energieträger.
Alle sprechen immer von der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Energiewende. Leider werden damit die Flächenländer, und hier insbesondere die Bewohner des ländlichen Raumes, besonders belastet. Die Grenzen der Belastbarkeit scheinen nun erreicht zu sein. Das ist die Bestätigung für die Einbringung unseres Antrages.
Es wird keine gesellschaftliche, rechtliche und energiewirtschaftliche Realität ausgeblendet, sondern es sind Tatsachen. Im April 2017 hatten wir mit der Drs. 7/1164 schon einen ähnlichen Antrag eingebracht; den Sie aber abgelehnt haben.
In der Zwischenzeit waren wir nicht untätig, wie Sie an unserem Antrag sehen können. Mit einer Großen Anfrage und 35 Kleinen Anfragen haben
wir endlich einmal reale Fakten zusammengetragen und viele Teilaspekte der tatsächlichen Auswirkungen des Ausbaus der Windenergie auf einzelne gesellschaftliche Bereiche hinterfragt. In deren Folge wird es weitere Probleme zu klären und zu überprüfen geben.
Das Ergebnis war ungenügend, sodass wir in den neuen Antrag die Forderung nach mehr Artenschutz, nach einem geordneten Repowering, nach einer generellen Lärmmessung und nach einer technischen Überprüfung der Nachhaltigkeit des Anlagenabbaus sowie nach der Umsetzung direkter Demokratie aufnehmen mussten. Einen weiteren Ausbau der Windenergieanlagen über den jetzigen Bestand hinaus lehnt die AfD-Fraktion daher ab.
Wie auch schon die Fraktion der GRÜNEN mehrmals im Plenum angesprochen hat, ist ein weiterer Ausbau der Windenergieanlagen unnötig. Der derzeitige zahlenmäßige Bestand ist völlig ausreichend. Eine zahlenmäßige Erweiterung von Windenergieanlagen und somit der Ausbau müssen gestoppt werden. Im besten Fall kommt es zu einer Reduzierung durch Repowering-Maßnahmen, was wir ausdrücklich begrüßen.
Was die Zufallsstromerzeugungsart Windenergie mit sich bringt, sind Lärmbelastungen in verschiedenen Frequenzbereichen, Schattenwurf, visuelle Unruhe oder Lichtsmog in Form von blinkenden Anlagen im Dunkeln. All das sind chronische Stressfaktoren für Mensch, Nutz- und Wildtier. Und chronischer Stress schadet nachweislich biologischen Systemen.
Die Zerstörung unserer Kulturlandschaft durch 3 000 Windenergieanlagen mit den neuesten Bauhöhen von mehr als 210 m tut ihr Übriges. Ablehnende Haltung und wachsender Widerstand aus der Bevölkerung wirken alarmierend.
Wenn man einmal die Näherungsformel zur Berechnung der Entfernung bis zum Horizont heranzieht, kommt man bei solchen Großanlagen auf eine Sichtweite von mehr als 50 km. Die Großanlagen sind theoretisch über eine Strecke von mehr als 50 km sichtbar. Ob das noch als Erfolg der Energiewende zu vermitteln ist, bezweifle ich stark.
Rotordurchmesser von mehr als 100 m stellen eine enorme Gefahr für Vögel, Fledermäuse und Insekten dar, ja, auch für Insekten. Kürzlich debattierten wir noch über Insekten- und Artensterben. Gleichzeitig sollen gigantische Schredderanlagen in Betrieb gehen. Der Widerspruch könnte nicht größer sein.
Wünschenswert wäre eine gerechte Energiewende. Hiervon sind wir aber sehr, sehr weit entfernt.
Das beginnt schon bei der nationalen Energiewende. Flächenländer wie Sachsen-Anhalt sollen durch Windenergieanlagen, Fotovoltaikparks und Biogasanlagen die sogenannte grüne Energie für alle umliegenden Ballungszentren bereitstellen. Alle negativen Begleiterscheinungen bleiben
selbstverständlich im Land, sprich: die Windparks vor der Tür, die großen Flächen für PV-Anlagen, die Biogasanlagen, welche mit Energiepflanzen wie Raps, Mais und Grünschnitt versorgt werden müssen; die Gärreste werden auf die umliegenden Felder gebracht, was wiederum zu erhöhter Nitratbelastung im Grund- und Trinkwasser führen kann.
Die Kosten für die Bereitstellung von sauberem Trinkwasser muss der Verbraucher übernehmen. Durch angeordnete Sparmaßnahmen beim Trinkwasserverbrauch - so geschehen im Bereich Sangerhausen - zeigt sich das ganze Ausmaß der Nitratbelastung im Wasser.
Die globale Energiewende hinkt ihren selbst gesteckten Zielen hinterher. Auch ist bekannt, dass die Klimaschutzziele der Bundesregierung nicht zu halten sind. Hierbei hat man sich in eine Scheinwelt geflüchtet. All das hilft nichts, wenn man die technischen Voraussetzungen zur zukunftsfähigen Energieerzeugung nicht hat. Das Abschalten der AKW im Jahr 2022 wird zu Energieengpässen führen. Fehlende Übertragungsnetze erhöhen das Black-out-Risiko. Gnade uns Gott, wenn der Strom für mehrere Tage nicht zur Verfügung steht. Das wurde von der SPD-Fraktion auch schon einmal hinterfragt.
Übrigens: Auch wenn Deutschland sein selbst gestecktes Klimaziel erreicht, ist das globale Ergebnis weit weg vom angestrebten Ziel. Der Energiehunger der Entwicklungsstaaten wird vorwiegend durch fossile und atomare Energieträger gestillt. Derzeit werden weltweit 55 neue Atomkraftwerke gebaut. Auch der Neubau von Kohle- und Gaskraftwerken ist nicht rückläufig. Bei einer stets zunehmenden Weltbevölkerung werden dementsprechend der Energieverbrauch und folglich auch die Energieerzeugung wachsen.
Unterstützen Sie unseren Antrag und erarbeiten Sie Lösungsansätze zur zukunftsfähigen Energieerzeugung. Windkraft allein kann die Grundversorgung nicht absichern. Stoppen wir den weiteren Ausbau von Windenergieanlagen im Einklang mit der Bevölkerung im ländlichen Raum und im Einklang mit allen Verbrauchern, welche die hohen Energiepreise zahlen müssen. Der Artenschutz und vor allem der Rotmilan profitieren davon ebenso.
Die sogenannte Energiewende geht alle an. Geben wir anderen Bundesländern und Nationen auch die Chance, sich an der Energiewende zu beteiligen und sich so mit dem in Sachsen-Anhalt Erreichten zu messen. - Spaß beiseite.
Sachsen-Anhalt allein wird nur einen sehr geringen Beitrag zur Rettung der Welt leisten können. Die finanzielle Belastung darf nicht auf die Bürger unseres Landes abgewälzt werden. Es ist wichtig, den Kommunen ein direktes Mitspracherecht bei der Auslobung von Windkraftvorranggebieten, der Planung von Windparks und bei Repowering-Projekten einzuräumen. Wenn sich Ortschaftsräte mehrheitlich gegen Windenergieprojekte aussprechen, sollten diese Entscheidungen auch ernsthaft in Erwägung gezogen werden.
Denn nein heißt nein und darf durch Stadträte nicht überstimmt werden. Die Profiteure der Energiewende - ich sage nur: Kapitalmarkt Windenergie - klagen sich oft und gern durch alle Instanzen. Wenn es so weit gekommen ist, dann sind wir deutlich über das Ziel hinaus geschossen. Das hat mit Klimaschutz nichts mehr zu tun. Man sieht nur noch den Profit auf Kosten der Allgemeinheit. Dagegen wehren wir uns.
Durch mehr Mitspracherecht kann und wird die Akzeptanz steigen und die betroffenen Bürger können die Energiewende mitgestalten. Ein Miteinander ist immer besser als Gerichtsverhandlungen. Denken Sie darüber nach und lassen Sie die Zukunft und den Willen des Volkes siegen. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Ministerin, da haben Sie ja schön vom Thema abgelenkt. Das zeigt, dass Sie den Antrag und unsere Forderungen gar nicht gelesen haben. Sie sind nicht auf die Forderung eingegangen, ein Online-Register einzurichten. Sie haben den Antrag gar nicht gelesen. Sie haben nur abgelenkt und die Leute draußen erzählen einem etwas ganz anderes. Deshalb bin ich enttäuscht.
Meine Frage an Sie ist: Früher, zur Zeit der Industrialisierung Deutschlands, ist die Industrie zur Energie gegangen. Heutzutage machen wir es umgedreht. Wir bringen die Energie, die hier erzeugt wird, zur Industrie im Süden Deutschlands. Wie sehen Sie das? Müsste man nicht die Industrie aus dem Süden Deutschlands auch mal in Sachsen-Anhalt ansiedeln, damit es uns allen mal ein bisschen besser geht?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, die sich nach der Mittagspause doch eingefunden haben, ich begrüße Sie hier. Wahrscheinlich werden sich im Verlauf der Rede noch einige mehr einfinden. Das hoffe ich zumindest.
Unser Thema der heutigen Aussprache zur Großen Anfrage in der Drs. 7/1520 ist der Schutz des Feldhamsters. Warum beschäftigt sich die AfDFraktion mit dem Feldhamster?
Das werden sich einige fragen, da man der AfD beharrlich immer nur einseitige Politik vorwirft. Aber die Alternative für Deutschland ist mehr als das, was man ihr immer vorwirft. Wir wollen und werden Politik auf allen gesellschaftlichen Ebenen umsetzen, und dies zum Wohle unserer Gesellschaft und unserer Heimat, sprich des Lebensraums. Diesen teilen wir uns nach wie vor mit den entsprechenden Pflanzen- und Tierarten, die in ihrer Vielfalt die Qualität unseres Lebensraums repräsentieren.
Wir sind die Stimme der Bevölkerung. Wir müssen auch in deren Namen den Schutz des Feldhamsters ansprechen, da es in Sachsen-Anhalt in Bezug auf die Lebensraumansprüche von Tieren und die Durchführung von Baumaßnahmen und Projekten regelmäßig zu Interessenkonflikten kommt.
Anhand der aktuellen Beispiele für die Verzögerung von Projekten, wie beim Bau der A 143 oder bei der Verlängerung der A 14, die sich aufgrund der Nachbesserung von Maßnahmen ergibt, die der Zerstörung des Lebensraums ge
schützter Tierarten entgegenwirken, wird der erhöhte Gesprächsbedarf innerhalb der Gesellschaft deutlich.
Wenn eine Autobahnplanung 25 Jahre und mehr benötigt und in den zu entlastenden Städten gleichzeitig die Luftverschmutzung steigt, fragen sich viele Bürger, wer die Verantwortlichen für ein derartiges Planungschaos sind.
Der Feldhamster ist, wie viele Arten der Agrarlandschaft, auch ein Kulturgut. Feldhase, Feldlerche, Reh und Feldhamster sind Tiere, die stark im Heimatgedächtnis der Bevölkerung verankert sind und sich auf Gemälden, in Kinderbüchern und anderer Literatur widerspiegeln.
Ausgenommen das Reh sind alle anderen Arten wahrscheinlich bald nicht mehr Kulturgut, sondern ausschließlich Geschichtsgut. Für den Feldhamster wird prognostiziert, dass er in den nächsten zehn Jahren in Deutschland aussterben wird. Nach dem Aussterben des Hamsters in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und NordrheinWestfalen und mit einem geschätzten Bestand von vielleicht noch 100 000 Tieren ist das isolierte mitteldeutsche Verbreitungsgebiet - mit SachsenAnhalt als nördlichstem Punkt - das letzte große Vorkommensgebiet im Norden Europas.
Damit nimmt der Feldhamster einen ähnlichen Status als Verantwortungsart des Landes Sachsen-Anhalt ein wie der allseits bekannte Rotmilan, für den der Feldhamster wiederum eine wichtige Beutetierart ist bzw. wäre, wenn er in der Fläche noch vorkommen würde. Aus diesem Grund muss sich auch der Rotmilan an eine veränderte Nahrungskette anpassen.
Die Große Anfrage bezieht sich natürlich nicht nur auf die Dokumentation des Verschwindens einer Tierart, sondern auch auf den Standardkonflikt im Zusammenhang mit allen aktuellen Bauvorhaben, die mit einer Beeinträchtigung von Lebensräumen von geschützten Arten einhergehen. Der Feldhamster dient hierbei symbolisch als Aufhänger für eine Diskussion, und zwar konkret am Beispiel der Errichtung eines Industrieparks in Sangerhausen.
Da aber bei Planungen bekanntermaßen verantwortliche Entscheidungsträger die Sachlage beurteilen und bewerten, kann eine geschützte Tierart per se keine Schuld an Planungsmängeln und Verzögerungen haben. Der Feldhamster als solcher ist einerseits Opfer und wird dann im selben Pelz als Täter personifiziert.
Bei Bauvorhaben, wie zum Beispiel im Zusammenhang mit Straßen, Windenergie- und Industrieanlagen, wird der Lebensraum der Hamster eingeschränkt oder auch gänzlich zerstört.
Es kommt, wenn sich die Tiere fangen lassen, zum Absammeln und zur Umsiedlung. Der Hamster ist dabei Opfer der menschlichen Bauplanungen. Wenn Projekte geplant und aufgrund des Schutzstatus der Hamster nicht realisiert werden können, schlüpft der Hamster in die Täterrolle.
- Ja. - Dabei ist der Mensch für die Planung verantwortlich. Der Hamster, der sich an seinen von ihm nicht veränderten Lebensraum über Jahrhunderte und Jahrtausende angepasst hat, wird nun der Willkür des Menschen preisgegeben. In dieser Konstellation kann man dem Hamster als geschützter Art nicht die Schuld zuweisen. Daher bleibe ich bei meiner Aussage: Nicht Feldhamster verhindern Projekte, sondern Menschen.
Kommen wir noch einmal darauf zurück, wie es genau war, als es dem Feldhamster auf dem Territorium des Landes Sachsen-Anhalt noch besser ging. So wurde der Hamster noch in den 60erJahren als wirtschaftlich bedeutender Schädling bezeichnet. Es bestand regelrecht eine Hamsterindustrie mit vertraglichen Beziehungen zwischen Hamsterfängern und sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben. Es gab Fanganleitungen und ein Soll der Planerfüllung. Für die Hamsterfelle wurden entsprechend Preise festgelegt. Man bekam damals für ein Fell der Klasse extra 1,65 Mark und für die Klasse 4 gab es 11 Pfennig. Die Älteren werden sich wahrscheinlich noch daran erinnern, wenn sie auf Hamsterjagd gingen.
In den damaligen Bezirken Halle und Magdeburg wurden jährlich eine Million Hamster gefangen und getötet und deren Felle industriemäßig verarbeitet. Noch einmal zum Vergleich: Der derzeit angenommene Bestand in Deutschland liegt bei 100 000 Tieren. Heute steht der Feldhamster auf der Roten Liste und gehört zu den stark gefährdeten Säugetierarten. Der Hamster wird in Anlage IV der FFH-Richtlinie als streng geschützte Tierart von gemeinschaftlichem Interesse genannt und ist dementsprechend nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes in Deutschland streng geschützt. Der Schutzstatus wird in der Antwort der Landesregierung bestätigt. Auf dieser Grundlage ist ein strenges Schutzregime einzurichten, der günstige Erhaltungszustand der Art im Bundesland ist künftig zu gewährleisten oder wiederherzustellen. Ich zitiere:
„Schutzmaßnahmen müssen sich daher langfristig an den für die Art erforderlichen und zu erhaltenden Lebensraumqualitäten ausrichten. Schutzmaßnahmen in SachsenAnhalt orientieren deshalb in erster Linie auf die Förderung hamstergerechter Bewirtschaftungsmaßnahmen in der Landwirt
schaft sowie die artenschutzrechtliche Bewältigung von Planungsvorhaben bzw. Eingriffen.“
Für eine bessere artenschutzrechtliche Bewältigung von Planungsvorhaben bzw. Eingriffen benötigt man ein entsprechendes Monitoring der Feldhamsterpopulation. Da es zu starken Schwankungen der Population kommt, sind genaue Erfassungsgrößen nicht möglich. Man spricht von Stichprobenmonitoring, Trends und Schätzungen. Auf genaue Zahlen will und kann man sich nicht festlegen. Selbst ein Trend des Bestands ab 1990 kann abschließend nicht angegeben werden.
Für die Einrichtung von Gewerbe- und Industriegebieten, bei Straßenausbaumaßnahmen sowie bei der von Errichtung von Windparks und Stromtrassen werden regelmäßig Feldhamster entnommen und umgesiedelt. Dafür werden große Ausgleichsflächen bereitgestellt. Außerdem wird mit feldhamsterfreundlicher Bewirtschaftung neuer
Lebensraum erzeugt. Nicht alle Umsiedlungsmaßnahmen sind erfolgreich.
Bei den Umsiedlungen spricht man von einzelfallbezogenen Maßnahmen mit einer begrenzten Anzahl. Zuständig hierfür sind gemäß § 2 Abs. 4 des Landesentwicklungsgesetzes vom 23. April 2015 die Landkreise und kreisfreien Städte. Die artenschutzrechtliche Prüfung und die Festlegungen sind im Einzelfall im Rahmen der Vorhaben von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten zu treffen.
Eine weitere Maßnahme zum Schutz der Hamster ist das Anlegen von Kleintierunterführungen im Straßenbau. Summiert man die Kosten der Kleintierunterführungen, die in der Antwort zu der Großen Anfrage angegebenen sind, ist man schnell im siebenstelligen Bereich. Wer die Große Anfrage gelesen hätte, der wüsste, wovon ich spreche.
Aufzuchtstationen für Feldhamster bzw. Erhaltungszuchtprogramme existieren in Sachsen-Anhalt nicht. Eine Feldhamsterzucht gestaltet sich aufgrund der nicht vorhandenen Erfahrungen auf diesem Gebiet in Sachsen-Anhalt schwierig.
Wie sich die geplante Zuchtstation in Sangerhausen in der Zucht bewährt und welche Erfahrungen gesammelt und transportiert werden können, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Die Zuchtstation befindet sich in der Planungsphase.
Auch stehen die Kosten zur Durchführung der Zucht und zur Auswilderung der Hamster nicht exakt fest. Es fehlt an Erfahrungsträgern und Zuchtprogrammen. Es ist schon bemerkenswert, wie man Projekte zum Nachteil der Hamster und des Steuerzahlers plant und umsetzt.
Bei dem Neubau einer Produktionshalle in Sangerhausen galt als Auflage, eine Feldhamsterzuchtstation als Ausgleichsmaßnahme zu bauen und zu betreiben. Gefährlich wird es dann, wenn man sich zum Spottobjekt einer Nation macht; denn dann blickt die Gesellschaft wieder zum Hamster, welcher als Täter dargestellt wird. Wir erinnern uns: Nicht der Hamster verhindert Projekte, sondern Menschen.
Auch ergaben die Antworten der Landesregierung das Fehlen eines Artenhilfsprogramms für den geschützten Feldhamster. Womöglich liegt es an der Wahrnehmung, dass der Hamster seltener zu sehen ist als zum Beispiel der Rotmilan. Für den Rotmilan besteht ein Artenhilfsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt, für den Feldhamster leider nicht. Alle anderen Bundesländer, in denen der Feldhamster noch vorkommt, haben dieses schon lange.
Aber, meine Damen und Herren, auch der Hamster hat eine Lobby. Zahlreiche Umweltverbände, wie der BUND, der Nabu und andere, verhindern, behindern, verzögern und verschleppen Bauvorhaben mit artenschutzrechtlichen Begründungen. Klagen sind keine Seltenheit und werden bis in die obersten Instanzen geführt.
Diese Art der Meinungsverschiedenheiten kostet alle Seiten viel Geld und Zeit. Eine bessere Projektplanung und die Abstimmung mit Umweltverbänden im Vorfeld entsprechender Vorhaben sind erstrebenswert und können Vorbildcharakter erlangen. Denn die Hamstervorkommen sind bekannt und die Ausgleichsmaßnahmen für geschützte Arten bei Bauvorhaben sollten und könnten bereits im Vorfeld beginnen. Dann würden wir nicht 25 Jahre lang über eine Autobahnverlängerung diskutieren.
Es gibt ein unzureichendes Monitoring über die Bestands- und Populationsentwicklung, auch fehlt ein Artenhilfsprogramm für den Feldhamster. Die Erarbeitung von Managementplänen für jede einzelne Teilpopulation zur Bestandssicherung unter aktiver Teilnahme der Landwirte und der entsprechenden Verbände muss daher Bestandteil der Arterhaltung des Feldhamsters sein.
Feldhamsterzucht ist Landesangelegenheit und erfordert qualifizierte Fachleute, eine entsprechende Zuchtpopulation aus einheimischen Elterntieren und vor allem einen intakten Lebensraum, in dem eine Wiederaussiedlung stattfinden kann.
Der Feldhamster benötigt eine ebensolche Sympathiekampagne wie der Rotmilan; denn er ist fester Bestandteil unseres Landes. Diesen Auftrag muss man der Landesregierung geben und er ist
zu erfüllen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Ein paar Leute haben sich doch noch eingefunden.
Und ich dachte am Anfang, das Thema wird trocken. Dennoch haben diejenigen, die sich hier doch noch eingefunden haben, ein bisschen Spaß daran gehabt und haben sich amüsiert.
Für diejenigen, die vorhin noch nicht da waren, zitiere ich noch einmal aus meiner vorherigen Rede.
Die Große Anfrage fokussiert natürlich nicht nur auf die Dokumentation des Verschwindens einer Tierart, sondern auf den Standortkonflikt aller aktuellen Bauvorhaben, die auf der Beeinträchtigung von Lebensräumen geschützter Arten basieren. Der Feldhamster dient hier als symbolischer Aufhänger einer Diskussion, und zwar konkret am Beispiel der Errichtung eines Industrieparks in Sangerhausen. Was ist daran verkehrt? - Nichts ist daran verkehrt.
Die LINKEN haben ihren Spaß an der Fortpflanzung. Okay. Sie wissen jetzt Bescheid, dass es doch Männlein und Weiblein braucht. Das wurde nun beantwortet. Es kann jeder nachlesen.
Die CDU spricht von einem kleinen flauschigen Tierchen. Na ja, das kann man halten, wie man will. Dennoch steht der Hamster auf der Roten Liste. Der Hamster ist halt da. Die Probleme beginnen, wenn man dort etwas bauen möchte.
Noch einmal zurück zum Beispiel Industriepark Mitteldeutschland. Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage in Drs. 7/1061 lautet - ich zitiere -:
„Am 16. Oktober 2011 hat die Landesregierung die Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 beschlossen, die den Standort Sangerhausen als Vorranggebiet mit übergeordneter strategischer Bedeutung für neue Industrieansiedlungen beinhaltet.“
Schon im Dezember 2012 sollte allen Beteiligten klar gewesen sein, dass die Errichtung eines Industrieparks aufgrund der hohen Anzahl von Feldhamstern zu Konflikten führen muss.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abg. Nadine Hampel, SPD, in Drs. 6/1688 bestätigte die damalige Landesregierung die hohe Hamsterpopulation. Ich zitiere:
„Das Gebiet des geplanten Industrieparks stellt aufgrund der günstigen Bodeneigenschaften einen Konzentrationsraum des Feldhamsters dar, was durch besonders hohe Baudichten verglichen mit dem Umland augenscheinlich wird. Schätzungsweise befinden sich mehr als 80 % der Feldhamster alleine auf der zukünftigen Fläche des IP.“
Bei einer damaligen Schätzung von ca. 2 000 Tieren insgesamt sind 80 % genau 1 600 Tiere. Über sogenannte Einzelfallmaßnahmen braucht man in diesem Fall nicht zu sprechen. Dennoch kommt es durch Lokal- und Kommunalpolitiker zum Bekennen für den Industriepark. Man findet diese Bekenntnisse im zyklischen Rhythmus vor Wahlen. So geschehen Ende 2016/Anfang 2017. Der eine oder andere wird sich daran erinnern, als der damalige Oberbürgermeister der Stadt Sangerhausen, Ralf Poschmann, CDU, einen angeblichen Investor präsentierte und gleichzeitig zum Krisengipfel einlud. Teilnehmer waren unter anderem die Frau Ministerin Dalbert, der Minister Prof. Dr. Willingmann, die Landrätin Dr. Klein und andere Lokalpolitiker.
Auch ein runder Tisch mit Umweltverbänden fand statt. Die Lokalpresse berichtete ausführlich über das Bauvorhaben. Die auf dem Gelände lebenden Feldhamsterpopulationen verhinderten die direkte Durchführung der geplanten Investition.
Eine Ausnahmegenehmigung zum Absammeln ließ man ungenutzt verstreichen. Die Wiederwahl des OB Poschmann scheiterte aber.
Vor der Bundestagswahl 2017 bringt sich der Kanndidat der CDU, Torsten Schweiger, in Stellung. Aus dem Onlineteil der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 14. September 2017 - ich zitiere -:
„Schweiger: Als Sangerhäuser sage ich, dass die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes dran ist. Hamster, Wolf und Kranich sind wichtig, aber die Menschen sind mir wichtiger - das muss einmal klargestellt werden. Artenschutz darf wirtschaftliche Ansiedlung nicht länger ausbremsen!“
Gemeint ist hier der Feldhamster, welcher wieder als Täter und Verhinderer von Industrie- und Gewerbeflächen herhalten muss.
Nach der Bundestagswahl wird es noch politischer. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ in ihrer
Onlineausgabe vom 27. September 2017 berichtete - ich zitiere -:
„Neben der Einwohnerzahl könnte das AfDlastige Wahlergebnis auch direkt die Wirtschaft beeinflussen. ‚Ich denke auch, dass Investoren abgeschreckt werden könnten.‘“